Change Request Verfahren Musterklauseln

Change Request Verfahren. Stehen im Zuge der Vertragserfüllung Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungs- und Lieferumfangs des Auftragnehmers an, so ist TGW vom Auftragnehmer im Vorfeld ausdrücklich schriftlich von eventuellen Mehrforderungen zu informieren. Änderungen und/oder den Leistungs- und Lieferumfang beeinflussende Ereignisse sind unter Nennung der Ursache, Auswirkungen und der erforderlichen Maßnahmen der TGW fristgerecht zur Entscheidung vorzulegen. Das bedeutet, dass Änderungen, welche kosten-, vertrags- und/oder termintechnisch relevant sein können, immer der schriftlichen Zustimmung der TGW bedürfen und nur bei Vorliegen dieser anerkannt werden.
Change Request Verfahren. Bezüglich der vereinbarten Services, kann jede der Vertragsparteien während der Vertragslaufzeit der anderen Vertragspartei in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs antragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die gewünschte Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragenden die Zustimmung bzw. Ablehnung unver- züglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, wird diese gesondert vereinbart. Der Überprüfungsaufwand hierfür kann von SAIT zu den üblichen Stundensätzen berechnet werden. Die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bed- ingungen und Leistungen werden in einer Änderungsvereinbarung festgelegt. Fristen für bestehende Lieferungs- und Leistungspflichten verlängern sich um die Kalendertage, an denen SAIT Änderungsanträge des Kunden prüft, Änderungsangebote erstellt, Verhandlungen mit dem Kunden über Änder- ungsangebote führt oder infolge des Änderungsverlangens die Projektrealisierung auf Verlangen des Kunden unterbrochen wurde, zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Wird über ein Änderungsangebot innerhalb einer Frist von 21 Kalendertagen keine Einigung erzielt oder kann aus technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen ein dem Änderungsantrag des Kunden entsprechendes Angebot nicht abgegeben werden, setzt SAIT die Durchführung des bestehenden Vertrags fort. Dem Kunden wird für diesen Fall gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung abzüglich der ersparten Aufwen- dungen ein Kündigungsrecht eingeräumt. Soweit die dem Vertragsverhältnis zugrundeliegenden Umstände eine wesentliche, von den Bestimmungen des Vertrages nicht berücksichtigte Veränderung erfahren, ist jede der beiden Partei berechtigt, eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände zu verlangen.
Change Request Verfahren. 8.1. Während der Laufzeit eines Projektes können beide Vertragspartner jederzeit schriftlich Änderungen, insbesondere der vereinbarten Leistungen, Methoden und Termine vorschlagen.
Change Request Verfahren. Bei zusätzlichen Anforderungen, die über die im Angebot zugesagten Leistungen hinausgehen bzw. nicht in den derzeitigen Anforderungen enthalten sind, wird in Absprache mit dem Auftraggeber ein erweitertes bzw. neues Angebot erstellt. Geänderte oder zusätzliche Anforderungen werden so zeitnah wie möglich in den Projektverlauf eingebunden und nach Absprache beider Vertragspartner realisiert. Änderungsanforderungen des Auftraggebers bezüglich der beauftragten Leistungen werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Rahmen eines Change-Request-Verfahrens individuell vereinbart. Ergeben sich im Vertragsverlauf Änderungen, die das Projektergebnis beeinflussen, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon sofort in Kenntnis setzen. Der Ansprechpartner des Auftraggebers entscheidet in Abstimmung mit dem Projektleiter des Auftragnehmers das weitere Vorgehen.
Change Request Verfahren a Das Change Request-Verfahren gilt für jede Änderung der Vertragsinhalte, insbesondere der Services, sowie in allen sonstigen Fällen, in denen die Anwendung des Change Request-Verfah- rens vertraglich vorgeschrieben ist.
Change Request Verfahren. 3.15.1 Leistungsänderungen, insbesondere aufgrund geänderter Anforderungen des AG unterliegen dem folgenden formalisierten Prozess (in der Folge: Change Request Verfahren). Ziel des Change Request Verfahrens ist es, Entscheidungen so schnell wie möglich zu treffen und eine kontrollierte Entscheidungsfindung und Abwicklung von Change Requests sicherzustellen.
Change Request Verfahren a) Das nachfolgend beschriebene Verfahren findet Anwendung bei der Beschränkung, Änderung oder Erweiterung eines in den Bestellunterlagen (Vertrag) spezifizierten Services und wenn die Anwendbarkeit des Change Request Verfahrens nach Maßgabe dieser ASB vorgesehen ist.
Change Request Verfahren. (a) Jeder Change Request des Auftraggebers oder von SAP muss schriftlich und in dem von SAP vorgegebenen Format eingereicht werden.
Change Request Verfahren. Wenn während der Erbringung der vereinbarten Services Änderungen identifiziert werden – Änderungen, die aus Sicht des Auftraggebers oder von SAP Auswirkungen auf den Scope (durch gravierende Reduzierung oder Überschreitung desselben), den Inhalt, die Methoden oder den Zeitplan haben –, müssen diese in dem bereitgestellten Change-Request-Formular vereinbart, dokumentiert und nachverfolgt werden. Wenn eine Partei einen Change Request initiiert („Beantragende Partei“), ergreift die jeweils andere Partei („Reagierende Partei“) vertretbare Maßnahmen, um innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach Eingang dieses Change Request auf diesen zu reagieren. Darüber hinaus unternehmen beide Parteien zumutbare Anstrengungen, um einen solchen Change Request vollständig umzusetzen, oder vereinbaren einvernehmlich innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Eingang des Change Request bei der Reagierenden Partei, diesen zu verwerfen. Die Parteien müssen allen Änderungen an den Managed Services (HANA Enterprise Cloud und Application Management Services) schriftlich zustimmen. Zur Prüfung aller Change Requests wird unabhängig davon, ob sie vom Auftraggeber oder von SAP gestellt werden, das folgende Verfahren verwendet. Zusammenfassung des Change-Request-Verfahrens:
Change Request Verfahren. Das Change Request-Verfahren gilt für jede Änderung der Vertragsinhalte, insbesondere der Services, sowie in allen sonstigen Fällen, in denen die Anwendung des Change Request-Verfahrens vertraglich vorgeschrieben ist. Das Change Request-Verfahren wird dadurch eingeleitet, dass eine Partei ein Änderungsverlangen stellt. Jede Partei wird Änderungsverlangen der anderen Partei unverzüglich bearbeiten. Das Change Request-Verfahren endet im Falle der Einigung der Parteien mit dem Abschluss einer Änderungsvereinbarung. Keine Partei ist verpflichtet, Leistungen nach Maßgabe eines Änderungsverlangens zu erbringen, bevor eine entsprechende Änderungsvereinbarung geschlossen wurde. Werden solche Leistungen gleichwohl erbracht, trägt die leistende Partei die hierdurch entstehenden Kosten selbst. Jede Partei trägt die ihr in Zusammenhang mit einem Change Request-Verfahren entstehenden Kosten selbst.