BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 7.1 Der Lizenzgeber gewährleistet für Ihren alleinigen Nutzen, dass der Datenträger, in den die Software eingebettet ist, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen, ab Lieferdatum der Original-Software („Gewährleistungsfrist“), frei von Material- und Arbeitsfehlern ist. 7.2 Der Lizenzgeber gewährleistet, zu Ihrem alleinigen Nutzen, dass die Software während der Gewährleistungszeitraums im Wesentlichen in Übereinstimmung mit ihrer Dokumentation arbeitet. Falls während dieser Gewährleistungsfrist ein Fehler auftritt (wobei „Fehler“ als Problem definiert wird, das durch eine fehlerhafte Bedienung der unmodifizierten Maschinensprache in der Software oder eine fehlerhafte Aussage oder ein Diagramm in der Dokumentation, das fehlerhafte Ergebnisse produziert, verursacht wird) wird der Lizenzgeber, unter der Voraussetzung, dass Sie dem Lizenzgeber folgendes vorlegen: (a) eine schriftliche Mitteilung des Gewährleistungsanspruchs, einschließlich einer Beschreibung des Versagens in Übereinstimmung mit der Dokumentation zu arbeiten und eine spezielle Beschreibung der Betriebsbedingungen (einschließlich der speziellen Software/Hardware Konfiguration) unter denen sich ein solches Versagen ereignete und (b) soweit durchführbar, ein repräsentatives Beispiel von Eingaben, um ein solches Versagen zu wiederholen und analysieren zu können, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um solche Fehler zu korrigieren. Falls der Lizenzgeber, nach angemessenen wirtschaftlichen Anstrengungen, nicht in der Lage ist, solche Fehler zu korrigieren, ist die Ihre einzige Abhilfe die Kündigung dieser Lizenz und eine Rückerstattung der Lizenzgebühren, die der speziellen fehlerhaften Software zugewiesen sind und die Sie an den Lizenzgeber hierunter gezahlt haben. 7.3 Dieser 7. Abschnitt legt die ausschließlichen Abhilfen für alle Ansprüche fest, die auf einem Versagen basieren oder auf einem Fehler in der Software oder der Dokumentation, ob das Versagen oder der Fehler vor oder während des Gewährleistungszeitraums auftritt und ob ein Anspruch, auf einem Vertrag, Schadenersatz, Gewährleistung, Unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder auf zivilrechtlicher Haftung oder Deliktshaftung oder anderweitiger Haftung beruht. Die Gewährleistungen, die hierin übernommen werden, sind ausschließlich und treten an die Stelle von anderen Gewährleistungen und von schriftlichen, mündlichen, implizierten oder gesetzlichen Garantien. ES GELTEN KEINE ALS STILLSCHWEIGEND MITVEREINBARTE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG FÜR WAREN VON DURCHSCHNITTLICHER QUALITÄT ODER GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. OHNE DAS VORHERGEHENDE ZU BESCHRÄNKEN, GIBT DER LIZENZGEBER KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE ODER DOKUMENTATION (ODER IHR GEBRAUCH DAVON) FREI VON ALLEN MÄNGELN ODER FEHLERN IST. 7.4 Alle Abhilfemaßnahmen, die durch den Lizenzgeber hierunter unternommen werden, verlängern die Gewährleistungsfrist nicht. 7.5 Mit Ausnahme der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Lizenzgebers findet auf die Software Dritter nur die Gewährleistungen, die durch deren Eigentümer übernommen werden Anwendung und der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistungen für die Software Dritter.
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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement, Software License Agreement
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 7.1 Der Lizenzgeber gewährleistet für Ihren alleinigen Nutzen13.1. IDEA StatiCa gewährleistet, dass der Datenträger, in den die Software eingebettet ist, für einen Zeitraum von neunzig sechs (906) Tagen, ab Lieferdatum der Original-Software Monaten nach Abschluss dieses EULA („die "Gewährleistungsfrist“), frei von Material- und Arbeitsfehlern ist.
7.2 Der Lizenzgeber gewährleistet, zu Ihrem alleinigen Nutzen, dass die Software während der Gewährleistungszeitraums ") im Wesentlichen in Übereinstimmung mit ihrer der zugehörigen Dokumentation arbeitetfunktioniert (die "Gewährleistung"). Falls während Ihr einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf und die alleinige Haftung von IDEA StatiCa, seinen Autorisierten Vertriebspartnern, deren verbundenen Unternehmen und deren Lieferanten für eine Verletzung dieser Gewährleistungsfrist ein Fehler auftritt Garantie sind nach Xxxx von IDEA StatiCa und auf deren Kosten die folgenden: (wobei „i) IDEA StatiCa behebt den Fehler“ als Problem definiert wird, das durch eine fehlerhafte Bedienung der unmodifizierten Maschinensprache in der Software indem es Ihnen Anweisungen zur Umgehung des Fehlers gibt oder eine fehlerhafte Aussage Haupt- oder ein Diagramm in Nebenrelease herausgibt, (ii) IDEA StatiCa ersetzt die Software, oder (iii) IDEA StatiCa kündigt die Lizenz und erstattet einen Teil der Dokumentationbis dahin gezahlten Lizenz- oder Abonnementgebühren, das fehlerhafte Ergebnisse produziert, verursacht wird) der dem Zeitraum von der Mitteilung des Fehlers bis zum Ende der Gewährleistungsfrist entspricht. Die vorgenannte eingeschränkte Gewährleistung wird der Lizenzgeber, Ihnen unter der VoraussetzungBedingung gewährt, dass Sie dem Lizenzgeber folgendes vorlegenIDEA StatiCa während der Gewährleistungsfrist schriftlich über den Fehler informieren und auf Verlangen den Nachweis über den Erwerb der betreffenden Lizenz von einer autorisierten Quelle (d.h. von IDEA StatiCa oder einem Autorisierten Vertriebspartner) erbringen. Die vorstehende eingeschränkte Gewährleistung gilt nicht und IDEA StatiCa haftet nicht für Fehler und/oder andere Unzulänglichkeiten, die durch Folgendes verursacht werden oder daraus resultieren: (ai) die Hardware, auf der die Software ausgeführt wird, (ii) die Nichteinhaltung der in der Dokumentation dargelegten Nutzungsanforderungen oder eine andere unsachgemäße Verwendung der Software, (iii) eine schriftliche Mitteilung des GewährleistungsanspruchsÄnderung der Software durch Sie oder einen Dritten, einschließlich einer Beschreibung des Versagens selbst wenn eine solche Anpassung von IDEA StatiCa genehmigt wurde, und (iv) andere Handlungen oder Unterlassungen, die Ihnen oder einem Dritten zugerechnet werden können. IDEA StatiCa haftet nicht für derartige Fehler oder Unzulänglichkeiten. Darüber hinaus gilt die vorstehende eingeschränkte Gewährleistung nicht für Lizenzen, die unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
13.2. Für den Fall, dass Ihre Nutzung der Software in Übereinstimmung mit dieser EULA und insbesondere mit der Dokumentation zu arbeiten erlaubten Nutzung die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt oder angeblich verletzt, kann IDEA StatiCa nach eigenem Ermessen und eine spezielle Beschreibung der Betriebsbedingungen auf eigene Kosten entweder (einschließlich der speziellen Software/Hardware Konfigurationi) unter denen sich ein solches Versagen ereignete und (b) soweit durchführbar, ein repräsentatives Beispiel von Eingaben, um ein solches Versagen zu wiederholen und analysieren zu können, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um solche Fehler zu korrigieren. Falls der Lizenzgeber, nach angemessenen wirtschaftlichen Anstrengungen, nicht in der Lage ist, solche Fehler zu korrigieren, ist die Ihre einzige Abhilfe die Kündigung dieser Lizenz und eine Rückerstattung der LizenzgebührenIhnen das Recht verschaffen, die der speziellen fehlerhaften Software zugewiesen sind und weiter zu nutzen; (ii) die Sie an den Lizenzgeber hierunter gezahlt haben.
7.3 Dieser 7. Abschnitt legt die ausschließlichen Abhilfen für alle Ansprüche fest, die auf einem Versagen basieren oder auf einem Fehler in der verletzende Software oder der Dokumentation, ob das Versagen oder der Fehler vor oder während des Gewährleistungszeitraums auftritt und ob ein Anspruch, auf einem Vertrag, Schadenersatz, Gewährleistung, Unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder auf zivilrechtlicher Haftung oder Deliktshaftung oder anderweitiger Haftung beruht. Die Gewährleistungen, die hierin übernommen werden, sind ausschließlich und treten an die Stelle von anderen Gewährleistungen und von schriftlichen, mündlichen, implizierten oder gesetzlichen Garantien. ES GELTEN KEINE ALS STILLSCHWEIGEND MITVEREINBARTE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG FÜR WAREN VON DURCHSCHNITTLICHER QUALITÄT ODER GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. OHNE DAS VORHERGEHENDE ZU BESCHRÄNKEN, GIBT DER LIZENZGEBER KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE ODER DOKUMENTATION (ODER IHR GEBRAUCH DAVON) FREI VON ALLEN MÄNGELN ODER FEHLERN IST.
7.4 Alle Abhilfemaßnahmen, die einen Teil davon durch den Lizenzgeber hierunter unternommen werden, verlängern die Gewährleistungsfrist nicht.
7.5 Mit Ausnahme der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Lizenzgebers findet auf die funktional gleichwertige Software Dritter nur die Gewährleistungen, die durch deren Eigentümer übernommen werden Anwendung und der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistungen für die Software Dritter.ersetzen; oder
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Samples: Endnutzer Lizenzvertrag
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 7.1 Der Lizenzgeber a) TomTom gewährleistet für Ihren alleinigen Nutzennicht – und kann dies auch nicht –, dass Software und/oder Hardware fehlerfrei abläuft bzw. funktioniert. Sie sind sich der DatenträgerTatsache bewusst, dass bei der Nutzung der Software und/oder Hardware in den einem Navigationssystem Berechnungsfehler auftreten können, die Software eingebettet istz. B. durch örtliche Umweltbedingungen und/oder unvollständige Daten verursacht werden.
b) Mit Ausnahme des Dokuments über die Gewährleistungsbeschränkung, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagendas der Hardware beiliegt, ab Lieferdatum der Original-Software („GewährleistungsfristGewährleistungsbeschränkung“), frei von Material- falls gegeben, und Arbeitsfehlern ist.
7.2 Der Lizenzgeber gewährleistetim größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang, zu Ihrem alleinigen Nutzen, dass stellen TomTom und seine Lieferanten die Hardware und die Software während „wie besehen und mit allen ihnen innewohnenden Fehlern“ zur Verfügung und unter Ausschluss aller Gewährleistungen und Bedingungen, seien sie ausdrücklich, stillschweigend oder von Gesetzes wegen eingeräumt, was beinhalt (ohne darauf beschränkt zu sein) den Ausschluss jeglicher (falls vorliegend) stillschweigender Gewährleistungen, Verpflichtungen oder Bedingungen für die zufrieden stellende Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck, Verlässlichkeit oder Verfügbarkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Gewährleistungszeitraums im Wesentlichen in Übereinstimmung mit ihrer Dokumentation arbeitet. Falls während dieser Gewährleistungsfrist ein Fehler auftritt (wobei „Fehler“ als Problem definiert wirdAntworten, das durch eine fehlerhafte Bedienung der unmodifizierten Maschinensprache in Ergebnisse, fachmännische Ausführung, Virenfreiheit, angemessene Anstrengungen, und zwar alles bezüglich der Software und/oder eine fehlerhafte Aussage Hardware, der Erbringung oder ein Diagramm in Nichterbringung von Support- oder anderen Leistungen, Informationen, Computerprogrammen und zu Software und/oder Hardware dazugehörigen Inhalten oder die aus der DokumentationNutzung der Software und/oder Hardware resultieren. Außerdem wird keine Gewährleistung für die ungestörte Verwendung, das fehlerhafte Ergebnisse produziert, verursacht wirdden ungestörten Besitz oder die Nichtverletzung bezüglich der Software und/oder Hardware übernommen. Dieser Ausschluss gilt nicht (i) wird bezüglich einer stillschweigenden Bedingung der Lizenzgeber, unter Eigentumsstellung und (ii) der Voraussetzung, dass Sie dem Lizenzgeber folgendes vorlegen: (a) eine schriftliche Mitteilung des Gewährleistungsanspruchs, einschließlich stillschweigenden Gewährleistung einer Beschreibung des Versagens in Übereinstimmung mit der Dokumentation zu arbeiten und eine spezielle Beschreibung Beschreibung.
c) Ungeachtet der Betriebsbedingungen (einschließlich der speziellen Software/Hardware Konfiguration) unter denen sich ein solches Versagen ereignete und (b) soweit durchführbar, ein repräsentatives Beispiel von Eingaben, um ein solches Versagen zu wiederholen und analysieren zu können, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um solche Fehler zu korrigieren. Falls der Lizenzgeber, nach angemessenen wirtschaftlichen Anstrengungen, nicht in der Lage istGewährleistungsbeschränkung aufgeführten Gewährleistungsfrist, solche Fehler zu korrigierenfalls anwendbar, ist die Ihre einzige Abhilfe die Kündigung dieser Lizenz und eine Rückerstattung der Lizenzgebühren, die der speziellen fehlerhaften Software zugewiesen sind und die Sie an den Lizenzgeber hierunter gezahlt haben.
7.3 Dieser 7. Abschnitt legt die ausschließlichen Abhilfen für alle Ansprüche fest, die auf einem Versagen basieren oder auf einem Fehler in der Software oder der Dokumentation, ob das Versagen oder der Fehler vor oder während des Gewährleistungszeitraums auftritt und ob ein Anspruch, auf einem Vertrag, Schadenersatz, Gewährleistung, Unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder auf zivilrechtlicher Haftung oder Deliktshaftung oder anderweitiger Haftung beruht. Die Gewährleistungen, die hierin übernommen werden, sind ausschließlich und treten an die Stelle von anderen Gewährleistungen und von schriftlichen, mündlichen, implizierten oder gesetzlichen Garantien. ES GELTEN KEINE ALS STILLSCHWEIGEND MITVEREINBARTE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG FÜR WAREN VON DURCHSCHNITTLICHER QUALITÄT ODER GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. OHNE DAS VORHERGEHENDE ZU BESCHRÄNKEN, GIBT DER LIZENZGEBER KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE ODER DOKUMENTATION (ODER IHR GEBRAUCH DAVON) FREI VON ALLEN MÄNGELN ODER FEHLERN IST.
7.4 Alle Abhilfemaßnahmen, die durch den Lizenzgeber hierunter unternommen werden, verlängern endet die Gewährleistungsfrist nichtan dem Datum, an dem Sie gegen eine Regelungen dieses EULA verstoßen.
7.5 Mit Ausnahme der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Lizenzgebers findet auf die Software Dritter nur die Gewährleistungen, die durch deren Eigentümer übernommen werden Anwendung und der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistungen für die Software Dritter.
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Samples: Endbenutzer Lizenzvertrag (Eula)
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 7.1 Der Lizenzgeber BIZZSOFT gewährleistet für Ihren alleinigen Nutzen, dass der Datenträger, in den die Software eingebettet ist, Ihnen als ursprünglicher Käufer für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen90 Tagen ab Zustellung des Registrierunggschlüssels, ab Lieferdatum daß die Software zum Zeitpunkt der OriginalLieferung gemäß den Angaben in der dazugehörigen Begleitdokumentation funktioniert und daß das ggfls. vorhandene Software-Software („Gewährleistungsfrist“), Medium frei von Material- und Arbeitsfehlern Verarbeitungsfehlern ist.
7.2 Der Lizenzgeber gewährleistet, zu Ihrem alleinigen Nutzen, dass . Lediglich gewisse Abweichungen von der maßgeblichen Dokumentation gelten nicht als Xxxxxx. Sollte die Software während oder das Xxxxxx-Medium innerhalb der Gewährleistungszeitraums oben genannten Gewährleistungsfrist einen Fehler aufweisen, so ist die Software bzw. das Xxxxxx-Medium BIZZSOFT mit der Angabe Ihres Benutzernamens vorzulegen. Ein Fehler liegt vor, wenn dieser nicht auf unsachgemäßer Bedienung, der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder auf Änderungen oder sonstigen Handlungen von Ihnen oder Dritter oder anderen Ursachen außerhalb der Software beruht. Im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtungen ist BIZZSOFT zunächst berechtigt, den Fehler durch Überlassung einer neuen Programmversion der fehlerhaften Software oder auf andere Weise zu beseitigen bzw. die fehlerhafte Software oder den fehlerhaften Programmträger insgesamt oder teilweise zu ersetzen. Führen Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist zum Erfolg, so können Sie nach eigener Xxxx die Rückgängigmachung dieser Lizenzvereinbarung oder Herabsetzung der für die fehlerhafte Software vereinbarten Vergütung verlangen. Sofern es sich bei Ihnen um einen Kaufmann im Wesentlichen in Übereinstimmung Rechtssinne handelt, haben Sie die gelieferte Software umgehend nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich gegenüber BIZZSOFT zu rügen. Anderenfalls gilt die Software als genehmigt mit ihrer Dokumentation arbeitetder Folge, daß Sie Ihre Gewährleistungsrechte verlieren. Falls während dieser Gewährleistungsfrist ein Fehler auftritt (wobei „Die Pflicht zur umgehenden schriftlichen Rüge gilt entsprechend für verdeckte Mängel, sobald diese erkennbar werden. Nicht unter die Gewährleistung fallen Fehler“ als Problem definiert wird, das durch eine fehlerhafte Bedienung der unmodifizierten Maschinensprache die ihren Ursprung nicht in der Software oder eine fehlerhafte Aussage oder ein Diagramm in haben, sondern auf unsachgemäßer Bedienung, der Dokumentation, das fehlerhafte Ergebnisse produziert, verursacht wird) wird der Lizenzgeber, unter der Voraussetzung, dass Sie dem Lizenzgeber folgendes vorlegen: (a) eine schriftliche Mitteilung des Gewährleistungsanspruchs, einschließlich einer Beschreibung des Versagens in Übereinstimmung mit der Dokumentation zu arbeiten und eine spezielle Beschreibung der Betriebsbedingungen (einschließlich der speziellen Software/Hardware Konfiguration) unter denen sich ein solches Versagen ereignete und (b) soweit durchführbar, ein repräsentatives Beispiel von Eingaben, um ein solches Versagen zu wiederholen und analysieren zu können, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um solche Fehler zu korrigieren. Falls der Lizenzgeber, nach angemessenen wirtschaftlichen Anstrengungen, nicht in der Lage ist, solche Fehler zu korrigieren, ist die Ihre einzige Abhilfe die Kündigung dieser Lizenz und eine Rückerstattung der Lizenzgebühren, die der speziellen fehlerhaften Software zugewiesen sind und die Sie an den Lizenzgeber hierunter gezahlt haben.
7.3 Dieser 7. Abschnitt legt die ausschließlichen Abhilfen für alle Ansprüche fest, die auf einem Versagen basieren Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder auf einem Fehler in Änderungen oder sonstigen Handlungen von Ihnen oder Dritter beruhen. Sie sind allein dafür verantwortlich, daß die Software Ihren speziellen Anforderungen und Bedürfnissen entspricht. XXXXXXXX übernimmt keinerlei Verantwortung für die Auswahl der Software oder der Dokumentation, ob das Versagen oder der Fehler vor oder während des Gewährleistungszeitraums auftritt und ob ein Anspruch, auf einem Vertrag, Schadenersatz, Gewährleistung, Unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder auf zivilrechtlicher Haftung oder Deliktshaftung oder anderweitiger Haftung beruht. Die Gewährleistungendie Ergebnisse, die hierin übernommen werdensich mit der Software oder den damit zusammen benutzten Gegenständen erzielen lassen. BIZZSOFT ERKENNT KEINE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN BEZÜGLICH DER LIZENZIERTEN SOFTWARE UND ALLER BEGLEITMATERIALIEN AN. DIES GILT AUCH FÜR IMPLIZITE GARANTIEN DES HÄNDLERS, sind ausschließlich und treten an die Stelle von anderen Gewährleistungen und von schriftlichen, mündlichen, implizierten oder gesetzlichen Garantien. ES GELTEN KEINE ALS STILLSCHWEIGEND MITVEREINBARTE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG FÜR WAREN VON DURCHSCHNITTLICHER QUALITÄT ODER GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. OHNE DAS VORHERGEHENDE ZU BESCHRÄNKEN, GIBT DER LIZENZGEBER KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE DEM SIE IHRE SOFTWARE ODER DOKUMENTATION (ODER IHR GEBRAUCH DAVON) FREI VON ALLEN MÄNGELN ODER FEHLERN ISTU.U. BEZOGEN HABEN.
7.4 Alle Abhilfemaßnahmen, die durch den Lizenzgeber hierunter unternommen werden, verlängern die Gewährleistungsfrist nicht.
7.5 Mit Ausnahme der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Lizenzgebers findet auf die Software Dritter nur die Gewährleistungen, die durch deren Eigentümer übernommen werden Anwendung und der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistungen für die Software Dritter.
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Samples: Endbenutzer Lizenzvertrag (Eula)