Common use of Betriebszugehörigkeit Clause in Contracts

Betriebszugehörigkeit. 1. Für alle Ansprüche des Arbeitnehmers, die von der ununterbrochenen Dauer eines Arbeitsverhältnisses abhängen, sind Dienstzeiten, die nicht länger als 90 Tage unterbrochen wurden, zusammenzurechnen.

Appears in 9 contracts

Samples: talentra.at, files.permont.at, www.hasibeder.at

Betriebszugehörigkeit. 1. Für alle Ansprüche des Arbeitnehmers, die von der ununterbrochenen Dauer eines Arbeitsverhältnisses abhängen, sind Dienstzeitendie Dienstzeiten in Betrieben des gleichen Unternehmens, die nicht länger als 90 Tage (bis 31.12.1988 : 60 Tage) unterbrochen wurden, zusammenzurechnen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.metalltechnik-wien.at, personalundrecruiting.com, www.metalltechnik-wien.at

Betriebszugehörigkeit. 1. Für alle Ansprüche des Arbeitnehmers, die von der ununterbrochenen ununterbro- chenen Dauer eines Arbeitsverhältnisses abhängen, sind DienstzeitenDienstzei- ten, die nicht länger als 90 Tage unterbrochen wurden, zusammenzurechnenzusammen- zurechnen.

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Samples: www.wko.at

Betriebszugehörigkeit. 1. Für alle Ansprüche des Arbeitnehmers, die von der ununterbrochenen ununterbroche- nen Dauer eines Arbeitsverhältnisses abhängen, sind Dienstzeiten, die nicht länger als 90 Tage unterbrochen wurden, zusammenzurechnenzusammenzurech- nen.

Appears in 1 contract

Samples: www.adecco.at