Common use of Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung Clause in Contracts

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Be- trag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind. D.3.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.

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Samples: www.volkswohl-bund.de, www.schilling-wendt.de, sachtarif24.de

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten mitversi- cherten Personen gegenüber auf den Be- trag Betrag von höchstens je 5.000 Euro 5 000 EUR beschränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden MindestversicherungssummenMindestver- sicherungssummen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 VersicherungsvertragsgesetzVersicherungsvertrags- gesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind. D.3.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung Verpflich- tung zur Leistung frei.

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Samples: rhein-neckar.stadtmobil.de, media.bgv.de, www.emil-kl.de

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Be- trag Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen Versicherungs- summen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen vor- genommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind. D.3.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.

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Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Be- trag Betrag von höchstens je 5.000 5000,-- Euro beschränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 VersicherungsvertragsgesetzVersicherungs- vertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei von der Leistungspflicht befreit sind. D.3.4 D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangterlangt (z.B. durch Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.

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Samples: ais-w.com, ais-w.com

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Be- trag Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränktEUR be- schränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer ei- ner von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei von der Leistungspflicht befreit sind. D.3.4 D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangterlangt (z. B. durch Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.

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Samples: www.xxv24.de

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung nach D.2.1 Ihnen und den mitversicherten mitversi­ cherten Personen gegenüber auf den Be- trag von höchstens je 5.000 Euro beschränktbegrenzt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen Versicherungs­ summen die in Deutschland geltenden MindestversicherungssummenMindestversiche­ rungssummen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen verursachten Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 VersicherungsvertragsgesetzVersi­ cherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei leistungs­ frei sind. D.3.4 Gegenüber einem Fahrer, D.2.4 Hat der Fahrer das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, vorsätzliche Straf­ tat erlangt (z. B. durch Diebstahl)? Dann sind wir vollständig von der Verpflichtung gegenüber dem Fahrer nicht zur Leistung frei.verpflichtet. Anzeigepflicht B FZ 1 (01.08.2020) 3002AVF024 D F1P329 X

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Samples: www.debeka.de

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit Leistungs- freiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber gegen- über auf den Be- trag Betrag von höchstens je 5.000 Euro 5 000 EUR beschränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen vorgenom- menen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind. D.3.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.

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Samples: www.kazenmaier.de

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Be- trag Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränktbe- schränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen Versicherungs- summen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen vor- genommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind. D.3.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.

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Samples: www.vbed.de

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Be- trag Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränktEUR beschränkt.2 Dies gilt nicht für die Kfz- Umweltschadensversicherung gem. A.1.9 sowie für den Fahrerschutz gem. A.1.10. Außerdem gelten anstelle an Stelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden MindestversicherungssummenMindestversicherungssum- men. Satz 1 und 2 3 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung Gefahrer- höhung (§§ 23, 26 23 ff Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind. D.3.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug Fahr- zeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.

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Samples: ais-w.com

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Be- trag von höchstens je 5.000 5.000,- Euro beschränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind. D.3.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.

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Samples: www.helvetia.com

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten mitversi- cherten Personen gegenüber auf den Be- trag Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 VersicherungsvertragsgesetzVersicherungs- vertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei von der Leistungspflicht befreit sind. D.3.4 D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangterlangt (zum Beispiel durch Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.

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Samples: www.xxv24.de

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Leistungskür- zung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Be- trag Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. beschränkt.1 Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei von der Leistungspflicht befreit sind. D.3.4 D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangterlangt (z.B. durch Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.. E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer Pflichtverlet- zung

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Samples: www.diebayerische.de

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten mitversicher- ten Personen gegenüber auf den Be- trag Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen Versicherungs- summen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 VersicherungsvertragsgesetzVersicherungsvertrags- gesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind. D.3.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.

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Samples: deckungskarten.eu

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit Leistungs- freiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Be- trag Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden MindestversicherungssummenMindestver- sicherungssummen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 23 und 26 VersicherungsvertragsgesetzVersicherungsvertragsge- setz) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind. D.3.4 D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene begange- ne Straftat erlangterlangt (z. B. durch Diebstahl), sind wir wir vollständig von der Verpflichtung Verpflich- tung zur Leistung frei.

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Samples: www.xxv24.de

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Be- trag Betrag von höchstens je 5.000 5000 Euro beschränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind. D.3.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.

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Samples: www.leaseplan.com

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung nach D.2.1 Ihnen und den mitversicherten mitversi­ cherten Personen gegenüber auf den Be- trag von höchstens je 5.000 Euro beschränktbegrenzt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen Versicherungs­ summen die in Deutschland geltenden MindestversicherungssummenMindestversiche­ rungssummen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen verursachten Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 VersicherungsvertragsgesetzVersi­ cherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei leistungs­ frei sind. D.3.4 Gegenüber einem Fahrer, D.2.4 Hat der Fahrer das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, vorsätzliche Straf­ tat erlangt (z. B. durch Diebstahl)? Dann sind wir vollständig von der Verpflichtung gegenüber dem Fahrer nicht zur Leistung freiverpflichtet.

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Samples: www.debeka.de