Datenbearbeitung Musterklauseln

Datenbearbeitung. CombiFuel Swiss AG und Insercle AG (Vertragsverwaltung, Garantieadministrator und Technologie) bearbeiten Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsabwicklung ergeben und verwendet diese insbesondere für die Bearbeitung von Garantiefällen sowie für statistische Auswertungen. Die Daten werden physisch oder elektronisch aufbewahrt. Ferner können CombiFuel Swiss AG und Insercle AG bei Amtsstellen und weiteren Dritten sachdienliche Auskünfte, insbesondere über den Garantiefallverlauf, einholen.
Datenbearbeitung. Die Datenbearbeitung umfasst gemäss Datenschutzge- setz jeden Umgang mit Personendaten, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Be- kanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten. Ihre Daten bzw. die Daten der versicherten Personen werden unter Beachtung der massgebenden gesetzlichen Vor- schriften elektronisch oder physisch geführt und archiviert. Wir bearbeiten die Daten aus Versicherungsanträgen, aus Versicherungsverträgen und aus Schadenmeldungen. Im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung und der Leistungsprüfung werden auch Ihre Gesundheitsdaten er- hoben und durch unseren medizinischen Dienst bearbei- tet. Wir beachten in jedem Fall die berufliche Schweige- pflicht der Ärzte bezüglich der am Vertrag beteiligten Per- sonen. Wir können unter Beachtung der anwendbaren Daten- schutzvorschriften Geschäftsbereiche und Dienstleistun- gen (z. B. Vertragsverwaltung, Zahlungsverkehr, Informa- tik) ganz oder teilweise an Dritte im In- und Ausland, auch zur Be- und Verarbeitung der (Personen-) Daten, ausla- gern.
Datenbearbeitung. «Bearbeiten» bedeutet jeglichen Umgang mit Personendaten, unabhän- gig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Be- schaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archi- vieren oder Vernichten von Daten. Die Basler Leben AG bearbeitet die für den Vertragsabschluss sowie für die Vertrags- und Leistungsabwick- lung relevanten Daten. In erster Linie werden dabei die Angaben aus dem Antrag und gegebenenfalls der Sterbeurkunde bearbeitet. Xxxxx- falls nehmen wir Rücksprache mit Dritten. Möglich ist auch eine Bear- beitung der Daten im Zusammenhang mit Produktoptimierungen sowie für interne Marketingzwecke.
Datenbearbeitung. Datenbearbeitung bedeutet jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbe- sondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten. Wir bearbeiten Ihre Daten diskret und sorgfältig unter Beachtung des Schweizerischen Datenschutzgesetzes. Danach ist die Da- tenbearbeitung zulässig, wenn das Datenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift diese erlaubt oder wenn Sie als Kundin beziehungsweise Kunde dazu eingewilligt haben. Ihre Daten umfassen die uns von Ihnen mitgeteilten Daten sowie öffentlich zugängliche Daten. Datenarten sind beispielsweise Kundendaten (wie Name, Adresse, Geburtsdatum), Antrags- daten einschliesslich der dazugehörigen Zusatzfragebögen (wie Angaben des Antragstellers zum versicherten Risiko, Antworten auf Fragen, Sachverständigenberichte, Angaben des Vorversi- cherers über den bisherigen Schadenverlauf), Vertragsdaten (wie Vertragsdauer, versicherte Risiken, Leistungen, Daten aus bestehenden Verträgen), Inkassodaten (wie Datum und Höhe der Prämieneingänge, Ausstände, Mahnungen), Schadendaten (wie Schadensanzeige, Abklärungsberichte, Rechnungsbelege, Daten betreffend geschädigte Drittpersonen). Die Bearbeitung von Personendaten ist eine für eine effiziente und korrekte Vertragsabwicklung unverzichtbare Voraussetzung. Wir bearbeiten Ihre Daten nur, soweit dies für die Vertrags-, Schadens- und Leistungsabwicklung notwendig ist. Insbesondere überprüfen wir die im Antrag gemachten Angaben (Risiko- prüfung), verwalten die Verträge nach Abschluss des Versiche- rungsvertrages (inklusive Prämieneinforderung) und wickeln die Schäden ab, die bei Eintritt eines versicherten Ereignisses entstehen. Weiter können die Daten zwecks administrativer Vereinfachung, Produktoptimierung und zu Marketingzwecken (um den Kunden weitere Produkt- und Dienstleistungsangebot zu unterbreiten) innerhalb der Versicherungsgruppe bearbeitet werden. Ihre Daten werden unter Beachtung der massgebenden Gesetze elektronisch und / oder in Papierform geführt und archiviert (z.B. in Kundendossiers, Vertragsverwaltungs-, Schadenablage- oder Schadenapplikationssystemen). Ihre Daten sind gegen unbe- rechtigte Einsichtnahme sowie Veränderungen geschützt. Von Gesetzes wegen müssen Daten, soweit sie Geschäftskorre- spondenz sind, mindestens zehn Jahre ab Vertragsauflösung aufbewahrt werden (Art. 962 OR). Falls erforderlich, werden Daten an involvierte Dritte weiter- geleitet, insbeson...
Datenbearbeitung. Der Versicherungsnehmer er- mächtigt Generali die zur An- tragsprüfung, Vertragsdurchführung und Erfüllung regulatorischer Anforde- rungen erforderlichen Daten zu erhe- ben, bearbeiten, übertragen und zu speichern. Die der Generali abgege- benen Personendaten können von ihr für die Vertragsverwaltung, für sämtli- che Handlungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung aus dem Versicherungsvertrag, für statistische Auswertungen, für Kundenzufrieden- heitsumfragen sowie für Marketing- Generali über die Bearbeitung der sie betreffenden Daten die gesetzlich vorgesehenen Auskünfte zu verlan- gen. Im Übrigen richtet sich der Da- tenschutz nach dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Daten- schutz.
Datenbearbeitung. Der Versicherungsnehmer und die ver- sicherte Person (falls abweichend vom Versicherungsnehmer) ermächtigen Generali die zur Antragsprüfung, Ver- tragsdurchführung und Erfüllung regula- torischer Anforderungen erforderlichen Daten zu erheben, bearbeiten, übertra- gen und zu speichern. Die der Generali abgegebenen Personendaten können von ihr für die Risikobeurteilung, die Bestimmung der Prämie, die Vertrags- verwaltung, für sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit der Leistungs- erbringung aus dem Versicherungsver- trag, für statistische Auswertungen, für Kundenzufriedenheitsumfragen sowie für Marketing- und Werbezwecke ver- wendet werden. Gegenüber Dritten bleibt der Datenschutz gewährleistet. Eine allfällige Weiterleitung an involvier- te Dritte im In- und Ausland, insbeson- dere an Mit- und Rückversicherer sowie an andere Gesellschaften der Generali Gruppe, Pfandgläubiger, Behörden und Anwälte ist erlaubt. Falls erforderlich, holen wir im Leistungsfall nochmals separat eine Einwilligung zur Datenbe- schaffung ein. Die Daten werden von Generali elektronisch oder physisch in geschützter und vertraulicher Form auf- bewahrt. Die Aufbewahrung erfolgt noch während mindestens 10 Jahren nach Vertragsauflösung bzw. nach Er- ledigung eines Schadenfalles. Der Ver- sicherungsnehmer und die versicherte Person haben das Recht, von Generali über die Bearbeitung der sie betreffen- den Daten die gesetzlich vorgesehenen Auskünfte zu verlangen. Im Übrigen richtet sich der Datenschutz nach dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz.
Datenbearbeitung. 1Die Gemeinden verpflichten sich, der Kantonspolizei die für die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben erforderlichen Personendaten, soweit dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist, zur Verfügung zu stellen. Sie gewähren insbesondere die im Rahmen der polizeilichen Aufgabenerfüllung notwendige Einsicht in die Einwohnerkontrolldaten und die gewerbepolizeilichen Daten. 2Polizeiliche Daten die für die Wahrnehmung der Aufgaben der Gemeinden notwendig sind, werden den Gemeinden von der Kantonspolizei zur Verfügung gestellt.
Datenbearbeitung. Datenbearbeitung bedeutet jeder Umgang mit Personendaten. Ihre Daten werden unter Beachtung der einschlägigen Gesetze elektronisch oder physisch geführt und archiviert. Sie sind gegen unberechtigte Einsichtnahme sowie Veränderungen geschützt. Wir bearbeiten Ihre Daten soweit erforderlich für die Vertrags­ abschlüsse und die Vertrags­ und Leistungsabwicklung sowie im Zusammenhang mit Produktoptimierungen und für interne Marke­ tingzwecke. Ihre Daten umfassen die uns von Ihnen direkt oder via Vermittler mitgeteilten Daten sowie allenfalls öffentlich zugängliche Daten. So werden beispielsweise Ihre Angaben aus bestehenden Verträgen, Versicherungsantrag und Leistungsantrag bearbeitet (z.B. für Risikoprüfung, Prämienberechnung, Vertragsverwaltung, Prämieninkasso oder Leistungsbearbeitung).
Datenbearbeitung. GARANTIEMAX bearbeitet Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsabwicklung ergeben, und verwendet diese insbesondere für die Bearbeitung von Versicherungsfällen, für statistische Auswertungen sowie für Marketingzwecke. Die Daten werden physisch oder elektronisch aufbewahrt. Ferner können der Versicherer, GARANTIEMAX oder ein beauftragter Dienstleister bei Amtsstellen und weiteren Dritten sachdienliche Auskünfte, insbesondere über den Schadenverlauf, einholen.
Datenbearbeitung. CombiFuel Germany GmbH und Insercle AG (Vertragsverwaltung, Garantieadministrator und Technologie) bearbeiten Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsabwicklung ergeben und verwendet diese insbesondere für die Bearbeitung von Garantiefällen sowie für statistische Auswertungen. Die Daten werden physisch oder elektronisch aufbewahrt. Ferner können CombiFuel Germany GmbH und Insercle AG bei Amtsstellen und weiteren Dritten sachdienliche Auskünfte, insbesondere über den Garantiefallverlauf, einholen.