Common use of Besondere Pflichten des Kunden Clause in Contracts

Besondere Pflichten des Kunden. 6.1 Übernimmt XxxXxxXxx vertraglich die Einrichtung von Hardware, wird der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Be- triebsumgebung sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine von WenTraCon bei Vertragsschluss übermittelte Hersteller-Spezifikation etwas anderes vorsieht, sind pro selb- ständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens ein herkömmli- cher Einphasen-Wechselstromanschluss mit 240 Volt und ein Ethernet-Netzwerkanschluss be- reitzustellen. 6.2 Der Kunde wird vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch WenTraCon selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz sorgen. 6.3 Der Kunde wird WenTraCon auf eigene Kosten Zugang zu den IT-Systemen, auf denen WenTraCon seine Leistungen erbringt, verschaffen. Die notwendigen Kennungen und Pass- wörter für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf Aufforde- rung von WenTraCon hin nach Xxxx des Kunden einzugeben oder WenTraCon schriftlich aus- zuhändigen. Der Kunde wird WenTraCon Zugriff auf Datenträger und Internet ermöglichen. Wartezeiten von WenTraCon sind nach Aufwand zu vergüten. 6.4 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsbe- rechtigungen für die Infrastruktur sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Passwörter wird er in regelmäßigen Abständen ändern und Zugänge, soweit möglich, durch eine Multi- Faktor-Authentifizierung absichern. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches gegenüber WenTraCon zur Identifizierung seiner Person bei Abgabe von Erklärungen dient, die das Vertragsverhältnis betreffen. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber WenTraCon widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevoll- mächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von WenTraCon nutzen, haftet der Kunde hierfür gegenüber WenTraCon. 6.5 Der Kunde wird XxxXxxXxx auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Infrastruktur durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Standardsoftware verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, be- steht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von WenTraCon. 6.6 Der Kunde wird die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nut- zung der Infrastruktur aufgeführten Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Ziffern 6.1 und 6.2. 6.7 Soweit erforderlich und zumutbar, wirkt der Kunde bei Änderungen z.B. durch eine er- neute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit. 6.8 Der Kunde wird Handlungsanweisungen, Empfehlungen etc. von WenTraCon unver- züglich Folge leisten / umsetzen. 6.9 Der Kunde wird eine übermäßige Belastung der Infrastruktur, z.B. durch Skripte / Be- fehle, die eine übermäßig hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Ar- beitsspeicher beanspruchen, vermeiden. WenTraCon ist berechtigt, den Zugriff auf Inhalte, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, zu sperren. WenTraCon wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren und die betreffenden Inhalte wieder zugänglich machen, sobald der Kunde WenTraCon nachweist, dass diese so umgestaltet wur- den, dass sie den obigen Anforderungen genügen. 6.10 Der Kunde wird Leistungen von XxxXxxXxx nur in einem Ausmaß in Anspruch neh- men, wie dies ein ordentlicher Geschäftsbetrieb erfordert. Übertriebene Inanspruchnahme der Leistungen und Kapazitäten von WenTraCon wird der Kunde vermeiden, um die IT-Systeme von WenTraCon nicht zu beeinträchtigen und die Sicherheit des Netzes von WenTraCon zu ge- währleisten. 6.11 Gefährdet ein Kunde die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Cloud Services von WenTraCon oder entsteht bei WenTraCon aufgrund objektiver Anhaltspunkte ein solcher Verdacht, dass schwerwiegende Störungen von Cloud Services eintreten, kann WenTraCon den Zugang vorübergehend sperren oder beschränken. Die Zeiten der Sperrung oder Be- schränkung sind aus der Berechnung der Ausfallzeiten ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für so genannte „Denial of Service“-Attacken (nachfolgend „DoS-Attacken“), die der Kunde über Cloud Services ausführt. Das gleiche gilt, wenn die Gefährdung über das System des Kunden entsteht, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS-Attacken gilt, für die IT-Systeme des Kunden von Dritten benutzt wer- den. 6.12 Werden Cloud Services von WenTraCon vom Kunden für illegale Zwecke genutzt (Ver- sand von Spam-Mails, Online-Services für Bereitstellung illegaler Inhalte etc.), kann WenTraCon den Cloud Service sperren.

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Besondere Pflichten des Kunden. 6.1 Übernimmt XxxXxxXxx AGF Vector vertraglich die Einrichtung von Hardware, wird der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Be- triebsumgebung Betriebsumgebung sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine von WenTraCon AGF Vector bei Vertragsschluss übermittelte Hersteller-Spezifikation etwas anderes vorsieht, sind pro selb- ständige selbständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens ein herkömmli- cher herkömmlicher Einphasen-Wechselstromanschluss mit 240 Volt und ein Ethernet-Ethernet- Netzwerkanschluss be- reitzustellenbereitzustellen. 6.2 Der Kunde wird vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch WenTraCon AGF Vector selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz sorgen. 6.3 Der Kunde wird WenTraCon AGF Vector auf eigene Kosten Zugang zu den IT-Systemen, auf denen WenTraCon AGF Vector seine Leistungen erbringt, verschaffen. Die notwendigen Kennungen und Pass- wörter Passwörter für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf Aufforde- rung Aufforderung von WenTraCon AGF Vector hin nach Xxxx des Kunden einzugeben oder WenTraCon AGF Vector schriftlich aus- zuhändigenauszuhändigen. Der Kunde wird WenTraCon AGF Vector Zugriff auf Datenträger und Internet ermöglichen. Wartezeiten von WenTraCon AGF Vector sind nach Aufwand zu vergüten. 6.4 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsbe- rechtigungen Zugangsberechtigungen für die Infrastruktur sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Passwörter wird er in regelmäßigen Abständen ändern und Zugänge, soweit möglich, durch eine Multi- Multi-Faktor-Authentifizierung absichern. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches gegenüber WenTraCon AGF Vector zur Identifizierung seiner Person bei Abgabe von Erklärungen dient, die das Vertragsverhältnis betreffen. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber WenTraCon AGF Vector widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevoll- mächtigtbevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von WenTraCon AGF Vector nutzen, haftet der Kunde hierfür gegenüber WenTraConAGF Vector. 6.5 Der Kunde wird XxxXxxXxx AGF Vector auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Infrastruktur durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Standardsoftware verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, be- steht besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von WenTraConAGF Vector. 6.6 Der Kunde wird die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nut- zung Nutzung der Infrastruktur aufgeführten Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Ziffern 6.1 und 6.2. 6.7 Soweit erforderlich und zumutbar, wirkt der Kunde bei Änderungen z.B. durch eine er- neute erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit. 6.8 Der Kunde wird Handlungsanweisungen, Empfehlungen etc. von WenTraCon unver- züglich AGF Vector unverzüglich Folge leisten / umsetzen. 6.9 Der Kunde wird eine übermäßige Belastung der Infrastruktur, z.B. durch Skripte / Be- fehleBefehle, die eine übermäßig hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Ar- beitsspeicher Arbeitsspeicher beanspruchen, vermeiden. WenTraCon AGF Vector ist berechtigt, den Zugriff auf Inhalte, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, zu sperren. WenTraCon AGF Vector wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren und die betreffenden Inhalte wieder zugänglich machen, sobald der Kunde WenTraCon AGF Vector nachweist, dass diese so umgestaltet wur- denwurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen. 6.10 Der Kunde wird Leistungen von XxxXxxXxx AGF Vector nur in einem Ausmaß in Anspruch neh- mennehmen, wie dies ein ordentlicher Geschäftsbetrieb erfordert. Übertriebene Inanspruchnahme der Leistungen und Kapazitäten von WenTraCon AGF Vector wird der Kunde vermeiden, um die IT-Systeme von WenTraCon AGF Vector nicht zu beeinträchtigen und die Sicherheit des Netzes von WenTraCon AGF Vector zu ge- währleistengewährleisten. 6.11 Gefährdet ein Kunde die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Cloud Services von WenTraCon AGF Vector oder entsteht bei WenTraCon AGF Vector aufgrund objektiver Anhaltspunkte ein solcher Verdacht, dass schwerwiegende Störungen von Cloud Services eintreten, kann WenTraCon AGF Vector den Zugang vorübergehend sperren oder beschränken. Die Zeiten der Sperrung oder Be- schränkung Beschränkung sind aus der Berechnung der Ausfallzeiten ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für so genannte „Denial of Service“-Attacken (nachfolgend „DoS-DoS- Attacken“), die der Kunde über Cloud Services ausführt. Das gleiche gilt, wenn die Gefährdung über das System des Kunden entsteht, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS-Attacken gilt, für die IT-Systeme des Kunden von Dritten benutzt wer- denwerden. 6.12 Werden Cloud Services von WenTraCon AGF Vector vom Kunden für illegale Zwecke genutzt (Ver- sand Versand von Spam-Mails, Online-Services für Bereitstellung illegaler Inhalte etc.), kann WenTraCon AGF Vector den Cloud Service sperren.

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Besondere Pflichten des Kunden. 6.1 Übernimmt XxxXxxXxx 2F-IT vertraglich die Einrichtung von Hardware, wird der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Be- triebsumgebung Betriebsumgebung sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine von WenTraCon 2F-IT bei Vertragsschluss übermittelte Hersteller-Spezifikation etwas anderes vorsieht, sind pro selb- ständige selbständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens ein herkömmli- cher herkömmlicher Einphasen-Wechselstromanschluss mit 240 Volt und ein Ethernet-Netzwerkanschluss be- reitzustellenbereitzustellen. 6.2 Der Kunde wird vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch WenTraCon 2F-IT selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz sorgen. 6.3 Der Kunde wird WenTraCon 2F-IT auf eigene Kosten Zugang zu den IT-Systemen, auf denen WenTraCon 2F-IT seine Leistungen erbringt, verschaffen. Die notwendigen Kennungen und Pass- wörter Passwörter für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf Aufforde- rung Aufforderung von WenTraCon 2F-IT hin nach Xxxx des Kunden einzugeben oder WenTraCon 2F-IT schriftlich aus- zuhändigenauszuhändigen. Der Kunde wird WenTraCon 2F-IT Zugriff auf Datenträger und Internet ermöglichen. Wartezeiten von WenTraCon 2F-IT sind nach Aufwand zu vergüten. 6.4 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsbe- rechtigungen Zugangsberechtigungen für die Infrastruktur sowie Identifikations- und Authentifikations-Authentifikations- Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Passwörter wird er in regelmäßigen Abständen ändern und Zugänge, soweit möglich, durch eine Multi- Multi-Faktor-Authentifizierung absichern. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches gegenüber WenTraCon 2F-IT zur Identifizierung seiner Person bei Abgabe von Erklärungen dient, die das Vertragsverhältnis betreffen. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber WenTraCon 2F-IT widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevoll- mächtigtbevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von WenTraCon 2F-IT nutzen, haftet der Kunde hierfür gegenüber WenTraCon2F-IT. 6.5 Der Kunde ist verpflichtet, Hardware pfleglich, sachgerecht in vertragsgemäßer Weise, insbesondere auch unter Beachtung der Hinweise in der Benutzerdokumentation, zu nutzen und zu behandeln. 6.6 Mängel an der Hardware wird XxxXxxXxx der Kunde 2F-IT unverzüglich melden. Gleiches gilt für den Verlust oder die Beschädigung von Hardware. 6.7 Der Kunde wird 2F-IT über Änderungen des Einsatzorts von Hardware unverzüglich informieren. Sind an Hardware mit geändertem Einsatzort Dienstleistungen zu erbringen, darf 2F-IT wählen, ob der Kunde die Hardware an den ursprünglichen Einsatzort zurückbringt, oder ob 2F-IT die Dienstleistungen am geänderten Einsatzort erbringt. In diesem Fall wird der Kunde die Reisekosten von Integer tragen und Reisezeiten vergüten. 6.8 Der Kunde wird 2F-IT auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Infrastruktur durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Standardsoftware verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, be- steht besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von WenTraCon2F-IT. 6.6 6.9 Der Kunde wird die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nut- zung Nutzung der Infrastruktur aufgeführten Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Ziffern 6.1 und 6.2. 6.7 6.10 Soweit erforderlich und zumutbar, wirkt der Kunde bei Änderungen z.B. durch eine er- neute erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit. 6.8 6.11 Der Kunde wird Handlungsanweisungen, Empfehlungen etc. von WenTraCon unver- züglich 2F-IT unverzüglich Folge leisten / umsetzen. 6.9 6.12 Der Kunde wird eine übermäßige Belastung der Infrastruktur, z.B. durch Skripte / Be- fehleBefehle, die eine übermäßig hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Ar- beitsspeicher Arbeitsspeicher beanspruchen, vermeiden. WenTraCon 2F-IT ist berechtigt, den Zugriff auf Inhalte, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, zu sperren. WenTraCon 2F-IT wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren und die betreffenden Inhalte wieder zugänglich machen, sobald der Kunde WenTraCon 2F-IT nachweist, dass diese so umgestaltet wur- denwurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen. 6.10 6.13 Der Kunde wird Leistungen von XxxXxxXxx 2F-IT nur in einem Ausmaß in Anspruch neh- mennehmen, wie dies ein ordentlicher Geschäftsbetrieb erfordert. Übertriebene Inanspruchnahme der Leistungen und Kapazitäten von WenTraCon 2F-IT wird der Kunde vermeiden, um die IT-Systeme von WenTraCon nicht zu beeinträchtigen und die Sicherheit des Netzes von WenTraCon zu ge- währleisten. 6.11 6.14 Gefährdet ein Kunde die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Cloud Services von WenTraCon 2F-IT oder entsteht bei WenTraCon 2F-IT aufgrund objektiver Anhaltspunkte ein solcher Verdacht, dass schwerwiegende Störungen von Cloud Services eintreten, kann WenTraCon 2F-IT den Zugang vorübergehend sperren oder beschränken. Die Zeiten der Sperrung oder Be- schränkung Beschränkung sind aus der Berechnung der Ausfallzeiten ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für so genannte „Denial of Service“-Attacken Service“- Attacken (nachfolgend „DoS-Attacken“), die der Kunde über Cloud Services ausführt. Das gleiche gilt, wenn die Gefährdung über das System des Kunden entsteht, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS-Attacken gilt, für die IT-IT- Systeme des Kunden von Dritten benutzt wer- denwerden. 6.12 6.15 Werden Cloud Services von WenTraCon 2F-IT vom Kunden für illegale Zwecke genutzt (Ver- sand Versand von Spam-Mails, Online-Services für Bereitstellung illegaler Inhalte etc.), kann WenTraCon 2F-IT den Cloud Service sperren.

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Besondere Pflichten des Kunden. 6.1 6.1. Übernimmt XxxXxxXxx COMPUTERS & LESSONS vertraglich die Einrichtung von Hardware, wird der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Be- triebsumgebung Betriebsumgebung sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine von WenTraCon COMPUTERS & LESSONS bei Vertragsschluss übermittelte Hersteller-Spezifikation etwas anderes vorsieht, sind pro selb- ständige selbständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens ein herkömmli- cher herkömmlicher Einphasen-Wechselstromanschluss mit 240 Volt und ein Ethernet-Ethernet- Netzwerkanschluss be- reitzustellenbereitzustellen. 6.2 6.2. Der Kunde wird vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch WenTraCon COMPUTERS & LESSONS selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz sorgen. 6.3 6.3. Der Kunde wird WenTraCon COMPUTERS & LESSONS auf eigene Kosten Zugang zu den IT-Systemen, auf denen WenTraCon COMPUTERS & LESSONS seine Leistungen erbringt, verschaffen. Die notwendigen Kennungen und Pass- wörter Passwörter für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf Aufforde- rung Aufforderung von WenTraCon COMPUTERS & LESSONS hin nach Xxxx des Kunden einzugeben oder WenTraCon COMPUTERS & LESSONS schriftlich aus- zuhändigenauszuhändigen. Der Kunde wird WenTraCon COMPUTERS & LESSONS Zugriff auf Datenträger und Internet ermöglichen. Wartezeiten von WenTraCon COMPUTERS & LESSONS sind nach Aufwand zu vergüten. 6.4 6.4. Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsbe- rechtigungen Zugangsberechtigungen für die Infrastruktur sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Passwörter wird er in regelmäßigen Abständen ändern und Zugänge, soweit möglich, durch eine Multi- Multi-Faktor-Authentifizierung absichern. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches gegenüber WenTraCon COMPUTERS & LESSONS zur Identifizierung seiner Person bei Abgabe von Erklärungen dient, die das Vertragsverhältnis betreffen. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber WenTraCon COMPUTERS & LESSONS widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevoll- mächtigtbevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von WenTraCon COMPUTERS & LESSONS nutzen, haftet der Kunde hierfür gegenüber WenTraConCOMPUTERS & LESSONS. 6.5 6.5. Der Kunde wird XxxXxxXxx COMPUTERS & LESSONS auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Infrastruktur durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Standardsoftware verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, be- steht besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von WenTraConCOMPUTERS & LESSONS. 6.6 6.6. Der Kunde wird COMPUTERS & LESSONS vorab informieren, wenn er Geräte neu startet, für die eine Überwachung (Monitoring) beauftragt wurde. 6.7. Der Kunde wird die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nut- zung Nutzung der Infrastruktur aufgeführten Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Ziffern 6.1 und 6.2. 6.7 6.8. Soweit erforderlich und zumutbar, wirkt der Kunde bei Änderungen z.B. durch eine er- neute erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit. 6.8 6.9. Der Kunde wird Handlungsanweisungen, Empfehlungen etc. von WenTraCon unver- züglich COMPUTERS & LESSONS unverzüglich Folge leisten / umsetzen. 6.9 6.10. Der Kunde wird eine übermäßige Belastung der Infrastruktur, z.B. durch Skripte / Be- fehleBefehle, die eine übermäßig hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Ar- beitsspeicher Arbeitsspeicher beanspruchen, vermeiden. WenTraCon COMPUTERS & LESSONS ist berechtigt, den Zugriff auf Inhalte, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, zu sperren. WenTraCon COMPUTERS & LESSONS wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren und die betreffenden Inhalte wieder zugänglich machen, sobald der Kunde WenTraCon COMPUTERS & LESSONS nachweist, dass diese so umgestaltet wur- denwurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen. 6.10 6.11. Der Kunde wird Leistungen von XxxXxxXxx COMPUTERS & LESSONS nur in einem Ausmaß in Anspruch neh- mennehmen, wie dies ein ordentlicher Geschäftsbetrieb erfordert. Übertriebene Inanspruchnahme der Leistungen und Kapazitäten von WenTraCon COMPUTERS & LESSONS wird der Kunde vermeiden, um die IT-Systeme von WenTraCon COMPUTERS & LESSONS nicht zu beeinträchtigen und die Sicherheit des Netzes von WenTraCon COMPUTERS & LESSONS zu ge- währleistengewährleisten. 6.11 6.12. Gefährdet ein Kunde die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Cloud Services von WenTraCon COMPUTERS & LESSONS oder entsteht bei WenTraCon COMPUTERS & LESSONS aufgrund objektiver Anhaltspunkte ein solcher Verdacht, dass schwerwiegende Störungen von Cloud Services eintreten, kann WenTraCon COMPUTERS & LESSONS den Zugang vorübergehend sperren oder beschränken. Die Zeiten der Sperrung oder Be- schränkung Beschränkung sind aus der Berechnung der Ausfallzeiten ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für so genannte „Denial of Service“-Attacken (nachfolgend „DoS-Attacken“), die der Kunde über Cloud Services ausführt. Das gleiche gilt, wenn die Gefährdung über das System des Kunden entsteht, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS-Attacken gilt, für die IT-Systeme des Kunden von Dritten benutzt wer- denwerden. 6.12 6.13. Werden Cloud Services von WenTraCon COMPUTERS & LESSONS vom Kunden für illegale Zwecke genutzt (Ver- sand Versand von Spam-Mails, Online-Services für Bereitstellung illegaler Inhalte etc.), kann WenTraCon COMPUTERS & LESSONS den Cloud Service sperren.

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Besondere Pflichten des Kunden. 6.1 Übernimmt XxxXxxXxx IT HELD vertraglich die Einrichtung von Hardware, wird der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Be- triebsumgebung Betriebsumgebung sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine von WenTraCon IT HELD bei Vertragsschluss übermittelte Hersteller-Hersteller- Spezifikation etwas anderes vorsieht, sind pro selb- ständige selbständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens ein herkömmli- cher herkömmlicher Einphasen-Wechselstromanschluss mit 240 Volt und ein Ethernet-Netzwerkanschluss be- reitzustellenbereitzustellen. 6.2 Der Kunde wird vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch WenTraCon IT HELD selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz sorgen. 6.3 Der Kunde wird WenTraCon IT HELD auf eigene Kosten Zugang zu den IT-Systemen, auf denen WenTraCon IT HELD seine Leistungen erbringt, verschaffen. Die notwendigen Kennungen und Pass- wörter Passwörter für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf Aufforde- rung Aufforderung von WenTraCon IT HELD hin nach Xxxx des Kunden einzugeben oder WenTraCon IT HELD schriftlich aus- zuhändigenauszuhändigen. Der Kunde wird WenTraCon IT HELD Zugriff auf Datenträger und Internet ermöglichen. Wartezeiten von WenTraCon IT HELD sind nach Aufwand zu vergüten. 6.4 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsbe- rechtigungen Zugangsberechtigungen für die Infrastruktur sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Passwörter wird er in regelmäßigen Abständen ändern und Zugänge, soweit möglich, durch eine Multi- Multi-Faktor-Authentifizierung absichern. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches gegenüber WenTraCon IT HELD zur Identifizierung seiner Person bei Abgabe von Erklärungen dient, die das Vertragsverhältnis betreffen. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber WenTraCon IT HELD widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevoll- mächtigtbevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von WenTraCon IT HELD nutzen, haftet der Kunde hierfür gegenüber WenTraConIT HELD. 6.5 Der Kunde wird XxxXxxXxx IT HELD auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Infrastruktur durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Standardsoftware verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, be- steht besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von WenTraConIT HELD. 6.6 Der Kunde wird die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nut- zung Nutzung der Infrastruktur aufgeführten Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Ziffern 6.1 und 6.2. 6.7 Soweit erforderlich und zumutbar, wirkt der Kunde bei Änderungen z.B. durch eine er- neute erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit. 6.8 Der Kunde wird Handlungsanweisungen, Empfehlungen etc. von WenTraCon unver- züglich IT HELD unverzüglich Folge leisten / umsetzen. 6.9 Der Kunde wird eine übermäßige Belastung der Infrastruktur, z.B. durch Skripte / Be- fehleBefehle, die eine übermäßig hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Ar- beitsspeicher Arbeitsspeicher beanspruchen, vermeiden. WenTraCon IT HELD ist berechtigt, den Zugriff auf Inhalte, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, zu sperren. WenTraCon IT HELD wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren und die betreffenden Inhalte wieder zugänglich machen, sobald der Kunde WenTraCon IT HELD nachweist, dass diese so umgestaltet wur- denwurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen. 6.10 Der Kunde wird Leistungen von XxxXxxXxx IT HELD nur in einem Ausmaß in Anspruch neh- mennehmen, wie dies ein ordentlicher Geschäftsbetrieb erfordert. Übertriebene Inanspruchnahme der Leistungen und Kapazitäten von WenTraCon IT HELD wird der Kunde vermeiden, um die IT-Systeme von WenTraCon IT HELD nicht zu beeinträchtigen und die Sicherheit des Netzes von WenTraCon IT HELD zu ge- währleistengewährleisten. 6.11 Gefährdet ein Kunde die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Cloud Services von WenTraCon IT HELD oder entsteht bei WenTraCon IT HELD aufgrund objektiver Anhaltspunkte ein solcher Verdacht, dass schwerwiegende Störungen von Cloud Services eintreten, kann WenTraCon IT HELD den Zugang vorübergehend sperren oder beschränken. Die Zeiten der Sperrung oder Be- schränkung Beschränkung sind aus der Berechnung der Ausfallzeiten ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für so genannte „Denial of Service“-Attacken (nachfolgend „DoS-DoS- Attacken“), die der Kunde über Cloud Services ausführt. Das gleiche gilt, wenn die Gefährdung über das System des Kunden entsteht, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS-Attacken gilt, für die IT-Systeme des Kunden von Dritten benutzt wer- denwerden. 6.12 Werden Cloud Services von WenTraCon IT HELD vom Kunden für illegale Zwecke genutzt (Ver- sand Versand von Spam-Spam- Mails, Online-Services für Bereitstellung illegaler Inhalte etc.), kann WenTraCon IT HELD den Cloud Service sperren.

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Besondere Pflichten des Kunden. 6.1 Übernimmt XxxXxxXxx vertraglich 3.1 Der Kunde wird Perpetuo unaufgefordert auf für die Einrichtung jeweilige Branche und das Unternehmen typische und/oder spezifische Erfordernisse und Verfahren hinweisen, es sei denn, diese sind für die Leistungserbringung nicht relevant. Der Kunde wird Perpetuo alle technischen und sonstigen Unterlagen und Informationen, die zur erfolgreichen Durchführung des Projekts notwendig sind, rechtzeitig unaufgefordert zur Verfügung stellen. Der Kunde wird weiterhin die für die Durchführung eines Projektes erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einholen. 3.2 Der Kunde benennt schriftlich mindestens einen Ansprechpartner für Perpetuo und seine Anschrift und E- Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Kunden die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner bei Perpetuo. 3.3 Soweit Perpetuo verpflichtet ist, Leistungen zu erbringen, zu deren Durchführung Perpetuo remote auf IT- Systeme des Kunden zugreifen muss, ist der Kunde verpflichtet, den entsprechenden Zugriff zu ermöglichen. 3.4 Soweit für die Erbringung der Leistungen eine Nutzung von HardwareIT-Systemen des Kunden, insbesondere Software, durch Perpetuo erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Lizenzen und Genehmigungen zur Nutzung der IT-Systemen des Kunden zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst auch die Pflicht des Kunden, die für die Nutzung der IT-Systemen nötigen Zustimmungen bei Dritten einzuholen, um Perpetuo die Erbringung der Leistungen zu ermöglichen. Der Kunde ist für die Wartung seiner IT-Systeme verantwortlich, um diese in einem Zustand zu halten, der für die Erbringung der Leistungen durch Perpetuo erforderlich ist. 3.5 Liegt ein Verstoß gegen Nutzungsrechte des Kunden vor, wird der Kunde auf eigene Rechnung für nach Kräften an der Aufklärung von Verletzungshandlungen und deren Umfang mitwirken, insbesondere Perpetuo über die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse entsprechende Verletzungshandlung in Reichweite der Be- triebsumgebung sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine von WenTraCon bei Vertragsschluss übermittelte Hersteller-Spezifikation etwas anderes vorsieht, sind pro selb- ständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens ein herkömmli- cher Einphasen-Wechselstromanschluss mit 240 Volt und ein Ethernet-Netzwerkanschluss be- reitzustellenKenntnis setzen. 6.2 Der 3.6 Erfüllt der Kunde eine Pflicht oder Obliegenheit nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet und kann Perpetuo seine Leistungen deshalb nicht vertragsgemäß erbringen, so ist Perpetuo für dem Kunden hieraus entstehende Nachteile nicht verantwortlich. Den hierdurch verursachten Mehraufwand, insbesondere für verlängerte Bereitstellung des eingesetzten Personals oder Sachmittel, wird vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch WenTraCon selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz sorgen. 6.3 Der Kunde wird WenTraCon auf eigene Kosten Zugang Perpetuo dem Kunden zu den IT-Systemen, auf denen WenTraCon seine Leistungen erbringt, verschaffenvereinbarten Preisen zusätzlich in Rechnung stellen. Die notwendigen Kennungen und Pass- wörter für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf Aufforde- rung Sonstige weitergehende Rechte von WenTraCon hin nach Xxxx Perpetuo wegen unterbliebener oder unzureichender Mitwirkung des Kunden einzugeben oder WenTraCon schriftlich aus- zuhändigen. Der Kunde wird WenTraCon Zugriff auf Datenträger und Internet ermöglichen. Wartezeiten von WenTraCon sind nach Aufwand zu vergütenbleiben unberührt. 6.4 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsbe- rechtigungen für die Infrastruktur sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Passwörter wird er in regelmäßigen Abständen ändern und Zugänge, soweit möglich, durch eine Multi- Faktor-Authentifizierung absichern. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches gegenüber WenTraCon zur Identifizierung seiner Person bei Abgabe von Erklärungen dient, die das Vertragsverhältnis betreffen. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber WenTraCon widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevoll- mächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von WenTraCon nutzen, haftet der Kunde hierfür gegenüber WenTraCon. 6.5 Der Kunde wird XxxXxxXxx auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Infrastruktur durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Standardsoftware verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, be- steht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von WenTraCon. 6.6 Der Kunde wird die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nut- zung der Infrastruktur aufgeführten Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Ziffern 6.1 und 6.2. 6.7 Soweit erforderlich und zumutbar, wirkt der Kunde bei Änderungen z.B. durch eine er- neute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit. 6.8 Der Kunde wird Handlungsanweisungen, Empfehlungen etc. von WenTraCon unver- züglich Folge leisten / umsetzen. 6.9 Der Kunde wird eine übermäßige Belastung der Infrastruktur, z.B. durch Skripte / Be- fehle, die eine übermäßig hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Ar- beitsspeicher beanspruchen, vermeiden. WenTraCon ist berechtigt, den Zugriff auf Inhalte, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, zu sperren. WenTraCon wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren und die betreffenden Inhalte wieder zugänglich machen, sobald der Kunde WenTraCon nachweist, dass diese so umgestaltet wur- den, dass sie den obigen Anforderungen genügen. 6.10 Der Kunde wird Leistungen von XxxXxxXxx nur in einem Ausmaß in Anspruch neh- men, wie dies ein ordentlicher Geschäftsbetrieb erfordert. Übertriebene Inanspruchnahme der Leistungen und Kapazitäten von WenTraCon wird der Kunde vermeiden, um die IT-Systeme von WenTraCon nicht zu beeinträchtigen und die Sicherheit des Netzes von WenTraCon zu ge- währleisten. 6.11 Gefährdet ein Kunde die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Cloud Services von WenTraCon oder entsteht bei WenTraCon aufgrund objektiver Anhaltspunkte ein solcher Verdacht, dass schwerwiegende Störungen von Cloud Services eintreten, kann WenTraCon den Zugang vorübergehend sperren oder beschränken. Die Zeiten der Sperrung oder Be- schränkung sind aus der Berechnung der Ausfallzeiten ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für so genannte „Denial of Service“-Attacken (nachfolgend „DoS-Attacken“), die der Kunde über Cloud Services ausführt. Das gleiche gilt, wenn die Gefährdung über das System des Kunden entsteht, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS-Attacken gilt, für die IT-Systeme des Kunden von Dritten benutzt wer- den. 6.12 Werden Cloud Services von WenTraCon vom Kunden für illegale Zwecke genutzt (Ver- sand von Spam-Mails, Online-Services für Bereitstellung illegaler Inhalte etc.), kann WenTraCon den Cloud Service sperren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Besondere Pflichten des Kunden. 6.1 Übernimmt XxxXxxXxx vertraglich die Einrichtung von HardwareDer Kunde ist verpflichtet, Hardware pfleglich, sachgerecht in vertragsgemäßer Weise, insbesondere auch unter Beachtung der Hinweise in der Benutzerdokumentation, zu nutzen und zu behandeln. 6.2 Mängel an der Hardware wird der Kunde Office Komplett unverzüglich melden. Gleiches gilt für den Verlust oder die Beschädigung von Hardware. 6.3 Der Kunde wird Office Komplett über Änderungen des Einsatzorts von Hardware unverzüglich infor- mieren. Sind an Hardware mit geändertem Einsatzort Serviceleistungen zu erbringen, darf Office Komplett wählen, ob der Kunde die Hardware an den ursprünglichen Einsatzort zurückbringt, oder ob Office Komplett die Serviceleistungen am geänderten Einsatzort erbringt. In diesem Fall wird der Kunde die Reisekosten von Office Komplett tragen und Reisezeiten vergüten. 6.4 Der Kunde wird im Rahmen der Bereitstellung von Hardware auf eigene Rechnung für die erforderlichen erforderli- chen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Be- triebsumgebung Betriebsumgebung sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine von WenTraCon Office Komplett bei Vertragsschluss übermittelte Hersteller-Spezifikation etwas et- was anderes vorsieht, sind pro selb- ständige selbständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens mindes- tens ein herkömmli- cher herkömmlicher Einphasen-Wechselstromanschluss mit 240 Volt und ein Ethernet-Netzwerkanschluss be- reitzustellenbereitzustellen. 6.2 6.5 Der Kunde wird vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch WenTraCon Office Komplett selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz sorgen. 6.3 6.6 Der Kunde wird WenTraCon Office Komplett auf eigene Kosten Zugang zu den IT-Systemen, auf denen WenTraCon Office Komplett seine Leistungen erbringt, verschaffen. Die notwendigen Kennungen und Pass- wörter Passwörter für einen Zugang Zu- gang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf Aufforde- rung Aufforderung von WenTraCon Office Komplett hin nach Xxxx des Kunden einzugeben oder WenTraCon Office Komplett schriftlich aus- zuhändigenauszuhändigen. Der Kunde wird WenTraCon Office Kom- plett Zugriff auf Datenträger und Internet ermöglichen. Wartezeiten von WenTraCon Office Komplett sind nach Aufwand zu vergüten. 6.4 6.7 Dem Kunden ist bewusst, dass Office Komplett im Rahmen der Erbringung der Monitoring-/Be- triebs-/Betreuungsleistungen die Möglichkeit haben muss, auch ohne Zustimmung und Wissen des Kunden im Einzelfall auf Infrastruktur / sonstige IT-Systeme des Kunden zuzugreifen, soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Er stimmt diesem Vorgehen ausdrücklich zu. 6.8 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsbe- rechtigungen Zugangsberechtigungen für die Infrastruktur sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Passwörter wird er in regelmäßigen Abständen ändern än- dern und Zugänge, soweit möglich, durch eine Multi- Multi-Faktor-Authentifizierung absichern. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches gegenüber WenTraCon Office Komplett zur Identifizierung seiner Person bei Abgabe von Erklärungen dient, die das Vertragsverhältnis betreffen. PersonenPer- sonen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber WenTraCon Office Komplett widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevoll- mächtigtbevollmächtigt. Sollten infolge in- folge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von WenTraCon nutzenOffice Komplett nut- zen, haftet der Kunde hierfür gegenüber WenTraConOffice Komplett. 6.5 6.9 Der Kunde wird XxxXxxXxx Office Komplett auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Infrastruktur durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen erfol- gen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten Streitigkei- ten ergeben, die mit der Nutzung der Standardsoftware verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennener- kennen, dass ein solcher Verstoß droht, be- steht besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von WenTraConOffice Kom- plett. 6.6 6.10 Der Kunde wird Handlungsanweisungen, Empfehlungen etc. von Office Komplett unverzüglich Folge leisten / umsetzen. 6.11 Der Kunde wird die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nut- zung Nutzung der Infrastruktur Inf- rastruktur aufgeführten Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Ziffern 6.1 6.7 und 6.26.9. 6.7 6.12 Soweit erforderlich und zumutbar, wirkt der Kunde bei Änderungen z.B. durch eine er- neute erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit. 6.8 Der Kunde wird Handlungsanweisungen, Empfehlungen etc. von WenTraCon unver- züglich Folge leisten / umsetzen. 6.9 6.13 Der Kunde wird eine übermäßige Belastung der Infrastruktur, z.B. durch Skripte / Be- fehleBefehle, die eine übermäßig hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Ar- beitsspeicher Arbeitsspeicher beanspruchen, vermeidenver- meiden. WenTraCon Office Komplett ist berechtigt, den Zugriff auf Inhalte, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, zu sperren. WenTraCon Office Komplett wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren und die betreffenden Inhalte wieder zugänglich machen, sobald der Kunde WenTraCon Office Komplett nachweist, dass diese so umgestaltet wur- denwurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen. 6.10 6.14 Der Kunde wird Leistungen von XxxXxxXxx Office Komplett nur in einem Ausmaß in Anspruch neh- mennehmen, wie dies ein ordentlicher Geschäftsbetrieb erfordert. Übertriebene Inanspruchnahme der Leistungen und Kapazitäten Kapazi- täten von WenTraCon Office Komplett wird der Kunde vermeiden, um die IT-Systeme von WenTraCon Office Komplett nicht zu beeinträchtigen beein- trächtigen und die Sicherheit des Netzes von WenTraCon Office Komplett zu ge- währleistengewährleisten. 6.11 6.15 Gefährdet ein Kunde die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Cloud Services von WenTraCon Office Komplett oder entsteht bei WenTraCon Office Komplett aufgrund objektiver Anhaltspunkte ein solcher Verdacht, dass schwerwiegende Störungen von Cloud Services eintreten, kann WenTraCon Office Komplett den Zugang vorübergehend sperren oder beschränken. Die Zeiten der Sperrung oder Be- schränkung Beschränkung sind aus der Berechnung der Ausfallzeiten Ausfall- zeiten ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für so genannte „Denial of Service“-Attacken (nachfolgend „DoS-Attacken“), die der Kunde über Cloud Services ausführt. Das gleiche gilt, wenn die Gefährdung über das System des Kunden entsteht, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung Rege- lung auch für DoS-Attacken gilt, für die IT-Systeme des Kunden von Dritten benutzt wer- denwerden. 6.12 6.16 Werden Cloud Services von WenTraCon Office Komplett vom Kunden für illegale Zwecke genutzt (Ver- sand Versand von Spam-Mails, Online-Services für Bereitstellung illegaler Inhalte etc.), kann WenTraCon Office Komplett den Cloud Service sperren.

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Samples: Managed Service Agreement

Besondere Pflichten des Kunden. 6.1 Übernimmt XxxXxxXxx EnBITCon vertraglich die Einrichtung von Hardware, wird der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Be- triebsumgebung Betriebsumgebung sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine von WenTraCon EnBITCon bei Vertragsschluss übermittelte Hersteller-Spezifikation etwas anderes vorsieht, sind pro selb- ständige selbständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens ein herkömmli- cher herkömmlicher Einphasen-Wechselstromanschluss mit 240 Volt und ein Ethernet-Ethernet- Netzwerkanschluss be- reitzustellenbereitzustellen. 6.2 Der Kunde wird vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch WenTraCon EnBITCon selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz sorgen. 6.3 Der Kunde wird WenTraCon EnBITCon auf eigene Kosten Zugang zu den IT-Systemen, auf denen WenTraCon EnBITCon seine Leistungen erbringt, verschaffen. Die notwendigen Kennungen und Pass- wörter Passwörter für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf Aufforde- rung Aufforderung von WenTraCon EnBITCon hin nach Xxxx des Kunden einzugeben oder WenTraCon EnBITCon schriftlich aus- zuhändigenauszuhändigen. Der Kunde wird WenTraCon EnBITCon Zugriff auf Datenträger und Internet ermöglichen. Wartezeiten von WenTraCon EnBITCon sind nach Aufwand zu vergüten. 6.4 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsbe- rechtigungen Zugangsberechtigungen für die Infrastruktur sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Passwörter wird er in regelmäßigen Abständen ändern und Zugänge, soweit möglich, durch eine Multi- Multi-Faktor-Authentifizierung absichern. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches gegenüber WenTraCon EnBITCon zur Identifizierung seiner Person bei Abgabe von Erklärungen dient, die das Vertragsverhältnis betreffen. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber WenTraCon EnBITCon widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevoll- mächtigtbevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von WenTraCon EnBITCon nutzen, haftet der Kunde hierfür gegenüber WenTraConEnBITCon. 6.5 Der Kunde wird XxxXxxXxx EnBITCon auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Infrastruktur durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Standardsoftware verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, be- steht besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von WenTraConEnBITCon. 6.6 Der Kunde wird die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nut- zung Nutzung der Infrastruktur aufgeführten Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Ziffern 6.1 und 6.2. 6.7 Soweit erforderlich und zumutbar, wirkt der Kunde bei Änderungen z.B. durch eine er- neute erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit. 6.8 Der Kunde wird Handlungsanweisungen, Empfehlungen etc. von WenTraCon unver- züglich EnBITCon unverzüglich Folge leisten / umsetzen. 6.9 Der Kunde wird eine übermäßige Belastung der Infrastruktur, z.B. durch Skripte / Be- fehleBefehle, die eine übermäßig hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Ar- beitsspeicher Arbeitsspeicher beanspruchen, vermeiden. WenTraCon EnBITCon ist berechtigt, den Zugriff auf Inhalte, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, zu sperren. WenTraCon EnBITCon wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren und die betreffenden Inhalte wieder zugänglich machen, sobald der Kunde WenTraCon EnBITCon nachweist, dass diese so umgestaltet wur- denwurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen. 6.10 Der Kunde wird Leistungen von XxxXxxXxx EnBITCon nur in einem Ausmaß in Anspruch neh- mennehmen, wie dies ein ordentlicher Geschäftsbetrieb erfordert. Übertriebene Inanspruchnahme der Leistungen und Kapazitäten von WenTraCon EnBITCon wird der Kunde vermeiden, um die IT-Systeme von WenTraCon EnBITCon nicht zu beeinträchtigen und die Sicherheit des Netzes von WenTraCon EnBITCon zu ge- währleistengewährleisten. 6.11 Gefährdet ein Kunde die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Cloud Services von WenTraCon EnBITCon oder entsteht bei WenTraCon EnBITCon aufgrund objektiver Anhaltspunkte ein solcher Verdacht, dass schwerwiegende Störungen von Cloud Services eintreten, kann WenTraCon EnBITCon den Zugang vorübergehend sperren oder beschränken. Die Zeiten der Sperrung oder Be- schränkung Beschränkung sind aus der Berechnung der Ausfallzeiten ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für so genannte „Denial of Service“-Attacken (nachfolgend „DoS-Attacken“), die der Kunde über Cloud Services ausführt. Das gleiche gilt, wenn die Gefährdung über das System des Kunden entsteht, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS-Attacken gilt, für die IT-Systeme des Kunden von Dritten benutzt wer- denwerden. 6.12 Werden Cloud Services von WenTraCon EnBITCon vom Kunden für illegale Zwecke genutzt (Ver- sand Versand von Spam-Spam- Mails, Online-Services für Bereitstellung illegaler Inhalte etc.), kann WenTraCon EnBITCon den Cloud Service sperren.

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Samples: Managed Service Agreement

Besondere Pflichten des Kunden. 6.1 Übernimmt XxxXxxXxx OBL IT-Services vertraglich die Einrichtung von Hardware, wird der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Be- triebsumgebung Betriebsumgebung sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine von WenTraCon OBL IT-Services bei Vertragsschluss übermittelte Hersteller-Spezifikation etwas anderes vorsieht, sind pro selb- ständige selbständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens ein herkömmli- cher herkömmlicher Einphasen-Wechselstromanschluss mit 240 Volt und ein Ethernet-Netzwerkanschluss be- reitzustellenbereitzustellen. 6.2 Der Kunde wird vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch WenTraCon OBL IT- Services selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz sorgen. 6.3 Der Kunde wird WenTraCon OBL IT-Services auf eigene Kosten Zugang zu den IT-Systemen, auf denen WenTraCon OBL IT-Services seine Leistungen erbringt, verschaffen. Die notwendigen Kennungen und Pass- wörter Passwörter für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf Aufforde- rung Aufforderung von WenTraCon OBL IT-Services hin nach Xxxx des Kunden einzugeben oder WenTraCon OBL IT-Services schriftlich aus- zuhändigenauszuhändigen. Der Kunde wird WenTraCon OBL IT-Services Zugriff auf Datenträger und Internet ermöglichen. Wartezeiten von WenTraCon OBL IT-Services sind nach Aufwand zu vergüten. 6.4 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsbe- rechtigungen Zugangsberechtigungen für die Infrastruktur sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Passwörter wird er in regelmäßigen Abständen ändern und Zugänge, soweit möglich, durch eine Multi- Multi-Faktor-Authentifizierung absichern. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches gegenüber WenTraCon OBL IT-Services zur Identifizierung seiner Person bei Abgabe von Erklärungen dient, die das Vertragsverhältnis betreffen. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber WenTraCon OBL IT-Services widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevoll- mächtigtbevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von WenTraCon OBL IT-Services nutzen, haftet der Kunde hierfür gegenüber WenTraConOBL IT-Services. 6.5 Der Kunde wird XxxXxxXxx OBL IT-Services auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Infrastruktur durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Standardsoftware verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, be- steht besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von WenTraConOBL IT-Services. 6.6 Der Kunde wird die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nut- zung Nutzung der Infrastruktur aufgeführten Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Ziffern 6.1 und 6.2. 6.7 Soweit erforderlich und zumutbar, wirkt der Kunde bei Änderungen z.B. durch eine er- neute erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit. 6.8 Der Kunde wird Handlungsanweisungen, Empfehlungen etc. von WenTraCon unver- züglich OBL IT-Services unverzüglich Folge leisten / umsetzen. 6.9 Der Kunde wird eine übermäßige Belastung der Infrastruktur, z.B. durch Skripte / Be- fehleBefehle, die eine übermäßig hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Ar- beitsspeicher Arbeitsspeicher beanspruchen, vermeiden. WenTraCon OBL IT- Services ist berechtigt, den Zugriff auf Inhalte, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, zu sperren. WenTraCon OBL IT-Services wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren und die betreffenden Inhalte wieder zugänglich machen, sobald der Kunde WenTraCon OBL IT-Services nachweist, dass diese so umgestaltet wur- denwurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen. 6.10 Der Kunde wird Leistungen von XxxXxxXxx OBL IT-Services nur in einem Ausmaß in Anspruch neh- mennehmen, wie dies ein ordentlicher Geschäftsbetrieb erfordert. Übertriebene Inanspruchnahme der Leistungen und Kapazitäten von WenTraCon OBL IT- Services wird der Kunde vermeiden, um die IT-Systeme von WenTraCon OBL IT-Services nicht zu beeinträchtigen und die Sicherheit des Netzes von WenTraCon OBL IT-Services zu ge- währleistengewährleisten. 6.11 Gefährdet ein Kunde die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Cloud Services von WenTraCon OBL IT-Services oder entsteht bei WenTraCon OBL IT-Services aufgrund objektiver Anhaltspunkte ein solcher Verdacht, dass schwerwiegende Störungen von Cloud Services eintreten, kann WenTraCon OBL IT-Services den Zugang vorübergehend sperren oder beschränken. Die Zeiten der Sperrung oder Be- schränkung Beschränkung sind aus der Berechnung der Ausfallzeiten ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für so genannte „Denial of Service“-Attacken (nachfolgend „DoS-Attacken“), die der Kunde über Cloud Services ausführt. Das gleiche gilt, wenn die Gefährdung über das System des Kunden entsteht, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS-Attacken gilt, für die IT-Systeme des Kunden von Dritten benutzt wer- denwerden. 6.12 Werden Cloud Services von WenTraCon OBL IT-Services vom Kunden für illegale Zwecke genutzt (Ver- sand Versand von Spam-Spam- Mails, Online-Services für Bereitstellung illegaler Inhalte etc.), kann WenTraCon OBL IT-Services den Cloud Service sperren.

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Samples: Managed Service Agreement

Besondere Pflichten des Kunden. 6.1 Übernimmt XxxXxxXxx GEFIM vertraglich die Einrichtung von Hardware, wird der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Be- triebsumgebung Betriebsumgebung sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine von WenTraCon GEFIM bei Vertragsschluss übermittelte Hersteller-Spezifikation etwas anderes vorsieht, sind pro selb- ständige selbständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens ein herkömmli- cher herkömmlicher Einphasen-Wechselstromanschluss mit 240 Volt und ein Ethernet-Netzwerkanschluss be- reitzustellenbereitzustellen. 6.2 Der Kunde wird vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch WenTraCon GEFIM selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz Viren- schutz sorgen. 6.3 Der Kunde wird WenTraCon GEFIM auf eigene Kosten Zugang zu den IT-Systemen, auf denen WenTraCon GEFIM seine Leistungen erbringt, verschaffen. Die notwendigen Kennungen und Pass- wörter Passwörter für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf Aufforde- rung Aufforderung von WenTraCon GEFIM hin nach Xxxx des Kunden einzugeben oder WenTraCon GEFIM schriftlich aus- zuhändigenauszuhändigen. Der Kunde wird WenTraCon GEFIM Zugriff auf Datenträger Daten- xxxxxx und Internet ermöglichen. Wartezeiten von WenTraCon GEFIM sind nach Aufwand zu vergüten. 6.4 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsbe- rechtigungen Zugangsberechtigun- gen für die Infrastruktur sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Passwörter wird er in regelmäßigen Abständen ändern und Zugänge, soweit möglich, durch eine Multi- Multi-Faktor-Authentifizierung absichern. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches gegenüber WenTraCon GEFIM zur Identifizierung seiner Person bei Abgabe von Erklärungen dient, die das Vertragsverhältnis Ver- tragsverhältnis betreffen. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber WenTraCon GEFIM widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevoll- mächtigtErklä- rung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von WenTraCon GEFIM nutzen, haftet der Kunde hierfür gegenüber WenTraConGEFIM. 6.5 Der Kunde wird XxxXxxXxx GEFIM auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Infrastruktur durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen er- folgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Standardsoftware verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, be- steht besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung Unter- richtung von WenTraConGEFIM. 6.6 Der Kunde wird die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nut- zung Nutzung der Infrastruktur aufgeführten Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Ziffern 6.1 und 6.2. 6.7 Soweit erforderlich und zumutbar, wirkt der Kunde bei Änderungen z.B. durch eine er- neute erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit. 6.8 Der Kunde wird Handlungsanweisungen, Empfehlungen etc. von WenTraCon unver- züglich GEFIM unverzüglich Folge leisten / umsetzen. 6.9 Der Kunde wird eine übermäßige Belastung der Infrastruktur, z.B. durch Skripte / Be- fehleBefehle, die eine übermäßig hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Ar- beitsspeicher beanspruchenArbeitsspeicher bean- spruchen, vermeiden. WenTraCon GEFIM ist berechtigt, den Zugriff auf Inhalte, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, zu sperren. WenTraCon GEFIM wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren und die betreffenden Inhalte wieder zugänglich machen, sobald der Kunde WenTraCon nachweistGEFIM nach- weist, dass diese so umgestaltet wur- denwurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen. 6.10 Der Kunde wird Leistungen von XxxXxxXxx GEFIM nur in einem Ausmaß in Anspruch neh- mennehmen, wie dies ein ordentlicher Geschäftsbetrieb erfordert. Übertriebene Inanspruchnahme der Leistungen und Kapazitäten Kapa- zitäten von WenTraCon GEFIM wird der Kunde vermeiden, um die IT-Systeme von WenTraCon GEFIM nicht zu beeinträchtigen und die Sicherheit des Netzes von WenTraCon GEFIM zu ge- währleistengewährleisten. 6.11 Gefährdet ein Kunde die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Cloud Services von WenTraCon GE- FIM oder entsteht bei WenTraCon GEFIM aufgrund objektiver Anhaltspunkte ein solcher Verdacht, dass schwerwiegende schwerwie- gende Störungen von Cloud Services eintreten, kann WenTraCon GEFIM den Zugang vorübergehend sperren oder beschränken. Die Zeiten der Sperrung oder Be- schränkung Beschränkung sind aus der Berechnung der Ausfallzeiten ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für so genannte „Denial of Service“-Attacken (nachfolgend „DoS-Attacken“), die der Kunde über Cloud Services ausführt. Das gleiche gilt, wenn die Gefährdung über das System des Kunden entsteht, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS-Attacken gilt, für die IT-Systeme des Kunden von Dritten benutzt wer- den.nachfolgend 6.12 Werden Cloud Services von WenTraCon GEFIM vom Kunden für illegale Zwecke genutzt (Ver- sand Versand von Spam-Mails, Online-Services für Bereitstellung illegaler Inhalte etc.), kann WenTraCon GEFIM den Cloud Service sperren.

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