Common use of Betriebsstättenrisiko Clause in Contracts

Betriebsstättenrisiko. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen betrieblicher Risiken (Betriebsstättenrisiko) von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden. Der Versicherer gewährt auch Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen: − Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, − Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, oder − Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht. Versicherungsschutz besteht auch z.B. für folgende Risiken:

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Vereinshaftpflichtversicherung

Betriebsstättenrisiko. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen betrieblicher Risiken (Betriebsstättenrisiko) von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden. Der Versicherer gewährt auch Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen: · Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, · Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, Leistungspflicht oder · Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht. Versicherungsschutz besteht auch z.z. B. für folgende Risiken:

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung, Jahresnettobeitrag Zusatzbaustein Eigenschäden Aus Druckaufträgen

Betriebsstättenrisiko. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen betrieblicher Risiken (Betriebsstättenrisiko) von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden. Der Versicherer gewährt auch Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen: − Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, − Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, oder − Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht. Versicherungsschutz besteht auch z.B. insbesondere für folgende Risiken:

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Samples: refactoring.vvs-gmbh.de

Betriebsstättenrisiko. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen betrieblicher Risiken (Betriebsstättenrisiko) von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden. Der Versicherer gewährt auch Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen: Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, oder Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht. Versicherungsschutz besteht auch z.B. für folgende Risiken:

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Samples: www.kuv24-media.de

Betriebsstättenrisiko. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese wegen betrieblicher Risiken (Betriebsstättenrisiko) von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden. Der Versicherer gewährt auch Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen: − Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, − Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, oder − Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht. Versicherungsschutz besteht auch z.B. für folgende Risiken:

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Samples: www.bau-plan-asekurado.de

Betriebsstättenrisiko. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese die- se wegen betrieblicher Risiken (Betriebsstättenrisiko) von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden. Der Versicherer gewährt auch Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen Aufwendun- gen oder entgangenen Gewinn wegen: Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, Leistungspflicht oder Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht. Versicherungsschutz besteht auch z.B. für folgende Risiken:

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Samples: coverager.com