Common use of Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren Clause in Contracts

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen Unternehmen nutzen.

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Samples: b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel Bei- spiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxwww. xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand Be- schwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbedes Ombudsmann der privaten Banken“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx www. xxxxxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform Text- form (zum Beispiel mittels Brief, Telefax Brief oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band deutscher Banken e.V.Geschäfts- stelle des Ombudsmanns der privaten Banken, Xxxxxxxx 00 00 00000000, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxxxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zahlungsdiens- teaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes Einführungsge- setzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/ consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform Streitbeilegungsplatt- form (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher Ver- braucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen Unternehmen niedergelassenen Un- ternehmen nutzen.

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Samples: www.ikb.de, www.ikb.de, www.ikb.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: - Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax Te- lefax oder E-Mail). • Die - Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher besteht für Verbrau- cher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufenanzuru- fen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen GesetzbuchesBGB), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres Nä- heres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden Kundenbe- schwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung Verfü- gung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 XxxxxxXxx- xxx, Fax: (000) 0000-+00 00 0000 0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. - Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienst- leistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße Ver- stöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) BGB oder gegen Artikel Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche (EGBGB) EGBGB zu beschweren. - Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxx- mers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform Streibeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen Unternehmen nutzen.Platt-

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Samples: Online Kontoeröffnungsantrag, app.gerd-kommer-capital.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbrau- cherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten BankenBan- ken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher Ver- braucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufenanzu- rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Bürgerli- chen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher Ver- braucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufenan- rufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen BankgewerbeBank- gewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxombuds- xxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich jeder- zeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches Gesetzbu- ches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes Einführungsgeset- zes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen Unternehmen nutzenbeschwe- ren.

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Samples: www.donner-reuschel.de, www.donner-reuschel.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbrau- cherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienst- evertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten priva- ten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar abruЫar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00Post- fach 04 03 07, 00000 Xxxxxx10062 Berlin, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxombuds- xxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichteterrich- tet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus OnlineBeile- gungeinerStreitigkeitausOnline-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- VerträgenmiteineminderEUniedergelas- senen Unternehmen nutzen.

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Samples: www.aad-fondsdiscount.de, www.fonds-super-markt.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis“ genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxwww.bankenom- xxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen GesetzbuchesGesetz- buches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrens- ordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-PlattformPlatt- form) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.

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Samples: www.vtbdirekt.de, www.vtbdirekt.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbrau- cherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienst- evertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten priva- ten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar abruЫar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax Brief oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band deutscher Banken e.V.Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxxxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichteterrich- tet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus OnlineBeile- gungeinerStreitigkeitausOnline-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- VerträgenmiteineminderEUniedergelas- senen Unternehmen nutzen.

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Samples: b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungs- verzeichnis“ genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträ- gen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit Strei- tigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch KundenKun- den, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen BankgewerbeVerfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax Brief oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band deutscher Banken e.V.Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxxxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungs- aufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes Einfüh- rungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/ consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.. Stand: 01.12.2022

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Samples: app.kurant.net

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungs- verzeichnis“ genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdienste- verträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit Streitig- keit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienste- vertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden Kunden- beschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungs- aufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes Einfüh- rungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/ consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.. Stand: 01.01.2019

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Samples: www.zinspilot.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde Karteninhaber hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde Karteninhaber kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis der Kooperations-Kreditkarte genannte Kontaktstelle Kontakt- stelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise Form beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlich- tungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher Ver- braucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine nicht Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten priva- ten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., ; Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000030) 000000 00-000000 00, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienst- leistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c 675 c bis 676c 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel Art. 248 des Einführungsgesetzes Einführungs- gesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/ odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche außergerichtli- che Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.. Bevor Sie im Fernabsatz (per Internet Telefon, E-Mail, Telefax oder Brief- verkehr) mit uns Verträge abschließen, möchten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312 c BGB i. V. m. Art. 246 und 248 EG BGB) einige allgemeine Informationen zu Ihren Vertragspartnern, zu den ange- botenen (Bank-)Dienstleistungen, zum Vertragsschluss im Fernabsatz und zum Widerrufsrecht geben:

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Samples: mediacenter.tui-info.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdienste-Verträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Verbrauch- erschlichtungsstelle „Ombudsmann Bank, wenn der privaten Banken“ Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über den Zahlungsdienste-Vertrag (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx§ 675 f des Bürgerlichen Gesetzbuches) teil. Dort hat der Verbraucher ist, besteht für den Kunden die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, FaxTelefax: (000) 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-OS- Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen. 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember International Bank Account Number (internationale Bankkontonummer). Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code).

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Samples: dskvg.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle „Verbrau- cherschlichtungsstelle »Ombudsmann der privaten Banken« (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher Verbrau- cher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufenanzuru- fen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine nicht Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres Nähe- res regelt die „Verfahrensord- nung »Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe«, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar abruЫar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kunden- beschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, FaxTelefax: +49 (0000) 000030 / 1663-00003169, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zahlungs- diensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Bür- gerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx- sumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher Verbrau- cher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen Unternehmen niedergelassenen Unter- nehmen nutzen.

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Samples: www.consorsbank.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde Karteninhaber hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde Karteninhaber kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis“ genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail)) beantworten. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbrau- cherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch KundenKarteninhaber, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann Ombuds- mann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Ver- fahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ab- rufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bun- desverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden Karteninhaber die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich jeder- zeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zah- lungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel Art. 248 des Einführungsgesetzes Ein- führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx- sumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Online- Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.. 42.920 (01/18a)

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Samples: www.nordea.com

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Hanseatic Bank GmbH & Co KG, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter ge- eigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen GesetzbuchesGesetz- buchs), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten pri- vaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung Verfü- gung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kunden- beschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000Fax 000 0000 - 3169, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zah- lungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches Gesetz- buchs (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/ consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform Platt- form kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.

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Samples: antrag.hanseaticbank.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.

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Samples: b2b.dab-bank.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungs- verzeichnis“ bzw. in den Verbraucherinformationen genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit Streitig- keit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienste- vertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden Kunden- beschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleis- tungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/ consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.. Stand: 30.09.2021

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Samples: app.kurant.net

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: - Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). - Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher Verbrau- cher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen BankgewerbeVerfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax Brief oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band deutscher Banken e.V.Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxxxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. - Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen Unternehmen nutzen.

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Samples: www.merckfinck.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- Preis­ und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-MailE­Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann Ombuds­ mann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit Streitig­ keit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag 675f 675 f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können kön­ nen auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden Kundenbe­ schwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform Text­ form (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-MailE­Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bun­ desverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, FaxTelefax: (000030) 0000-00001663 – 3169, E-MailE­Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zahlungsdiensteaufsichts­ gesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform Euro­ päische Online­Streitbeilegungsplattform (OS-PlattformOS­Plattform) errichtet. Die OS-Plattform OS­Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Online­ Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen. 1 Bankgeschäftstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer).

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Samples: www.vwfs.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle „Verbraucherschlich- tungsstelle »Ombudsmann der privaten Banken« (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxwww.bankenom- xxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung Bei- legung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten priva- ten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit Streitig- keit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen GesetzbuchesGe- setzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung »Ver- fahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen deut- schen Bankgewerbe«, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde Beschwer- de ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx- sumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-OS- Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.. 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. Form 40.000 · 10.2021 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 3 Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code) Form 40.000 · 10.2021

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Samples: www.berenberg.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeich- nis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter ge- eigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am ist zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren verpflichtet. Bei Streitigkeiten aus der Verbrauch- erschlichtungsstelle „Ombudsmann Anwendung der privaten Banken“ Vorschriften des Bürger- lichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, der Vorschriften über Verbraucherdarlehen und sonstige Finanzierungshilfen sowie deren Vermittlung, der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge, der Verordnung (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxEG) teil. Dort hat 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen und der Verbraucher die Möglichkeit, Verordnung (EU) 260/2012 zur Beilegung einer Streitigkeit mit Festlegung der Bank den Ombudsmann technischen Vorschriften und der privaten Banken anzurufen. Betrifft Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro sowie der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag (§ 675f Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch KundenZahlungskontengesetzes, die keine das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher sindregeln, den Ombudsmann ist zuständig die Schlich- tungsstelle bei der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band deutscher Banken e.V.Deutschen Bundesbank, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000Xxxxxxxxx xx Xxxx, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx, zu richten. • Telefax: 069/ 709090-9901, Internet: xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx Für Streitigkeiten zwischen der UmweltBank und einem Verbraucher aus der Anwen- dung des Kapitalanlagegesetzbuchs oder sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 oder Finanzdienstleis- tungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen ist zuständig die Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat ZR 3, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx, Internet: xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx ■ Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche (EGBGB) gesetz- liche Bestimmungen zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichteteingerichtet. Die OS-OS- Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen Unternehmen niedergelassenen Unter- nehmen nutzen.

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Samples: www.umweltbank.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten BankenBan- ken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher Verbrau- cher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden Kundenbe- schwerden im deutschen Bankgewerbe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kunden- beschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00000000, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000Fax:(000)0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, xxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zahlungsdiens- teaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes Einführungsge- setzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ http:// xx.xxxxxx.xx/ consumers/ odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform Streitbeilegungsplatt- form (OS-PlattformOSPlattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher Ver- braucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen. B160 A019_3 Mercedes-Benz Bank AG Sitz und Registergericht: Stuttgart, HRB-Nr. 22 937, USt.-ID-Nr.: DE 811 120 989 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxx Xxxxxxxxx Vorstand: Xxxxxxxx Xxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxxxx Xxxxxxx, Xxx Xxxxxxxxx Mercedes-Benz Bank AG Kundenservice Xxxxxxxx 00 00 00

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Samples: www.mercedes-benz-bank.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Bürger_lichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, FaxTelefax: (000030) 0000-000016 63 - 31 69, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-OS- Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzennutzen 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember. 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer).

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Samples: www.suedwestbank.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungs- verzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden Be- schwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlich- tungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxwww.bankenombudsmann. de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit Strei- tigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstever- trag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, FaxTelefax: (000030) 0000-000016 63 - 31 69, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienst- leistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel Art. 248 des Einführungsgesetzes Einfüh- rungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen Unternehmen nutzen.

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Samples: www.bank11.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdien- stevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kunden- beschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zahlungsdienste- aufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes Einführungs- gesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen Unternehmen nutzen.

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Samples: www.bmwbank.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- Preis­ und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-MailE­Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann Ombuds­ mann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-MailE­Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kundenbe­ schwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, FaxTelefax: (000030) 0000-00001663 – 3169, E-MailE­Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxxxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000Graurheindorfer Stra­ ße 108, 00000 Xxxx53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform Euro­ päische Online­Streitbeilegungsplattform (OS-PlattformOS­Plattform) errichtet. Die OS-Plattform OS­Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Online­ Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.

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Samples: www.vwfs.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Bürger_lichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels z. B. mitte ls Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, FaxTelefax: (000030) 0000-000016 63 - 31 69, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-OS- Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzennutzen 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember. 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer).

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Samples: www.suedwestbank.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel Bei- spiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen GesetzbuchesGesetz- buches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung Ver- fügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kunden- beschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, FaxTelefax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, xxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx- xxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zahlungsdien- steaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform Platt- form kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.. Stand: November 2018 Bedingungen für den Überweisungsverkehr Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden gelten die folgenden Bedingungen

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Samples: www.fonds-super-markt.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- „Preis-und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis“ genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel Bei- spiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann Ombuds- mann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit Streitig- keit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufenan- rufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen BankgewerbeVerfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Ban- ken“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx www.banke- xxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax Brief oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band deutscher Banken e.V.Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxxxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen dor- tigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000Graurhein- dorfer Straße 108, 00000 Xxxx53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen ge- gen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen Unternehmen nutzenbe- schweren.

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Samples: cms.real-estate.ten31.com

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann Ombuds- mann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, FaxTelefax: (000030) 0000-00001663 – 3169, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxxxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000Graurheindorfer Stra- ße 108, 00000 Xxxx53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Euro- päische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Online- Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.

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Samples: www.vwfs.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann Ombuds- mann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit Streitig- keit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können kön- nen auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden Kundenbe- schwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kundenbeschwerde- stelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen dorti- gen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000Graurhein- dorfer Straße 108, 00000 Xxxx53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zahlungsdienste- aufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Euro- päische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Online- Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.

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Samples: www.targobank.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- „Preis­ und Leis- tungsverzeichnis Leistungs­ verzeichnis“ bzw. in den Verbraucherinformationen genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantwortenbeant­ worten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-MailE­Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs­ stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit Strei­ tigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- Zahlungs­ dienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch KundenKun­ den, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen BankgewerbeVerfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax Brief oder E-MailE­Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band deutscher Banken e.V.Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, FaxE­Mail: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxxxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungs­ aufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes Einfüh­ rungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/ consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform Online­Streitbeilegungsplattform (OS-PlattformOS­Plattform) errichtet. Die OS-Plattform OS­Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen Online­Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.. Stand: 01.01.2023

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Samples: www.justtrade.com

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: - Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und „Preisund Leis- tungsverzeichnis tungsverzeichnis“ genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax Te- lefax oder E-Mail). - Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlich- tungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxwww.bankenombuds- xxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen BankgewerbeVerfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken“, die auf Wunsch zur Verfügung Verfü- gung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax Brief oder E-E- Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band deutscher Banken e.V.Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxxxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richtenrich- ten. - Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienst- leistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße Ver- stöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. - Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxx- mers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-PlattformPlatt- form) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche außerge- richtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.

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Samples: Online Kontoeröffnungsantrag

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde Karteninhaber hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde Karteninhaber kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- Preis­ und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail)E­Mail) beantworten. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlich­ tungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxwww. bankenombuds­ xxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch KundenKarteninhaber, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann Ombuds­ mann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrens­ ordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-MailE­Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden Karteninhaber die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/ odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform Online­Streitbeilegungsplattform (OS-PlattformOS­Plattform) errichtet. Die OS-Plattform OS­Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche außergericht­ liche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen Online­Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen. 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31.12.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: - Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und „Preisund Leis- tungsverzeichnis tungsverzeichnis“ genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax Te- lefax oder E-Mail). - Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlich- tungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxwww.bankenombuds- xxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen GesetzbuchesGesetzbu- ches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann Ombuds- mann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbedes Ombudsmanns der privaten Banken“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx www.bankenombuds- xxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax Brief oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band deutscher Banken e.V.Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxxxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. - Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienst- leistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße Ver- stöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. - Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxx- mers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-PlattformPlatt- form) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche außerge- richtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen. Nicht geschützt werden insbesondere Einlagen von finanziellen Unterneh- men, staatlichen Stellen einschließlich kommunaler Gebietskörperschaften, Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzie- rung entstanden sind und Inhaberschuldverschreibungen. Im Fall von Gläu- bigern nach Buchstaben (a) (ii), (b) (ii) und (c) (ii) werden Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten sowie Verbindlichkeiten aus Schuld- scheindarlehen, Namensschuldverschreibungen und vergleichbaren Schuldtiteln ausländischen Rechts nicht geschützt. Für Verbindlichkeiten von Banken, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gemäß § 6 der am 18. November 2021 im Vereinsregister eingetrage- nen Fassung des Statuts des Einlagensicherungsfonds gesichert wurden, besteht die Sicherung nach Maßgabe dieser Vorschrift fort. Nach dem 31. Dezember 2022 entfällt dieser Bestandsschutz, sobald die betreffende Ver- bindlichkeit fällig wird, gekündigt oder anderweitig zurückgefordert werden kann oder wenn die Verbindlichkeit im Wege einer Einzel- oder Gesamt- rechtsnachfolge übergeht oder auf eine ausländische Zweigniederlassung oder Zweigstelle übertragen wird. Einzelheiten zum Schutzumfang einschließlich der Sicherungsgrenzen sind im Statut des Einlagensicherungsfonds, insbesondere dessen § 6, geregelt. Das Statut wird auf Verlangen zur Verfügung gestellt und kann auch im In- ternet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx aufgerufen werden.

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Samples: Online Kontoeröffnungsantrag

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungs- verzeichnis“ genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdienste- verträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit Streitig- keit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienste- vertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden Kunden- beschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungs- aufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes Einfüh- rungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/ consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.

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Samples: www.zinspilot.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: - Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). - Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher Verbrau- cher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. - Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen Unternehmen nutzen.

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Samples: www.merckfinck.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle „Verbraucherschlich- tungsstelle »Ombudsmann der privaten Banken« (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxwww.bankenom- xxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung Bei- legung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten priva- ten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit Streitig- keit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen GesetzbuchesGe- setzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung »Ver- fahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen deut- schen Bankgewerbe«, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde Beschwer- de ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx- sumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-OS- Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.. 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. Form 40.000 · 07.2018 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 3 Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code) Form 40.000 · 07.2018 6/6 Joh. Xxxxxxxxx, Xxxxxxx & Co. KG · Allgemeine Geschäftsbedingungen Gemäß den Vorgaben aus § 63 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) erteilt Ihnen die Joh. Xxxxxxxxx, Gossler & Co. KG (nachstehend »Bank« genannt) hiermit folgende Informationen:

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Samples: www.berenberg.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: - Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax Te- lefax oder E-Mail). • Die - Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher besteht für Verbrau- cher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufenanzuru- fen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen GesetzbuchesBGB), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres Nä- heres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden Kundenbe- schwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung Verfü- gung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 XxxxxxXxx- xxx, Fax: (000) 0000-+00 00 0000 0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. - Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienst- leistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße Ver- stöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) BGB oder gegen Artikel Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche (EGBGB) EGBGB zu beschweren. - Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxx- mers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OSStreibeilegungsplattform(OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen Unternehmen nutzen.Platt-

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Samples: vermoegensverwaltung.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: - Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax Te- lefax oder E-Mail). • Die - Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher besteht für Verbrau- cher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufenanzuru- fen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen GesetzbuchesBGB), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres Nä- heres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden Kundenbe- schwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung Verfü- gung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 XxxxxxXxx- xxx, Fax: (000) 0000-+00 00 0000 0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. - Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienst- leistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße Ver- stöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) BGB oder gegen Artikel Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche (EGBGB) EGBGB zu beschweren. - Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxx- mers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OSStreibeilegungsplattform(OS-PlattformPlatt- form) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche außerge- richtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.

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Samples: at.scalable.capital

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeich- nis genannte Kontaktstelle der Bank ING wenden. Die Bank ING wird Beschwerden in geeigneter geeigne- ter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank ING den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen GesetzbuchesGesetz- buches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung Schlich- tung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx Xxxx- xxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank ING gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zah- lungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches Gesetz- buches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform Platt- form kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen. › Zusätzlich zu den vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen.

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Samples: w7consulting.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde Karteninhaber hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde Karteninhaber kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail)) beantworten. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle „Verbrau- cherschlichtungsstelle »Ombudsmann der privaten Banken« (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch KundenKarteninhaber, die keine nicht Verbraucher sind, den Ombudsmann Ombuds- mann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung »Verfah- rensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe«, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar abruЫar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, FaxTelefax: +49 (0000) 000030 / 1663-00003169, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden Karteninhaber die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt Bun- desanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx- sumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher Verbrau- cher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen Unternehmen niedergelassenen Unter- nehmen nutzen.

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Samples: www.consorsbank.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannte in der Informationsübersicht für Metzler Fonds-Depots/Konten genannten Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle Ombudsmann Ombuds- mann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfah- rensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c 675 c bis 676c 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Europä- ische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform OSPlattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.

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Samples: www.senator-fonds.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis“ genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantwortenbe- antworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform Text- form (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbrau- cherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher Verbrau- cher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft Be- trifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen GesetzbuchesGesetzbu- ches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden Kundenbe- schwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx www.ban- xxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt Bundes- anstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/ consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform Streitbeilegungs- plattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit Strei- tigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen Unternehmen nutzen.

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Samples: www.procreditbank.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- Preis­ und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel Bei­ spiel mittels Brief, Telefax oder E-MailE­Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucher­ schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- Zahlungs­ dienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- Verfahrensord­ nung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde Be­ schwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-MailE­Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- Bundesver­ band deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000030) 0000-00001663­3169, E-MailE­Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zahlungsdien­ steaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes Einführungsge­ setzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen Unternehmen nutzen.

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Samples: www.ikb.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde Karteninhaber hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde Karteninhaber kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- Preis­ und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank von comdirect wenden. Die Bank comdirect wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail)E­Mail) beantworten. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlich­ tungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxwww. bankenombuds­ xxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch KundenKarteninhaber, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann Ombuds­ mann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrens­ ordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-MailE­Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kunden- beschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden Karteninhaber die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/ odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform OnlineStreitbeilegungsplattform (OS-PlattformOSPlattform) errichtet. Die OS-Plattform OSPlattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche außergericht­ liche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen Online­Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen. Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31.12.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis „Preisund Leistungsverzeichnis“ genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/ consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.

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Samples: www.kt-bank.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeich- nis genannte Kontaktstelle der Bank ING wenden. Die Bank ING wird Beschwerden in geeigneter geeig- neter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank ING den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen GesetzbuchesGesetz- buches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung Schlich- tung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx Xxxx- xxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000030) 000000 00-000000 00, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank ING gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zah- lungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches Gesetz- buches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-OS- Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit Streitig- keit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen. › Zusätzlich zu den vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen.

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Samples: w7consulting.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann Ombuds- mann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kunden- beschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, FaxTelefax: (000030) 0000-00001663 – 3169, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000Graurheindorfer Stra- ße 108, 00000 Xxxx53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Euro- päische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Online- Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.

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Samples: www.vwfs.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- „Preis und Leis- tungsverzeichnis Leistungsver- zeichnis“ genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand Beschwer- degegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrens- ordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen BankgewerbeBankgewer- be“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx www. xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen niedergelassenen Unternehmen nutzen.

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Samples: www.santander.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- Preis­ und Leis- Leis­ tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- Zahlungs­ diensteverträgen erfolgt dies dieses in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-MailE­Mail). • Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucher­ schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxwww.ban­ xxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Bürgerli­ chen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde Be­ schwerde ist in Textform (zum Beispiel z. B. mittels Brief, Telefax oder E-MailE­Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- Finanz­ dienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen Unternehmen nutzenund 31.12.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel Bei- spiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxwww. xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand Be- schwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbedes Ombudsmann der privaten Banken“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx www. xxxxxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform Text- form (zum Beispiel mittels Brief, Telefax Brief oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band deutscher Banken e.V.Geschäfts- stelle des Ombudsmanns der privaten Banken, Xxxxxxxx 00 00 00000000, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxxxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zahlungsdiens- teaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes Einführungsge- setzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/ consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform Streitbeilegungsplatt- form (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher Ver- braucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen Unternehmen niedergelassenen Un- ternehmen nutzen.. Bedingungen für das IKB Festgeld

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Samples: www.ikb.de