Allgemeiner Hinweis Musterklauseln

Allgemeiner Hinweis. Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurtei- lung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert.
Allgemeiner Hinweis für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES
Allgemeiner Hinweis. Soweit im folgenden Text personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Allgemeiner Hinweis. Ihre Angaben als Versicherungsnehmer dienen bei Antragstellung und bei möglichen Gefahrerhöhungen der korrekten Einschätzung des Risikos seitens der Medien- Versicherung, der Annahme oder auch der Ablehnung. Die Medien-Versicherung wird bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzungen der Anzeigepflicht ein Risiko nicht annehmen, auch nicht zu geänderten Bedingungen. Auch im Falle einer erhebli- chen Gefahrerhöhung werden wir den Vertrag kündigen und keine erhöhte Prämie verlangen.
Allgemeiner Hinweis. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen einzelne für Privatanleger wesentliche steuerliche Eckdaten auf der Grund- lage des zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe gültigen Steuerrechts. Hierbei ist zu beachten, dass die steuerliche Situation jedes Anlegers individuell unterschiedlich ist. Die Ausführungen erheben deshalb keinen Anspruch auf Voll- ständigkeit, vielmehr geben sie lediglich einen Überblick. Anlegern wird daher empfohlen, sich durch eigene steuerliche Berater im Hinblick auf die steuerrechtlichen Folgen des Kaufs, des Besitzes und der Veräußerung der Inhaber-Teil- schuldverschreibungen beraten zu lassen. Die Emittentin übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern auf Erträge aus den Inhaber-Teil- schuldverschreibungen an der Quelle. Diese erfolgt ausschließlich durch die die Kapitalerträge auszahlende Stelle (De- potbank). Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem Rechtsstand vom Datum des Prospekts.
Allgemeiner Hinweis. Die Wertpapiere unter diesem Basisprospekt, deren öffentliches Angebot fortgesetzt werden soll bzw. die durch Ausgabe neuer Wertpapiere unter diesem Basisprospekt aufgestockt werden sollen, sind Wertpapiere in Form von Inhaberschuldverschreibungen, die unmittelbare und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin begründen und für die die Emittentin keine Sicherheiten bestellt hat („Wertpapiere“). BNP Paribas, Paris, Frankreich, (die „Garantin“) hat, unter anderem, in Bezug auf die Wertpapiere für den Fall, dass die Emittentin an einem dafür bestimmten Zeitpunkt (i) einen in Bezug auf die Wertpapiere fälligen Betrag nicht bezahlt oder (ii) eine andere in Bezug auf diese zu bewirkende Leistung nicht erbringt und/oder eine andere Zusage (Undertaking) nicht einhält, gegenüber bestimmten Personen, insbesondere den Inhabern der Wertpapiere, eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie (die „Garantie“) übernommen, in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Wertpapiere, eines IPED Vertrags, des Scheme bzw. der Deed (wie jeweils in der Garantie definiert), den betreffenden Betrag in der Währung, in welcher dieser fällig ist, mit sofort verfügbaren Mitteln auf Verlangen unverzüglich zu bezahlen bzw. die relevante Verpflichtung, welche die Emittentin nicht erfüllt hat, an dem Tag ihrer Fälligkeit auf Verlangen unverzüglich zu erfüllen oder deren Erfüllung sicherzustellen. Die Garantie begründet eine unmittelbare, nicht nachrangige Verbindlichkeit der Garantin. Dieser Basisprospekt wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörde in der Bundesrepublik Deutschland im Anschluss an eine durch sie gemäß § 13 Absatz (1) Satz 2 des deutschen Wertpapierprospektgesetzes vorgenommene Vollständigkeitsprüfung des Basisprospekts, einschließlich einer Prüfung der Kohärenz und Verständlichkeit der vorgelegten Informationen, gebilligt und an die zuständige Behörde der Republik Österreich notifiziert. Bei den unter diesem Basisprospekt zu begebenden Wertpapieren handelt es sich um besonders risikoreiche Instrumente der Vermögensanlage. Dieser Basisprospekt dient dazu, das öffentliche Angebot von Open End Zertifikaten fortzusetzen. Die jeweils maßgeblichen Bedingungen zu den Open End Zertifikaten, die fortgesetzt öffentlich angeboten werden sollen, sind im Abschnitt XIII. „Bedingungen der Wertpapiere“ dieses Basisprospekts (die „Bedingungen“) wiedergegeben und sind den Verkaufsprospekten bzw. den sonstigen Angebotsdokumen...
Allgemeiner Hinweis für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES PRAXISGEMEINSCHAFTS-VERTRAG § 1 Gegenstand des Vertrages § 2 Sitz der Praxisgemeinschaft § 3
Allgemeiner Hinweis. Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit be- kannten Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlas- se der Finanzverwaltung nicht ändert. Dienstleister Anlageberatung Unternehmen, die von der Gesellschaft ausgelagerte Funktio- nen übernehmen, sind unter Gliederungspunkt „Auslage- rung“ dargestellt. Darüber hinaus hat die Gesellschaft folgen- de Dienstleister beauftragt: Anlageberater: Greiff capital management AG Xxxxxxxxx Xxx. 0x 00000 Xxxxxxxx xx Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxxxx Auslagerung Die Gesellschaft hat die folgenden Tätigkeiten ausgelagert: Compliance, Revision, Rechnungswesen und IT-Dienstleistun- gen sind auf Konzernunternehmen ausgelagert, d.h. die Ta- lanx AG (Compliance und Revision) und die HDI AG (Rech- nungswesen und IT-Dienstleistungen). Diese sind mit der Gesellschaft verbundene Unternehmen, weshalb sich Inter- essenkonflikte ergeben können.
Allgemeiner Hinweis. Das Familienhotel Ebbinghof wird nachfolgend im Text zum besseren Verständnis Hotel genannt.
Allgemeiner Hinweis. Paragrafen ohne Bezeichnung des Gesetzes sind solche des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II).