Common use of Besteuerung Clause in Contracts

Besteuerung. Anleger in den Anteilen sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie auf Ausschüttungen des Fonds oder ausschüttungsgleiche Erträge, innerhalb des Fonds realisierte oder nicht realisierte Kapitalerträge, innerhalb des Fonds vereinnahmte, entstandene oder als vereinnahmt geltende Erträge usw. möglicherweise Einkommensteuer, Quellensteuer, Kapitalertragsteuer, Vermögensteuer, Stempelsteuern oder sonstige Steuern zahlen müssen und hierauf die Gesetze und Gepflogenheiten des Landes, in dem die Anteile gekauft, verkauft, gehalten oder zurückgenommen werden, und des Landes, in dem der Anleger seinen steuerlichen Wohnsitz oder dessen Staatsangehörigkeit er hat, Anwendung finden. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie möglicherweise auf innerhalb eines Fonds vereinnahmte oder als vereinnahmt geltende oder entstandene Erträge Steuern zahlen müssen. Steuern können, bezogen auf die Vermögenswerte eines Fonds, auf Basis der vereinnahmten Erträge und/oder auf Basis der als vereinnahmt geltenden und/oder im Fonds entstandenen Erträge berechnet werden, während die Performance des Fonds und somit die Rendite, die die Anleger nach Rückgabe der Anteile erhalten, teilweise oder ganz von der Wertentwicklung des Referenzindex oder Referenzwerts abhängt (im Fall von passiv verwalteten Fonds) bzw. vom Erfolg des Anlageverwalters (im Fall von aktiv verwalteten Fonds). Dies kann sich dahingehend auswirken, dass der Anleger Steuern für Erträge und/oder eine Wertentwicklung zahlen muss, die er nicht oder nicht uneingeschränkt erhält. Anleger, die im Zweifel bezüglich ihrer Steuersituation sind, sollten einen unabhängigen Steuerberater zurate ziehen. Darüber hinaus sollten Anleger sich darüber im Klaren sein, dass sich Steuerbestimmungen und ihre Anwendung oder Auslegung durch die zuständigen Steuerbehörden von Zeit zu Zeit ändern können. Dementsprechend ist es nicht möglich, die steuerliche Behandlung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erwarten ist, genau vorherzusagen.

Appears in 2 contracts

Samples: markets.bawag.at, www.easybank.at

Besteuerung. Anleger Jede Änderung hinsichtlich der Steuergesetzgebung oder deren Auslegung in einer Rechtsordnung, in der ein Fonds registriert ist, vertrieben wird oder investiert hat, könnte sich auf den Anteilen sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie auf Ausschüttungen Steuerstatus des Fonds oder ausschüttungsgleiche Erträge, innerhalb und folglich auf den Wert der Anlagen des Fonds realisierte oder nicht realisierte Kapitalerträgein der betreffenden Rechtsordnung, innerhalb die Fähigkeit des Fonds vereinnahmte, entstandene oder als vereinnahmt geltende Erträge usw. möglicherweise Einkommensteuer, Quellensteuer, Kapitalertragsteuer, Vermögensteuer, Stempelsteuern oder sonstige Steuern zahlen müssen und hierauf die Gesetze und Gepflogenheiten des Landes, in dem die Anteile gekauft, verkauft, gehalten oder zurückgenommen werden, und des Landes, in dem der Anleger seinen steuerlichen Wohnsitz oder dessen Staatsangehörigkeit er hat, Anwendung finden. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie möglicherweise auf innerhalb eines Fonds vereinnahmte oder als vereinnahmt geltende oder entstandene Erträge Steuern zahlen müssen. Steuern können, bezogen auf die Vermögenswerte eines Fonds, sein Anlageziel zu erreichen, und/oder die Erträge nach Steuern für die Anteilsinhaber auswirken. Ein Fonds kann Quellen- oder anderen Steuern auf Basis der vereinnahmten Erträge und/oder Gewinne aus seinen Anlagen unterliegen. Bestimmte Anlagen können selbst ähnlichen Steuern auf Basis die von ihnen gehaltenen zugrunde liegenden Anlagen unterliegen. Alle Anlagen in entwickelten oder Schwellenmärkten können neuen Steuern unterliegen, oder der als vereinnahmt geltenden und/auf entstehende Erträge oder Kapitalerträge erhobene Steuersatz kann infolge zukünftiger oder rückwirkender Änderungen von anwendbaren Gesetzen, Vorschriften oder Verordnungen oder deren Auslegung steigen oder sinken. Es ist möglich, dass ein Fonds im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Irland und dem Land, in dem eine Anlage zu Steuerzwecken ansässig ist, von einer Steuerermäßigung profitieren kann, jedoch auch, dass dies nicht der Fall ist. Bestimmte Länder besitzen möglicherweise ein weniger gut definiertes Steuersystem, das unvorhersehbaren Änderungen unterliegen und eine rückwirkende Besteuerung zulassen kann, daher könnten die Fonds entstandenen Erträge berechnet in der Zukunft einer lokalen Steuerverbindlichkeit unterliegen, die nicht vernünftigerweise vorhersehbar war. Diese Ungewissheit macht es für einen betreffenden Fonds unter Umständen erforderlich, bei der Berechnung seines Nettoinventarwerts je Anteil bedeutende Rückstellungen für im Ausland fällige Steuern zu berücksichtigen, während sie auch dazu führen könnte, dass einem Fonds die Kosten für eine in gutem Glauben an eine Finanzbehörde geleistete Zahlung entstehen, hinsichtlich derer letztlich festgestellt wird, dass sie nicht erforderlich gewesen wäre. Folglich werden, während wenn ein Fonds aufgrund von fundamentaler Ungewissheit bezüglich der Steuerverbindlichkeit oder aufgrund des Fehlens eines entwickelten Mechanismus für die Performance praktikable und pünktliche Steuerzahlung Steuern für vorherige Jahre zahlt, alle zugehörigen Kosten ebenso dem Fonds zu berechnen sein. Solche verspätet gezahlten Steuern werden einem Fonds normalerweise zu dem Zeitpunkt belastet, zu dem die Entscheidung zur Abgrenzung der Verbindlichkeit in den Konten des Fonds getroffen wird. Infolge der oben genannten Situationen können sich die von den Fonds vorgenommenen Rückstellungen hinsichtlich einer eventuellen Besteuerung von und somit die Rendite, die die Anleger nach Rückgabe der Anteile erhalten, teilweise oder ganz von der Wertentwicklung des Referenzindex oder Referenzwerts abhängt (im Fall von passiv verwalteten Fonds) bzw. vom Erfolg des Anlageverwalters (im Fall von aktiv verwalteten Fonds). Dies kann sich dahingehend auswirken, dass der Anleger Steuern für Erträge und/oder eine Wertentwicklung zahlen muss, die er nicht oder nicht uneingeschränkt erhält. Anleger, die im Zweifel bezüglich ihrer Steuersituation sind, sollten einen unabhängigen Steuerberater zurate ziehen. Darüber hinaus sollten Anleger sich darüber im Klaren sein, dass sich Steuerbestimmungen und ihre Anwendung oder Auslegung durch die zuständigen Steuerbehörden von Zeit zu Zeit ändern können. Dementsprechend ist es nicht möglich, die steuerliche BehandlungRenditen aus Anlagen, die zu einem bestimmten irgendeinem Zeitpunkt gehalten werden, als zu erwarten isthoch oder als unzureichend erweisen, genau vorherzusagenum den tatsächlich anfallenden Steuerverbindlichkeiten nachzukommen. Folglich können den Anlegern eines Fonds Vor- oder Nachteile entstehen, wenn sie Anteile des Fonds zeichnen oder zurückgeben. Anteilsinhaber und potenzielle Anleger werden auf die mit einer Anlage in der Gesellschaft einhergehenden steuerlichen Risiken hingewiesen. Siehe hierzu den Abschnitt „Besteuerung“.

Appears in 1 contract

Samples: www.teletrader.com

Besteuerung. Anleger in den Anteilen sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie unter Umständen z. B. auf Ausschüttungen des Fonds bzw. ausschüttungsgleiche Erträge eines Teilfonds, auf Veräußerungsgewinne eines Teilfonds (unabhängig davon, ob diese realisiert wurden oder ausschüttungsgleiche Erträgenicht) oder auf zugeflossene, innerhalb des Fonds realisierte oder nicht realisierte Kapitalerträge, innerhalb des Fonds vereinnahmte, entstandene aufgelaufene oder als vereinnahmt zugeflossen geltende Erträge usw. möglicherweise Einkommensteuerdes Teilfonds Einkommen-, QuellensteuerQuellen-, KapitalertragsteuerKapitalertrag-, VermögensteuerVermögens-, Stempelsteuern Stempel- oder sonstige Steuern zahlen müssen entrichten müssen. Diese Steuerpflicht entsteht nach Maßgabe der Gesetzgebung und hierauf die Gesetze und Gepflogenheiten Praxis des Landes, in dem die Anteile gekaufterworben, verkauft, gehalten oder zurückgenommen zur Rücknahme eingereicht werden, und sowie des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Anteilinhaber besitzt bzw. in dem der Anleger seinen steuerlichen Wohnsitz oder dessen Staatsangehörigkeit er hat, Anwendung findenfür Steuerzwecke ansässig ist. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie möglicherweise unter Umständen Steuern auf innerhalb eines Fonds vereinnahmte Erträge bzw. als Erträge geltende Einkünfte entrichten müssen, die von einem Teilfonds vereinnahmt wurden oder als vereinnahmt geltende oder entstandene Erträge Steuern zahlen müssenbei einem Teilfonds aufgelaufen sind. Steuern können, bezogen können auf die Vermögenswerte eines Fonds, auf Basis der vereinnahmten Erträge Grundlage der zugeflossenen und/oder auf Basis der als vereinnahmt zugeflossen geltenden und/oder im Fonds entstandenen beim Teilfonds aufgelaufenen Erträge berechnet in Bezug auf die Direktanlagen eines Teilfonds veranlagt werden, während die Performance Wertentwicklung des Fonds Teilfonds, und somit in der Folge der von den Anlegern im Anschluss an die Rendite, die die Anleger nach Rückgabe Rücknahme der Anteile erhaltenvereinnahmte Ertrag, vollständig oder teilweise oder ganz von der Wertentwicklung des Referenzindex oder Referenzwerts abhängt (im Fall von passiv verwalteten Fonds) bzw. vom Erfolg des Anlageverwalters (im Fall von aktiv verwalteten Fonds)der Basiswerte abhängig ist. Dies kann sich dahingehend auswirkenzur Folge haben, dass der Anleger Steuern für Erträge Xxxxxxx auf Grundlage von Erträgen und/oder eine einer Wertentwicklung zahlen mussveranlagt werden, die er von denen der Anleger nur zum Teil oder überhaupt nicht oder nicht uneingeschränkt erhältprofitiert. Anleger, die im Zweifel bezüglich Fragen zu ihrer Steuersituation sindsteuerlichen Lage haben, sollten einen unabhängigen Steuerberater zurate ziehen. Darüber hinaus Ferner sollten sich Anleger sich darüber im Klaren sein, dass sich Steuerbestimmungen Steuervorschriften und ihre Anwendung oder bzw. Auslegung durch die zuständigen Steuerbehörden von Zeit zu Zeit jeweils ändern können. Dementsprechend ist es nicht möglich, Aus diesem Grund sind genaue Aussagen über die steuerliche Behandlung, die zu einem bestimmten gegebenen Zeitpunkt anwendbar sein wird, nicht möglich. Gemäß US-Quellensteuervorschriften, die unter der Bezeichnung "Foreign Account Tax Compliance Act" ("FATCA") bekannt sind, können nach dem 31. Dezember 2013 geleistete Zahlungen von Zinsen oder Dividenden aus US-Quellen (und vergleichbare Zahlungen) und nach dem 31. Dezember 2016 geleistete Zahlungen, die Bruttoerlösen aus dem Verkauf oder der sonstigen Veräußerung von Vermögen zuzuordnen sind, aus dem jeder Teilfonds Zinsen oder Dividenden aus US-Quellen generieren könnte, einer Quellensteuer von dreißig Prozent (30 %) unterliegen, wenn nicht (neben anderen Anforderungen) der Umbrellafonds im Namen des Teilfonds eine Quellensteuervereinbarung mit der US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, „IRS“) abschließt, bestimmte Auskünfte von jedem seiner Anteilinhaber einholt und bestimmte dieser Auskünfte an die IRS weitergibt, oder wenn nicht Luxemburg (oder andere anwendbare Länder) ein zwischenstaatliches Abkommen bezüglich des FATCA ("Regierungsabkommen") mit den Vereinigten Staaten schließt. Zwar hat Luxemburg seine Absicht bekanntgegeben, mit den Vereinigten Staaten ein solches Regierungsabkommen zu erwarten istschließen, genau vorherzusagendoch ist noch nicht bekannt, wann ein solches Regierungsabkommen tatsächlich geschlossen wird (und welche konkreten Bestimmungen es enthalten wird). Es kann nicht garantiert werden, dass die einzelnen Teilfonds dieser Quellensteuer nicht unterliegen werden. Ferner wird ein Anteilinhaber des Umbrellafonds, der die erforderlichen Auskünfte nicht erteilt oder in anderer Weise gegen die FATCA-Vorschriften verstößt, mit einem Teil aller von einem Teilfonds an ihn geleisteten Zahlungen von Rücknahmeerlösen oder Dividenden der 30%igen Quellensteuer unterliegen. Anteilinhaber sollten sich in Bezug auf die möglichen Auswirkungen dieser Quellensteuer von ihren eigenen Steuerberatern beraten lassen. Siehe „Besteuerung – Bestimmte US-Steueraspekte“, einschließlich des fettgedruckten Abschnitts, in dem unter anderen darauf hingewiesen wird, dass sich ein Steuerpflichtiger auf diesen Abschnitt nicht zu dem Zweck berufen darf, Strafen zu umgehen, die nach dem US-Bundes- einkommensteuerrecht gegen den Steuerpflichtigen verhängt werden können.

Appears in 1 contract

Samples: www.teletrader.com