Bruttolohn. 1 Entlöhnungsgrundlage ist der AHV-Bruttolohn gemäss Art. 7 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV). Diese Definition des Bruttolohnes gilt auch als Berechnungsgrundlage für die Leistungen von Sozi- alversicherungen.
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Bruttolohn. 1 Entlöhnungsgrundlage ist der AHV-Bruttolohn gemäss Art. 7 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV). Diese Definition des Bruttolohnes gilt auch als Berechnungsgrundlage für die Leistungen von Sozi- alversicherungenSo- zialversicherungen.
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Bruttolohn. 1 Entlöhnungsgrundlage ist der AHV-Bruttolohn gemäss Art. 7 der Verordnung Ver- ordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV). Diese Definition des Bruttolohnes gilt auch als Berechnungsgrundlage für die Leistungen von Sozi- alversicherungenSozialversicherungen.
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Samples: l-gav.ch, cafetier.ch
Bruttolohn. 1 Entlöhnungsgrundlage ist der AHV-Bruttolohn gemäss Art. 7 der Verordnung Ver- ordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVVAHV). Diese Definition des Bruttolohnes gilt auch als Berechnungsgrundlage für die Leistungen von Sozi- alversicherungenSozialversicherungen.
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Samples: zfv.ch
Bruttolohn. 1 Entlöhnungsgrundlage ist der AHV-Bruttolohn gemäss Art. 7 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVVAHV). Diese Definition des Bruttolohnes gilt auch als Berechnungsgrundlage für die Leistungen von Sozi- alversicherungenSozialversicherungen.
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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch