Bewirtschaftung. 1 Der/die Pächter/in verpflichtet sich, das Land ordnungsgemäss zu bewirtschaften. Er/Sie sorgt für die dauernde Ertragsfähigkeit, insbesondere durch sorgfältige Bearbeitung, angepasste Düngung, Schäd- lings- und Unkrautbekämpfung. 2 Änderungen in der Bewirtschaftung, die über die Pachtzeit hinaus von Einfluss sein können, darf der/die Pächter/in nur mit Zustimmung des Verpächters/der Verpächterin vornehmen.
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Samples: Pachtvertrag, Pachtvertrag, Pachtvertrag
Bewirtschaftung. 1 Der/die PächterEntlehner/in verpflichtet sich, das Land ordnungsgemäss zu bewirtschaften. Er/Sie sie sorgt für die dauernde Ertragsfähigkeit, insbesondere durch sorgfältige Bearbeitung, angepasste Düngung, Schäd- lings- und Unkrautbekämpfung.
2 Änderungen in der Bewirtschaftung, die über die Pachtzeit Zeit hinaus von wesentlichem Einfluss sein können, darf der/die PächterEntlehner/in nur mit Zustimmung des Verpächtersdes/der Verpächterin Verleihers/in vornehmen.
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Samples: Gebrauchsleihevertrag
Bewirtschaftung. 1 Der/die Pächter/in verpflichtet sich, das Land ordnungsgemäss zu bewirtschaften. Er/Sie sie sorgt für die dauernde Ertragsfähigkeit, insbesondere durch sorgfältige Bearbeitung, angepasste Düngung, Schäd- lings- Schädlings- und Unkrautbekämpfung.
2 Änderungen in der Bewirtschaftung, die über die Pachtzeit hinaus von Einfluss sein können, darf der/die Pächter/in nur mit Zustimmung des Verpächters/der Verpächterin vornehmen.
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Samples: Pachtvertrag