Common use of Betriebsstättenrisiko Clause in Contracts

Betriebsstättenrisiko. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen betrieblicher Risiken (Betriebsstättenrisiko) von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden. Der Versicherer gewährt auch Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen: − Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, − Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, oder − Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht. Versicherungsschutz besteht auch z.B. für folgende Risiken: 2.1. Teilnahme an oder Durchführung von Geschäftsreisen, 2.2. Organisation und Ausführung von Betriebsveranstaltungen, Seminaren oder Schulungen und Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen; ausgeschlossen bleiben Veranstaltungen jeder Art, die nicht für das eigene Unternehmen durchgeführt werden, 2.3. Nutzung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten des Versicherungsnehmers als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer ausschliesslich für den versicherten Betrieb, für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers oder seiner angestellten Mitarbeiter. Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Nicht versichert sind Luftlandeplätze.

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Samples: Insurance Application Model, Insurance Agreement, Insurance Agreement

Betriebsstättenrisiko. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen betrieblicher Risiken (Betriebsstättenrisiko) von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden. Der Versicherer gewährt auch Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen: Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, oder Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht. Versicherungsschutz besteht auch z.B. für folgende Risiken: 2.1. Teilnahme an oder Durchführung von Geschäftsreisen, 2.2. Organisation und Ausführung von Betriebsveranstaltungen, Seminaren oder Schulungen und Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen; ausgeschlossen bleiben Veranstaltungen jeder Art, die nicht für das eigene Unternehmen durchgeführt werden, 2.3. Nutzung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten des Versicherungsnehmers als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer ausschliesslich für den versicherten Betrieb, für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers oder seiner angestellten Mitarbeiter. Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Nicht versichert sind Luftlandeplätze.

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Samples: Professions by Hiscox