Common use of Bewertungskriterien Clause in Contracts

Bewertungskriterien. Die Sachanlagen, einschließlich der für Finanzinvestitionen gehaltenen Sachanlagen, sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst, d. h. zum Kaufpreis einschließlich der Mehrwertsteuer sowie aller direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert in den betriebsbereiten Zustand für seine vorgesehene Verwendung zu bringen. Wertminderungen bzw. eventuelle Wertaufholungen werden erfolgswirksam erfasst. Bei den Abschreibungen für Abnutzung wird der voraussichtlichen Nutzungsdauer Rechnung getragen. Die Sachanlagen werden aufgrund der für die einzelnen homogenen Gruppen festgelegten Nutzungsdauer abgeschrieben, wobei die lineare Abschreibungsmethode mit konstanten Beträgen angewandt wird. Grundstücke und Wertgegenständen wie Bilder werden keiner Abschreibung unterzogen, da sie eine unbegrenzte Nutzungsdauer haben. Zum Bilanzstichtag werden alle Sachanlagen auf eine eventuell dauerhafte Wertminderung überprüft. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, so wird der so genannte „Impairment Test“ durchgeführt. Die aus dem „Impairment Test“ herrührenden Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Liegen die Gründe, die zur Wertminderung führten, nicht mehr vor, so wird die notwendige Wertaufholung erfolgswirksam erfasst, und zwar bis zum Wert der fortgeführten Anschaffungskosten.

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