Bruttolohn. 1. Als Grundlage für die Entlöhnung des Arbeitnehmers dient der Bruttolohn. 2. Die Mindestlöhne und allfällige Lohnanpassungen werden (…) in der Lohn- und Protokollvereinbarung (Anhang 1) (…) festgelegt. (…) Art. 25
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Bruttolohn. 1. Als Grundlage für die Entlöhnung des Arbeitnehmers dient der Bruttolohn.
2. Die Mindestlöhne und allfällige Lohnanpassungen werden (…...) in der ent- sprechenden Lohn- und Protokollvereinbarung (Anhang 1Anhang) (…...) festgelegt. (…) Art. 25...)
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Das Autogewerbe, Gesamtarbeitsvertrag Für Das Autogewerbe