Common use of Beschränkungen Clause in Contracts

Beschränkungen. Bei der Lösung handelt es sich um ein Add-on für Microsoft Dynamics 365 und Microsoft Dynamics NAV. Der Endkunde ist verpflichtet, die Nutzungsberechtigung für Microsoft Dynamics 365 / Dynamics NAV von seinem Microsoft-Partner oder von SIEVERS-SNC zu erwerben. Der Endkunde darf die Lösung oder einen Teil davon und die ihm zur Nutzung eingeräumten Rechte ohne vorherige Zustimmung der SIEVERS-SNC nicht in irgendeiner Weise vermieten, verleasen, verleihen, weiterverkaufen oder verteilen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung der Lösung für andere über den gemeinsamen Zugriff auf einen einzelnen Computer, ein Computernetzwerk oder durch Freigeben von Zugriffsinformationen sowie die Lösung im Rahmen kommerzieller Software-Hosting-Services Dritten anbieten. Die Befugnis zum Einsatz der Lösung in einem Netzwerk umfasst ebenfalls nicht das Recht, die Software anderen Unternehmen zur Nutzung zu überlassen. Die Nutzung der Lösung durch mit dem Endkunden verbundene Konzernunternehmen bedarf der schriftlichen Einwilligung der SIEVERS-SNC. Der Endkunde ist weiterhin nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen der Lösung gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um die störungsfreie Nutzung zu erreichen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation des Urhebers und/oder der Software dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale. Dem Endkunden ist überdies nicht gestattet, die Lösung zu ändern oder zu dekompilieren, es sei denn, dies ist zur Behebung eines Mangels erforderlich. Hierfür trägt der Endkunde die Beweislast. Ergänzt oder ersetzt SIEVERS-SNC die Lösung im Wege der Nacherfüllung, so stehen dem Endkunden die gleichen Rechte an dieser nachträglich überlassenen Lösung zu. Soweit die Ergänzung oder Ersetzung dazu führt, dass der Endkunde mehr als eine – nicht notwendig vollständige – Lösung erhält, hat er die überzählige Lösung zu löschen, etwaig hierzu vorhandene Datenträger zu vernichten und beides SIEVERS-SNC auf Anforderung zu bestätigen. Nutzungsrechte an der überzähligen Lösung erlöschen mit Einsatz der neuen Lösung nach Ablauf einer Frist von vier Wochen.

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Samples: www.sievers-group.com, www.allgeier-inovar.de, www.sievers-group.com

Beschränkungen. Bei der Lösung handelt es sich um ein Add-on für Microsoft Dynamics 365 und Microsoft Dynamics NAV. Der Endkunde ist verpflichtet, die Nutzungsberechtigung für Microsoft Dynamics 365 / Dynamics NAV von seinem Microsoft-Partner oder von SIEVERS-SNC zu erwerben. Der Endkunde darf die Lösung oder einen Teil davon und die ihm zur Nutzung eingeräumten Rechte ohne vorherige Zustimmung der SIEVERS-SNC nicht in irgendeiner Weise vermieten, verleasen, verleihen, weiterverkaufen oder verteilen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung der Lösung für andere über den gemeinsamen Zugriff auf einen einzelnen Computer, ein Computernetzwerk oder durch Freigeben von Zugriffsinformationen sowie die Lösung im Rahmen kommerzieller Software-Hosting-Services Dritten anbieten. Die Befugnis zum Einsatz der Lösung in einem Netzwerk umfasst ebenfalls nicht das Recht, die Software anderen Unternehmen zur Nutzung zu überlassen. Die Nutzung der Lösung durch mit dem Endkunden verbundene Konzernunternehmen bedarf der schriftlichen Einwilligung der SIEVERS-SNC. Der Endkunde ist weiterhin nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen der Lösung gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, denn dies ist erforderlich, um die störungsfreie Nutzung zu erreichen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation des Urhebers und/oder der Software Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale. Dem Endkunden ist überdies weiterhin nicht gestattetberechtigt, die Lösung zu ändern oder zu dekompilieren, es sei denn, dies ist zur Behebung eines Mangels erforderlich. Hierfür trägt der Endkunde die Beweislast. Ergänzt oder ersetzt SIEVERS-SNC die Lösung im Wege der Nacherfüllung, so stehen dem Endkunden die gleichen Rechte an dieser nachträglich überlassenen Lösung zuzu wie an der zuvor überlassenen. Soweit die Ergänzung oder Ersetzung dazu führt, dass der Endkunde mehr als eine – nicht notwendig vollständige – Lösung erhält, hat er die überzählige Lösung zu löschen, etwaig hierzu vorhandene Datenträger zu vernichten und beides SIEVERS-SNC auf Anforderung zu bestätigen. Nutzungsrechte an der überzähligen Lösung erlöschen mit Einsatz der neuen Lösung nach Ablauf einer Frist von vier Wochen.

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Beschränkungen. Bei der Lösung handelt es sich um ein Add-on für Microsoft Dynamics 365 und Microsoft Dynamics NAV. Der Endkunde ist verpflichtet, die Nutzungsberechtigung für Microsoft Dynamics 365 / Dynamics NAV von seinem Microsoft-Partner oder von SIEVERS-SNC zu erwerben. Der Endkunde darf die Lösung oder einen Teil davon und die ihm zur Nutzung eingeräumten Rechte ohne vorherige Zustimmung der SIEVERS-SNC nicht in irgendeiner Weise vermieten, verleasen, verleihen, weiterverkaufen oder verteilen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung der Lösung für andere über den gemeinsamen Zugriff auf einen einzelnen Computer, ein Computernetzwerk oder durch Freigeben von Zugriffsinformationen sowie die Lösung im Rahmen kommerzieller Software-Hosting-Services Dritten anbieten. Die Befugnis zum Einsatz der Lösung in einem Netzwerk umfasst ebenfalls nicht das Recht, die Software anderen Unternehmen zur Nutzung zu überlassen. Die Nutzung der Lösung durch mit dem Endkunden verbundene Konzernunternehmen bedarf der schriftlichen Einwilligung der SIEVERS-SNC. Der Endkunde ist weiterhin nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen der Lösung gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, denn dies ist erforderlich, um die störungsfreie Nutzung zu erreichen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation des Urhebers und/oder der Software Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale. Dem Endkunden ist überdies weiterhin nicht gestattetberechtigt, die Lösung zu ändern oder zu dekompilieren, es sei denn, dies ist zur Behebung eines Mangels erforderlich. Hierfür trägt der Endkunde die Beweislast. Ergänzt oder ersetzt SIEVERS-SNC die Lösung im Wege der Nacherfüllung, so stehen dem Endkunden die gleichen Rechte an dieser nachträglich überlassenen Lösung zuzu wie an der zuvor überlassenen. Soweit die Ergänzung oder Ersetzung dazu führt, dass der Endkunde mehr als eine – nicht notwendig vollständige – Lösung erhält, hat er die überzählige Lösung zu löschen, etwaig hierzu vorhandene Datenträger zu vernichten und beides SIEVERS-SNC auf Anforderung zu bestätigen. Nutzungsrechte an der überzähligen Lösung erlöschen mit Einsatz der neuen Lösung nach Ablauf einer Frist von vier Wochen.. <.. image(Ein Bild, das Text enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..>

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