BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 9.1 DSM gewährleistet lediglich, dass die Produkte bei Gefahrübergang den Spezifikationen entsprechen. Unter der Voraussetzung, dass der Kunde seinen gemäß Ziffer 7 geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist, wird DSM bei berechtigten Mängel- rügen nach eigener Xxxx innerhalb angemessener Frist die Produkte kostenfrei für den Kunden reparieren oder austauschen. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, kann der Kunde eine Herabsetzung des Preises verlan- gen oder – bei erheblichen Mängeln - vom Vertrag zu- rücktreten. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden zudem das Recht zu, nach Maßgabe der Ziffer 10.1 Schadensersatz statt der Leistung zu verlan- gen. 9.2 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln beträgt 12 (zwölf) Monate ab Gefahr- übergang, soweit DSM nicht wegen Körperschäden haf- tet, seine Pflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig ver- letzt, den Mangel arglistig verschwiegen, oder insoweit eine darüber hinausgehende Garantie übernommen hat oder zwingend eine längere gesetzliche Frist vorge- schrieben ist. In diesen Fällen gilt stattdessen die ge- setzliche Verjährungsfrist.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Sales Contracts