Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben Musterklauseln

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben. 1.1. im Berufsbereich der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte (auch gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte, so- fern in der Polizze angeführt) und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben), sowie deren volljährige Kin- der bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie kein eigenes regelmäßi- ges Einkommen haben und in der Berufsausbildung stehen bzw. den ordentli- chen Präsenzdienst oder Wehrersatzdienst ableisten, in ihrer Eigenschaft als Ar- beitnehmer gem. § 51 Abs.1 ASGG gegenüber ihrem Arbeitgeber gem. § 51 Abs. 1 ASGG sowie als arbeitnehmerähnliche Person gem. § 51 Abs. 3 ASGG; 1.2. im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb als Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern.
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben. 1.1. im Privat- und Berufsbereich der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte (auch gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte, so- fern in der Polizze angeführt) und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben), sowie deren volljährige Kin- der bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie kein eigenes regelmäßi- ges Einkommen haben und in der Berufsausbildung stehen bzw. den ordentli- chen Präsenzdienst oder Wehrersatzdienst ableisten, für eigene Rechtsangele- genheiten; 1.2. im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für Rechtsangelegenheiten des versicherten Betriebes.
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben. 1.1 im Privat- und Berufsbereich der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stief- kinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Ge- meinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben); 1.2 im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für Versiche- rungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusam- menhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeits- stätte eintreten.
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben. 1.1. im Privatbereich der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte (auch gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte, sofern in der Polizze angeführt) und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben), sowie deren volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben und in der Berufsausbildung stehen bzw. den ordentlichen Präsenzdienst oder Wehrersatzdienst ableisten, für Versicherungsfälle, die den privaten Lebensbereich, also nicht den Berufs- oder Betriebsbereich oder eine sonstige Erwerbstätigkeit betreffen; als sonstige Erwerbstätigkeit gilt jede nicht beruflich oder betrieblich ausgeübte Tätigkeit mit dem Ziel daraus Einkünfte zu erzielen; 1.2. im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb.
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben. 1.1 im Privatbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für Versicherungsfälle, die den privaten Lebensbereich, also nicht den Berufs- oder Betriebsbereich oder eine sonstige Erwerbstätigkeit betreffen;
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben. 1.1. im Privatbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für Versicherungsfälle, die den privaten Lebensbereich, also nicht den Berufs- oder Betriebsbereich oder eine sonstige Erwerbstätigkeit betreffen; 1.2. im Berufsbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen in ihrer Eigenschaft als unselbstständig Erwerbstätige für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten; 1.3. im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz für Versicherungsfälle, die mit dem Betrieb oder der Tätigkeit für den Betrieb unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben. 1.1. Privatbereich der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen (gemäß Polizze, vgl. Art. 5 ARB) für Versicherungsfälle, die im privaten Lebensbereich, also nicht in ihrer Eigenschaft als unselbständig oder selbständig Erwerbstätige, eintreten.
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben. 2.1.1. im Privatbereich der Versicherungsnehmer und seine Angehörigen (Artikel 5.1. ARB) für Versicherungsfälle, die im Privatbereich, also nicht in ihrer Eigenschaft als unselbständig oder selbständig Erwerbstätige, eintreten. 2.1.2. im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb, soweit dieser personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSG) verarbeitet oder verarbeiten lässt, und der Datenschutzbeauftragte des versicherten Betriebes für Versicherungsfälle, die mit dem Betrieb oder der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter unmittelbar zusammenhängen.
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben. 1.1 im Privatbereich der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte, eingetragener Partner oder Le- bensgefährte und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungs- nehmer leben) für Versicherungsfälle, die den privaten Le- bensbereich, also nicht den Berufs- oder Betriebsbereich oder eine sonstige Erwerbstätigkeit betreffen; 1.2 im Berufsbereich der Versicherungsnehmer und seine Angehörigen gemäß Punkt 1.1, in ihrer Eigenschaft als unselbständig Erwerbstätige für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung zusam- menhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeits- stätte eintreten; 1.3 im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 Arbeits- und Sozialge- richtsgesetz (ASGG - siehe Anhang) für Versicherungsfälle, die mit dem Betrieb oder der Tätigkeit für den Betrieb zusam- menhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeits- stätte eintreten.
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben. 1.1 im Berufsbereich der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte, eingetragener Partner oder Le- bensgefährte und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungs- nehmer leben) in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer im Sinne des § 51 Abs. 1 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG - siehe Anhang) gegenüber ihrem Arbeitgeber gemäß § 51 Abs. 1 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG - siehe An- hang); 1.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf arbeitneh- merähnliche Personen gemäß § 51 Abs. 3 Arbeits- und So- zialgerichtsgesetz (ASGG - siehe Anhang). 1.3 im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb als Arbeitgeber gemäß § 51 Abs. 1 Arbeits- und Sozialgerichtsge- setz (ASGG - siehe Anhang) gegenüber seinen Arbeitneh- mern gemäß § 51 Abs. 1 und Abs. 3 Arbeits- und Sozialge- richtsgesetz (ASGG - siehe Anhang).