Common use of Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle Clause in Contracts

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx, Tel.: 03661/614-211, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx zu wenden. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Ev Greiz Mini Supply Agreement, Greizer Sparstrom Vereinsförderung, Stromliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 8.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHHalberstadtwerke, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHHalberstadtwerke, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 XxxxxXxxxxxxxxxx, Tel.: 03661/61403941/579-211100, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xx zu wenden. 8.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den Halberstadtwerke beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH Halberstadtwerke die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 8.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH den Halberstadtwerke und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH Halberstadtwerke der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Halberstadtwerke sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 8.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Erdgasliefervertrag, Erdgasversorgungsvertrag, Erdgasliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 9.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere insbeson- dere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz EWR GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHXXX XxxX, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxx Xxx. 00 - 87, 00000 XxxxxXxxxxxxxx, Tel.: 03661/614-2110000 0 000000 (kostenlos), E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx online- xxxxxxx@xxx-xxxx.xx zu wenden. 9.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz EWR GmbH beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde Verbrau- cherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz EWR GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 9.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz EWR GmbH und dem Kunden über den Anschluss an das VersorgungsnetzVersor- gungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz EWR GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) Zif- fer 8.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragenbean- tragen, bleibt unberührt. Die EWR GmbH ist verpflichtet, an dem Schlichtungs- verfahren der Schlichtungsstelle Energie teilzunehmen. 9.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und EisenbahnenEi- senbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000030-00000-00022480- 500, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Gaslieferungsvertrag, Gaslieferungsvertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 8.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen Beanstan- dungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHSWK, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHSWK, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx-xxxxxx 00, 00000 XxxxxXxxxxxx, Tel.: 03661/614-211Telefon 00000 00000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx kunden- xxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx zu wenden. . 8.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH SWK beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH SWK die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 8.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH SWK und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 Telefon 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx- xxxxxx-xxxxxxx.xx, angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH SWK der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die SWK ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 8.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-Telefon 030- 00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.:

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Samples: Sondervertrag, Sondervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 8.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHHALBERSTADTWERKE, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHHALBERSTADTWERKE, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 XxxxxXxxxxxxxxxx, Tel.: 03661/61403941/579-211100, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xx zu wenden. 8.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den HALBERSTADTWERKEN beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH HALBERSTADTWERKE die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 8.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH den HALBERSTADTWERKEN und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH HALBERSTADTWERKE der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die HALBERSTADTWERKE sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 8.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Auftrag Zur Grundversorgung Erdgas, Erdgasliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 7.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss Ver- tragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHdes e-werks, die den Anschluss an das VersorgungsnetzVer- sorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHdes e-werks, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 00, 00000 XxxxxXxxxxxx, Tel.: 03661/614-211Tel (000) 00 00 00 00, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxx@xxxxx-xxxxxxxxxxx.xx zu wenden. 7.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (VerbraucherbeschwerdenVerbraucher- beschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH beim e-werk beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH das e-werk die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 7.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH dem e-werk und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000-0000-000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, www.schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens Schlichtungs- verfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH das e-werk der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 7.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen an- zurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Das e-werk ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 7.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice Verbrau- cherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx, Tel.: 03661/614-211, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx zu wenden. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde Ver- braucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.. VM 03/20 Greizer Spargas

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Samples: Belieferungsvertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 10.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHStadtwerke Neuss, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx. 00-00, 00000 Xxxxx, Tel.Telefon: 03661/6140800 / 0000-211000, Telefax: 02131 / 5310-199, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx zu wenden. wen- den. 10.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den Stadtwerken Neuss beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH Stadtwerke Neuss die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. dar- legen. 10.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten Strei- tigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH den Stadtwerken Neuss und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx Fried- xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030 / 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx in- xx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH Stadtwerke Neuss der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der BeteiligtenBetei- ligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Stadtwerke Neuss sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 10.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx Xxxx- xxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-030 / 00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucher- xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden. 10.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreitbeile- gung (OS) bereit, die Sie hier finden xxxx://xx.xxxxxx.xxxxxxxxx/xxx/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. 10.6 Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucher- streitbeilegungsverfahren teil.

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Samples: Stromliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 12.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHStadtwerke Neuss, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx. 00-00, 00000 Xxxxx, Tel.Telefon: 03661/6140800 / 0000-211000, Tele- fax: 02131 / 0000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx zu wenden. . 12.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den Stadtwer- xxx Xxxxx beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfenabge- holfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH Stadtwerke Neuss die Gründe schriftlich oder elektronisch elekt- ronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 12.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten Strei- tigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH den Stadtwerken Neuss und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx Fried- xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030 / 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx in- xx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH Stadtwerke Neuss der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Stadtwerke Neuss sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 12.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx Xxxx- xxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-030 / 00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucher- xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden. 12.5 Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucher- streitbeilegungsverfahren teil.

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Samples: Stromlieferungsvertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 10.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss Vertrags- abschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHSWR, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz Stadtwerke Radolfzell GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 000-0, 00000 XxxxxXxxxxxxxxx, Tel.: 03661/61407732/8008-21190, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx zu wenden. 10.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (VerbraucherbeschwerdenVerbraucher- beschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den SWR beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH SWR die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 10.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH den SWR und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH SWR der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 10.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die SWR sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 10.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice Verbraucher- service der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Stromliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx, Tel.: 03661/614-211, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx zu wenden. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Greizer Sparstrom Vertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 9.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHStadtwerke Neuss, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx. 00-00, 00000 Xxxxx, Tel.Telefon: 03661/6140800 / 0000-211000, Tele- fax: 02131 / 0000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx zu wenden. . 9.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den Stadtwer- xxx Xxxxx beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfenabge- holfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH Stadtwerke Neuss die Gründe schriftlich oder elektronisch elekt- ronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 9.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten Strei- tigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH den Stadtwerken Neuss und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx Fried- xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030 / 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH Stadtwerke Neuss der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 9.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Stadtwerke Neuss sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 9.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx Xxxx- xxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-030 / 00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden. 9.5 Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucher- streitbeilegungsverfahren teil.

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Samples: Stromliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 9.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHSWPS, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xx xxx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxXxxxxxxxx, Tel.: 03661/61406331/876-211228, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxx_xxxxxx_xxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx zu wenden. . 9.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den SWPS beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfenabgehol- fen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH SWPS die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 9.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH den SWPS und dem Kunden über den Anschluss An- schluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000-0000-000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx an- gerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH SWPS der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die SWPS ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Ener- gie verpflichtet. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil. 9.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, VerbraucherserviceVerbraucher- service, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden. 9.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxx- ers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

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Samples: Stromliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 11.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbH, Stadtwerke Neuss die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx. 00-00, 00000 Xxxxx, Tel.Telefon: 03661/6140000.0000.000, Telefax: 02131 / 5310-211199, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx zu wenden. . 11.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den Stadtwerken Neuss beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH Stadtwerke Neuss die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. dar- legen. 11.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten Strei- tigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH den Stadtwerken Neuss und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx Fried- xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030 / 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx in- xx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH Stadtwerke Neuss der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der BeteiligtenBetei- ligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Stadtwerke Neuss sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 11.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx Xxxx- xxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-030 / 00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucher- xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden. 11.5 Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucher- streitbeilegungsverfahren teil.

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Samples: Erdgasliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx, Tel.: 03661/614-211, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx zu wenden. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässigzu lässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Greizer Sparstrom 2021 Regio

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 9.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHcitiwerke, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHcitiwerke, Xxxxxxxxxxxxxx 00x/x Xxxxx Xxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxx, Tel.: 03661/614-211Xxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx zu wenden. 9.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH citiwerke beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH citiwerke die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 9.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH citiwerke und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.Telefon: 030/00 00 000 0000 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx info@schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses des Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH citiwerke der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 9.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. 9.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.Telefon: 000-000 00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Online Product Contract for Electricity Supply

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 9.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen Beanstan- dungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHSWK, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHSWK, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx-xxxxxx 00, 00000 XxxxxXxxxxxx, Tel.: 03661/61400000 0000-2110, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxx-xxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx zu wenden. . 9.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH SWK beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH SWK die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren Schlich- tungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 9.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH SWK und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens Schlichtungs- verfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH SWK der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die SWK ist verpflichtet, an dem Schlichtungs- verfahren teilzunehmen. 9.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbrau- cherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Bundesnetz- agentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucher-service- energie@bnetza. de) wenden.

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Samples: Sondervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 7.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHFSW, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHFSW, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 XxxxxXxxxxxx, Tel.: 03661/614(0000) 00000-211000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxx@XXX-xxxxxxxxxx.xx zu wenden. 7.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH FSW beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH FSW die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 7.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH FSW und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 (000) 0000000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH FSW der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die FSW sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 7.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: (000-) 00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Stromlieferung

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 7.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxXxx Xxxxxxxx, Tel.: 03661/614Tel.:06621 / 166-2116, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxx@Xxxxxxxxxx-xxx.xx zu wenden. 7.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz den Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 7.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz den Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000030-2757- 240-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 7.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Stromliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 8.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHcitiwerke, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHcitiwerke, Xxxxxxxxxxxxxx 00x/x Xxxxx Xxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxx, Tel.: 03661/614-211Xxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx zu wenden. . 8.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde Verbrau- cherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH citiwerke beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfenab- geholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH citiwerke die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 8.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH zwi- schen citiwerke und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Schlichtungs- stelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.Telefon: 030/00 000 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses des Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH citiwerke der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmthaben. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. . 8.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.Telefon: 000-000 00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Online Productvertrag Für Stromlieferungen

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 8.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen Beanstan- dungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität Quali- tät von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHLKW, die den Anschluss an das VersorgungsnetzVer- sorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHLKW, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxx, Xxxxxxxxx Tel.: 03661/61409321/101-211, 0 E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx ser- xxxx@xxx-xxxxxxxxx.xx zu wenden. . 8.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH LKW beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH LKW die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren Schlich- tungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 8.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH LKW und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000030/ 27 57 240-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens Schlich- tungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH LKW der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 7.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmtge- hemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragenbeantra- gen, bleibt unberührt. . 8.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbrau- cherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Bundesnetz- agentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur Bundesnetza- gentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und EisenbahnenEi- senbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucher-service- xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden. 8.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitig- keiten zu nutzen.

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Samples: Stromliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 11.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHEGE, die den Anschluss An- schluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHErdgasversorgung Erding GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxx Xx Xxxxx 00, 00000 XxxxxXxxxxx, Tel.: 03661/61408122/407-2110, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx info@erdgasver- xxxxxxx-xxxxxx.xx zu wenden. 11.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH EGE beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH EGE die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 11.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen zwi- schen der Energieversorgung Greiz GmbH EGE und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie Ener- gie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx info@schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung Einlei- tung des Schlichtungsverfahrens gem. gemäß § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH EGE der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 11.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung Einrei- chung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren Ver- fahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. 11.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und EisenbahnenEisenbah- nen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-E- Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Gas Supply Agreement

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 8.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss Ver- tragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHdes e-werks, die den Anschluss an das VersorgungsnetzVer- sorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHdes e-werks, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 00, 00000 XxxxxXxxxxxx, Tel.: 03661/614. (000) 00 00 00-21100, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxx@xxxxx-xxxxxxxxxxx.xx zu wenden. 8.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (VerbraucherbeschwerdenVerbraucher- beschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH beim e-werk beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH das e-werk die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 8.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH dem e-werk und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, www.schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens Schlichtungsver- fahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH das e-werk der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen an- zurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Das e-werk ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 8.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice Verbraucher- service der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Stromliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 9.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHSWE, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHStadtwerke Esslingen a.N. GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 XxxxxXxxxxxxxx, Tel.: 03661/614Tel.: 0711/0000000, Fax: 0711/0000-211000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxx@xxx.xx zu wenden. . 9.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den SWE beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH SWE die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 9.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH den SWE und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH SWE der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 9.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. . 9.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucher-service- xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Erdgasliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 7.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHHalberstadtwerken, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHHALBERSTADTWERKE, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 XxxxxXxxxxxxxxxx, Tel.: 03661/61403941/579-211100, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xx zu wenden. 7.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den Halberstadtwerken beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH Halberstadtwerken die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 7.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH den Halberstadtwerken und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000030/2757240-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses des Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH Halberstadtwerken der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 7.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Halberstadtwerken sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 7.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000030/00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Stromversorgungsvertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 10.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen Leis- tungen der Energieversorgung Greiz GmbHSWPE, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHdie SWPE zu wenden: Stadtwerke Pirna Energie GmbH Kundenservice, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxxxx 00 x, 00000 Xxxxx, Xxxxx Tel.: 03661/614-211, 0800 / 000 00 00 (kostenfrei) E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx zu wendenxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx 10.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen Be- anstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH beantwortetSWPE be- antwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH SWPE die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 10.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten Strei- tigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH SWPE und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung Mes- sung der Energie die angerufen werden: Schlichtungsstelle Energie e. V., e.V. Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030 / 00 00000 000 0 E-0, Mail.: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens Schlichtungsver- fahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH SWPE der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 710.2. (2. Absatz) abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle Schlichtungs- stelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die SWPE ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 10.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (wenden: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Verbraucherservice Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, 000 E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) wendenxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx 10.5. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streit- beilegung bereit, die Sie unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online- Dienstleistungsverträgen zu nutzen.

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Samples: Liefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. (1) Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHdes e-werks, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHKunden- service des e-werks, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 00, 00000 XxxxxXxxxxxx, Tel.: 03661/614-211, Tel (000) 00 00 00 00 E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxx@xxxxx-xxxxxxxxxxx.xx zu wenden. . (2) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen Be- anstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH beantwortetbeim e-werk beant- wortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH das e-werk die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . (3) Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten Strei- tigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH dem e-werk und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000-0000-000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses die- ses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH das e-werk der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 7.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren Ver- fahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Das e-werk ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. (4) Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx Xxxx- xxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) verbraucher-ser- xxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx wenden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 11.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHGVP, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffenbetreffen an die Beschwerdestelle der Gasversorgung Xxxxxxxxx Xxxx XxxX, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx 00, 00000 XxxxxXxxxxxxxx, Tel.: 03661/614-211(07231) 0000 0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx zu wenden. . 11.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH GVP beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH GVP die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren Schlich- tungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtetGasversorgung Xxxxxxxxx Xxxx XxxX Xxxxxxx 00 · 00000 Xxxxxxxxx xxx.xxx-xxxxxxx.xx Vorsitzender des Aufsichtsrats: Xxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxx: Dipl.-Ing. (FH) Xxxx Xxxxx Xxxxx, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Xxxxxx Xxxxx Steuer-Nr.: 41408/30323 Umsatzsteuer-ID: XX000000000 XX Xxxxxxxx HRB 50 39 47 Sitz der Gesellschaft: Pforzheim 11.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH GVP und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx- xxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 (000) 0000 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses des Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH GVP der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 11.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, beantragen bleibt unberührt. Die GVP ist verpflichtet, an dem Schlich- tungsverfahren teilzunehmen. 11.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: (000-) 00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden. 11.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Verbraucher haben die Mög- lichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten bezüglich elektronisch abgeschlossener Verträge zu nutzen.

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Samples: Gasliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 9.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHdes e-werks, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffenbe- treffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHdes e-werks, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 00, 00000 XxxxxXxxxxxx, Tel.: 03661/614. (000) 00 00 00-21100, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxx@xxxxx-xxxxxxxxxxx.xx zu wenden. . 9.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (VerbraucherbeschwerdenVer- braucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH Verbraucher- beschwerde beim e-werk beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfenabge- holfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH das e-werk die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 9.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH dem e-werk und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung Beliefe- rung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx info@schlichtungsstelle-ener- xxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden Kun- den auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH das e-werk der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 9.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung Verjäh- rung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Das e-werk ist ver- pflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 9.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice Ver- braucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur Bundes- netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, VerbraucherserviceVerbrau- cherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucher- xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Erdgasliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 9.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHGWP, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHGemeindewerke Peißenberg KU, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxx 000, 00000 XxxxxXxxxxxxxxx, Tel.: 03661/61408803/690-211200, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx zu wenden. . 9.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den GWP beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH GWP die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 9.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH den GWP und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, www.schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH GWP der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 9.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die GWP sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 9.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucher-service- xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Erdgasliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. (1) Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHdes e-werks, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHKunden- service des e-werks, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 00, 00000 XxxxxXxxxxxx, Tel.: 03661/614-211, Tel (000) 00 00 00 00 E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxx@xxxxx-xxxxxxxxxxx.xx zu wenden. . (2) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen Be- anstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH beantwortetbeim e-werk beant- wortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH das e- werk die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . (3) Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten Strei- tigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH dem e-werk und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000-0000-000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses die- ses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH das e-werk der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 7.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren Ver- fahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Das e-werk ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. (4) Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx Xxxx- xxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) verbraucher-ser- xxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx wenden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 10.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHSWP, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice die Beschwer- destelle der Energieversorgung Greiz GmbHSWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx 00, 00000 XxxxxXxxxxxxxx, Tel.: 03661/614(07231) 0000-2110000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx zu wenden. 10.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen Bean- standungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen Wo- chen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH SWP beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH SWP die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren Schlichtungs- verfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 10.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten Streitig- keiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH SWP und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 (000) 0000 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses des Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH SWP der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 10.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem die- sem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die SWP ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 10.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx Xxxx- xxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: (000-) 00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucher- service-energie@ xxxxxx.xx) wenden. 10.5. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreitbeile- gung (OS) bereit, die Sie hier finden xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Verbraucher haben die Möglich- keit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten bezüglich elektronisch abgeschlossener Verträge zu nutzen.

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Samples: Stromliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 10.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen Beanstandungen, insbesondere zum Vertragsabschluss Vertrags- abschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHFSG, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice die Beschwerdestelle der Energieversorgung Greiz GmbHFSG bei der Stadtwerke XXXXXXXX AG, Xxxxxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxxxxx 0 xx 00000 XxxxxXxxxxxxx, Tel.: 03661/61400000 00 00-211000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx, zu wenden. . 10.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § §13 BGB, werden seine Beanstandungen (VerbraucherbeschwerdenVerbraucher- beschwerden) innerhalb einer Frist von 4 vier Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH FSG beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH FSG die Gründe schriftlich schrift- lich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b §111b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 10.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH FSG und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 000 00 00 000-0, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses des Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b §111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH FSG der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 10.2 abgeholfen hat. Mit der Einreichung der Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die FSG ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 10.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice Verbraucher- service der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für ElektrizitätElektri- zität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000000 00 00 0-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Stromlieferungsvertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 10.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHcitiwerke, die den Anschluss An- schluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHcitiwerke, Xxxxxxxxxxxxxx 00x/x Xxxxx Xxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxx, Tel.: 03661/614-211Xxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx zu wenden. . 10.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den citiwerken beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH citiwerke die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 10.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH zwi- schen citiwerke und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Schlichtungs- stelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.Telefon: 030/00 000 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses des Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH citiwerke der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 10.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmthaben. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. . 10.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.Telefon: 000-000 00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Online Produktvertrag Für Erdgaslieferungen

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 8.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss Ver- tragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die EMS sowie zur Belieferung mit Energie sowie die Messung an das Beschwerdemanagement der Energie betreffenErdgas Xxxxxxxxxxxxx XxxX, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxx 0000, 00000 XxxxxXxxxxxxxxx, Tel.Telefon: 03661/61400000 000-211000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxx@x-xx.xx zu wenden. . 8.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (VerbraucherbeschwerdenVerbraucher- beschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH EMS beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH EMS die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 8.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz Erdgas Mittelsachsen GmbH und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx. 000, 00000 Xxxxxx, Tel.Telefon: 030/00 00 000000 0000000-0, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung Ein-leitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH EMS der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die EMS ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 8.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice Ver- braucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.Telefon: 000-000 00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx wenden.

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Samples: Erdgas Liefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 10.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere insbeson- dere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHcitiwerke, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHcitiwerke, Xxxxxxxxxxxxxx 00x/x Xxxxx Xxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxx, Tel.: 03661/614-211Xxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx onlineservice@citiwerke. de zu wenden. 10.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen Beanstan- dungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den citiwerken beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH citiwerke die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 10.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH citiwerke und dem Kunden über den Anschluss an das VersorgungsnetzVersorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Schlich- tungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.Telefon: 030/00 000 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses des Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens Schlichtungs- verfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH citiwerke der Verbraucherbeschwerde Ver- braucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 10.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmtge- hemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. 10.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.Telefon: 000-000 00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Online Product Contract for Natural Gas Supply

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 7.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere insbe- sondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHÜE, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHÜberlandwerk Erding GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxx Xx Xxxxx 00, 00000 XxxxxXxxxxx, Tel.: 03661/61408122/407-2110, E-E- Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx zu wenden. 7.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen Beanstan- dungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH ÜE beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde Ver- braucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH ÜE die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 7.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH ÜE und dem Kunden über den Anschluss an das VersorgungsnetzVersorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Schlich- tungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses die- ses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH ÜE der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 7.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. 7.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität Elektrizi- tät und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Liefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. (1) Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen Bean- standungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHEED, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHEED, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 XxxxxXxxxxxxxx xx xxx Xxxx, Tel.Telefon: 03661/61400000 0000-211000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxx.xx zu wenden. . (2) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, BGB werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb inner- halb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH EED beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde Verbrau- cherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH EED die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren Schlich- tungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . (3) Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH EED und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Schlichtungs- stelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.Telefon: 030/00 00 000000 0000000-0, Telefax: 030 2757240-69, Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens Schlichtungsver- fahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH EED der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) abgeholfen 9.2 abgehol- fen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragenbean- tragen, bleibt unberührt. . (4) Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbrau- cherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Bundes- netzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur Bundes- netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen), Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.Telefon: 000000 0000000-00000-0000, Telefax: 030 22480- 323, Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx wenden.

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Samples: Erdgasliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. GSV GSVNGON000 11.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHStadtwerke Neuss, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx. 00-00, 00000 Xxxxx, Tel.Telefon: 03661/6140800 / 0000-211000, Telefax: 02131 / 5310-199, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx zu wenden. wen- den. 11.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den Stadtwerken Neuss beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH Stadtwerke Neuss die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. dar- legen. 11.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten Strei- tigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH den Stadtwerken Neuss und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx Fried- xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030 / 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx in- xx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH Stadtwerke Neuss der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der BeteiligtenBetei- ligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Stadtwerke Neuss sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 11.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx Xxxx- xxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucher- xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden. 11.5 Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucher- streitbeilegungsverfahren teil.

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Samples: Erdgasliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 20.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die SYNVIA sowie zur Belieferung mit Energie sowie die Messung an das Beschwerdemanagement der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00SYNVIA (Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 XxxxxXxxxxxxxx, Tel.. 0000 00000-000, Fax: 03661/6140000 00000-211000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxx.xxxxxx@xxxxxx.xx) zu wenden. 20.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (VerbraucherbeschwerdenVerbraucher-beschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH SYNVIA beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH SYNVIA die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b 111b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 20.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH SYNVIA und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx. 000, 00000 Xxxxxx, Tel.Telefon: 030/00 00 000000 0000000-0, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses des Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. gemäß § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH SYNVIA der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 18.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem dem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die SYNVIA ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 20.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.Telefon: 000-000 00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) verbraucher- xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx wenden. 20.5. Wenn Sie Ihren Verbrauch senken möchten, erhalten Sie Informationen hierzu bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (xxx.xxxx-xxxxxx.xx). Dort finden Sie eine Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, -audits und -effizienzmaßnahmen sowie Berichte zur Energieeffizienz. Informationen zur Energieeffizienz bekommen Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (xxx.xxxx.xx) und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (xxx.xxxx.xx).

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Samples: Stromlieferungsvertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 7.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHHALBERSTADTWERKE, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHHALBERSTADTWERKE, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 XxxxxXxxxxxxxxxx, Tel.: 03661/61403941/579-211100, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xx zu wenden. . 7.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den HALBERSTADTWERKEN beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH HALBERSTADTWERKE die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 7.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH den HALBERSTADTWERKEN und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000030/2757240-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses des Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH HALBERSTADTWERKE der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 7.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die HALBERSTADTWERKE sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 7.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000030/00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Stromversorgungsvertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 7.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHHalberstadtwerken, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHHALBERSTADTWERKE, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 XxxxxXxxxxxxxxxx, Tel.: 03661/61403941/579-211100, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xx zu wenden. 7.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den Halberstadtwerken beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH Halberstadtwerken die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 7.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH den Halberstadtwerken und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000030/2757240-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses des Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH Halberstadtwerken der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 7.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Halberstadtwerke sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 7.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000030/00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 9.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere insbesonde- re zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz Limburg GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHXxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxxx Xxx.-Xxx-Xxx. 00 oder Xxxxxxxxxx. 00, 00000 XxxxxXxxxxxx, Tel.: 03661/614-2110000 000 0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu wenden. . 9.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde Ver- braucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz Limburg GmbH beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz Limburg GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren Schlichtungs- verfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 9.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen zwi- schen der Energieversorgung Greiz Limburg GmbH und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens Schlichtungsver- fahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz Limburg GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 9.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung Einrei- chung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren Ver- fahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Energieversorgung Limburg GmbH ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 9.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und EisenbahnenEisen- bahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Gasgrundversorgungsverordnung – Gasgvv

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 9.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen Beanstandun- gen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen Leis- tungen der Energieversorgung Greiz GmbHabita, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung Be- lieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHabita, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxx 0000, 00000 XxxxxXxxxxxxxxxxxxx, Tel.: 03661/6140631/8001-2110, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxx@xxxxx-xxxxxxx.xx zu wenden. . 9.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH abita beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH abita die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 9.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH abita und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, kontaktiert werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. nach § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH abita der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 9.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde Verbrau- cherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmtge- hemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührtunbe- rührt. Die abita ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzu- nehmen 9.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, VerbraucherserviceVerbraucherser- vice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000030/00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucher- xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Liefervertrag Für Ökostrom

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 8.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHdes e-werkes Gerolsheim, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHdie Beschwerdestelle des e-werkes Gerolsheim, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxx Xxx. 000, 00000 XxxxxXxxxxxxxxxx, Tel.: 03661/61406233/602-2110, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@x-xxxx-xxxxxxxxxx.xx, zu wenden. 8.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH beim e-werk Gerolsheim beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH das e-werk Gerolsheim die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 8.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH dem e-werk Gerolsheim und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH das e-werk Gerolsheim der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 76.2. (2. Absatz) abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. 8.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx, Tel.: 03661/614-211, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx zu wenden. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Greizer Sparstrom Supply Agreement

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. (1) Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen Beanstan- dungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz ZEV GmbH, die den Anschluss an das VersorgungsnetzVersor- gungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice die Beschwerdestelle der Energieversorgung Greiz ZEV GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00Bahn- xxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxXxxxxxx, zu wenden. Tel.: 03661/614-2110000 000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx zu wenden. xxxx@xxx-xxxxxxx.xx. (2) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz ZEV GmbH beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz ZEV GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch in Textform unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . (3) Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz ZEV GmbH und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx informiert werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz ZEV GmbH der Verbraucherbeschwerde Ver- braucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 11.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die ZEV GmbH ist verpflichtet, am Schlichtungsverfahren für die Bereiche Strom und Gas teilzunehmen. (4) Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbrau- cherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Bundesnetzagen- tur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000030-00000-00022480- 500, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Gas Supply Agreement

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 9.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHSWZ, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffenbe- treffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHSWZ, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxXxxxxxxxxxx, Tel.: 03661/614-21106332 – 874 288, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx kundenservicecen- xxx@xxxxxxxxxx-xx.xx zu wenden. 9.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den SWZ beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH SWZ die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 9.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH den SWZ und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, www.schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH SWZ der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 9.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Die SWZ sind verpflichtet, an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Teldem Schlichtungsverfah- ren teilzunehmen.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Stromliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 10.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHSWZ, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffenbe- treffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHSWZ, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxXxxxxxxxxxx, Tel.: 03661/614-21106332 – 874 288, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx kundenservicecen- xxx@xxxxxxxxxx-xx.xx zu wenden. 10.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den SWZ beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH SWZ die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 10.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH den SWZ und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, www.schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH SWZ der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 9.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die SWZ sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah- ren teilzunehmen. 10.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, VerbraucherserviceVer- braucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Gas Supply Agreement

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 8.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen Beanstan- dungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHSWK, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffenbetref- fen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHSWK, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxx 0000, 00000 XxxxxXxxxxxx- lautern, Tel.: 03661/6140631/8001-2110, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxx@xxx-xx.xx zu wenden. . 8.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH SWK beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfenabgehol- fen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH SWK die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. darle- gen. 8.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH SWK und dem Kunden über den Anschluss An- schluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx Fried- xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen in- xx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, kontaktiert werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. nach § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH SWK der Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen anzu- rufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragenbeantra- gen, bleibt unberührt. Die SWK sind verpflichtet, an dem Schlich- tungsverfahren teilzunehmen 8.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbrau- cherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Bundesnetzagen- tur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, VerbraucherserviceVer- braucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000030/00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Auftrag Für Die Lieferung Des Sonderproduktes

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 7.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen Beanstan- dungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität Quali- tät von Leistungen der Energieversorgung Greiz ewk GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung Mes- sung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz ewk GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxXxxxxxxxxxx, Tel.Telefon: 03661/614-21100000 000 00, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxx@xxx-xxxx.xx zu wenden. . 7.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz ewk GmbH beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz ewk GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren Schlich- tungsverfahren nach § 111 b 111b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 7.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz ewk GmbH und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Schlichtungs- stelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.Telefon: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen angeru- fen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz ewk GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 7.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde Verbrau- cherservice, bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. . 7.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für ElektrizitätElek- trizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, VerbraucherserviceVerbrauch- erservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.Telefon: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden. 7.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- streitbeilegung (OS) bereit, die unter der folgenden Internet- adresse zu finden ist: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Bei- legung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

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Samples: Liefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 12.1. Der Kunde hat das Rechtfiecht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere insbe- sondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz e-rp GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz e-rp GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxx, Tel.: 03661/614-211(0000) 00 000 00, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxx@x-xx.xx zu wenden. 12.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen Bean- standungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz e-rp GmbH beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz e-rp GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren Schlich- tungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 12.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten Streitigkei- ten zwischen der Energieversorgung Greiz e-rp GmbH und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie Ener- gie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. Schlichtungsverfah- rens gemäß § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz e-rp GmbH der Verbraucherbeschwerde Ver- braucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 12.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht fiecht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. 12.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität Elektri- zität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Stromliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 8.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHSWPS, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xx xxx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxXxxxxxxxx, Tel.: 03661/61406331/876-211228, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxx_xxxxxx_xxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx zu wenden. 8.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH den SWPS beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH SWPS die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 8.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH den SWPS und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000-0000-000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, www.schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH SWPS der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die SWPS sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah- ren teilzunehmen. 8.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, VerbraucherserviceVer- braucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Stromliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 7.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHEVS, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHEVS, Xxxxxxxxxxxxxx 00Frie- sische Straße 53, 00000 Xxxxx25980 Sylt/Westerland, Tel.: 03661/61400000 000-211000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxx.xx zu wenden. . 7.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH EVS beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH EVS die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 7.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH EVS und dem Kunden über den Anschluss an das VersorgungsnetzVersor- gungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH EVS der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 7.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung Ein- reichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die EVS ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 7.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität Elekt- rizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden. 7.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

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Samples: Stromliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 8.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen Beanstan- dungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHSWK, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffenbetref- fen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHSWK, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxx 0000, 00000 XxxxxXxxxxxx- lautern, Tel.: 03661/6140631/8001-2110, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxx@xxx-xx.xx zu wenden. . 8.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH SWK beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfenabgehol- fen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH SWK die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. darle- gen. 8.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH SWK und dem Kunden über den Anschluss An- schluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx Fried- xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen in- xx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, kontaktiert werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. nach § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH SWK der Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen anzu- rufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragenbeantra- gen, bleibt unberührt. Die SWK sind verpflichtet, an dem Schlich- tungsverfahren teilzunehmen 8.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbrau- cherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Bundesnetzagen- tur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, VerbraucherserviceVer- braucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000030/00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Liefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 8.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHGVP, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffenbetreffen an die Beschwerdestelle der Gasversorgung Xxxxxxxxx Xxxx XxxX, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx 00, 00000 XxxxxXxxxxxxxx, Tel.: 03661/614(07231) 0000-2110000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx beschwerdestelle@gvp-erdgas. de zu wenden. 01/07/2021_GVP-210345 8.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH GVP beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH GVP die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren Schlichtungs- verfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 8.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH GVP und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx- xxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 (000) 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses des Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH GVP der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 8.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, beantragen bleibt unberührt. Die GVP ist verpflichtet, an dem Schlich- tungsverfahren teilzunehmen. 8.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: (000-) 00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden. 8.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Verbraucher haben die Mög- lichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten bezüglich elektronisch abgeschlossener Verträge zu nutzen.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Gaslieferungen

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 5.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHlikra, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie Strom sowie die Messung der Energie Strommenge betreffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz GmbHlikra, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 XxxxxXxxxxxxxx, Tel.: 03661/614-21103675/89270, E-MailFax: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx 03675/892727, xxxx@xxxxx.xx, zu wenden. . 5.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH likra beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH likra die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 5.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH likra und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000-030/ 27 57 240- 0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH likra der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 5.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die likra ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen 5.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucher-service- xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Stromliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHLeistun- gen des Gemeindewerk Hördt, die den Anschluss an das VersorgungsnetzVersor- gungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie Ener- gie betreffen, an den Kundenservice die Beschwerdestelle der Energieversorgung Greiz GmbHGemeindewerkeHördt, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxx, Tel.: 03661/61407272-211, E7002-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx zu wenden1612zu wen- den. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen Be- anstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH dem Ge- meindewerk Hördt beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde nicht abgeholfen, wird werden die Energieversorgung Greiz GmbH Gemeindewerke Hördt die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren Schlich- tungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH dem Gemeindewerk Hördt und dem Kunden über Kun- denüber den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00000000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, www.schlichtungs- xxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH das Gemeindewerk Hördt der Verbraucherbeschwerde Verbraucher- schwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 7 Absatz 2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung Ein- reichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte Ge- richte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Das Gemeindewerk Hördt ist ver- pflichtet an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, TelekommunikationTele- kommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx Xxxx- xxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxver-braucher- xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Stromliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 8.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHEVS, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice Kundenser- vice der Energieversorgung Greiz GmbHEVS, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 XxxxxXxxx/Xxxxxxxxxx, Tel.: 03661/61400000 000-211000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxx.xx zu wenden. wen- den. 8.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH EVS beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird wir die Energieversorgung Greiz GmbH EVS die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 8.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH EVS und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH EVS der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) 9.2 abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die EVS ist ver- pflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 8.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx Xxxx- xxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden. 8.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

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Samples: Erdgasliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 8.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen Beanstandun- gen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHLKW, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffenbe- treffen, an den Kundenservice der Energieversorgung Greiz Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxx. 0, 00000 XxxxxXxxxxxxxx, Tel.: 03661/61400000 000-2110, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxx-xxxxxx@xxx-xxxxxxxxx.xx zu wenden. . 8.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH LKW beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfenabge- holfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH LKW die Gründe schriftlich oder elektronisch unter un- ter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. . 8.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH LKW und dem Kunden über den Anschluss An- schluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie so- wie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 00 000-0000-000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx in- xx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, www.schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung Ein- leitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässigzu- lässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH LKW der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 7. (2. Absatz) Zif- fer 8.2 abgeholfen hathaben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmtge- hemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die LKW ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah- ren teilzunehmen. 8.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für ElektrizitätElekt- rizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, VerbraucherserviceVerbrau- cherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-E- Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden. 8.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

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Samples: Stromliefervertrag

Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 7.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Greiz GmbHElektrizitäts-Genossenschaft Dirmstein eG, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice die Beschwerdestelle der Energieversorgung Greiz GmbHElektrizitäts-Genossenschaft Dirmstein eG, Xxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxx Xxx. 000, 00000 XxxxxXxxxxxxxxxx, Tel.: 03661/61406233/602-2110, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxxx.xx, zu wenden. 7.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der Energieversorgung Greiz GmbH Elektrizitäts-Genossenschaft Dirmstein eG beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Energieversorgung Greiz GmbH Elektrizitäts-Genossenschaft Dirmstein eG die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Die Energieversorgung Greiz GmbH ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 7.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Energieversorgung Greiz GmbH Elektrizitäts-Genossenschaft Dirmstein eG und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 030/00 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Energieversorgung Greiz GmbH Elektrizitäts-Genossenschaft Dirmstein eG der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 77.2. (2. Absatz) abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmthaben. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. 7.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 000-00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucher-service- xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen