Beschaffung. Die meisten Gruppenunternehmen verfügen über eigene Einkaufsabteilungen, die neben den Vormaterialien für die Herstellung von Maschinenteilen auch Stahlbauteile und untergeordnete Maschinenbaukomponenten weltweit zukaufen. Der Einkauf erfolgt vornehmlich in Europa, aber auch in den jeweiligen Zielmärkten Asien, Afrika und Nordamerika.
Beschaffung. Rohmaterialien für Produktionsteile und Prozesse dürfen bei Vorgabe durch den Auftraggeber nur bei vom Auftraggeber zugelassenen Lieferanten beschafft werden. Die Beschaffung bei Alternativlieferanten bedarf der Vorabgenehmigung durch den Auftraggeber. Sind vom Auftraggeber keine Unterlieferanten vorgegeben, darf der Lieferant nur Unterlieferanten auswählen die mindestens gem. EN/ISO 9001 zertifiziert sind. In Ausnahmefällen können Sondervereinbarungen mit dem Auftraggeber getroffen werden. Der Lieferant darf Aufträge des Auftraggebers an Unterlieferanten nur mit Zustimmung des Auftraggebers weitergeben. Der Lieferant muss sicherstellen, dass bei ihm und seinen Unterauftragnehmern die für die Bearbeitung eines Auftrages notwendigen Dokumente vorliegen. Diese Dokumente müssen in den gültigen Änderungsständen aus der Bestellung vorliegen. Sollten Unteraufträge vergeben worden sein, muss sichergestellt sein, dass der Lieferant all seinen Verpflichtungen, die sich aus seiner vertraglichen Verpflichtung mit dem Auftraggeber ergeben, nachkommen kann. Der Auftraggeber behält sich vor, auch diese Unterlieferanten zu überprüfen. Der Lieferant ist verpflichtet, diese Prüfungen beim Unterlieferanten, gegebenenfalls durch vertragliche Vereinbarung mit diesem Unterlieferanten, zu ermöglichen. Hierdurch ist der Lieferant jedoch nicht von seiner Verantwortung für den Unterlieferanten gegenüber dem Auftraggeber entbunden.
Beschaffung. Der Lieferant verpflichtet seine Unterlieferan- ten zur Einhaltung der von ihm übernomme- nen Pflichten aus dieser Vereinbarung.
Beschaffung. 5.2.1.1 Beschaffungskosten unter 150.000,-- Euro Geräte und sonstige Gegenstände, deren Anschaffungskosten (Kaufpreis einschließ- lich Umsatzsteuer und Nebenkosten) einzeln 150.000,- Euro nicht übersteigt, können von der Bewilligungsempfängerin selbst beschafft werden. Sie sind nach deren Best- immungen zu inventarisieren und mit dem Vermerk „Mit Mitteln der Deutschen For- schungsgemeinschaft im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern be- schafft.“ zu kennzeichnen. Auf Wunsch kann die Beschaffung von der Geschäftsstelle der DFG vorgenommen werden.
Beschaffung. Der Lieferant verpflichtet seine Unterlieferan- ten zur Einhaltung der von ihm übernomme- nen Pflichten aus dieser Vereinbarung. Er nimmt eine qualifizierte Bewertung und Aus- xxxx seiner Unterlieferanten vor, unterstützt sie bei der Qualitätsplanung und bei der Planung von Umweltschutzmaßnahmen. Lieferanten- wechsel sind SUSPA vor der Verlagerung anzu- zeigen und freigeben zu lassen.
Beschaffung. Der Hotel- und Betriebsdienstleister/Die Hotel- und Betriebsdienstleisterin verfügt über Kenntnisse des Beschaffungswesens, bearbeitet auf dieser Basis verschiedene Aufgaben in diesem Bereich und kommu- niziert dabei mit Personen inner- und außerhalb des Betriebs. Er/Sie ermittelt den Waren- bzw. Dienst- leistungsbedarf, vergleicht Angebote verschiedener Anbieter, trifft eine begründete Vorauswahl und wirkt bei Warenbestellungen bzw. bei der Beauftragung von Dienstleistungen mit. Der Hotel- und Betriebs- dienstleister/Die Hotel- und Betriebsdienstleisterin nimmt Waren an und lagert diese fachgerecht. Er/Sie setzt bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen angemessene Maßnahmen.
Beschaffung. 2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a, b, d und e
Beschaffung. 3.4.1 Benutzermanagement (noch in Bearbeitung)
Beschaffung. Die Beschaffungstätigkeit der Homann Holzwerkstoffe-Gruppe umfasst hauptsächlich den Einkauf von Rohstoffen und Fertigwaren für ihre Geschäftstätigkeit. Die wichtigsten Rohstoffe der Homann Holzwerkstoffe-Gruppe stellen dabei Holz, Leim und Strom sowie Lacke und Folien für die Oberflächenveredlung dar.
Beschaffung a) Alle Aufträge zur Beschaffung der von der EUTELSAT verlangten Waren und Dienstleistungen werden gemäss dem Art. XIV des Überein- kommens, dem vorliegenden Artikel und dem Art. 18 der Betriebsver- einbarung vergeben sowie gemäss den vom Unterzeichnerrat nach Art. XII Bst. b Ziff. ii des Übereinkommens festgelegten Verfahren, Vor- schriften und Bedingungen.