Besteuerung. 20.1 Es wird vereinbart und verstanden, dass der Kunde allein für alle Einreichungen, Steuererklärungen und Berichte verantwortlich ist, die an jede zuständige Behörde, Regierungs‐ oder andere Behörde, und für die Zahlung aller Steuern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Übertragung oder Wert) gemacht werden sollten Steuern), die sich aus oder im Zusammenhang mit seiner Handelsaktivität mit der Gesellschaft im Folgenden ergeben. 20.2 Anlagen in Finanzinstrumente können abhängig von der Rechtsordnung, in der der Kunde ansässig ist, steuerpflichtig sein. Dies hängt jedoch von den persönlichen Umständen des Kunden ab. Der Kunde sollte eine unabhängige Steuerberatung einholen, wenn er sich nicht sicher ist, wie sich dies auf ihn auswirken könnte, da die Gesellschaft keine Finanzberatung, einschließlich Steuerberatung, anbietet. 20.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die Steuergesetze ändern können, und in dem Fall behält sich das Unternehmen das Recht vor, jegliche Steuerzahlung vom Kundenkonto abzubuchen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stempelsteuer, Kapitalertragsteuer oder andere Steuerarten die in Bezug auf die Transaktionen des Kunden mit der Gesellschaft erhoben werden können. 20.4 Der Kunde versteht, dass bestimmte Transaktionen in bestimmten Finanzinstrumenten eine Steuerpflicht gemäß der Finanztransaktionssteuerregelung, der Stempelsteuer, der Übertragungssteuer, der Dividendensteuer, der Quellensteuer oder anderer Steuern oder Abgaben in einer Rechtsordnung beinhalten können. Wenn eine solche Steuerpflicht besteht, leitet die Gesellschaft sie durch Belastung des Kundenkontos an den Kunden weiter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kundenvereinbarung
Besteuerung. 20.1 20.1. Es wird vereinbart und verstanden, dass der Kunde allein für alle Einreichungen, Steuererklärungen und Berichte verantwortlich istBerichte, die an jede eine zuständige Behörde, Regierungs‐ ob staatlich oder andere Behördeanderweitig, gerichtet werden müssen, und für die Zahlung aller Steuern die alleinige Verantwortung trägt (einschließlich, aber jedoch nicht beschränkt auf Übertragung Übertragungs- oder WertMehrwertsteuern) gemacht werden sollten Steuern), die sich aus oder im Zusammenhang mit seiner Handelsaktivität Handelstätigkeit mit der Gesellschaft im Folgenden ergebenFolgenden.
20.2 20.2. Anlagen in Finanzinstrumente können abhängig von der Rechtsordnung, in der der Kunde ansässig ist, steuerpflichtig sein. Dies hängt jedoch von den persönlichen Umständen des Kunden ab. Der Kunde sollte eine unabhängige Steuerberatung einholen, wenn er sich nicht sicher ist, wie sich dies auf ihn auswirken könnte, da die Gesellschaft keine Finanzberatung, einschließlich Steuerberatung, anbietet.
20.3 20.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die Steuergesetze ändern können, und in dem Fall behält sich das Unternehmen das Recht vor, jegliche Steuerzahlung vom Kundenkonto abzubuchen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stempelsteuer, Kapitalertragsteuer oder andere Steuerarten die in Bezug auf die Transaktionen des Kunden mit der Gesellschaft erhoben werden können.
20.4 20.4. Der Kunde versteht, dass bestimmte Transaktionen in bestimmten Finanzinstrumenten eine Steuerpflicht gemäß der Finanztransaktionssteuerregelung, der Stempelsteuer, der Übertragungssteuer, der Dividendensteuer, der Quellensteuer oder anderer Steuern oder Abgaben in einer Rechtsordnung beinhalten können. Wenn eine solche Steuerpflicht besteht, leitet die Gesellschaft sie durch Belastung des Kundenkontos an den Kunden weiter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Besteuerung. 20.1 Es wird vereinbart und verstanden, dass der Kunde allein für alle Einreichungen, Steuererklärungen und Berichte verantwortlich ist, die an jede zuständige Behörde, Regierungs‐ Regierungs- oder andere Behörde, und für die Zahlung aller Steuern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Übertragung oder Wert) gemacht werden sollten Steuern), die sich aus oder im Zusammenhang mit seiner Handelsaktivität mit der Gesellschaft im Folgenden ergeben.
20.2 Anlagen in Finanzinstrumente können abhängig von der Rechtsordnung, in der der Kunde ansässig ist, steuerpflichtig sein. Dies hängt jedoch von den persönlichen Umständen des Kunden ab. Der Kunde sollte eine unabhängige Steuerberatung einholen, wenn er sich nicht sicher ist, wie sich dies auf ihn auswirken könnte, da die Gesellschaft keine Finanzberatung, einschließlich Steuerberatung, anbietet.
20.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die Steuergesetze ändern können, und in dem Fall behält sich das Unternehmen das Recht vor, jegliche Steuerzahlung vom Kundenkonto abzubuchen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stempelsteuer, Kapitalertragsteuer oder andere Steuerarten die in Bezug auf die Transaktionen des Kunden mit der Gesellschaft erhoben werden können.
20.4 Der Kunde versteht, dass bestimmte Transaktionen in bestimmten Finanzinstrumenten eine Steuerpflicht gemäß der Finanztransaktionssteuerregelung, der Stempelsteuer, der Übertragungssteuer, der Dividendensteuer, der Quellensteuer oder anderer Steuern oder Abgaben in einer Rechtsordnung beinhalten können. Wenn eine solche Steuerpflicht besteht, leitet die Gesellschaft sie durch Belastung des Kundenkontos an den Kunden weiter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen