Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx, Tel.: 03661/614-211, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx zu wenden. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.
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Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx, Tel.: 03661/614-211, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx zu wenden. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde Ver- braucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.. VM 03/20 Greizer Spargas
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Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 8.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen Beanstan- dungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHSWK, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffenbetref- fen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHSWK, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxx 0000, 00000 XxxxxXxxxxxx- lautern, Tel.: 03661/6140631/8001-2110, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxx@xxx-xx.xx zu wenden. 8.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH SWK beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfenabgehol- fen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH SWK die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegendarle- gen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 8.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH SWK und dem Kunden über den Anschluss An- schluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx Fried- xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen in- xx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, kontaktiert werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. nach § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH SWK der Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen anzu- rufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragenbeantra- gen, bleibt unberührt. Die SWK sind verpflichtet, an dem Schlich- tungsverfahren teilzunehmen 8.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbrau- cherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Bundesnetzagen- tur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, VerbraucherserviceVer- braucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000030/00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden. 9. Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebs- gesetz (MsbG) 9.1 Die SWK übernehmen mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung. 9.2 Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchge- führt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz ge- nannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die Messwertaufbereitung. 9.3 Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Standardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistun- gen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt. 10. Sonstiges 10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. 10.2 Dieser Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbe- dingungen berücksichtigt die Anforderungen des § 41 Abs. 1 S. 2 EnWG sowie die Informationspflichten gem. § 312d BGB in Verbin- dung mit Art. 246a § 1 EG-BGB.
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Samples: Auftrag Für Die Lieferung Des Sonderproduktes SWK Solo/Familia Garant Fremdnetz
Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHLeistun- gen des Gemeindewerk Hördt, die den Anschluss an das VersorgungsnetzVersor- gungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie Ener- gie betreffen, an den Kundenservice die Beschwerdestelle der Energieversorgung Greiz GmbHGemeindewerkeHördt, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxx, Tel.: 03661/61407272-211, E7002-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx zu wenden1612zu wen- den. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen Be- anstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH dem Ge- meindewerk Hördt beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH Gemeindewerke Hördt die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren Schlich- tungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH dem Gemeindewerk Hördt und dem Kunden über Kun- denüber den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00000000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, www.schlichtungs- xxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH das Gemeindewerk Hördt der Verbraucherbeschwerde Verbraucher- schwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 7 Absatz 2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung Ein- reichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte Ge- richte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Das Gemeindewerk Hördt ist ver- pflichtet an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, TelekommunikationTele- kommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx Xxxx- xxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxver-braucher- xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.
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Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx, Tel.: 03661/614-211, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx zu wenden. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässigzu lässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.
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Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx, Tel.: 03661/614-211, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx zu wenden. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.
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Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx, Tel.: 03661/614-211, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx zu wenden. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.
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Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere insbeson- dere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz Stadtwerke Germersheim GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung Beliefe- rung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice die Beschwerde- stelle der Energieversorgung Greiz Stadtwerke Germersheim GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx. 00, 00000 XxxxxXxxxxxx- xxxx, Tel.: 03661/61400000-2110000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx-xxx.xx zu wenden. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen Beanstandun- gen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz den Stadtwerken Germersheim GmbH beantwortetbeant- wortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz Stadt- werke Germersheim GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz den Stadtwerken Germersheim GmbH und dem Kunden über den Anschluss An- schluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 XxxxxxBer- lin, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, www.schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung Ein- leitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz Stadtwerke Germersheim GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 9 Absatz 2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der BeteiligtenBeteilig- ten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Stadtwerke Germersheim GmbH ist verpflichtet an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und EisenbahnenEi- senbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000030-00000-00022480- 500, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.
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Samples: Auftrag Für Die Lieferung Von Erdgas Für Den Heizbedarf Durch Die Stadtwerke Germersheim GMBH