Bonuszahlungen. 7.1 Sofern beim Abschluss des Liefervertrages die Zahlung eines Bonus (Sofortbonus und/oder Neukundenbonus) vereinbart wurde, gilt Folgendes: Voraussetzung für die Gewährung des Sofort- und des Neukundenbonus ist, dass der Kunde in den letzten sechs Monaten vor dem Lieferbeginn nach diesem Vertrag nicht von der EWP mit Energie beliefert worden ist. Der Sofortbonus wird einmalig innerhalb von 6 Wochen nach Lieferbeginn auf das vom Kunden benannte Konto ausgezahlt. Der Neukundenbonus wird einmalig auf die erste Jahresrechnung gewährt. Sollte das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Mindestlaufzeit aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet werden, entfällt der Anspruch auf den Neukundenbonus. Alle Boni werden auch dann nicht gewährt, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
Bonuszahlungen. 12.1 Sofortbonus: Enthält der Vertrag einen einmaligen Sofortbonus, wird dieser spätestens 60 Tage nach Lieferbeginn fällig und an den Kunden überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Liegt keine Bankverbindung für die Überweisung des Sofortbonus vor, wird dieser mit der dem 12. Belieferungsmonat folgenden Rechnung verrechnet.
Bonuszahlungen. 5.1 Zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns hat eine anfängliche Laufzeit von einem Monat.
Bonuszahlungen. Ist mit dem Kunden im Auftragsblatt ein Bonus vereinbart, so finden die folgenden Regelungen Anwendung:
Bonuszahlungen. Ist mit Ihnen ein Bonus vereinbart, so finden die folgenden Regelungen Anwendung:
Bonuszahlungen. Als Bonusgrundlage gelten ausschließlich Lebara-SIM-Karten, die der Partner gemäß den Regelungen dieser Vereinbarung nach rechtmäßiger und erfolgreicher Überprüfung der Identifikation des Endkunden gemäß Ziffer 4 über das Lebara Händlerportal registriert. Die Konditionen und die Höhe der Bonuszahlungen werden monatlich über das Lebara Händlerportal mitgeteilt.
Bonuszahlungen. 2. Auf den Vertrag fließende Bonuszahlungen werden nicht als Vorauszahlungen auf die Regelbeiträge gewertet, sondern erhöhen das aktuelle Beitragssummenziel. Dieses ergibt sich als Summe aus den vereinbarten Regelbeiträ- gen, den Bonuszahlungen und den Zuzahlungen (siehe dazu auch Ziffer 3). Über die Höhe der eingegangenen Bonuszahlungen erhalten Sie in der Regel keine schriftliche Mitteilung; auf Anfrage teilen wir Ihnen diese jedoch gerne jederzeit mit. Auf die Bonuszahlungen entfallen keine Abschlusskosten.
Bonuszahlungen a. Soweit die Stadtwerke Duisburg AG mit Ihnen bei Vertragsabschluss einen Neukundenbonus vereinbart hat, gelten folgende Regelungen: Die einmalige Bonuszahlung erfolgt, sofern das Vertragsverhältnis zwölf Versorgungsmonate ununterbrochen bestanden hat. Der Bonus wird Ihnen nach Ablauf der zwölf Monate mit der nächsten Verbrauchs- abrechnung gutgeschrieben und verrechnet; ein nach dieser Verrech- nung überschießendes Kundenguthaben wird ausgezahlt. Für die Einräumung eines Neukundenbonus gilt: Neukunde ist, wer in den letzten sechs Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von der Stadtwerke Duisburg AG beliefert wurde. Die Höhe des Bonus richtet sich nach dem tatsächlich in der ersten Jahresver- brauchsabrechnung berechneten Verbrauch. Eine Tabelle mit Bonus- höhen für die jeweiligen Verbrauchssegmente finden Sie auf dem Produktdatenblatt.
Bonuszahlungen. Der Wettveranstalter hat das Recht, einen Bonus auf die Einzahlung nach der Registrierung des Kundenkontos auf der Internetseite einzuführen, und der Kunde kann einen solchen Bonus nur auf die im Bonus-Angebot definierte Weise ausnutzen. Der Bonus gilt nur für registrierte Kunden. Alle Wetten, die vor Ablauf der Boni angenommen wurden, werden mit dem gültigen Bonus, der während der Wettannahme galt, bewertet. Im Falle einer Stornierung der Auswahl oder Anwendung der Quote 1, 00 mit den geltenden Regeln, wird das gleiche Ereignis für die minimale erforderliche Anzahl der Auswahlen zwecks des Bonus gelten. Mögliche Bonusbeträge werden auf dem Wettschein aufgedruckt, sodass der Kunde Kenntnis über eine Bonuszahlung erlangt und dies nachweisen kann. Der Wettveranstalter übernimmt keine Haftung für eigene oder von Dritten verursachte Tippfehler, menschliches Versagen oder offensichtliche Irrtümer, die zur Fehlberechnung der Quoten führen. In solchen Fällen behält sich der Wettveranstalter das Recht vor, Fehler zu korrigieren; Wetten, die aufgrund derartiger Fehler zustande gekommen sind, zu stornieren oder nach eigenem Ermessen Wetten nach den gültigen Quoten auszuzahlen. Auch im Fall, wenn der Fehler erst nach Ende des Wettereignisses erkannt wird. Dies bedeutet, dass auch falsche Quoten nach Feststellung der fehlerhaften Quote zum Zeitpunkt der Abgabe der Wette nachträglich korrigiert werden können. In diesen Fällen wird die Wette derart behandelt, als ob sie mit der richtigen Quote abgegeben worden wäre. Offensichtliche Fehler sind bspw.: o Wenn Quoten erheblich vom Durchschnitt auf dem Markt abweichen;
Bonuszahlungen a. Soweit die energieGut GmbH mit Ihnen bei Vertragsabschluss einen Neukundenbonus vereinbart hat, gelten folgende Regelungen: Die einmalige Bonuszahlung erfolgt, sofern das Vertragsverhältnis zwölf Versorgungsmonate ununterbrochen bestanden hat. Der Bonus wird Ihnen nach Ablauf der zwölf Monate mit der nächsten Verbrauchs- abrechnung Gutgeschrieben und verrechnet; ein nach dieser Verrech- nung überschießendes KundenGuthaben wird ausgezahlt.Für die Ein- räumung eines Neukundenbonus gilt: Neukunde ist, wer in den letzten sechs Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von der energieGut GmbH beliefert wurde. Die Höhe des Bonus richtet sich nach dem tatsächlich in der ersten Jahresverbrauchsabrechnung berechneten Verbrauch. Eine Tabelle mit Bonushöhen für die jeweiligen Verbrauchs- segmente finden Sie auf dem Produktdatenblatt.