Beschaffung Musterklauseln

Beschaffung. Die meisten Gruppenunternehmen verfügen über eigene Einkaufsabteilungen, die neben den Vormaterialien für die Herstellung von Maschinenteilen auch Stahlbauteile und untergeordnete Maschinenbaukomponenten weltweit zukaufen. Der Einkauf erfolgt vornehmlich in Europa, aber auch in den jeweiligen Zielmärkten Asien, Afrika und Nordamerika.
Beschaffung. Der Lieferant ist für die Auswahl, Zulassung und Zuverlässigkeit seiner Zulieferer verantwort- lich. Rohmaterialien für Produktionsteile und Prozesse dürfen bei Vorgabe durch den Auftraggeber nur bei vom Auftraggeber zugelassenen Lieferanten beschafft werden. Die Be- schaffung bei Alternativlieferanten bedarf der Vorabgenehmigung durch den Auftraggeber. Der Lieferant darf nur Zulieferer auswählen, die mindestens gem. ISO9001 zertifiziert sind. Eine EN9100 Zertifizierung der Unterlieferanten ist wünschenswert. In Ausnahmefällen kön- nen Sondervereinbarungen mit dem Auftraggeber getroffen werden. Der Lieferant muss sicherstellen, dass bei ihm und seinen Unterauftragnehmern die für die Bearbeitung eines Auftrages notwendigen Dokumente vorliegen. Diese Dokumente müssen in den gültigen Änderungsständen aus der Bestellung vorliegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Problemen oder zur Freigabe/Kontrolle von kritischen Prozessen Audits oder technische Gespräche zusammen mit dem Lieferanten bei seinen Zulieferern durchzuführen. Der Lieferant ist verpflichtet, diese Prüfungen beim Unterliefe- ranten, gegebenenfalls durch vertragliche Vereinbarung mit diesem Unterlieferanten, zu ermöglichen. Hierdurch ist der Lieferant jedoch nicht von seiner Verantwortung für den Un- terlieferanten gegenüber dem Auftraggeber entbunden.
Beschaffung. Der Lieferant verpflichtet seine Unterlieferan- ten zur Einhaltung der von ihm übernomme- nen Pflichten aus dieser Vereinbarung.
Beschaffung. 5.2.1.1 Beschaffungskosten unter 150.000,-- Euro Geräte und sonstige Gegenstände, deren Anschaffungskosten (Kaufpreis einschließ- lich Umsatzsteuer und Nebenkosten) einzeln 150.000,- Euro nicht übersteigt, können von der Bewilligungsempfängerin selbst beschafft werden. Sie sind nach deren Best- immungen zu inventarisieren und mit dem Vermerk „Mit Mitteln der Deutschen For- schungsgemeinschaft im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern be- schafft.“ zu kennzeichnen. Auf Wunsch kann die Beschaffung von der Geschäftsstelle der DFG vorgenommen werden. 5.2.1.2 Beschaffungskosten über 150.000,-- Euro Geräte und sonstige Gegenstände, deren Anschaffungskosten (Kaufpreis einschließ- lich Umsatzsteuer und Nebenkosten) einzeln 150.000,- Euro übersteigt, werden von der DFG beschafft, sobald dazu bei ihr ein entsprechender Antrag eingegangen ist (DFG-Vordruck ExStra 210). Geräte oder Gegenstände in diesem Sinne sind der Sache nach auch zusammenge- hörige Anlagen oder Systemkonfigurationen, deren Einzelteile 150.000,- Euro oder we- niger kosten, deren Gesamtanschaffungskosten aber 150.000,- Euro übersteigen. Die für die Beschaffung notwendigen Mittel werden, soweit die Geräte von der DFG bestellt werden, zu Lasten des Bewilligungsbetrags einbehalten. Das Eigentum an allen beschafften Geräten oder Gegenständen geht auf die Bewilli- gungsempfängerin oder das Sitzland über. Sie sind nach den Bestimmungen der Bewilligungsempfängerin zu inventarisieren und mit dem Vermerk "Mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern beschafft." zu kennzeichnen.
Beschaffung. Die Beschaffungstätigkeit der Homann Holzwerkstoffe-Gruppe umfasst hauptsächlich den Einkauf von Rohstoffen und Fertigwaren für ihre Geschäftstätigkeit. Die wichtigsten Rohstoffe der Homann Holzwerkstoffe-Gruppe stellen dabei Holz, Leim und Strom sowie Lacke und Folien für die Oberflächenveredlung dar.
Beschaffung a) Alle Aufträge zur Beschaffung der von der EUTELSAT verlangten Waren und Dienstleistungen werden gemäss dem Art. XIV des Überein- kommens, dem vorliegenden Artikel und dem Art. 18 der Betriebsver- einbarung vergeben sowie gemäss den vom Unterzeichnerrat nach Art. XII Bst. b Ziff. ii des Übereinkommens festgelegten Verfahren, Vor- schriften und Bedingungen. b) Die Genehmigung durch den Unterzeichnerrat muss eingeholt werden: i) vor den Einladungen zum Angebot oder den Ausschreibungen, wenn es sich um Aufträge handelt, deren Wert voraussichtlich mehr als 150 000 ECU beträgt; ii) vor der Vergabe von Aufträgen, deren Wert 150 000 ECU übersteigt. Der Unterzeichnerrat kann diese finanziellen Grenzen ändern, wenn Änderungen der Weltpreisindizes dies rechtfertigen. c) Die Verfahren, Vorschriften und Bedingungen nach Bst. a müssen vor- sehen, dass der Unterzeichnerrat zu gegebener Zeit vollständig unter- richtet wird. Auf Ersuchen eines Unterzeichners stellt der Unterzeich- nerrat diesem in bezug auf jeden Vertrag alle Informationen zur Ver- fügung, die erforderlich sind, damit der betreffende Unterzeichner den ihm als Unterzeichner obliegenden Verantwortlichkeiten nachkommen kann. d) Von der öffentlichen internationalen Ausschreibung gemäss den vom Unterzeichnerrat nach Art. XII Bst. b Ziff. ii des Übereinkommens beschlossenen Verfahren kann abgesehen werden: i) wenn der geschätzte Auftragswert 75 000 ECU nicht übersteigt und die Vergabe des Auftrags einen Auftragnehmer nicht aufgrund dieser Ausnahme in die Lage versetzt, die wirksame Durchführung der Beschaffungspolitik nach Art. XIV des Übereinkommens durch den Unterzeichnerrat später zu beeinträchtigen. Der Unterzeich- nerrat kann diese finanzielle Grenze ändern, wenn Änderungen der Weltpreisindizes dies rechtfertigen; ii) wenn die Beschaffung in einer Ausnahmesituation, welche die betriebliche Durchführbarkeit von EUTELSAT-Tätigkeiten in Frage stellt, dringend erforderlich ist; iii) wenn es nur eine einzige Bezugsquelle gibt, welche den für die Bedürfnisse der EUTELSAT erforderlichen Spezifikationen ent- spricht, oder wenn die Zahl der Bezugsquellen so stark beschränkt ist, dass es weder möglich noch zum Besten der EUTELSAT wäre, Zeit und Kosten, die mit einer öffentlichen internationalen Aus- schreibung verbunden sind, aufzuwenden, wobei vorbehalten ist, dass in dem Fall, in dem es mehrere Bezugsquellen gibt, sie die Möglichkeit erhalten, gleichberechtigt Angebote zu machen; iv) wenn der Bedarf administrati...
Beschaffung. 6.1 Alle Unterlieferanten des Lieferanten, welche Vormaterialien oder Rohstoffe liefern, sollten nach der DIN ISO 9001 (jeweils aktuelle Fassung) bzw. einem vergleichbaren Standard zertifiziert sein. 6.2 Geforderte Qualitätszeugnisse und Spezifikationen müssen beim Lieferschein mit jeder Lieferung gesendet werden.
Beschaffung. Der Lieferant verpflichtet seine Unterlieferan- ten zur Einhaltung der von ihm übernomme- nen Pflichten aus dieser Vereinbarung. Er nimmt eine qualifizierte Bewertung und Aus- xxxx seiner Unterlieferanten vor, unterstützt sie bei der Qualitätsplanung und bei der Planung von Umweltschutzmaßnahmen. Lieferanten- wechsel sind SUSPA vor der Verlagerung anzu- zeigen und freigeben zu lassen.
Beschaffung. Der Hotel- und Betriebsdienstleister/Die Hotel- und Betriebsdienstleisterin verfügt über Kenntnisse des Beschaffungswesens, bearbeitet auf dieser Basis verschiedene Aufgaben in diesem Bereich und kommu- niziert dabei mit Personen inner- und außerhalb des Betriebs. Er/Sie ermittelt den Waren- bzw. Dienst- leistungsbedarf, vergleicht Angebote verschiedener Anbieter, trifft eine begründete Vorauswahl und wirkt bei Warenbestellungen bzw. bei der Beauftragung von Dienstleistungen mit. Der Hotel- und Betriebs- dienstleister/Die Hotel- und Betriebsdienstleisterin nimmt Waren an und lagert diese fachgerecht. Er/Sie setzt bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen angemessene Maßnahmen.
Beschaffung. Der Unternehmer verpflichtet sich, Rohstoffe und Materialien möglichst aus lokaler Erzeugung zu beschaffen. Bei Produkten, die nicht in der Schweiz bezogen werden, ist der Unternehmer angehalten nachzuweisen, dass diese den branchenüblichen Schweizer Mindeststandards entsprechend zertifiziert sind. Zudem hat der Un- ternehmer nachzuweisen, dass in der gesamten Produktions- sowie Beschaffungskette unethisches Verhalten ausgeschlossen werden kann. Dies umfasst insbesondere die Bereiche: Beschäftigungs- und Vereinigungsfrei- heit, Ausrottung der Kinderarbeit, sichere und hygienische Arbeitsbedingungen, angemessene Bezahlung und Arbeitszeiten, humane, diskriminierungsfreie Behandlung, Kampf gegen Bestechung und Korruption, und Um- weltbewusstsein.