Common use of Bonitätsprüfung Clause in Contracts

Bonitätsprüfung. 19.1 Das Unternehmen ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kun- den zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allge- meine Kreditsicherung) oder einem anderen vergleichbaren Anbieter Auskünfte einzuholen. Das Unternehmen ist ferner berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht vertrags- gemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbe- strittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangs- vollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnis- sen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann das Un- ternehmen hierüber ebenfalls Auskunft einholen.

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Samples: www.inexio.net, www.new.de

Bonitätsprüfung. 19.1 18.1 Das Unternehmen ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kun- den zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allge- meine Kreditsicherungallgemei- ne Kredit-sicherung) oder einem anderen vergleichbaren Anbieter Auskünfte Aus- künfte einzuholen. Das Unternehmen ist ferner berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht vertrags- gemäßer vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbe- strittener unbestrittener Forderung, erlassener VollstreckungsbescheidVollstreckungs- bescheid, Zwangs- vollstreckungsmaßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnis- sen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann das Un- ternehmen Unternehmen hierüber ebenfalls eben- falls Auskunft einholen.

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Samples: www.inexio.net, www.inexio.net

Bonitätsprüfung. 19.1 Das Unternehmen 13.1. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kun- den Kunden zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allge- meine allgemeine Kreditsicherung) oder einem anderen einer vergleichbaren Anbieter Gesellschaft Auskünfte einzuholenein- zuholen. Das Unternehmen Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, den genannten Auskunfteien Auskunf- teien Daten des Kunden aufgrund nicht vertrags- gemäßer vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbe- strittener unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangs- vollstreckungsmaßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermittelnüber- mitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnis- sen an- deren Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann das Un- ternehmen die Gesellschaft hierüber ebenfalls Auskunft einholen.

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Samples: Ersteintrag Über Die Thüga Energie GMBH, www.thuega-energie-gmbh.de

Bonitätsprüfung. 19.1 Das Unternehmen ist berechtigt12.1 Die Stadtwerke und Partnerunternehmen („Stadtwerke“) sind berech- tigt, bei der für den Wohnsitz des Kun- den Kunden zuständigen Schufa-Gesellschaft Ge- sellschaft (Schutzgemeinschaft für allge- meine allgemeine Kreditsicherung) oder einem anderen vergleichbaren Anbieter Auskunfteien Auskünfte einzuholen. Das Unternehmen ist Die Stadtwerke sind ferner berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden Kun- den aufgrund nicht vertrags- gemäßer vertragsgemäßer Abwicklung (z. z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbe- strittener unbestrittener Forderung, erlassener VollstreckungsbescheidVollstre- ckungsbescheid, Zwangs- vollstreckungsmaßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnis- sen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallenan- fallen, kann das Un- ternehmen können die Stadtwerke hierüber ebenfalls Auskunft einholenerhalten.

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Samples: www.stadtwerke-geesthacht.de

Bonitätsprüfung. 19.1 Das Unternehmen 13.1 Die Telemark ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kun- den Kunden zuständigen Schufa-Gesellschaft Schufa‐Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allge- meine allgemeine Kreditsicherung) oder einem anderen vergleichbaren Anbieter bei Kreditreform Auskünfte einzuholen. Das Unternehmen Die Telemark ist ferner berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht vertrags- gemäßer vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbe- strittener unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangs- Zwangs‐ vollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnis- sen Vertrags‐ verhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann das Un- ternehmen die Telemark hierüber ebenfalls Auskunft einholen.

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Samples: www.telemark.de

Bonitätsprüfung. 19.1 Das Unternehmen (1) Die Gesellschaft ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kun- den zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allge- meine allgemeine Kreditsicherung) oder einem anderen vergleichbaren Anbieter Auskünfte einzuholen. Das Unternehmen Die Gesell- schaft ist ferner berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht vertrags- gemäßer vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbe- strittener unbestrittener Forderung, erlassener erlasse- ner Vollstreckungsbescheid, Zwangs- vollstreckungsmaßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnis- sen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann das Un- ternehmen die Gesellschaft hierüber ebenfalls Auskunft einholen.

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Samples: treenenet.de

Bonitätsprüfung. 19.1 Das Unternehmen ist 11.1 Die Osterholzer Stadtwerke sind berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kun- den Kunden zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allge- meine allgemeine Kreditsicherung) oder einem anderen vergleichbaren Anbieter Auskunfteien Auskünfte einzuholen. Das Unternehmen ist Die Osterholzer Stadtwerke sind ferner berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht vertrags- gemäßer vertragsgemäßer Abwicklung (z. z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbe- strittener unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangs- vollstreckungsmaßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnis- sen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann das Un- ternehmen können die Osterholzer Stadtwerke hierüber ebenfalls Auskunft einholen.

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Samples: osterholzer-stadtwerke.de

Bonitätsprüfung. 19.1 Das Unternehmen 11.1 Die teutel ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kun- den Kunden zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allge- meine Kreditsicherungallgemeine Kreditsiche- rung) oder einem anderen vergleichbaren Anbieter Auskunfteien Auskünfte einzuholen. Das Unternehmen Die teutel ist ferner berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht vertrags- gemäßer vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbe- strittener unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangs- vollstreckungsmaßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnis- sen Vertragsverhält- nissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann das Un- ternehmen die teutel hierüber ebenfalls Auskunft einholen.

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Samples: teutel.de

Bonitätsprüfung. 19.1 Das Unternehmen 11.1 Die teutel ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kun- den Kunden zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allge- meine allgemeine Kreditsicherung) oder einem anderen vergleichbaren Anbieter Auskunfteien Auskünfte einzuholenein- zuholen. Das Unternehmen Die teutel ist ferner berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht vertrags- gemäßer vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbe- strittener unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangs- vollstreckungsmaßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnis- sen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann das Un- ternehmen die teutel hierüber ebenfalls Auskunft einholen.

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Samples: teutel.de

Bonitätsprüfung. 19.1 Das Unternehmen ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kun- den zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allge- meine allgemeine Kreditsicherung) oder einem anderen vergleichbaren Anbieter Auskünfte einzuholen. Das Unternehmen ist ferner berechtigtbe- rechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht vertrags- gemäßer vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbe- strittener unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangs- vollstreckungsmaßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnis- sen Vertragsverhält- nissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann das Un- ternehmen Unternehmen hierüber ebenfalls Auskunft einholen.

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Samples: www.inexio.net

Bonitätsprüfung. 19.1 Das Unternehmen 13.1 Die Gesellschaft ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kun- den Kunden zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft Schutzgemein- schaft für allge- meine allgemeine Kreditsicherung) oder einem anderen vergleichbaren Anbieter der Creditreform Boniversum GmbH Auskünfte einzuholen. Das Unternehmen Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht vertrags- gemäßer vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter bean- tragter Mahnbescheid bei unbe- strittener unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangs- vollstreckungsmaßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnis- sen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann das Un- ternehmen die Gesellschaft hierüber ebenfalls Auskunft einholen.. 14 Regelungen zum Anbieterwechsel

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Samples: www.tng.de