Datenbearbeitung. CombiFuel Swiss AG und Insercle AG (Vertragsverwaltung, Garantieadministrator und Technologie) bearbeiten Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsabwicklung ergeben und verwendet diese insbesondere für die Bearbeitung von Garantiefällen sowie für statistische Auswertungen. Die Daten werden physisch oder elektronisch aufbewahrt. Ferner können CombiFuel Swiss AG und Insercle AG bei Amtsstellen und weiteren Dritten sachdienliche Auskünfte, insbesondere über den Garantiefallverlauf, einholen.
Datenbearbeitung. Datenbearbeitung bedeutet jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbe- sondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten. Wir bearbeiten Ihre Daten diskret und sorgfältig unter Beachtung des Schweizerischen Datenschutzgesetzes. Danach ist die Da- tenbearbeitung zulässig, wenn das Datenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift diese erlaubt oder wenn Sie als Kundin beziehungsweise Kunde dazu eingewilligt haben.
Datenbearbeitung. Der Kunde willigt in die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner personen- oder unternehmensbezogenen Daten ein, soweit dies im Rahmen der Abwicklung des Vertrages notwendig ist. Die Datenbearbeitung erfolgt gemäss der unter xxx.xxxxx.xx abrufbaren Datenschutzerklärung von Sharp.
Datenbearbeitung. Der Versicherungsnehmer und die ver- sicherte Person ermächtigen Generali, die zur Antragsprüfung und Vertrags- durchführung erforderlichen Daten zu bearbeiten. Die dem Versicherer abge- gebenen Personendaten können von ihm für die Bestimmung der Prämie, die Risikobeurteilung, die Vertragsver- waltung, für sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit der Leistungs- erbringung aus dem konkreten Versi- cherungsvertrag, für statistische Aus- wertungen sowie für Marketingzwecke verwendet werden. Eine allfällige Wei- terleitung an die am Versicherungsver- trag beteiligten Dritten im In- und Aus- land, insbesondere an Mit- und Rück- versicherer sowie an andere Gesell- schaften der Generali Gruppe, ist aus Gründen der Risikobeurteilung und der Leistungserbringung erlaubt. Falls er- forderlich, holen wir im Leistungsfall nochmals separat Ihre Einwilligung ein. Die Daten werden von Generali elek- tronisch oder physisch in geschützter und vertraulicher Form aufbewahrt. Der Versicherungsnehmer und die ver- sicherte Person haben das Recht, von Generali über die Bearbeitung der sie betreffenden Daten die gesetzlich vor- gesehenen Auskünfte zu verlangen.
Datenbearbeitung. «Bearbeiten» bedeutet jeglichen Umgang mit Personendaten, unabhän- gig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Be- schaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archi- vieren oder Vernichten von Daten. Die Basler Leben AG bearbeitet die für den Vertragsabschluss sowie für die Vertrags- und Leistungsabwick- lung relevanten Daten. In erster Linie werden dabei die Angaben aus dem Antrag und gegebenenfalls der Sterbeurkunde bearbeitet. Xxxxx- falls nehmen wir Rücksprache mit Dritten. Möglich ist auch eine Bear- beitung der Daten im Zusammenhang mit Produktoptimierungen sowie für interne Marketingzwecke.
Datenbearbeitung. Die Datenbearbeitung umfasst gemäss Datenschutzge- setz jeden Umgang mit Personendaten, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Be- kanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten. Ihre Daten bzw. die Daten der versicherten Personen werden unter Beachtung der massgebenden gesetzlichen Vor- schriften elektronisch oder physisch geführt und archiviert. Wir bearbeiten die Daten aus Versicherungsanträgen, aus Versicherungsverträgen und aus Schadenmeldungen. Im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung und der Leistungsprüfung werden auch Ihre Gesundheitsdaten er- hoben und durch unseren medizinischen Dienst bearbei- tet. Wir beachten in jedem Fall die berufliche Schweige- pflicht der Ärzte bezüglich der am Vertrag beteiligten Per- sonen. Wir können unter Beachtung der anwendbaren Daten- schutzvorschriften Geschäftsbereiche und Dienstleistun- gen (z. B. Vertragsverwaltung, Zahlungsverkehr, Informa- tik) ganz oder teilweise an Dritte im In- und Ausland, auch zur Be- und Verarbeitung der (Personen-) Daten, ausla- gern.
Datenbearbeitung. Der Versicherungsnehmer und die ver- sicherte Person (falls abweichend vom Versicherungsnehmer) ermächtigen Generali die zur Antragsprüfung, Ver- tragsdurchführung und Erfüllung regula- torischer Anforderungen erforderlichen Daten zu erheben, bearbeiten, übertra- gen und zu speichern. Die der Generali abgegebenen Personendaten können von ihr für die Risikobeurteilung, die Bestimmung der Prämie, die Vertrags- verwaltung, für sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit der Leistungs- erbringung aus dem Versicherungsver- trag, für statistische Auswertungen, für Kundenzufriedenheitsumfragen sowie für Marketing- und Werbezwecke ver- wendet werden. Gegenüber Dritten bleibt der Datenschutz gewährleistet. Eine allfällige Weiterleitung an involvier- te Dritte im In- und Ausland, insbeson- dere an Mit- und Rückversicherer sowie an andere Gesellschaften der Generali Gruppe, Pfandgläubiger, Behörden und Anwälte ist erlaubt. Falls erforderlich, holen wir im Leistungsfall nochmals separat eine Einwilligung zur Datenbe- schaffung ein. Die Daten werden von Generali elektronisch oder physisch in geschützter und vertraulicher Form auf- bewahrt. Die Aufbewahrung erfolgt noch während mindestens 10 Jahren nach Vertragsauflösung bzw. nach Er- ledigung eines Schadenfalles. Der Ver- sicherungsnehmer und die versicherte Person haben das Recht, von Generali über die Bearbeitung der sie betreffen- den Daten die gesetzlich vorgesehenen Auskünfte zu verlangen. Im Übrigen richtet sich der Datenschutz nach dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz.
Datenbearbeitung. Der Datenempfänger bearbeitet die zur Verfügung gestellten Daten persönlich, unter allfälligem Bei- zug von Angestellten, Hilfspersonen oder Auftragnehmern, die direkt seiner Kontrolle und Verantwor- tung unterstehen. Er stellt sicher, dass diese Personen sämtliche gesetzlichen und vertraglichen Pflichten einhalten. Im Übrigen ist es dem Datenempfänger untersagt, die vom ASTRA erhaltenen Daten an Drittpersonen weiterzugeben oder Dritten sonst irgendwie zugänglich zu machen. Über Ausnahmen entscheidet das ASTRA.
Datenbearbeitung. 1 Die Teilnehmer sind ermächtigt, die unter Artikel 8 Absatz 2 aufgeführten Da- ten gemäss den Grundsätzen von Artikel 8 Absatz 1 gegenseitig auszutau- schen, in einer zentralen Datenbank zu speichern sowie elektronisch auszu- werten.
2 Die physische Speicherung der Daten liegt ausschliesslich in der Verantwor- tung der jeweiligen Zentralstelle.
Datenbearbeitung. CombiFuel Germany GmbH und Insercle AG (Vertragsverwaltung, Garantieadministrator und Technologie) bearbeiten Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsabwicklung ergeben und verwendet diese insbesondere für die Bearbeitung von Garantiefällen sowie für statistische Auswertungen. Die Daten werden physisch oder elektronisch aufbewahrt. Ferner können CombiFuel Germany GmbH und Insercle AG bei Amtsstellen und weiteren Dritten sachdienliche Auskünfte, insbesondere über den Garantiefallverlauf, einholen.