Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbeson- dere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Stadtwerke Germersheim GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Beliefe- rung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an die Beschwerde- stelle der Stadtwerke Germersheim GmbH, Xxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxx- xxxx, Tel.: 00000-0000-000, E-Mail: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx-xxx.xx zu wenden. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandun- gen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei den Stadtwerken Germersheim GmbH beant- wortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, werden die Stadt- werke Germersheim GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Stadtwerken Germersheim GmbH und dem Kunden über den An- schluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Ber- lin, Tel.: 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, www.schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Ein- leitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Stadtwerke Germersheim GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 9 Absatz 2 abgeholfen haben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteilig- ten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Stadtwerke Germersheim GmbH ist verpflichtet an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Ei- senbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 030-22480- 500, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.
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Samples: Erdgaslieferungsvertrag
Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 9.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbeson- dere insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Stadtwerke Germersheim Lan- genfeld GmbH, die den Anschluss an das VersorgungsnetzVersorgungs- netz, die Beliefe- rung Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an die Beschwerde- stelle den Kundenservice der Stadtwerke Germersheim Langenfeld GmbH, XxxxxxxxxxxXxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxx. 000, 00000 Xxxxxxx- xxxxXxx- xxxxxxx, Tel.: 0000002173/979-0000-000500, E-Mail: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx-xxx.xx service@stw- xxxxxxxxxx.xx zu wenden.
9.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandun- gen Beanstandungen (VerbraucherbeschwerdenVerbraucherbeschwer- den) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei den Stadtwerken Germersheim der Stadtwerke Langenfeld GmbH beant- wortetbeantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, werden wird die Stadt- werke Germersheim Stadtwerke Langenfeld GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegendar- legen.
9.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung Beile- gung von Streitigkeiten zwischen den Stadtwerken Germersheim der Stadtwerke Lan- genfeld GmbH und dem Kunden über den An- schluss Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Ber- linXxxxxx, Tel.: 030/ 00 00 000030-2757- 240-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, www.schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Ein- leitung Einleitung des Schlichtungsverfahrens Schlich- tungsverfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Stadtwerke Germersheim Langenfeld GmbH der Verbraucherbeschwerde Verbrau- cherbeschwerde nicht nach Ziffer 9 Absatz 2 8.2 abgeholfen haben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteilig- tenBeteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Stadtwerke Germersheim Langenfeld GmbH ist verpflichtet verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmenteilzuneh- men.
9.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, TelekommunikationTelekommuni- kation, Post und Ei- senbahnenEisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 030000-22480- 50000000-000, E-E- Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 9.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbeson- dere Beanstan- dungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität Qua- lität von Leistungen der Stadtwerke Germersheim Westenthanner Energieversorgung GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Beliefe- rung Be- lieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffenbetref- fen, an die Beschwerde- stelle den Kundenservice der Stadtwerke Germersheim Westenthanner Energiever- sorgung GmbH, Xxxxxxxxxxx. 00Xxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx- xxxxXxxxxx, Tel.: 00000-0000-00008082/1820, E-Mail: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx-xxx.xx xxxx@xx-xxxxxxxxxxxxx.xx zu wenden.
9.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandun- gen Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde bei den Stadtwerken Germersheim Westenthanner Energieversorgung GmbH beant- wortetbeantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfenabgehol- fen, werden die Stadt- werke Germersheim Westenthanner Energieversorgung GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen.
9.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Stadtwerken Germersheim Westenthanner Energiever- sorgung GmbH und dem Kunden über den An- schluss Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung Mes- sung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx Fried- xxxxxxxxxx 000, 00000 Ber- linXxxxxx, Tel.: 030/ 00 00 000-0000-000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, www.schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx www.schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Ein- leitung Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Stadtwerke Germersheim Westenthanner Energieversorgung GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 9 Absatz 2 abgeholfen 8.2 ab- geholfen haben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteilig- tenBeteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes ande- res Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührtun- berührt. Die Stadtwerke Germersheim Westenthanner Energieversorgung GmbH ist verpflichtet sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
9.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbrau- cherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Bundesnetz- agentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur Bundesnetza- gentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Ei- senbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 030000-22480- 50000000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucher-service-ener- xxx@xxxxxx.xx) wenden.
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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen
Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 8.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbeson- dere insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Stadtwerke Germersheim GmbHfünfwerke, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Beliefe- rung Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an die Beschwerde- stelle den Kundenservice der Stadtwerke Germersheim GmbH, Xxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxx- xxxxfünfwerke, Tel.: 00000-0000-0000000000, E-Mail: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx-xxx.xx kundenservice@fuenfwerke. de zu wenden.
8.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandun- gen Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei den Stadtwerken Germersheim GmbH beant- wortetfünfwerke beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, werden die Stadt- werke Germersheim GmbH fünfwerke die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen.
8.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Stadtwerken Germersheim GmbH fünfwerke und dem Kunden über den An- schluss Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Ber- linXxxxxx, Tel.: 030/ 00 00 000-27 57 240- 0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, www.schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx info@schlichtungsstelle-energie. de angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Ein- leitung Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Stadtwerke Germersheim GmbH fünfwerke der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 9 Absatz 2 8.2 abgeholfen haben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteilig- tenBeteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Stadtwerke Germersheim GmbH ist verpflichtet an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
8.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Ei- senbahnenEisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 030000-22480- 50000000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucherservice- xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.
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Samples: Stromliefervertrag
Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 13.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbeson- dere insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Stadtwerke Germersheim KommEnergie GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Beliefe- rung Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an die Beschwerde- stelle den Kundenservice der Stadtwerke Germersheim KommEnergie GmbH, Xxxxxxxxxxx. 00Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx- xxxxXxxxxxxx, Tel.: 00000-0000-0000, E-Mail: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx-xxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxx.xx zu wenden.
13.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandun- gen Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde bei den Stadtwerken Germersheim der KommEnergie GmbH beant- wortetbeantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, werden die Stadt- werke Germersheim KommEnergie GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen.
13.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Stadtwerken Germersheim der KommEnergie GmbH und dem Kunden über den An- schluss Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Ber- linXxxxxx, Tel.: 030/ 00 00 000-0000-000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, www.schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Ein- leitung Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Stadtwerke Germersheim KommEnergie GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 9 Absatz 2 8.2 abgeholfen habenhat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteilig- tenBeteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Stadtwerke Germersheim KommEnergie GmbH ist verpflichtet verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
13.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Ei- senbahnenEisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000Postfach: 8001, 00000 Xxxx, Tel.: 030000-22480- 50000000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucherservice- xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.
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Samples: Erdgasliefervertrag
Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 10.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbeson- dere insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Stadtwerke Germersheim Erdgas Kempten-Oberallgäu GmbH, die den Anschluss an das VersorgungsnetzVersorgungs- netz, die Beliefe- rung Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an die Beschwerde- stelle der Stadtwerke Germersheim Erdgas Kempten-Oberallgäu GmbH, Xxxxxxxxxxx. Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx- xxxxXxxxxxx, Tel.Telefon: 00000-0000 0000-000, E-Mail: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx-xxx.xx xxxxxxxxxxxx@xxx-xxx.xx zu wenden.
10.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandun- gen Bean- standungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei den Stadtwerken Germersheim der Erdgas Kempten-Oberallgäu GmbH beant- wortetbeantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, werden wird die Stadt- werke Germersheim Erdgas Kempten-Oberallgäu GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen.
10.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten Streitig- keiten zwischen den Stadtwerken Germersheim der Erdgas Kempten-Oberallgäu GmbH und dem Kunden über den An- schluss Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Ber- linXxxxxx, Tel.Telefon: 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxInternet: www.schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx, www.schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Ein- leitung Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Stadtwerke Germersheim Erdgas Kempten-Oberallgäu GmbH der Verbraucherbeschwerde Ver- braucherbeschwerde nicht nach Ziffer 9 Absatz 2 12.2 abgeholfen habenhat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteilig- tenBeteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Stadtwerke Germersheim Erdgas Kempten-Oberallgäu GmbH ist verpflichtet verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
10.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, TelekommunikationTelekommunika- tion, Post und Ei- senbahnenEisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 030000-22480- 50000000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Erdgaslieferungen
Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 11.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbeson- dere insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Stadtwerke Germersheim RhönEnergie Fulda GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Beliefe- rung Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffenbetretten, an die Beschwerde- stelle den Kundenservice der Stadtwerke Germersheim RhönEnergie Fulda GmbH, Xxxxxxxxxxx. Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx- xxxxXxxxx, Tel.: 00000-00000000 00-000, E-Mail: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx-xxx.xx xxxxxxxxxxxxx@xx-xx.xx zu wenden. .
11.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandun- gen Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei den Stadtwerken Germersheim der RhönEnergie Fulda GmbH beant- wortetbeantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, werden wird die Stadt- werke Germersheim RhönEnergie Fulda GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. .
11.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Stadtwerken Germersheim der RhönEnergie Fulda GmbH und dem Kunden über den An- schluss Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Ber- linXxxxxx, Tel.: 030/ 000 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, www.schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Ein- leitung Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Stadtwerke Germersheim RhönEnergie Fulda GmbH der Verbraucherbeschwerde Verbrau- cherbeschwerde nicht nach Ziffer 9 Absatz 2 Zitter 11.2 abgeholfen habenhat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteilig- tenBeteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Stadtwerke Germersheim RhönEnergie Fulda GmbH ist verpflichtet verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. .
11.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, TelekommunikationTelekom- munikation, Post und Ei- senbahnenEisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 030000 00000-22480- 500000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.
11.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
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Samples: Stromliefervertrag
Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 19.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbeson- dere Beanstandungen, insbesondere zum Vertragsabschluss Ver- tragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Stadtwerke Germersheim SWE Energie GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Beliefe- rung Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an die Beschwerde- stelle den Kundenservice der Stadtwerke Germersheim GmbH, Xxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxx- xxxx, Tel.: 00000-0000-000, E-Mail: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx-xxx.xx SWE Energie GmbH zu wenden. .
19.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandun- gen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei den Stadtwerken Germersheim GmbH beant- wortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, werden die Stadt- werke Germersheim GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. des
19.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Stadtwerken Germersheim der SWE Energie GmbH und dem Kunden über den An- schluss Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Ber- linXxxxxx, Tel.: 030/ 00 00 000. 000 0000000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx, www.schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses des Kunden auf Ein- leitung Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. gemäß § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Stadtwerke Germersheim SWE Energie GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 9 Absatz 2 19.2 abgeholfen habenhat. Mit Einreichung Ein- reichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmtge- hemmt. Das Recht der Beteilig- tenBeteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Stadtwerke Germersheim SWE Energie GmbH ist verpflichtet verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. .
19.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice Ver- braucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur Bundes- netzagentur für Elektrizität, Gas, TelekommunikationTelekom- munikation, Post und Ei- senbahnenEisenbahnen, VerbraucherserviceVer- braucherservice, Xxxxxxxx 000000 00, 00000 Xxxx, Tel.: 030. 000 00000-22480- 500000, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucherservice- xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.
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Samples: Energielieferungsvertrag
Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 8.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbeson- dere insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Stadtwerke Germersheim Heide GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Beliefe- rung Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an die Beschwerde- stelle den Kundenservice der Stadtwerke Germersheim Heide GmbH, XxxxxxxxxxxXxxxxxx-Xxxxxxx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxxx- xxxxXxxxx, Tel.: 000000481/906-0000-000400, E-Mail: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx-xxx.xx xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx zu wenden. .
8.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandun- gen Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei den Stadtwerken Germersheim der Stadtwerke Heide GmbH beant- wortetbeantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, werden die Stadt- werke Germersheim Stadtwerke Heide GmbH die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen. .
8.3 Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Stadtwerken Germersheim der Stadtwerke Heide GmbH und dem Kunden über den An- schluss Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Ber- linXxxxxx, Tel.: 030/ 00 00 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, www.schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Ein- leitung Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Stadtwerke Germersheim Heide GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 9 Absatz 2 8.2 abgeholfen haben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteilig- tenBeteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Stadtwerke Germersheim Heide GmbH ist verpflichtet verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. .
8.4 Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Ei- senbahnenEisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Tel.: 030-22480- 500, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen
Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle. 6.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbeson- dere Bean- standungen, insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Stadtwerke Germersheim GmbHStadtwerke, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Beliefe- rung Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an die Beschwerde- stelle den Kundenservice der Stadtwerke Germersheim Bad Hersfeld GmbH, Xxxxxxxxxxx. 00Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx- xxxxXxx Xxxxxxxx, Tel. 00000 000-0, info@stadtwerke- xxx.xx zuwenden.: 00000-0000-000, E-Mail: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx-xxx.xx zu wenden
6.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandun- gen Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb inner- halb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde Verbraucher- beschwerde bei den Stadtwerken Germersheim GmbH beant- wortetbeantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, werden die Stadt- werke Germersheim GmbH Stadtwerke die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b 111b EnWG darlegen.
6.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Stadtwerken Germersheim GmbH und dem Kunden Kun- den über den An- schluss Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung Belie- ferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Ber- linXxxxxx, Tel.: 030/ 00 00 000. 000 0000000-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, www.schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx info@schlichtungsstelle-ener- xxx.xx angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Ein- leitung Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Stadtwerke Germersheim GmbH der Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde nicht nach Ziffer 9 Absatz 2 6.2 abgeholfen haben. Mit Einreichung Ein- reichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle Schlichtungs- stelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteilig- tenBetei- ligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Stadtwerke Germersheim GmbH ist verpflichtet nehmen freiwillig an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Ei- senbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, TelSchlichtungsverfah- ren teil.: 030-22480- 500, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx) wenden.
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Samples: Wärmeliefervertrag