Beteiligungsverhältnisse Musterklauseln

Beteiligungsverhältnisse. 15.1 Versicherungsträger Führende Gesellschaft: ARAG Allgemeine Versicherungs-AG ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx Beteiligte Gesellschaft: ERGO Versicherung AG Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx
Beteiligungsverhältnisse. Xxxxxx Xxxxxx 00, X-00000 Xxxxxx Telefon: 0000 0000000, Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf Fax: 000 000000000, E-Mail: xxxx@xxxx.xx Beteiligungen des Vermittlers an Versicherungsunternehmen: keine Beteiligung Beteiligungen des Vermittlers an der Firma: Komplementär der Elbtal Finanz KG Beteiligungen von Versicherungsunternehmen am Vermittler: keine Beteiligung Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten oder Beschwerden stehen Ihnen folgende Beschwerdestellen zur Verfügung. Versicherungsombudsmann e.V Postfach 08 06 3210006 Berlin xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx xxx.xxxxx.xx [Stichwort: Ombudsleute])
Beteiligungsverhältnisse. Das Aktienkapital der Altersheim Oberdiessbach AG beträgt CHF 600'000.00 und ist eingeteilt in 2'400 voll liberierte Namenaktien zu nominell CHF 250.00, welche heute im Eigentum der folgenden Gemeinwesen stehen:
Beteiligungsverhältnisse. (1) Die Klinikum gGmbH hält 100% der Anteile an der Thiem Reinigung GmbH.
Beteiligungsverhältnisse. Die Parteien sind zu je einem Drittel am Aktienkapital der AG beteiligt.
Beteiligungsverhältnisse. Auch die Stimmkraft sowie die Gewinn- und Verlustverteilung nach Kopfteilen wird durch die ohnehin in der gesellschaftsrecht- lichen Gestaltungspraxis vorherrschende Verteilung nach den Beteiligungsver- hältnissen ersetzt (§ 709 Abs. 3 BGB n. F.). Zudem wird die ebenfalls in der Vertrags- praxis gängige Regelung, wonach der Tod oder die Insolvenz eines Gesellschafters entgegen den gesetzlichen Regelungen nicht zur Auflösung der Gesellschaft führen soll, ins Gesetz aufgenommen (§ 723 BGB n. F.).
Beteiligungsverhältnisse 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.