Common use of Bewertungskriterien Clause in Contracts

Bewertungskriterien. Die Bewertung der Finanzinstrumente dieser Kategorie erfolgt ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert, der nach denselben Kriterien ermittelt wird, wie bereits im Posten 20 beschrieben. Die anfallenden Zinsen fließen nach der Logik der Effektivzinsmethode der Gewinn- und Verlustrechnung zu. Im Gegensatz dazu werden die aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts herrührenden Bewertungsergebnisse direkt dem Eigenkapital zugewiesen, sofern sie nicht eine dauerhafte Wertminderung darstellen, die ihrerseits erfolgswirksam erfasst werden. Die Erhebung, ob objektive Gründe für Wertminderungen vorliegen, wird zum Stichtag 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres vorgenommen. Sollten die Beweggründe für die Wertminderungen wegfallen oder beseitigt worden sein, so werden die Wertaufholungen erfasst. Die aus dem Fair Value herrührenden Änderungen fließen in den Posten 130 der Passiva ein. Der Fair Value der italienischen Staatspapiere entspricht dem punktuellen Marktwert der Börse Mailand zum Bilanzstichtag während jener der Quoten der Investmentfonds anhand der von den einzelnen Gesellschaften veröffentlichten Marktpreise ermittelt wird. Die Minderheitenbeteiligungen werden hingegen zum Anschaffungswert in der Bilanz ausgewiesen, da für diese nicht notierten Papiere keine verlässliche Festlegung des beizulegenden Zeitwertes möglich ist. Bei jedem Jahresabschluss wird ein so genannter „Impairment Test“ durchgeführt, d.h. es wird überprüft, ob objektive Anzeichen einer dauerhaften Wertminderung gegeben sind. Sollten die Beweggründe, die zur Verbuchung einer solchen Wertberichtigung geführt haben, in den Folgejahren wegfallen oder beseitigt werden, so wird eine entsprechende Wertaufholung im Höchstmaß der erfolgten Wertberichtigung verbucht. Bei Investmentfonds und Spezialfonds werden Bewertungsverluste als signifikant oder der Rückgang des beizulegenden Zeitwerts als länger anhaltend eingestuft und somit im Sinne von IAS 39 die negative Eigenkapitalrücklage über die G&V ausgebucht, falls zum Bilanzstichtag der Marktpreis mindestens 25 % unter dem Anschaffungspreis liegt, oder zum Bilanzstichtag der Markpreis seit über 24 Monaten ununterbrochen unter dem Anschaffungspreis liegt

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Bewertungskriterien. Die Bewertung der Finanzinstrumente dieser Kategorie Kredite und Forderungen erfolgt ebenfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten, d. h. zum beizulegenden Zeitwerterstmaligen Ansatzwert. Dieser Betrag wir erhöht/vermindert um die Kapitalrückzahlungen, der nach denselben Kriterien ermittelt wirdWertminderungen und Wertaufholungen und der kumulierten Abschreibung, wie bereits im Posten 20 beschrieben. Die anfallenden Zinsen fließen berechnet nach der Logik Effektivzinsberechnung, als Differenz zwischen ausbezahltem Betrag und dem bei Fälligkeit zurückzuzahlenden Betrag. Daraus ergibt sich der Effektivzinsmethode Effektivzinssatz, mit dem die erwarteten, zukünftigen Finanzflüsse abgezinst werden und der Gewinn- sich daraus ergebende Barwert mit dem aktuellen Wert verglichen wird. Der ökonomische Effekt der Kosten und Verlustrechnung zuErträge wird so auf die gesamte erwartete Restlaufzeit des Kredites verteilt. Im Gegensatz dazu werden die aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts herrührenden Bewertungsergebnisse direkt dem Eigenkapital zugewiesen, sofern sie nicht eine dauerhafte Wertminderung darstellenBei Kontokorrentkrediten und ähnlichen Krediten, die ihrerseits erfolgswirksam erfasst werdenauf Widerruf oder ohne definierte Fälligkeit vergeben wurden bzw. Die ErhebungDarlehen, ob objektive Gründe für Wertminderungen vorliegenwelche vor dem 01.01.2006 vergeben worden sind, wird zum Stichtag die Methode der fortgeführten Anschaffungskosten nicht angewandt. Zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines jeden Jahres vorgenommenwerden alle Kredite überprüft, bei denen objektive Hinweise vorhanden sind, dass möglicherweise Wertminderungen anstehen. Sollten In diese Überprüfung fallen neben den von der Raiffeisenkasse als bedeutend eingestuften Kredite selbstverständlich alle Kredite, die aufsichtsrechtlich bereits als „Notleidende Risikopositionen“ gekennzeichnet sind. Diese werden unterteilt in: • zahlungsunfähige Risikopositionen („sofferenze“) • Risikopositionen mit wahrscheinlichem Zahlungsausfall („inadempienze probabili) • überfällige Risikopositionen > 90 Tage („esposizioni scadute e/o sconfinanti deteriorate“). Die so genannten „not performing“ - Kredite werden einem analytischen Bewertungsprozess unterzogen, bei dem im Mittelpunkt die Einbringlichkeit derselben steht. Konkret werden die erwarteten zukünftigen Finanzflüsse mit dem Effektivzinssatz abgezinst und dem Buchwert gegenübergestellt. Bei diesem Prozess werden insbesondere auch die Zeiten für die Einbringung der „not performing“ - Kredite berücksichtigt und die sich aus diesem Prozess ergebenden Wertminderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Liegen die Beweggründe für die Wertminderungen wegfallen oder beseitigt worden seinnicht mehr vor, so werden die Wertaufholungen erfasstWertminderungen rückgängig gemacht und ebenso erfolgswirksam. Für alle nicht der Einzelwertberichtigung unterzogenen Kredite werden 6 homogene Risikogruppen (Fremdenverkehr, Baugewerbe, Dienstleistungen, Handwerk, Handel und Andere) gebildet. Auf Grundlage der in den einzelnen Gruppen in den vergangenen 5 Jahren erlittenen Ausfällen (Zuführung Einzelwertberichtigung abzüglich Auflösung Einzelwertberichtigung) wird die pauschale Wertberichtigung errechnet, wobei für die einzelnen homogenen Gruppen im Jahre 2007 erstmals ein Mindestprozentsatz von 0,10 % angewandt wurde. Im Jahre 2015 wurde dieser Mindestprozentsatz auf 0,15 % erhöht. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Prozentsatz im vergleichbaren Bankensystem der Raiffeisenkassen annähernd die untere Bezugsgröße für die Berechnung der pauschalen Wertberichtigung darstellt. Für sogenannte Mischkredite wird seit 2014 der Prozentsatz der pauschalen Wertberichtigung, auf Anregung der Bankenaufsichtsbehörde, um jeweils 30 Basispunkte erhöht. Im Unterschied zur Einzelwertberichtigung erfolgt die Verbuchung der pauschalen Wertberichtigung in Summe d.h. der zu Lasten oder zu Gunsten der Gewinn- und Verlustrechnung zu verbuchende Betrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der pauschalen Wertberichtigung zu Beginn und am Ende der Bewertungsperiode. Die aus dem Fair Value der pauschalen Wertberichtigung herrührenden Änderungen fließen in Zuführungen bzw. Auflösungen werden ebenfalls der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet. In den Posten 130 der Passiva ein. Der Fair Value der italienischen Staatspapiere entspricht dem punktuellen Marktwert der Börse Mailand zum Bilanzstichtag während jener der Quoten der Investmentfonds anhand der von den einzelnen Gesellschaften veröffentlichten Marktpreise ermittelt wird. Die Minderheitenbeteiligungen Tabellen des vorliegenden Anhanges werden hingegen zum Anschaffungswert in der Bilanz ausgewiesen, da für diese nicht notierten Papiere keine verlässliche Festlegung des beizulegenden Zeitwertes möglich ist. Bei jedem Jahresabschluss wird ein so genannter „Impairment Test“ durchgeführt, d.h. es wird überprüft, ob objektive Anzeichen einer dauerhaften Wertminderung gegeben sind. Sollten die Beweggründe, die zur Verbuchung einer solchen Wertberichtigung geführt haben, in den Folgejahren wegfallen oder beseitigt werdenpauschalen Wertberichtigungen auf notleidende Forderungen wie Einzelwertberichtigungen behandelt, so wird eine entsprechende Wertaufholung im Höchstmaß wie es die Bestimmungen der erfolgten Wertberichtigung verbucht. Bei Investmentfonds und Spezialfonds werden Bewertungsverluste als signifikant oder der Rückgang des beizulegenden Zeitwerts als länger anhaltend eingestuft und somit im Sinne von IAS 39 die negative Eigenkapitalrücklage über die G&V ausgebucht, falls zum Bilanzstichtag der Marktpreis mindestens 25 % unter dem Anschaffungspreis liegt, oder zum Bilanzstichtag der Markpreis seit über 24 Monaten ununterbrochen unter dem Anschaffungspreis liegtBankenaufsichtsbehörde vorsehen.

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Bewertungskriterien. Die Bewertung der Finanzinstrumente dieser Kategorie Kredite und Forderungen erfolgt ebenfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten, d. h. zum beizulegenden Zeitwerterstmaligen Ansatzwert. Dieser Betrag wir erhöht/vermindert um die Kapitalrückzahlungen, der nach denselben Kriterien ermittelt wirdWertminderungen und Wertaufholungen und der kumulierten Abschreibung, wie bereits im Posten 20 beschrieben. Die anfallenden Zinsen fließen berechnet nach der Logik Effektivzinsberechnung, als Differenz zwischen ausbezahltem Betrag und dem bei Fälligkeit zurückzuzahlenden Betrag. Daraus ergibt sich der Effektivzinsmethode Effektivzinssatz, mit dem die erwarteten, zukünftigen Finanzflüsse abgezinst werden und der Gewinn- sich daraus ergebende Barwert mit dem aktuellen Wert verglichen wird. Der ökonomische Effekt der Kosten und Verlustrechnung zuErträge wird so auf die gesamte erwartete Restlaufzeit des Kredites verteilt. Im Gegensatz dazu werden die aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts herrührenden Bewertungsergebnisse direkt dem Eigenkapital zugewiesen, sofern sie nicht eine dauerhafte Wertminderung darstellenBei Kontokorrentkrediten und ähnlichen Krediten, die ihrerseits erfolgswirksam erfasst werdenauf Widerruf oder ohne definierte Fälligkeit vergeben wurden bzw. Die ErhebungDarlehen, ob objektive Gründe für Wertminderungen vorliegenwelche vor dem 01.01.2006 vergeben worden sind, wird zum Stichtag die Methode der fortgeführten Anschaffungskosten nicht angewandt. Zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines jeden Jahres vorgenommenwerden alle Kredite überprüft, bei denen objektive Hinweise vorhanden sind, dass möglicherweise Wertminderungen anstehen. Sollten In diese Überprüfung fallen neben den von der Raiffeisenkasse als bedeutend eingestuften Kredite selbstverständlich alle Kredite, die aufsichtsrechtlich bereits als - notleidend („sofferenze“), - gefährdet („partite incagliate“), - umstrukturiert („esposizioni ristrutturate“) oder - „überfällige Kredite“ („esposizioni scadute/sconfinanti“) klassifiziert sind. Die so genannten „not performing“ - Kredite werden einem analytischen Bewertungsprozess unterzogen, bei dem im Mittelpunkt die Einbringlichkeit derselben steht. Konkret werden die erwarteten zukünftigen Finanzflüsse mit dem Effektivzinssatz abgezinst und dem Buchwert gegenübergestellt. Bei diesem Prozess werden insbesondere auch die Zeiten für die Einbringung der „not performing“ - Kredite berücksichtigt und die sich aus diesem Prozess ergebenden Wertminderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verrechnung erfasst. Liegen die Beweggründe für die Wertminderungen wegfallen oder beseitigt worden seinnicht mehr vor, so werden die Wertaufholungen erfasstWertminderungen rückgängig gemacht und ebenso erfolgswirksam. Für alle nicht der Einzelwertberichtigung unterzogenen Kredite werden 6 homogene Risikogruppen (Fremdenverkehr, Baugewerbe, Dienstleistungen, Handwerk, Handel und Andere) gebildet. Auf Grundlage der in den einzelnen Gruppen in den vergangenen 5 Jahren erlittenen Ausfällen (Zuführung Einzelwertberichtigung abzüglich Auflösung Einzelwertberichtigung) wird die pauschale Wertberichtigung errechnet, wobei für die einzelnen homogenen Gruppen im Jahre 2007 erstmals ein Mindestprozentsatz von 0,10 % angewandt wurde. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Prozentsatz im vergleichbaren Bankensystem der Raiffeisenkassen annähernd die untere Bezugsgröße für die Berechnung der pauschalen Wertberichtigung darstellt. Für sogenannte Mischkredite wird seit 2014 der Prozentsatz der pauschalen Wertberichtigung, auf Anregung der Bankenaufsichtsbehörde, um jeweils 30 Basispunkte erhöht. Im Unterschied zur Einzelwertberichtigung erfolgt die Verbuchung der pauschalen Wertberichtigung in Summe d.h. der zu Lasten oder zu Gunsten der Gewinn- und Verlustrechnung zu verbuchende Betrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der pauschalen Wertberichtigung zu Beginn und am Ende der Bewertungsperiode. Die aus dem Fair Value der pauschalen Wertberichtigung herrührenden Änderungen fließen in Zuführungen bzw. Auflösungen werden ebenfalls der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet. In den Posten 130 der Passiva ein. Der Fair Value der italienischen Staatspapiere entspricht dem punktuellen Marktwert der Börse Mailand zum Bilanzstichtag während jener der Quoten der Investmentfonds anhand der von den einzelnen Gesellschaften veröffentlichten Marktpreise ermittelt wird. Die Minderheitenbeteiligungen Tabellen des vorliegenden Anhanges werden hingegen zum Anschaffungswert in der Bilanz ausgewiesendie pauschalen Wertberichtigungen auf notleidende, da für diese nicht notierten Papiere keine verlässliche Festlegung des beizulegenden Zeitwertes möglich ist. Bei jedem Jahresabschluss wird ein so genannter „Impairment Test“ durchgeführtgefährdete, d.h. es wird überprüft, ob objektive Anzeichen einer dauerhaften Wertminderung gegeben sind. Sollten die Beweggründe, die zur Verbuchung einer solchen Wertberichtigung geführt haben, in den Folgejahren wegfallen oder beseitigt werdenumstrukturierte und verfallene Forderungen wie Einzelwertberichtigungen behandelt, so wird eine entsprechende Wertaufholung im Höchstmaß wie es die Bestimmungen der erfolgten Wertberichtigung verbucht. Bei Investmentfonds und Spezialfonds werden Bewertungsverluste als signifikant oder der Rückgang des beizulegenden Zeitwerts als länger anhaltend eingestuft und somit im Sinne von IAS 39 die negative Eigenkapitalrücklage über die G&V ausgebucht, falls zum Bilanzstichtag der Marktpreis mindestens 25 % unter dem Anschaffungspreis liegt, oder zum Bilanzstichtag der Markpreis seit über 24 Monaten ununterbrochen unter dem Anschaffungspreis liegtBankenaufsichtsbehörde vorsehen.

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Bewertungskriterien. Die Bewertung der Finanzinstrumente dieser Kategorie Kredite und Forderungen erfolgt ebenfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten, d. h. zum beizulegenden Zeitwerterstmaligen Ansatzwert. Dieser Betrag wir erhöht/vermindert um die Kapitalrückzahlungen, der nach denselben Kriterien ermittelt wirdWertminderungen und Wertaufholungen und der kumulierten Abschreibung, wie bereits im Posten 20 beschrieben. Die anfallenden Zinsen fließen berechnet nach der Logik Effektivzinsberechnung, als Differenz zwischen ausbezahltem Betrag und dem bei Fälligkeit zurückzuzahlenden Betrag. Daraus ergibt sich der Effektivzinsmethode Effektivzinssatz, mit dem die erwarteten, zukünftigen Finanzflüsse abgezinst werden und der Gewinn- sich daraus ergebende Barwert mit dem aktuellen Wert verglichen wird. Der ökonomische Effekt der Kosten und Verlustrechnung zuErträge wird so auf die gesamte erwartete Restlaufzeit des Kredites verteilt. Im Gegensatz dazu werden die aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts herrührenden Bewertungsergebnisse direkt dem Eigenkapital zugewiesen, sofern sie nicht eine dauerhafte Wertminderung darstellenBei Kontokorrentkrediten und ähnlichen Krediten, die ihrerseits erfolgswirksam erfasst werdenauf Widerruf oder ohne definierte Fälligkeit vergeben wurden bzw. Die ErhebungDarlehen, ob objektive Gründe für Wertminderungen vorliegenwelche vor dem 01.01.2006 vergeben worden sind, wird zum Stichtag die Methode der fortgeführten Anschaffungskosten nicht angewandt. Zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines jeden Jahres vorgenommenwerden alle Kredite überprüft, bei denen objektive Hinweise vorhanden sind, dass möglicherweise Wertminderungen anstehen. Sollten In diese Überprüfung fallen neben den von der Raiffeisenkasse als bedeutend eingestuften Kredite selbstverständlich alle Kredite, die aufsichtsrechtlich bereits als - notleidend („sofferenze“), - gefährdet („partite incagliate“), - umstrukturiert („esposizioni ristrutturate“) oder - „überfällige Kredite“ („esposizioni scadute/sconfinanti“) klassifiziert sind. Die so genannten „not performing“ - Kredite werden einem analytischen Bewertungsprozess unterzogen, bei dem im Mittelpunkt die Einbringlichkeit derselben steht. Konkret werden die erwarteten zukünftigen Finanzflüsse mit dem Effektivzinssatz abgezinst und dem Buchwert gegenübergestellt. Bei diesem Prozess werden insbesondere auch die Zeiten für die Einbringung der „not performing“ - Kredite berücksichtigt und die sich aus diesem Prozess ergebenden Wertminderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verrechnung erfasst. Liegen die Beweggründe für die Wertminderungen wegfallen oder beseitigt worden seinnicht mehr vor, so werden die Wertaufholungen erfasstWertminderungen rückgängig gemacht und ebenso erfolgswirksam. Für alle nicht der Einzelwertberichtigung unterzogenen Kredite werden 6 homogene Risikogruppen (Fremdenverkehr, Baugewerbe, Dienstleistungen, Handwerk, Handel und Andere) gebildet. Auf Grundlage der in den einzelnen Gruppen in den vergangenen 5 Jahren erlittenen Ausfällen (Zuführung Einzelwertberichtigung abzüglich Auflösung Einzelwertberichtigung) wird die pauschale Wertberichtigung errechnet, wobei für die einzelnen homogenen Gruppen im Jahre 2007 erstmals ein Mindestprozentsatz von 0,10 % angewandt wurde. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Prozentsatz im vergleichbaren Bankensystem der Raiffeisenkassen annähernd die untere Bezugsgröße für die Berechnung der pauschalen Wertberichtigung darstellt. Im Unterschied zur Einzelwertberichtigung erfolgt die Verbuchung der pauschalen Wertberichtigung in Summe d.h. der zu Lasten oder zu Gunsten der Gewinn- und Verlustrechnung zu verbuchende Betrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der pauschalen Wertberichtigung zu Beginn und am Ende der Bewertungsperiode. Die aus dem Fair Value der pauschalen Wertberichtigung herrührenden Änderungen fließen in Zuführungen bzw. Auflösungen werden ebenfalls der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet. In den Posten 130 der Passiva ein. Der Fair Value der italienischen Staatspapiere entspricht dem punktuellen Marktwert der Börse Mailand zum Bilanzstichtag während jener der Quoten der Investmentfonds anhand der von den einzelnen Gesellschaften veröffentlichten Marktpreise ermittelt wird. Die Minderheitenbeteiligungen Tabellen des vorliegenden Anhanges werden hingegen zum Anschaffungswert in der Bilanz ausgewiesendie pauschalen Wertberichtigungen auf notleidende, da für diese nicht notierten Papiere keine verlässliche Festlegung des beizulegenden Zeitwertes möglich ist. Bei jedem Jahresabschluss wird ein so genannter „Impairment Test“ durchgeführt, d.h. es wird überprüft, ob objektive Anzeichen einer dauerhaften Wertminderung gegeben sind. Sollten die Beweggründe, die zur Verbuchung einer solchen Wertberichtigung geführt haben, in den Folgejahren wegfallen oder beseitigt werdengefährdete und verfallenen Forderungen wie Einzelwertberichtigungen behandelt, so wird eine entsprechende Wertaufholung im Höchstmaß wie es die Bestimmungen der erfolgten Wertberichtigung verbucht. Bei Investmentfonds und Spezialfonds werden Bewertungsverluste als signifikant oder der Rückgang des beizulegenden Zeitwerts als länger anhaltend eingestuft und somit im Sinne von IAS 39 die negative Eigenkapitalrücklage über die G&V ausgebucht, falls zum Bilanzstichtag der Marktpreis mindestens 25 % unter dem Anschaffungspreis liegt, oder zum Bilanzstichtag der Markpreis seit über 24 Monaten ununterbrochen unter dem Anschaffungspreis liegtBankenaufsichtsbehörde vorsehen.

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Im Gegensatz dazu werden die aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts herrührenden Bewertungsergebnisse direkt dem Eigenkapital zugewiesen, sofern sie nicht eine dauerhafte Wertminderung darstellenBei Kontokorrentkrediten und ähnlichen Krediten, die ihrerseits erfolgswirksam erfasst werdenauf Widerruf oder ohne definierte Fälligkeit vergeben wurden bzw. Die ErhebungDarlehen, ob objektive Gründe für Wertminderungen vorliegenwelche vor dem 01.01.2006 vergeben worden sind, wird zum Stichtag die Methode der fortgeführten Anschaffungskosten nicht angewandt. Zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines jeden Jahres vorgenommenwerden alle Kredite überprüft, bei denen objektive Hinweise vorhanden sind, dass möglicherweise Wertminderungen anstehen. Sollten In diese Überprüfung fallen neben den von der Raiffeisenkasse als bedeutend eingestuften Kredite selbstverständlich alle Kredite, die aufsichtsrechtlich bereits als - notleidend („sofferenze“), - gefährdet („partite incagliate“), - umstrukturiert („esposizioni ristrutturate“) oder - „überfällige Kredite“ („esposizioni scadute/sconfinanti“) klassifiziert sind. Die so genannten „not performing“ - Kredite werden einem analytischen Bewertungsprozess unterzogen, bei dem im Mittelpunkt die Einbringlichkeit derselben steht. Konkret werden die erwarteten zukünftigen Finanzflüsse mit dem Effektivzinssatz abgezinst und dem Buchwert gegenübergestellt. Bei diesem Prozess werden insbesondere auch die Zeiten für die Einbringung der „not performing“ - Kredite berücksichtigt und die sich aus diesem Prozess ergebenden Wertminderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verrechnung erfasst. Liegen die Beweggründe für die Wertminderungen wegfallen oder beseitigt worden seinnicht mehr vor, so werden die Wertaufholungen erfasstWertminderungen rückgängig gemacht und ebenso erfolgswirksam. Für alle nicht der Einzelwertberichtigung unterzogenen Kredite werden 6 homogene Risikogruppen (Fremdenverkehr, Baugewerbe, Dienstleistungen, Handwerk, Handel und Andere) gebildet. Auf Grundlage der in den einzelnen Gruppen in den vergangenen 5 Jahren erlittenen Ausfällen (Zuführung Einzelwertberichtigung abzüglich Auflösung Einzelwertberichtigung) wird die pauschale Wertberichtigung errechnet, wobei für die einzelnen homogenen Gruppen im Jahre 2007 erstmals ein Mindestprozentsatz von 0,10 % angewandt wurde. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Prozentsatz im vergleichbaren Bankensystem der Raiffeisenkassen annähernd die untere Bezugsgröße für die Berechnung der pauschalen Wertberichtigung darstellt. Im Unterschied zur Einzelwertberichtigung erfolgt die Verbuchung der pauschalen Wertberichtigung in Summe d.h. der zu Lasten oder zu Gunsten der Gewinn- und Verlustrechnung zu verbuchende Betrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der pauschalen Wertberichtigung zu Beginn und am Ende der Bewertungsperiode. Die aus dem Fair Value der pauschalen Wertberichtigung herrührenden Änderungen fließen in Zuführungen bzw. Auflösungen werden ebenfalls der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet. In den Posten 130 der Passiva ein. Der Fair Value der italienischen Staatspapiere entspricht dem punktuellen Marktwert der Börse Mailand zum Bilanzstichtag während jener der Quoten der Investmentfonds anhand der von den einzelnen Gesellschaften veröffentlichten Marktpreise ermittelt wird. Die Minderheitenbeteiligungen Tabellen des vorliegenden Anhanges werden hingegen zum Anschaffungswert in der Bilanz ausgewiesendie pauschalen Wertberichtigungen auf notleidende, da für diese nicht notierten Papiere keine verlässliche Festlegung des beizulegenden Zeitwertes möglich ist. Bei jedem Jahresabschluss wird ein so genannter „Impairment Test“ durchgeführtgefährdete, d.h. es wird überprüft, ob objektive Anzeichen einer dauerhaften Wertminderung gegeben sind. Sollten die Beweggründe, die zur Verbuchung einer solchen Wertberichtigung geführt haben, in den Folgejahren wegfallen oder beseitigt werdenumstrukturierte und verfallene Forderungen wie Einzelwertberichtigungen behandelt, so wird eine entsprechende Wertaufholung im Höchstmaß wie es die Bestimmungen der erfolgten Wertberichtigung verbucht. Bei Investmentfonds und Spezialfonds werden Bewertungsverluste als signifikant oder der Rückgang des beizulegenden Zeitwerts als länger anhaltend eingestuft und somit im Sinne von IAS 39 die negative Eigenkapitalrücklage über die G&V ausgebucht, falls zum Bilanzstichtag der Marktpreis mindestens 25 % unter dem Anschaffungspreis liegt, oder zum Bilanzstichtag der Markpreis seit über 24 Monaten ununterbrochen unter dem Anschaffungspreis liegtBankenaufsichtsbehörde vorsehen.

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