Besondere Pflichten des Kunden. 3.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von NCS gelieferte Software unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen oder untersuchen zu lassen und erkannte Mängel unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Kunde muss offensichtliche Mängel der gelieferten Software innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Software anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. 3.3.2 Der Kunde hat gründlich die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Software zu testen, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen