Common use of Clearing System Clause in Contracts

Clearing System. Jede Globalurkunde wird so lange von einem oder im Namen eines Clearing Systems verwahrt werden, bis sämtliche Verbindlichkeiten der Emittentin aus den Wertpapieren erfüllt sind. "Clearing System" bedeutet folgendes: Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main ("CBF") oder jeder Rechtsnachfolger. Den Gläubigern stehen Miteigentumsanteile an der jeweiligen Globalurkunde zu, die gemäß den Regelungen und Bestimmungen des jeweiligen Clearing Systems übertragen werden können. §2 (Status) Die Verpflichtungen aus den Wertpapieren begründen unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften, die den Verpflichtungen Vorrang einräumen. §3 (Zinsen) Auf die Wertpapiere werden keine periodischen Zinszahlungen geleistet. (Rückzahlung. Außerordentliches Ereignis)

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