Beziehung der Parteien. 1.1 Honeywell führt die Leistungen gemäß diesem Vertrag zu jedem Zeitpunkt als unabhängiger Vertragspartner aus. Weder Honeywell noch Unterauftragnehmer noch Mitarbeiter, Beauftragte oder Vertreter sind, gelten oder handeln in irgendeiner Weise als Beauftragte, Dienstleister, Vertreter oder Mitarbeiter des Kunden. Honeywell, Unterauftragnehmer oder Mitarbeiter, Beauftragte oder Vertreter werden in keiner Hinsicht als Mitarbeiter des Kunden behandelt, einschließlich steuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher Hinsichten oder Mitarbeiterleistungen des Kunden. Keine Bestimmung dieses Vertrags begründet eine Joint-Venture-Beziehung oder eine Partnerschaft zwischen dem Kunden und Honeywell. Keine der beiden Parteien ist berechtigt, die andere Partei aufgrund der durch diesen Vertrag begründeten Beziehung zu binden oder zu verpflichten. 1.2 Der Kunde bestätigt und sichert zu, dass Honeywell Teile der Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen kann. Honeywell bleibt jedoch in vollem Umfang für die Leistung dieser Unterauftragnehmer und die Einhaltung dieses Vertrags verantwortlich. Alle Untervertragspartner, die Services erbringen, müssen über Lizenzen oder sonstige Akkreditierungen verfügen, die gemäß geltendem Recht erforderlich sind. Sie müssen von der Versicherung von Honeywell mindestens in dem Umfang abgedeckt werden, der von Honeywell gemäß Abschnitt 5 verlangt wird. Honeywell ist allein für die Bezahlung solcher Untervertragspartner und für die Organisation und Koordinierung ihrer Arbeiten verantwortlich. Zwischen dem Kunden und Unterauftragnehmern besteht keine vertragliche Beziehung hinsichtlich der im Rahmen dieses Vertrags auszuführenden Leistungen. Unterauftragnehmer gelten nicht als Drittbegünstigte dieses Vertrags.
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Beziehung der Parteien. 1.1 Honeywell führt die Leistungen gemäß gemäss diesem Vertrag zu jedem Zeitpunkt als unabhängiger Vertragspartner aus. Weder Honeywell noch Unterauftragnehmer noch Mitarbeiter, Beauftragte oder Vertreter sind, gelten oder handeln in irgendeiner Weise als Beauftragte, Dienstleister, Vertreter oder Mitarbeiter des Kunden. Honeywell, Unterauftragnehmer oder Mitarbeiter, Beauftragte oder Vertreter werden in keiner Hinsicht als Mitarbeiter des Kunden behandelt, einschließlich einschliesslich steuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher Hinsichten oder Mitarbeiterleistungen Mitarbeiterleistunge n des Kunden. Keine Bestimmung dieses Vertrags begründet eine Joint-Venture-Beziehung oder eine Partnerschaft zwischen dem Kunden und Honeywell. Keine der beiden Parteien ist berechtigt, die andere Partei aufgrund der durch diesen Vertrag begründeten Beziehung Xxxx ehung zu binden oder zu verpflichten.
1.2 Der Kunde bestätigt und sichert zu, dass Honeywell Teile der Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen kann. Honeywell bleibt jedoch in vollem Umfang für die Leistung dieser Unterauftragnehmer und die Einhaltung dieses Vertrags verantwortlich. Alle Untervertragspartner, die Services erbringen, müssen über Lizenzen oder sonstige Akkreditierungen verfügen, die gemäß gemäss geltendem Recht erforderlich sind. Sie müssen von der Versicherung von Honeywell mindestens in dem Umfang abgedeckt werden, der von Honeywell gemäß gemäss Abschnitt 5 verlangt wird. Honeywell ist allein für die Bezahlung solcher Untervertragspartner und für die Organisation und Koordinierung ihrer Arbeiten verantwortlich. Zwischen dem Kunden und Unterauftragnehmern besteht keine vertragliche Beziehung hinsichtlich der im Rahmen dieses Vertrags auszuführenden Leistungen. Unterauftragnehmer gelten nicht als Drittbegünstigte dieses Vertrags.
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Samples: Service Agreement
Beziehung der Parteien. 1.1 Honeywell führt die Leistungen gemäß diesem Vertrag zu jedem Zeitpunkt als unabhängiger Vertragspartner aus. Weder Honeywell noch Unterauftragnehmer noch Mitarbeiter, Beauftragte oder Vertreter sind, gelten oder handeln in irgendeiner Weise als Beauftragte, Dienstleister, Vertreter oder Mitarbeiter des Kunden. Honeywell, Unterauftragnehmer oder Mitarbeiter, Beauftragte oder Vertreter werden in keiner Hinsicht als Mitarbeiter des Kunden behandelt, einschließlich steuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher Hinsichten oder Mitarbeiterleistungen des Kunden. Keine Bestimmung dieses Vertrags begründet eine Joint-Venture-Beziehung oder eine Partnerschaft zwischen dem Kunden und Honeywell. Keine der beiden Parteien ist berechtigt, die andere Partei aufgrund der durch diesen Vertrag begründeten Beziehung zu binden oder zu verpflichten.
1.2 Der Kunde bestätigt und sichert zu, dass Honeywell Teile der Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen kann. Honeywell bleibt jedoch in vollem Umfang für die Leistung dieser Unterauftragnehmer und die Einhaltung dieses Vertrags verantwortlich. Alle Untervertragspartner, die Services erbringen, müssen über ü ber Lizenzen oder sonstige Akkreditierungen verfügen, die gemäß geltendem Recht erforderlich sind. Sie müssen von der Versicherung von Honeywell mindestens in dem Umfang abgedeckt werden, der von Honeywell gemäß Abschnitt 5 verlangt wird. Honeywell ist allein für die Bezahlung solcher Untervertragspartner und für die Organisation und Koordinierung ihrer Arbeiten verantwortlich. Zwischen dem Kunden und Unterauftragnehmern besteht keine vertragliche Beziehung hinsichtlich der im Rahmen dieses Vertrags auszuführenden Leistungen. Unterauftragnehmer gelten nicht als Drittbegünstigte dieses Vertrags.
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