Change Request Verfahren Musterklauseln

Change Request Verfahren. Stehen im Zuge der Vertragserfüllung Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungs- und Lieferumfangs des Auftragnehmers an, so ist TGW vom Auftragnehmer im Vorfeld ausdrücklich schriftlich von eventuellen Mehrforderungen zu informieren. Änderungen und/oder den Leistungs- und Lieferumfang beeinflussende Ereignisse sind unter Nennung der Ursache, Auswirkungen und der erforderlichen Maßnahmen der TGW fristgerecht zur Entscheidung vorzulegen. Das bedeutet, dass Änderungen, welche kosten-, vertrags- und/oder termintechnisch relevant sein können, immer der schriftlichen Zustimmung der TGW bedürfen und nur bei Vorliegen dieser anerkannt werden.
Change Request Verfahren. Bezüglich der vereinbarten Services, kann jede der Vertragsparteien während der Vertragslaufzeit der anderen Vertragspartei in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs antragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die gewünschte Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragenden die Zustimmung bzw. Ablehnung unver- züglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, wird diese gesondert vereinbart. Der Überprüfungsaufwand hierfür kann von SAIT zu den üblichen Stundensätzen berechnet werden. Die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bed- ingungen und Leistungen werden in einer Änderungsvereinbarung festgelegt. Fristen für bestehende Lieferungs- und Leistungspflichten verlängern sich um die Kalendertage, an denen SAIT Änderungsanträge des Kunden prüft, Änderungsangebote erstellt, Verhandlungen mit dem Kunden über Änder- ungsangebote führt oder infolge des Änderungsverlangens die Projektrealisierung auf Verlangen des Kunden unterbrochen wurde, zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Wird über ein Änderungsangebot innerhalb einer Frist von 21 Kalendertagen keine Einigung erzielt oder kann aus technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen ein dem Änderungsantrag des Kunden entsprechendes Angebot nicht abgegeben werden, setzt SAIT die Durchführung des bestehenden Vertrags fort. Dem Kunden wird für diesen Fall gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung abzüglich der ersparten Aufwen- dungen ein Kündigungsrecht eingeräumt. Soweit die dem Vertragsverhältnis zugrundeliegenden Umstände eine wesentliche, von den Bestimmungen des Vertrages nicht berücksichtigte Veränderung erfahren, ist jede der beiden Partei berechtigt, eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände zu verlangen.
Change Request Verfahren. 4.1 Während der Laufzeit eines Projekts können die Ansprechpartner beider Vertrags- partner (Abschnitt 3.3) jederzeit schriftlich Än- derungen, insbesondere der vereinbarten Ser- vices, Methoden und Termine vorschlagen. 4.2 Im Falle eines Änderungsvorschlages durch den Auftraggeber wird die SAP innerhalb von zehn Arbeitstagen mitteilen, ob die Ände- rung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Order Form hat, insbesondere unter Be- rücksichtigung des zeitlichen Verlaufs und der Vergütung. Der Auftraggeber hat sodann bin- nen fünf Arbeitstagen der SAP schriftlich mitzu- teilen, ob er seinen Änderungsvorschlag zu diesen Bedingungen aufrechterhalten will oder ob er die Order Form zu den alten Bedingun- gen fortführen will. Wenn die Prüfung eines Än- derungsvorschlages einen nicht unerheblichen Aufwand darstellt, kann die SAP den durch die Prüfung bedingten Aufwand separat in Rech- nung stellen. 4.3 Im Falle eines Änderungsvorschlages durch die SAP wird der Auftraggeber innerhalb von zehn Arbeitstagen schriftlich mitteilen, ob er der Änderung zustimmt. 4.4 Solange kein Einvernehmen über die Änderung besteht, werden die Arbeiten nach der bestehenden Order Form fortgesetzt. Der Auftraggeber kann stattdessen verlangen, dass die Arbeiten ganz oder teilweise unterbro- chen oder gemäß den Voraussetzungen des Abschnitts 12.1 endgültig abgebrochen wer- den. Im Fall der Unterbrechung wird ab dem 1. Ar- beitstag pro Tag und SAP-Mitarbeiter im Pro- jekt, dessen Arbeit ruht, eine Vergütung in Hö- he des vereinbarten Satzes, ansonsten gemäß den in der PKL Services vorgesehenen Ta- gessätzen fällig. Im Fall des endgültigen Ab- bruchs bestimmen sich die Rechtsfolgen nach der Vorschrift des § 648a BGB.
Change Request Verfahren. Das Change Request-Verfahren gilt für jede Änderung der Vertragsinhalte, insbesondere der Services, sowie in allen sonstigen Fällen, in denen die Anwendung des Change Request-Verfahrens vertraglich vorgeschrieben ist. Das Change Request-Verfahren wird dadurch eingeleitet, dass eine Partei ein Änderungsverlangen stellt. Jede Partei wird Änderungsverlangen der anderen Partei unverzüglich bearbeiten. Das Change Request-Verfahren endet im Falle der Einigung der Parteien mit dem Abschluss einer Änderungsvereinbarung. Keine Partei ist verpflichtet, Leistungen nach Maßgabe eines Änderungsverlangens zu erbringen, bevor eine entsprechende Änderungsvereinbarung geschlossen wurde. Werden solche Leistungen gleichwohl erbracht, trägt die leistende Partei die hierdurch entstehenden Kosten selbst. Jede Partei trägt die ihr in Zusammenhang mit einem Change Request-Verfahren entstehenden Kosten selbst.
Change Request Verfahren. 1. Beide Vertragspartner können während der Laufzeit eines Vertrages Änderungsvorschläge einbringen. Dabei werden die Vertragspartner jeweils diesem Verfahren folgen. Vor Verabschiedung eines Änderungsvorschlages wird Asprova seine Verpflichtungen auf Basis der bisherigen Vereinbarungen erfüllen. 2. Wünscht ein Vertragspartner die Änderung eines Vertrages oder einer darunter zu erbringenden Leistung, wird dieser Vertragspartner dem anderen Vertragspartner rechtzeitig einen Änderungsvorschlag, mindestens in Textform, übermitteln. 3. Asprova wird jeden Änderungsvorschlag auf seine Auswirkungen im Hinblick auf Funktionalität, Aufwand, Ter- mine und Kosten sorgfältig analysieren und die Ergebnisse an den Vertragspartner übermitteln. Die Vertrags- partner werden anschließend jeden Änderungsvorschlag gemeinsam diskutieren und haben dann die Möglich- keit, einen Änderungsvorschlag abzulehnen, anzunehmen oder zusätzliche Informationen bzw. eine detaillier- tere Analyse selbst durchzuführen oder vom Vertragspartner anzufordern oder den Änderungsvorschlag an den Vertragspartner zur Annahme weiterzuleiten. Sämtliche Änderungsvorschläge, die vertragliche Auswirkun- gen haben, müssen durch den anderen Vertragspartner angenommen werden. Sofern weitere Informationen zu einem Änderungsvorschlag oder eine Ergänzung desselben erforderlich sind, wird der Vertragspartner, der die Änderung vorgeschlagen hat, so bald wie möglich weitere Informationen liefern bzw. die erforderlichen Änderungen vornehmen. 4. Sofern ein Änderungsvorschlag angenommen wurde, gilt der Änderungsvorschlag als „genehmigt“. Jeder ge- nehmigte Änderungsvorschlag ist zu datieren und von den zuständigen Vertretern der Vertragspartner zu un- terzeichnen. Dieser Vertrag gilt als angepasst, wenn ein genehmigter Änderungsvorschlag unterzeichnet ist. Genehmigte Änderungsvorschläge werden von den Vertragspartnern (ggf. durch Angebot und Bestellung) im Sinne des Vertrages umgesetzt.
Change Request Verfahren. 3.15.1 Leistungsänderungen, insbesondere aufgrund geänderter Anforderungen des AG unterliegen dem folgenden formalisierten Prozess (in der Folge: Change Request Verfahren). Ziel des Change Request Verfahrens ist es, Entscheidungen so schnell wie möglich zu treffen und eine kontrollierte Entscheidungsfindung und Abwicklung von Change Requests sicherzustellen. 3.15.2 Jeder Change Request ist durch den AG schriftlich dem AN zu übermitteln. Der Change Request ist so präzise wie möglich zu beschreiben und mit ausreichender Hintergrundinformation zu versehen, sodass seine Evaluierung durch den AN unmittelbar auf Basis dieser Einreichung möglich ist. Die Evaluierung des AN muss zwingend ein „Impact Assessment“ beinhalten, das den Einfluss des geplanten Change Requests auf abhängige Systemteile detailliert beschreibt und insbesondere die Abschätzung erlaubt, ob und welche unerwünschten Auswirkungen der geplante Change Request auf diese Systemteile hat bzw haben könnte. Nach Erhalt dieser Evaluierung wird der AG zunächst eine Vorprüfung vornehmen (bzw einvernehmlich durch andere Projektbeteiligte oder Dritte vornehmen lassen). Ziel dieser Vorprüfung ist die Feststellung, ob der betreffende Change Request einer prioritären Behandlung bedarf und ob ausreichendes Hintergrundmaterial zu seiner unverzüglichen Behandlung vorliegt. Der AG überweist den vorgeprüften Change Request anschließend an den AN, der binnen fünf Arbeitstagen die Auswirkungen der Implementierung des Change Requests im Zusammenhang mit Zeit, Kosten, Qualität, Funktionalität, Verfügbarkeit und Betriebssicherheit zu evaluieren hat (Durchführbarkeitsanalyse). Die Ergebnisse der Durchführbarkeitsanalyse schließt der AN dem Change Request schriftlich an. Diese Durchführbarkeitsanalyse hat auch einen genauen Vorschlag zur technischen Umsetzung des Change Requests sowie zu den finanziellen Rahmenbedingungen und Auswirkungen in Umsetzung, Inbetriebnahme und Betrieb (einschließlich Instandhaltung und Instandsetzung) zu enthalten. Auf Wunsch des AG hat der AN Mitwirkende des AG in diese Durchführbarkeitsanalyse mit einzubinden. 3.15.3 Auf dieser Basis führen die Vertragsparteien Verhandlungen zum Abschluss des Change Requests. Über die Ergebnisse dieser Verhandlungen erstellt der AN eine Beschreibung des Change Requests mit zumindest folgenden Inhalten: • Art und Umfang der mit dem Change Request vom AN geschuldeten Leistung (Change Request Leistung); • (allenfalls aktualisierte) Durchführbarkeitsanalyse; • An...
Change Request Verfahren a) Das nachfolgend beschriebene Verfahren findet Anwendung bei der Beschränkung, Änderung oder Erweiterung eines in den Bestellunterlagen (Vertrag) spezifizierten Services und wenn die Anwendbarkeit des Change Request Verfahrens nach Maßgabe dieser ASB vorgesehen ist. b) Jede Vertragspartei kann zu jeder Zeit das Change Request Verfahren durch einen entsprechen- den Änderungsantrag („Change Request“) einleiten. Der Change Request muss ausreichende Informationen enthalten, um der anderen Vertragspartei die Möglichkeit zu geben, den Change Request zu bewerten. Jeder Change Request hat mindestens folgende Informationen zu enthal- ten: • Beschreibung der gewünschten Änderung; • Sinn und Zweck der gewünschten Änderung; • Spezielle Umstände und Hintergründe, die im Hinblick auf die gewünschte Änderung zu be- achten sind; • Dringlichkeit der gewünschten Änderung c) Die Vereinbarung zur Umsetzung eines Change Requests erfolgt in Form eines fortlaufend zu nummerierenden Nachtrags zu der jeweils zu ändernden Bestellung. In der Vereinbarung ist das Datum zu spezifizieren, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Alle Änderungen erfordern eine Ver- einbarung zwischen den Vertragsparteien. d) Janz Tec wird den Kunden, sofern von diesem gewünscht, bei der Definition des Change Re- quests unterstützen. Soweit die Unterstützung im Einzelfall einen Umfang von 0,5 Personentagen überschreitet, ist diese vom Kunden nach Aufwand unter Zugrundelegung der aktuellen Preisliste von Janz Tec zu vergüten. e) Reicht der Kunde einen Change Request ein, wird Xxxx Tec diesen auf eigene Kosten innerhalb angemessener Frist nach Eingang des Change Requests prüfen und dem Kunden ein neues Angebot für die vom Kunden gewünschte Änderung unterbreiten. Soweit der Aufwand für die Prüfung und Erstellung des neuen Angebots im Einzelfall einen Umfang von 0,5 Personentagen überschreitet, ist dieser Aufwand vom Kunden nach Aufwand unter Zugrundelegung der aktuellen Preisliste von Janz Tec zu vergüten. Das neue Angebot von Janz Tec soll im Fall einer Leistungs- änderung oder einer zusätzlichen Leistung folgende Informationen enthalten: • eine Beschreibung der vom Kunden gewünschten Leistungsänderung/zusätzlichen Leistung aus der Sicht von Janz Tec, • die Kosten für die Umsetzung des Change Requests, • einen Plan, in dem Janz Tec den voraussichtlich zur Implementierung der Leistungsänderung oder zusätzlichen Leistung erforderlichen Gesamtzeitraum darlegt, • das auf Seiten des Kunden oder eines Dritten zur U...
Change Request Verfahren. Bei zusätzlichen Anforderungen, die über die im Angebot zugesagten Leistungen hinausgehen bzw. nicht in den derzeitigen Anforderungen enthalten sind, wird in Absprache mit dem Auftraggeber ein erweitertes bzw. neues Angebot erstellt. Geänderte oder zusätzliche Anforderungen werden so zeitnah wie möglich in den Projektverlauf eingebunden und nach Absprache beider Vertragspartner realisiert. Änderungsanforderungen des Auftraggebers bezüglich der beauftragten Leistungen werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Rahmen eines Change-Request-Verfahrens individuell vereinbart. Ergeben sich im Vertragsverlauf Änderungen, die das Projektergebnis beeinflussen, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon sofort in Kenntnis setzen. Der Ansprechpartner des Auftraggebers entscheidet in Abstimmung mit dem Projektleiter des Auftragnehmers das weitere Vorgehen.
Change Request Verfahren. Vom Kunden veranlasste Änderungen des Leistungsumfangs sind kostenpflichtig. Damit in Zusammenhang stehende Termine verschieben sich entsprechend. Wir teilen dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist, ob das Änderungsverlangen durchführbar ist und unterbreitet ein entsprechendes Angebot mit Angaben zu Mehrkosten und Zeitplan. Der Kunde kann das Angebot binnen 10 Arbeitstagen annehmen oder ablehnen.
Change Request Verfahren. Vom Kunden veranlasste Änderungen des Leistungsumfangs sind regelmäßig zu vergüten. Damit verknüpfte Termine verschieben sich entsprechend. BayWa IT teilt dem Kunden innerhalb von zehn Arbeitstagen mit, ob das Änderungsverlangen durchführbar ist und unterbreitet gleichzeitig ein entsprechendes Angebot mit Angaben zu den zu erwartenden Mehrkosten und dem Beginn der Arbeiten. Der Kunde kann das Angebot binnen 10 Arbeitstagen annehmen oder ablehnen. Vereinbarte Leistungsänderungen sind verbindlich zu dokumentieren.