BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 9.1 DSM gewährleistet lediglich, dass die Produkte bei Gefahrübergang den Spezifikationen entsprechen. Unter der Voraussetzung, dass der Kunde seinen gemäß Ziffer 7 geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist, wird DSM bei berechtigten Mängel- rügen nach eigener Xxxx innerhalb angemessener Frist die Produkte kostenfrei für den Kunden reparieren oder austauschen. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, kann der Kunde eine Herabsetzung des Preises verlan- gen oder – bei erheblichen Mängeln - vom Vertrag zu- rücktreten. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden zudem das Recht zu, nach Maßgabe der Ziffer 10.1 Schadensersatz statt der Leistung zu verlan- gen.
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