Beratungsleistung Musterklauseln

Beratungsleistung. Die Leistung beinhaltet die Beratung der oder des Versicherten und anderer an der Ver- sorgung Beteiligter (Zugehörige und andere involvierte Leistungserbringer) nach persön- licher Inaugenscheinnahme der oder des Versicherten und ihres oder seines Versor- gungsumfeldes (siehe Erstkontakt Abs. 6). Nach erfolgter Inaugenscheinnahme kann die Beratung anderer involvierter Leistungserbringer auch telefonisch erbracht werden. Sie hat empfehlenden Charakter. Die Behandlungsverantwortung bleibt vollumfänglich bei den involvierten Leistungserbringern der allgemeinen Palliativversorgung. Das Ergebnis der Beratung ist im Sinne einer Handlungsempfehlung schriftlich zu dokumentieren.
Beratungsleistung a. Telefonat bzw. persönliches Gespräch mit Betroffenen (Patien- tin/Patienten oder deren Angehörigen)
Beratungsleistung. Die Rechtsberatung des RA erfolgt ausschließlich nach deutschem Recht. Auskünfte des RA, die sich auf anderes als deutsches Recht beziehen, stellen keine verbindliche, haf- tungsbegründende Rechtsberatung dar. RA schuldet dem Mandanten keine Beratung im Hinblick auf steuerrechtliche Fragen oder Folgen. Steuerrechtliche Beratung kann auf keine Weise und in keiner Form Teil des Man- dats werden. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen aller Art ist RA nur nach rechtzeiti- ger Anweisung des Mandanten in Textform verpflichtet.
Beratungsleistung. Inhalt der Beratungsleistung im Sinne dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen ist die begleitende und unterstützende Beratung bei der Einführung und Integration der CUBEWARE Software in die IT-Struktur des VP und kann vor Ort beim VP oder Remote erbracht werden. Leistungsumfang und Vergü- tung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und/oder der Auftrags- bzw. Terminbestätigung. Die Leistungsfristen sind unverbindlich, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Beratungsleistung. Die Beratungsleistung der Ernährungsberaterin stellt keine medizinischen Ratschläge im Sinne einer tierärztlichen Tätigkeit dar und ersetzt keine medizinische Diagnose, Beratung und Behandlung durch den Tierarzt. Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit des Auftraggebers ab und kann nicht garantiert werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse den Fragebogen wahrheitsgemäß und vollstän- dig auszufüllen.
Beratungsleistung. 1. ATIX wird den Auftraggeber im Bereich der Informationstechnologie beraten („Consulting“). Der konkrete Beratungsauftrag ergibt sich aus dem Angebot von ATIX.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.