Gewährleistungsausschlüsse Musterklauseln

Gewährleistungsausschlüsse. Die Gewährleistungen in Ziffer 9.1-9.3 gelten nicht für Gewährleistungsfälle aufgrund: (a) einer an der Software durch den Lizenznehmer vorgenommenen Änderung, es sei denn, solche Änderungen wurden von OT in Verbindung mit Support Services vorgenommen oder der Lizenznehmer weist nach, dass aufgetretene Mängel nicht auf die Änderungen/Bearbeitungen durch den Lizenznehmer zurückzuführen sind und dass auch die Fehleranalyse und -beseitigung durch OT dadurch nicht beeinflusst wird; (b) eines Versäumnisses des Lizenznehmers, eine nach der Dokumentation erforderliche Installations- oder Betriebsumgebung für die Software bereitzustellen; (c) der Nutzung der Software auf einer Software- oder Hardwareplattform, die OT nicht schriftlich genehmigt hat; (d) von Software, Hardware, Firmware, Daten oder Technologien, die OT nicht schriftlich lizenziert oder genehmigt hat; (e) der vom Lizenznehmer verwendeten Telekommunikationseinrichtungen; (f) des eigenen Computersystems des Lizenznehmers; oder (g) eines Versäumnisses des Lizenznehmers und/oder Benutzers, die Dokumentation zu beachten.
Gewährleistungsausschlüsse. Die Gewährleistung ist bei folgenden Produkten oder Services nicht einschlägig: (a) nicht anwendbar (b) Sie wurden von anderen Personen als autorisierten Mitarbeitern oder Vertretern von Honeywell geändert oder repariert; (c) Sie wurden vom Kunden oder Dritten auf eine Weise installiert, verwendet, gewarte t oder instandgehalten, die nicht den Beschreibungen in den Produktdokumentationen oder Produktschulungen von Honeywell entspricht; (d) Sie gingen verloren, wurden beschädigt, wurden manipuliert oder wurden vernichtet aufgrund (I) einer groben oder fahrlässigen Behandlung des Produkts durch den Kunden oder Dritten (einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, Beschädigungen während der Rücksendung an Honeywell durch eine unsachgemäße Rücksendungsverpackung); (II) höherer Gewalt (einschließlich, ohne hie rauf beschränkt zu sein, Blitzeinschlag oder entsprechenden Spannungsschwankungen); oder (iii) anderer Ursachen, die nicht in der Kontrolle von Honeywell sind, einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, der fehlenden Anwendung erforderlicher oder empfohlener Updates oder Patches auf die Software oder das Gerät in der Netzwerkumgebung des Produkts durch den Kunden (oder dessen Kunden); und/oder (e) Sie wurden von einem Dritten hergestellt und/oder bereitgestellt.
Gewährleistungsausschlüsse. Die Gewährleistung in dieser Ziffer 9.4 gilt nicht, sofern (a) der Gewährleistungsanspruch ausschließlich darauf beruht, dass der Lizenznehmer die Software nicht gemäß den Bestimmungen dieses EULA und der entsprechenden Dokumentation genutzt hat, (b) die angebliche oder tatsächliche Rechtsverletzung durch die Verwendung einer veralteten Version der Software verursacht wurde, wenn die Verletzung durch die Nutzung einer aktuellen Version der Software verhindert worden wäre, (c) die angebliche oder tatsächliche Rechtsverletzung aufgrund der Modifizierung der Software durch eine andere Partei als OT erfolgte, (d) die angebliche oder tatsächliche Rechtsverletzung auf der Kombination oder Nutzung der Software mit Software, Hardware, Firmware, Daten oder Technologien, die OT nicht schriftlich lizenziert oder genehmigt hat, und/oder (e) auf unerlaubten Aktivitäten des Lizenznehmers beruht. In den genannten Fällen übernimmt OT keine Haftung für Rechtsmängel und der Lizenznehmer wird OT in vollem Umfang von Ansprüchen, Forderungen, Kosten, Verlusten oder Aufwendungen freistellen und schadlos halten, die in Verbindung oder in Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter entstehen.
Gewährleistungsausschlüsse. 13.1 Cytiva übernimmt keine Gewährleistung (einschließlich der in Abschnitt 12 genannten) in Bezug auf oder aufgrund von: (i) Verwendung eines Produkts in Kombination mit Software, Tools, Hardware, Anlagen, Betriebsmitteln, Zubehör oder anderen Materialien oder Dienstleistungen, die nicht von Cytiva geliefert oder schriftlich empfohlen wurden; (ii) Spezifikationen oder Materialien und/oder spezifizierte Komponenten, die vom Käufer zur Verfügung gestellt wurden; (iii) normaler Verschleiß und normale Abnutzung; (iv) Betrug, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Käufers oder eines seiner verbundenen Unternehmen oder Vertreters;
Gewährleistungsausschlüsse. Die Gewährleistung deckt weder Mängel noch Störungen ab, die auf Folgendes zurückzuführen sind: (i) unsachgemäße Verwendung oder Installation, missbräuchliche Verwendung, unsachgemäße Vorbereitung des Standorts, Standort- oder Umgebungsbedingungen, die nicht den Standortspezifikationen von SISW oder den Pflegestandards, die allgemein für den Hardwaretyp gelten, entsprechen, (ii) vom Kunden oder einem Dritten bereitgestellte Software, Schnittstellen oder Hardware, (iii) Nichteinhaltung der Spezifikationen und Weisungen in Bezug auf Betrieb, Pflege oder Lagerung der Hardware von SISW, (iv) normale Abnutzung, die sich nicht auf die Funktionalität des System auswirkt (z. B. kosmetische Schäden, Kratzer und Dellen), (v) Nachlässigkeiten, Unfälle, unsachgemäße oder unzureichende Pflege oder Kalibrierung, (vi) Modifikationen, Erweiterungen, Reparaturen oder unbefugte Änderungen durch Dritte, bei denen es sich nicht um SISW oder Bevollmächtigte von SISW handelt, und
Gewährleistungsausschlüsse. 4.9.1 Die Sach- und Rechtsgewährleistung (in dieser Ziffer "Ge- währleistung") ist ausgeschlossen im Falle von Mängeln, de- ren Ursachen nicht von BINARYCOM oder von ihr beigezo- genen Hilfspersonen zu vertreten sind (z.B. Eingriffe durch andere Dritte oder den Kunden, höhere Gewalt). Die ver- traglichen Gewährleistungen erstrecken sich ebenfalls nicht auf vom Kunden beigestellte Betriebsmittel (inklusive Soft- warelizenzen eines Drittherstellers), auch wenn diese von BINARYCOM im Namen des Kunden beschafft wurden. 4.9.2 BINARYCOM übernimmt keine Gewährleistung, dass von ihr erstellte oder gelieferte Werke (insbesondere Individual- software) sowie von ihr betriebene IT-Systeme ununterbro- chen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kom- binationen, mit beliebigen Daten, Hardware oder Software eingesetzt werden können. 4.9.3 Erbringt BINARYCOM Leistungen im Zusammenhang mit der Analyse oder Behebung von vermeintlichen Mängeln oder tatsächlichen Mängeln, welche nicht von der Gewähr- leistung von BINARYCOM erfasst sind, so hat der Kunde diese Leistungen nach effektivem Aufwand zu den anwend- baren Stunden- oder Tagessätzen zu entschädigen. 4.9.4 Soweit den dem Kunden gelieferten Produkten von Dritther- stellern beigelegten bzw. referenzierten Bedingungen wei- tergehende Gewährleistungsausschlüsse beinhalten, gelten diese auch im Verhältnis vom Kunden zu BINARYCOM.
Gewährleistungsausschlüsse. 1. Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf der Xxxx ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Käufer trotz unseres vorherigen Hinweises das Material vorgeschrie- ben hat. Für beigestellte Teile des Käufers übernehmen wir keine Gewähr. 2. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Veränderung des Zustandes der Ware durch unsachgemäße Lagerung sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen. Es wird keine Gewähr übernommen für Gebrauchsbeeinträchtigungen oder Schäden, die aus den nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung; fehlerhafte Montage durch Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Vorgehensweise, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe; in Verbindung mit nicht geeigneten Steuerungskomponenten; mangelhafte Bauvorarbeiten; chemische oder elektromechani- sche oder elektrische Einflüsse, fehlerhafte Ausführung von Arbeiten eines Nachunternehmers Angaben in Informationsschriften, Prospekten etc. sind lediglich Materialbeschreibungen und beinhalten keine rechtsverbindliche Produktbeschreibung und stellen keine zugesi- cherte Eigenschaft dar. Konkrete Verwendungsbestimmungen können nur durch einzelver- tragliche Absprache festgelegt werden.
Gewährleistungsausschlüsse. 9.7.1 Bei Sachmängeln. Die Gewährleistungen in Ziffer 9.1-9.3 gelten nicht für Gewährleistungsfälle aufgrund: (a) einer an der Software vorgenommenen Änderung, es sei denn, solche Änderungen wurden von OT in Verbindung mit Support- und Pflegeleistungen vorgenommen oder der Lizenznehmer weist nach, dass aufgetretene Mängel nicht auf die Änderungen/Bearbeitungen durch den Lizenznehmer zurückzuführen sind und dass auch die Fehleranalyse und -beseitigung durch OT dadurch nicht beeinflusst wird; (b) eines Versäumnisses des Lizenznehmers, eine geeignete Installations- oder Betriebsumgebung für die Software bereitzustellen; (c) der Nutzung der Software auf einer Software- oder Hardwareplattform, die OT nicht schriftlich genehmigt hat; (d) von Software, Hardware, Firmware, Daten oder Technologien, die OT nicht schriftlich lizenziert oder genehmigt hat; (e) der vom Lizenznehmer verwendeten Telekommunikationseinrichtungen; (f) des eigenen Computersystems des Lizenznehmers; oder (g) eines Versäumnisses des Lizenznehmers und/oder Benutzers, die Dokumentation zu beachten. OT gewährleistet nicht, dass die Software fehlerfrei ist oder unterbrechungsfrei ausgeführt wird. 9.7.2 Bei Rechtsmängeln. Die Gewährleistung in Ziffer 9.4 gilt nicht, falls der Gewährleistungsanspruch ausschließlich darauf beruht, dass der Lizenznehmer die Software in einem oder mehreren der Einbezogenen Länder nicht gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags und der geltenden Dokumentation genutzt hat, und ferner nicht in den Fällen, dass die angebliche oder tatsächliche Rechtsverletzung (a) durch die Verwendung einer veralteten Version der Software verursacht wurde, wenn die Verletzung durch die zumutbare Nutzung einer aktuellen Version der Software verhindert worden wäre, (b) aufgrund der Modifizierung der Software durch eine andere Partei als OT ohne deren Zustimmung erfolgte, (c) auf der Kombination oder Nutzung der Software mit Software, Hardware, Firmware, Daten oder Technologien, die OT nicht schriftlich lizenziert oder als zulässige Systemumgebung genehmigt hat, beruht. Die Gewährleistung in Ziffer 9.4 gilt ferner nicht, falls der Lizenznehmer auf Verlangen von OT keine angemessene und zumutbare Unterstützung in Verbindung mit der Verteidigung, Prozessführung und/oder Beilegung des Anspruchs durch OT gewährt oder der Lizenznehmer, soweit zumutbar, OT nicht die Federführung über Auswahl und Beauftragung eines Anwalts und über die Prozessführung oder Beilegung jedes Anspruchs gewährt.
Gewährleistungsausschlüsse. Betreffend Drittanbieter-Software (e.g. Installierte Software auf PV Modulen und Wechselrichter) sichert Green Solution Elektrotechnik zu, relevante Informationen des jeweiligen Herstellers betreffend Sicherheitslücken, etc umgehend an den Abnehmer weiterzuleiten bzw dem Kreis seiner Abnehmer allgemein bekanntzumachen, soweit diese nach dem Ermessen von Green Solution Elektrotechnik kritische Auswirkungen haben und es Handlungsbedarf für den Abnehmer gibt. Von jeder Gewährleistung ausgenommen sind die folgenden Fälle: • natürlicher bzw unvermeidlicher Verschleiß • widmungs- und/oder spezifikationswidrige Verwendung • unsachgemäße Handhabung • Anwendungsfehler • mechanische Beschädigung oder äußere Einwirkungen während Transport, Lagerung, Betrieb oder Handhabung der Hardware Gleichermaßen führen vom Abnehmer und/oder Dritten durchgeführte Manipulationen an der von Green Solution Elektrotechnik gelieferten Hard- oder Software zur Einschränkung bzw zum Entfall der Gewährleistung. Bei Verwendung von nicht von Green Solution Elektrotechnik gelieferter Hardware (einschließlich PC- Cards, Flash-Speicher und USB-Sticks) übernimmt Green Solution Elektrotechnik keine Gewährleistung für das Funktionieren des Gesamtsystems.
Gewährleistungsausschlüsse. DIESE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR PRODUKTE ODER SERVICES, DIE: i. Software sind (siehe Ziffer 14. 1 d (i)); ii. von anderen Personen als den autorisierten Mitarbeitern oder Auftragnehmerinnen von Honeywell verändert oder repariert wurden; iii. in einer Weise installiert, genutzt, gewartet oder gepflegt werden, die nicht mit der Produktdokumentation oder den Schulungen von Honeywell übereinstimmt; iv. verloren gehen oder beschädigt, manipuliert oder zerstört werden aufgrund von (I) grober oder fahrlässiger Behandlung des Produkts (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden während des Rücktransports zu Honeywell, die durch unsachgemäße Verpackung bei der Rücksendung verursacht werden); (II) höherer Gewalt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Blitzschlag oder damit verbundene Überspannungen); oder