Beschädigte Sachen. Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von 23.2 oder 23.3 der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung bei ihm verbleiben.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Betriebssachversicherung, Versicherungsbedingungen
Beschädigte Sachen. Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße bedin- gungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von 23.2 Ziffer 18.2 oder 23.3 der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung 18.3 bei ihm verbleiben.
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Samples: Produktbezogene Bedingungen