Betriebszugehörigkeit. Für die Bemessung der Dauer der Betriebszugehörigkeit sind alle Dienstzeiten im Betrieb des gleichen Unternehmens, die keine längere Unterbrechung als jeweils 60 Tage aufweisen, zusammenzurechnen. Diese Bestimmung gilt nicht für jene Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis aus Verschulden des/der AN beendet wurde.
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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag
Betriebszugehörigkeit. Für die Bemessung der Dauer der Betriebszugehörigkeit Betriebszugehörig- keit sind alle Dienstzeiten im Betrieb des gleichen UnternehmensUn- ternehmens, die keine längere Unterbrechung als jeweils je- weils 60 Tage aufweisen, zusammenzurechnen. Diese Bestimmung gilt nicht für jene Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis Ar- beitsverhältnis aus Verschulden des/der AN Arbeitneh- mers/Arbeitnehmerin beendet wurde.
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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag