Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Per- sonen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR1 beschränkt. Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von der Leistungspflicht befreit sind. Gegenüber einem Fahrer, der den Pkw durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z. B. durch Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
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Samples: KFZ Versicherung
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Per- sonen Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR1 0.000 € beschränkt. Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung Gefahr- erhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von der Leistungspflicht befreit sind. D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der den Pkw das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z. B. durch Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
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Samples: KFZ Versicherung
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Per- sonen Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR1 Euro beschränkt. Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 VersicherungsvertragsgesetzVVG) vollständig oder teilweise von der Leistungspflicht Lei- stungspflicht befreit sind. D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der den Pkw das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z. B. B durch Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Per- sonen Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR1 EUR beschränkt. Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von der Leistungspflicht befreit sind. D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der den Pkw das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z. z.B. durch Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die KFZ Versicherung
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Per- sonen mitversicher- ten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR1 beschränkt0.000 € be- schränkt. Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von der Leistungspflicht befreit leistungsfrei sind. D.3.4 Gegenüber einem Fahrer, der den Pkw das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z. B. durch Diebstahl)erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
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Samples: KFZ Versicherung
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Per- sonen Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR1 EUR beschränkt. Dies Satz 1 gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung Gefahrer- höhung (§§ 23, 26 VersicherungsvertragsgesetzVVG) vollständig oder teilweise von der Leistungspflicht befreit leistungsfrei sind. D.2.4 Ihnen, dem Halter und dem Eigentümer des Fahrzeuges gegenüber sind wir bei einer Pflichtverletzung nach D.1.1.3, D.1.1.4 und D.1.2.1 nur dann nicht zur Leistung ver- pflichtet, wenn Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeuges die Pflichtverlet- zung selbst begangen oder schuldhaft ermöglicht haben. D.2.5 Gegenüber einem Fahrer, der den Pkw das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat Straf- tat erlangt (z. B. z.B durch Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
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Samples: KFZ Versicherung