Common use of Betriebszugehörigkeit Clause in Contracts

Betriebszugehörigkeit. 1. Für alle Ansprüche des Arbeitnehmers, die von der ununterbrochenen Dauer eines Arbeitsverhältnisses abhängen, sind die Dienstzeiten in Betrieben des gleichen Unternehmens, die nicht länger als 90 Tage (bis 31.12.1988 : 60 Tage) unterbrochen wurden, zusammenzurechnen.

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Samples: Kollektivvertrag Eisen Und Metallverarbeitenden Gewerbe, Kollektivvertrag Eisen Und Metallverarbeitenden Gewerbe, Kollektivvertrag

Betriebszugehörigkeit. 1. Für alle Ansprüche der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers, die von der ununterbrochenen ununter- brochenen Dauer eines Arbeitsverhältnisses abhängen, sind die Dienstzeiten in Betrieben des gleichen desselben Unternehmens, die ab 1.5.2012 nicht länger als 90 Tage (bis 31.12.1988 : 60 Tage) unterbrochen wurden, zusammenzurechnen. Dies gilt auch, wenn eine Arbeiterin bzw. ein Arbeiter in ein Ange- stelltenverhältnis wechselt oder umgekehrt, wobei die jeweils angerechneten Vordienst- zeiten zu berücksichtigen sind.

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Samples: Kollektivvertrag