Common use of Betriebszugehörigkeit Clause in Contracts

Betriebszugehörigkeit. Für die Bemessung der Dauer der Betriebszugehörig- keit sind alle Dienstzeiten im Betrieb des gleichen Un- ternehmens, die keine längere Unterbrechung als je- weils 60 Tage aufweisen, zusammenzurechnen. Diese Bestimmung gilt nicht für jene Fälle, in denen das Ar- beitsverhältnis aus Verschulden des/der Arbeitneh- mers/Arbeitnehmerin beendet wurde.

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Betriebszugehörigkeit. Für die Bemessung der Dauer der Betriebszugehörig- keit Betriebszugehörigkeit sind alle Dienstzeiten im Betrieb des gleichen Un- ternehmensUnternehmens, die keine längere Unterbrechung als je- weils jeweils 60 Tage aufweisen, zusammenzurechnen. Diese Bestimmung gilt nicht für jene Fälle, in denen das Ar- beitsverhältnis Arbeitsverhältnis aus Verschulden des/der Arbeitneh- mers/Arbeitnehmerin AN beendet wurde.

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