Bereicherungsverbot. Die Versicherung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Erlangen Sie aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für den- selben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dieser Versicherung in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Versicherungsverträgen insgesamt nicht höher ist als der entstandene Schaden.
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Bereicherungsverbot. Die Versicherung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Erlangen Sie aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für den- selben Schadendenselben Scha- den, so ermäßigt sich der Anspruch aus dieser Versicherung in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Versicherungsverträgen insgesamt nicht höher ist als der entstandene Schaden.
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