Common use of Bewertungskriterien Clause in Contracts

Bewertungskriterien. Bei der Folgebewertung werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bei Anwendung der Effektivzinsrechnung bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes entsprechen dem Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie nach Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung. Die Effektivzinsmethode entspricht der Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes und der Verteilung der Aktivzinsen über den gesamten Zeitraum der Tilgung. Der Effektivzinssatz ist jener Zinssatz mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts exakt auf den Buchwert eines finanziellen Vermögenswertes auf- oder abgezinst wird. Bei der Ermittlung des Effektivzinssatzes hat ein Unternehmen zur Schätzung der erwarteten Zahlungsströme alle vertraglichen Bedingungen des Finanzinstrumentes (wie vorzeitige Rückzahlung, Verlängerung, Kauf- und vergleichbare Optionen) zu berücksichtigen. Die erwarteten Kreditverluste werden dabei nicht berücksichtigt. In diese Berechnung fließen alle aufgrund der Vertragsinhalte gezahlten oder kassierten Gebühren und sonstige Entgelte, welche Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, sowie die Transaktionskosten und alle anderen Agios und Disagios. Die Transaktionskosten sind zusätzliche Kosten, die dem Erwerb, der Ausgabe oder der Veräußerung eines finanziellen Vermögenswerts unmittelbar zuzurechnen sind. Zusätzliche Kosten sind solche, die nicht entstanden wären, wenn das Unternehmen das Finanzinstrument nicht erworben, ausgegeben oder veräußert hätte. Ein Aufwand oder ein Ertrag kann als zusätzliche Kosten eingestuft werden und wird in Folge in Abzug bzw. Erhöhung des bezahlten Gegenwertes (Gegenwert bei erstmaliger Erfassung) gebracht, wenn, • direkt der Transaktion zuzuordnen und • zum Zeitpunkt der Transaktion bekannt ist. Zu den Transaktionskosten gehören an Vermittler (einschließlich als Verkaufsvertreter agierende Mitarbeiter), Berater, Xxxxxx und Händler gezahlte Gebühren und Provisionen, an Regulierungsbehörden und Wertpapierbörsen zu entrichtende Abgaben sowie Steuern und Gebühren. Unter Transaktionskosten fallen weder Agio oder Disagio für Schuldinstrumente, Finanzierungskosten oder interne Verwaltungs- oder Haltekosten. Die Methode der fortgeführten Anschaffungskosten wird nicht bei kurzfristigen Krediten, die auf Widerruf oder ohne definierte Fälligkeit vergeben wurden, angewandt. Dies auf Grund der Tatsache, dass bei diesen Krediten die Auswirkungen der Effektivzinsrechnung in der Regel nicht signifikant sind. In Bezug auf die Berechnung der Wertminderungen wird auf das Kapitel „Staging allocation“ und „Wertminderung” der aktiven Finanzinstrumente im einleitenden Teil der Leitlinien zur Buchhaltung verwiesen.

Appears in 1 contract

Samples: www.raiffeisen.it

Bewertungskriterien. Bei der Folgebewertung werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bei unter Anwendung der Effektivzinsrechnung Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit entsprechen dem Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie bei finanziellen Vermögenswerten nach Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung. Die Effektivzinsmethode entspricht der Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes und Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit sowie der Verteilung der Aktivzinsen von Zinserträgen oder -aufwendungen über den gesamten Zeitraum der Tilgungbetreffenden Tilgungszeitraum. Der Effektivzinssatz ist jener Zinssatz Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen Ein-/Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit exakt auf den Buchwert Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes auf- Vermögenswerts oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit abgezinst wirdwerden. Bei der Ermittlung des Effektivzinssatzes hat ein Unternehmen zur Schätzung der erwarteten Zahlungsströme alle vertraglichen Bedingungen des Finanzinstrumentes Finanzinstruments (wie vorzeitige Rückzahlung, Verlängerung, Kauf- und vergleichbare Optionen) zu berücksichtigen. Die erwarteten , erwartete Kreditverluste werden dabei nicht berücksichtigtaber unberücksichtigt zu lassen. In diese Berechnung fließen alle aufgrund der Vertragsinhalte zwischen den Vertragspartnern gezahlten oder kassierten Gebühren und sonstige Entgelte, welche die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, sowie die Transaktionskosten und alle anderen Agios und DisagiosDisagios ein. Die Transaktionskosten (oder Passivkommissionen) sind zusätzliche Kosten, die dem Erwerb, der Ausgabe Emission oder der Veräußerung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit unmittelbar zuzurechnen sind. Zusätzliche Kosten sind solche, die nicht entstanden wären, wenn das Unternehmen das Finanzinstrument nicht erworben, ausgegeben emittiert oder veräußert hätte. Ein Aufwand Aufwände oder ein Ertrag kann Erträge können als zusätzliche Kosten eingestuft werden Transaktionskosten und wird in Folge in demzufolge als Abzug bzw. Erhöhung des bezahlten Gegenwertes Gegenwerts (Gegenwert Wert bei erstmaliger der erstmaligen Erfassung) gebrachtgelten, nur wenn, • direkt - sie der Transaktion zuzuordnen und • unmittelbar zuzurechnen sind; - sie zum Zeitpunkt der Transaktion bekannt istsind. Zu den Unter Transaktionskosten gehören fallen an Vermittler (einschließlich als Verkaufsvertreter agierende Mitarbeiter), Berater, Xxxxxx Makler und Händler gezahlte Gebühren und Provisionen, an Regulierungsbehörden und Wertpapierbörsen zu entrichtende entrichtenden Abgaben sowie Steuern und Gebühren. Unter Transaktionskosten fallen weder Agio Agios oder Disagio für SchuldinstrumenteDisagios, noch Finanzierungskosten oder interne Verwaltungs- oder Haltekosten. Die Methode der fortgeführten Anschaffungskosten wird nicht bei kurzfristigen Krediten, die auf Widerruf oder ohne definierte festgelegte Fälligkeit vergeben wurdenwerden, angewandt. Dies auf Grund der Tatsache, dass bei diesen Krediten da die Auswirkungen der Effektivzinsrechnung Abzinsung in der Regel nicht signifikant unerheblich sind. In Bezug auf die Berechnung der Wertminderungen wird auf das die Kapitel „Staging allocation“ zur Stage Allocation und „Wertminderung” der Wertminderung von aktiven Finanzinstrumente Finanzinstrumenten im einleitenden allgemeinen Teil der Leitlinien zur Buchhaltung verwiesen.

Appears in 1 contract

Samples: www.raiffeisen.it

Bewertungskriterien. Bei der Folgebewertung Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziellen immaterielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bei Anwendung der Effektivzinsrechnung bewertetden Anschaffungskosten, berichtigt um die kumulierten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungen, erfasst. Die fortgeführten Anschaffungskosten Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer wird bei Berücksichtigung der Nutzungsdauer vorgenommen. Zu jedem Bilanzabschluss oder unterjährigem Abschluss werden immaterielle Vermögenswerte einer Überprüfung auf das Vorhandensein von Anhaltspunkten zu dauerhaften Wertminderungen (Impairment Test) unterzogen. Sollten substantielle Hinweise für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes entsprechen dem Betragvorliegen, wird diese Wertminderung geschätzt und im Posten 230 „Nettoergebnis aus der Fair Value Bewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten" der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Ermittlung der Wertminderung erfolgt durch die Gegenüberstellung des Buchwertes mit dem Nettoveräußerungswert, nach Abzug der finanzielle Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie nach Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung. Die Effektivzinsmethode entspricht der Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes und der Verteilung der Aktivzinsen über den gesamten Zeitraum der Tilgung. Der Effektivzinssatz ist jener Zinssatz mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts exakt auf den Buchwert eines finanziellen Vermögenswertes auf- oder abgezinst wird. Bei der Ermittlung des Effektivzinssatzes hat ein Unternehmen zur Schätzung der erwarteten Zahlungsströme alle vertraglichen Bedingungen des Finanzinstrumentes (wie vorzeitige Rückzahlung, Verlängerung, Kauf- und vergleichbare Optionen) zu berücksichtigen. Die erwarteten Kreditverluste werden dabei nicht berücksichtigt. In diese Berechnung fließen alle aufgrund der Vertragsinhalte gezahlten oder kassierten Gebühren und sonstige Entgelte, welche Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, sowie die Transaktionskosten und alle anderen Agios und Disagios. Die Transaktionskosten sind zusätzliche Kosten, die dem ErwerbVerkauf des Vermögenswertes direkt zugeordnet werden können, und dem Nutzungswert des Vermögenswertes. Als Nutzungswert wird der Barwert der künftigen Finanzflüsse aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswertes verstanden. Sollten die Gründe für einen in früheren Jahren erfassten Wertminderungsaufwand für einen Vermögenswert nicht mehr gegeben sein, wird eine Wertaufholung vorgenommen. Der in Folge der Wertaufholung erhöhte Buchwert des Vermögenswertes darf nicht den Buchwert übersteigen, der Ausgabe oder der Veräußerung eines finanziellen Vermögenswerts unmittelbar zuzurechnen sind. Zusätzliche Kosten sind solche, die nicht entstanden wärenbestimmt worden wäre, wenn das Unternehmen das Finanzinstrument nicht erworben, ausgegeben oder veräußert hättein den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Ein Aufwand oder ein Ertrag kann als zusätzliche Kosten eingestuft werden und wird in Folge in Abzug bzw. Erhöhung des bezahlten Gegenwertes (Gegenwert bei erstmaliger Erfassung) gebracht, wenn, • direkt Ausbuchung Die Ausbuchung der Transaktion zuzuordnen und • immateriellen Vermögenswerte erfolgt zum Zeitpunkt der Transaktion bekannt des Abgangs, oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist. Zu den Transaktionskosten gehören an Vermittler (einschließlich als Verkaufsvertreter agierende Mitarbeiter), Berater, Xxxxxx und Händler gezahlte Gebühren und Provisionen, an Regulierungsbehörden und Wertpapierbörsen zu entrichtende Abgaben sowie Steuern und Gebühren. Unter Transaktionskosten fallen weder Agio oder Disagio für Schuldinstrumente, Finanzierungskosten oder interne Verwaltungs- oder Haltekosten. Die Methode der fortgeführten Anschaffungskosten wird nicht bei kurzfristigen Krediten, die auf Widerruf oder ohne definierte Fälligkeit vergeben wurden, angewandt. Dies auf Grund der Tatsache, dass bei diesen Krediten die Auswirkungen der Effektivzinsrechnung in der Regel nicht signifikant sind. In Bezug auf die Berechnung der Wertminderungen wird auf das Kapitel „Staging allocation“ und „Wertminderung” der aktiven Finanzinstrumente im einleitenden Teil der Leitlinien zur Buchhaltung verwiesenNutzungsrecht des immateriellen Vermögenswertes abgelaufen ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.raiffeisen.it

Bewertungskriterien. Bei Die Bewertung der Folgebewertung werden diese finanziellen Vermögenswerte Kredite und Forderungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten bei Anwendung Anschaffungskosten, d. h. zum erstmaligen Ansatzwert. Dieser Betrag wird erhöht/vermindert um die Kapitalrückzahlungen, der Effektivzinsrechnung bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes entsprechen dem Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich Wertminderungen und Wertaufholungen und der kumulierten Amortisation einer etwaigen Abschreibung, berechnet nach der Effektivzinsberechnung, als Differenz zwischen dem ursprünglichen ausbezahltem Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung zurückzuzahlenden Betrag. Daraus ergibt sich der Effektivzinsmethode sowie nach Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung. Die Effektivzinsmethode entspricht der Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes und der Verteilung der Aktivzinsen über den gesamten Zeitraum der Tilgung. Der Effektivzinssatz ist jener Zinssatz Effektivzinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- erwarteten, zukünftigen Finanzflüsse abgezinst werden und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts exakt auf den Buchwert eines finanziellen Vermögenswertes auf- oder abgezinst der sich daraus ergebende Barwert mit dem aktuellen Wert verglichen wird. Der ökonomische Effekt der Kosten und Erträge wird so auf die gesamte erwartete Restlaufzeit des Kredites verteilt. Bei der Ermittlung des Effektivzinssatzes hat ein Unternehmen zur Schätzung der erwarteten Zahlungsströme alle vertraglichen Bedingungen des Finanzinstrumentes (wie vorzeitige Rückzahlung, Verlängerung, Kauf- Kontokorrentkrediten und vergleichbare Optionen) zu berücksichtigen. Die erwarteten Kreditverluste werden dabei nicht berücksichtigt. In diese Berechnung fließen alle aufgrund der Vertragsinhalte gezahlten oder kassierten Gebühren und sonstige Entgelte, welche Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, sowie die Transaktionskosten und alle anderen Agios und Disagios. Die Transaktionskosten sind zusätzliche Kosten, die dem Erwerb, der Ausgabe oder der Veräußerung eines finanziellen Vermögenswerts unmittelbar zuzurechnen sind. Zusätzliche Kosten sind solche, die nicht entstanden wären, wenn das Unternehmen das Finanzinstrument nicht erworben, ausgegeben oder veräußert hätte. Ein Aufwand oder ein Ertrag kann als zusätzliche Kosten eingestuft werden und wird in Folge in Abzug bzw. Erhöhung des bezahlten Gegenwertes (Gegenwert bei erstmaliger Erfassung) gebracht, wenn, • direkt der Transaktion zuzuordnen und • zum Zeitpunkt der Transaktion bekannt ist. Zu den Transaktionskosten gehören an Vermittler (einschließlich als Verkaufsvertreter agierende Mitarbeiter), Berater, Xxxxxx und Händler gezahlte Gebühren und Provisionen, an Regulierungsbehörden und Wertpapierbörsen zu entrichtende Abgaben sowie Steuern und Gebühren. Unter Transaktionskosten fallen weder Agio oder Disagio für Schuldinstrumente, Finanzierungskosten oder interne Verwaltungs- oder Haltekosten. Die Methode der fortgeführten Anschaffungskosten wird nicht bei kurzfristigen ähnlichen Krediten, die auf Widerruf oder ohne definierte Fälligkeit vergeben wurdenwurden bzw. Darlehen, welche vor dem 01.01.2006 vergeben worden sind, wird die Methode der fortgeführten Anschaffungskosten nicht angewandt. Dies auf Grund der TatsacheZum 30. Juni und zum 31. Dezember eines jeden Jahres werden alle Kredite überprüft, bei denen objektive Hinweise vorhanden sind, dass möglicherweise Wertminderungen anstehen. In diese Überprüfung fallen neben den von der Raiffeisenkasse als bedeutend eingestuften Kredite selbstverständlich alle Kredite, die aufsichtsrechtlich bereits als „Notleidende Risikopositionen“ gekennzeichnet sind. Diese werden unterteilt in: • zahlungsunfähige Risikopositionen („sofferenze“) • Risikopositionen mit wahrscheinlichem Zahlungsausfall („inadempienze probabili) • überfällige Risikopositionen > 90 Tage („esposizioni scadute e/o sconfinanti deteriorate“). Die notleidenden Risikopositionen (die sogenannten „not performing“ – Kredite) werden einem analytischen Bewertungsprozess unterzogen, bei diesen Krediten dem im Mittelpunkt die Auswirkungen der Effektivzinsrechnung Einbringlichkeit derselben steht. Konkret werden die erwarteten zukünftigen Finanzflüsse mit dem Effektivzinssatz abgezinst und dem Buchwert gegenübergestellt. Bei diesem Prozess werden insbesondere auch die Zeiten für die Einbringung berücksichtigt und die sich aus diesem Prozess ergebenden Wertminderungen werden erfolgswirksam in der Regel Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Liegen die Beweggründe für die Wertminderungen nicht signifikant sindmehr vor, so werden die Wertminderungen rückgängig gemacht und ebenso erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für alle nicht der Einzelwertberichtigung unterzogenen Kredite werden 6 homogene Risikogruppen (Fremdenverkehr, Baugewerbe, Dienstleistungen, Handwerk, Handel und Andere) gebildet. Auf Grundlage der in den einzelnen Gruppen in den vergangenen 5 Jahren erlittenen Ausfällen (Zuführung Einzelwertberichtigung abzüglich Auflösung Einzelwertberichtigung) wird die pauschale Wertberichtigung errechnet, wobei für die einzelnen homogenen Gruppen im Jahre 2007 erstmals ein Mindestprozentsatz von 0,10 % angewandt wurde. Im Jahre 2015 wurde dieser Mindestprozentsatz auf 0,15 % erhöht. Im Hinblick auf anstehende Neuerungen im Bereich der Wertberichtigungen (IFRS 9) wurde dieser Mindestprozentsatz zum 30.06.2016 von 0,15 % auf 0,25 % bzw. zum 30.06.2017 auf 0,30 % erhöht. Für sogenannte Mischkredite wird seit 2014 der Prozentsatz der pauschalen Wertberichtigung, auf Anregung der Bankenaufsichtsbehörde, um jeweils 30 Basispunkte erhöht. Im Unterschied zur Einzelwertberichtigung erfolgt die Verbuchung der pauschalen Wertberichtigung in Summe d.h. der zu Lasten oder zu Gunsten der Gewinn- und Verlustrechnung zu verbuchende Betrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der pauschalen Wertberichtigung zu Beginn und am Ende der Bewertungsperiode. Die aus der pauschalen Wertberichtigung herrührenden Zuführungen bzw. Auflösungen werden ebenfalls der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet. In Bezug den Tabellen des vorliegenden Anhanges werden die pauschalen Wertberichtigungen auf notleidende Forderungen wie Einzelwertberichtigungen behandelt, so wie es die Berechnung Bestimmungen der Wertminderungen wird auf das Kapitel „Staging allocation“ und „Wertminderung” der aktiven Finanzinstrumente im einleitenden Teil der Leitlinien zur Buchhaltung verwiesenBankenaufsichtsbehörde vorsehen.

Appears in 1 contract

Samples: www.raiffeisen.it