Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicher- ten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 0.000 € be- schränkt. Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind. D.3.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
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Samples: KFZ Versicherung
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicher- ten mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 0.000 € be- schränkt5.000 EUR beschränkt. Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei von der Leistungspflicht befreit sind. D.3.4 D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangterlangt (z.B. durch Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die KFZ Versicherung
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicher- ten mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 0.000 € be- schränktbeschränkt. Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung Gefahr- erhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei von der Leistungspflicht befreit sind. D.3.4 D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangterlangt (z. B. durch Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
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Samples: KFZ Versicherung
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.3.3 D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicher- ten mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 0.000 € be- schränkt5.000 Euro beschränkt. Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 VersicherungsvertragsgesetzVVG) vollständig oder teilweise leistungsfrei von der Lei- stungspflicht befreit sind. D.3.4 D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangterlangt (z. B durch Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
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Samples: Kraftfahrtversicherung