Daten und Programme. Entschädigung für Daten und Programme gemäß § 1 Nr. 2 und § 3 Nr. 4 a) cc) wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Verbundene Sach Gewerbeversicherung, Insurance Agreement
Daten und Programme. Entschädigung für Daten und Programme gemäß § 1 Nr. 2 Ziffer 2.2 und § 3 Nr. 4 a) cc) Ziffer 3.4.1.3 wird nur geleistetge- leistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare ma- schinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Produktbezogene Bedingungen
Daten und Programme. Entschädigung für Daten und Programme gemäß § 1 NrZiff. 2 und § 3 NrZiff. 4 a) cc) wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung
Daten und Programme. Entschädigung für Daten und Programme gemäß § 1 Nr. 2 und § 3 Nr. 4 a) cc) wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten Da- ten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Daten und Programme. Entschädigung für Daten und Programme gemäß § 1 Nr. 2 und § 3 Nr. 4 a) cc) wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme Pro- gramme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden Scha- den an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare maschinenles- bare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert ge- speichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Inhaltsversicherung
Daten und Programme. Entschädigung für Daten und Programme gemäß § 1 Nr. 2 und § 3 Nr. 4 a) cc) wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher Daten- speicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Daten und Programme. Entschädigung für Daten und Programme gemäß § 1 Nr. 2 und § 3 Nr. 4 a) cc) wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit Nichtverfüg- barkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare ma- schinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Sach Und Gewerbeversicherung
Daten und Programme. Entschädigung für Daten und Programme gemäß § Ziffer 1 Nr. 2 und § Ziffer 3 Nr. 4 a) cc) wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung Verän- derung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten versichertem Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung
Daten und Programme. Entschädigung für Daten und Programme gemäß § 1 Nr. 2 und § 3 Nr. 4 a) cc) wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher Da- tenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Sach Und Gewerbeversicherung
Daten und Programme. Entschädigung für Daten und Programme gemäß § 1 Nr. 2 und § 3 Nr. 4 a) cc) wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Verbundene Sach Gewerbeversicherung