Beschwerde. 1 Gegen Verfügungen der Auftraggeber ist mindestens ab dem für das Einla- dungsverfahren massgebenden Auftragswert die Beschwerde an das kantona- le Verwaltungsgericht als einzige kantonale Instanz zulässig.
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Samples: www.lexfind.ch, www.baselland.ch, www.rrgr-service.apps.be.ch
Beschwerde. 1 Gegen Verfügungen der Auftraggeber ist mindestens ab dem für das Einla- dungsverfahren Einladungs- verfahren massgebenden Auftragswert die Beschwerde an das kantona- le Verwaltungsgericht kantonale Verwal- tungsgericht als einzige kantonale Instanz zulässig.
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Samples: www.gesetzessammlung.sg.ch, www.gesetzessammlung.sg.ch, www.sz.ch
Beschwerde. 1 Gegen Verfügungen der Auftraggeber ist mindestens ab dem für das Einla- dungsverfahren Einladungsverfahren massgebenden Auftragswert die Beschwerde an das kantona- le kantonale Verwaltungsgericht als einzige kantonale Instanz zulässig.
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Samples: rechtsbuch.ur.ch, bdlf.fr.ch, bgs.so.ch
Beschwerde. 1 Gegen Verfügungen der Auftraggeber ist mindestens ab dem für das Einla- dungsverfahren massgebenden Auftragswert die Beschwerde an das kantona- le kantonale Verwaltungsgericht als einzige kantonale Instanz zulässig.
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Samples: www.gr-lex.gr.ch, gr.lexwork.naz.ch
Beschwerde. 1 Gegen Verfügungen der Auftraggeber ist mindestens ab dem für das Einla- dungsverfahren massgebenden Auftragswert die Beschwerde an das kantona- le kanto- nale Verwaltungsgericht als einzige kantonale Instanz zulässig.
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Samples: ai.clex.ch, ai.clex.ch
Beschwerde. 1 Gegen Verfügungen der Auftraggeber ist mindestens ab dem für das Einla- dungsverfahren Ein- ladungsverfahren massgebenden Auftragswert die Beschwerde an das kantona- le kantonale Verwaltungsgericht als einzige kantonale Instanz zulässig.
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Samples: so.ch
Beschwerde. 1 Gegen Verfügungen der Auftraggeber ist mindestens ab dem für das Einla- dungsverfahren Ein- ladungsverfahren massgebenden Auftragswert die Beschwerde an das kantona- le kan- tonale Verwaltungsgericht als einzige kantonale Instanz zulässig.
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Samples: gesetzessammlungen.ag.ch