Datenschutzverletzung. Der Auftragsverarbeiter wird dem Kunden eine Datenschutzverletzung unverzüglich, nachdem der Auftragsverarbeiter von der Datenschutzverletzung Kenntnis erlangt hat, über die vom Kunden in Ziffer 14 angegebene E-Mail-Adresse oder wie in der Benutzeroberfläche des jeweiligen Cloud Services angegeben melden und gemäß Artikel 33 der DSGVO dem Kunden Informationen über die Datenschutzverletzung zur Verfügung stellen (soweit diese Informationen dem Auftragsverarbeiter zur Verfügung stehen), damit der Kunde seinen Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde (und gegebenenfalls den betroffenen Personen) gemäß den Europäischen Datenschutzgesetzen und den Datenschutzgesetzen des Vereinigten Königreichs (soweit anwendbar) nachkommen kann. Der Auftragsverarbeiter wird unverzüglich eine forensische Untersuchung einer Datenschutzverletzung einleiten und geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen, um mögliche Schäden zu verhindern und zu minimieren. Als Datenschutzverletzungen zählen keine erfolglosen Versuche oder Aktivitäten, welche die Sicherheit Personenbezogener Daten nicht gefährden, einschließlich erfolglose Anmeldeversuche, Denial-of-Service- Angriffe und andere Angriffe auf Firewalls oder vernetzte Systeme.
Datenschutzverletzung. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten („Datenschutzverletzung“), die die personenbezogenen Daten des für die Verarbeitung Verantwortlichen betrifft. Der Auftragsverarbeiter ergreift alle angemessenen Maßnahmen und Handlungen, um die Auswirkungen der Datenschutzverletzung zu beheben oder abzumildern und wird den für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen nach geltendem Datenschutzrecht zur Meldung der Datenschutzverletzung an die Aufsichtsbehörden und die betroffenen Personen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Auftragsverarbeiter zur Verfügung stehenden Informationen unterstützen. Insbesondere müssen Auftragsverarbeiter mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zusammenarbeiten, indem sie regelmäßig Updates und andere vernünftigerweise angeforderte Informationen bereitstellen. Jegliche Pressemitteilung, Benachrichtigung, öffentliche oder behördliche Bekanntgabe oder Mitteilung bezüglich einer Datenschutzverletzung erfolgt nach eigenem Ermessen durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen, es sei denn, dass die geltenden Gesetze etwas anderes vorschreiben.
Datenschutzverletzung. Unter einer Datenschutzverletzung versteht man eine Sicherheitsverletzung, die versehentlich oder auf illegale Weise zur Vernichtung, zum Verlust, zur Änderung oder zur unbefugten Offenlegung personenbezogener Daten führt, die übermittelt, gespeichert auf eine andere Weise verarbeitet werden bzw. den unbefugten Zugang zu solchen Daten. Bei einer Datenschutzverletzung verpflichtet sich Availpro, alle geeigneten Untersuchungen zu den Verstößen gegen die Schutzregeln durchzuführen, um diese so bald wie möglich zu beheben sowie die Auswirkungen solcher Verstöße auf die Betroffenen zu verringern. Availpro verpflichtet sich, den Kunden nach der Kenntnisnahme über jegliche Datenschutzverletzung, die versehentlich oder auf illegale Weise zum Verlust, zur Änderung, zur Offenlegung oder zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die Gegenstand der Verarbeitung sind, unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. In dieser Inkenntnissetzung müssen angegeben sein:
Datenschutzverletzung. Eine Verletzung der Sicherheit beim Auftragnehmer, die zur unbeabsichtigten oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unberechtigten Weitergabe oder zum unberechtigten Zugriff auf die übermittelten, gespeicherten oder anderweitig verarbeiteten Daten führt (Artikel 4 der Datenschutz- Grundverordnung).
Datenschutzverletzung. Personal Data Breach
Datenschutzverletzung. Eine Datenschutzverletzung liegt vor, wenn eine nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesda- tenschutzgesetz (BDSG) oder anderen Regelungen zum Datenschutz unzulässige oder unrichtige • Erhebung, • Verarbeitung oder • Nutzung personenbezogener Daten Dritter durch den Versiche- rungsnehmer erfolgt. Dies gilt auch bei einer Verletzung vergleichbarer ausländischer Rechtsnormen.
Datenschutzverletzung. Eine Datenschutzverletzung ist jede Verletzung anwendbarer datenschutzrechtlicher Bestimmungen, wie beispielsweise der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG) oder vergleichbarer inländischer oder ausländischer Rechtsnormen. Datenverlust oder Datenbeschädigung ist das Einspeisen, die Verfälschung, Erstellung, Anpassung, Änderung oder Löschung von Daten, die bei einer Verarbeitung auf einem Computersystem dazu führen könnte, dass die Computersysteme oder die Daten beeinträchtigt, unlesbar oder beschädigt werden oder nicht mehr normal funktionieren bzw. dass der Verarbeitungsbetrieb unterbrochen oder gestört wird. Ein Denial-of-Service-Angriff ist jede bösartige Handlung, die zu einer Überlastung durch Anfragen und dadurch zu einer vollständigen oder teilweisen Störung oder Nichtverfügbarkeit von persönlichen Geräten oder Smart-Home-Geräten führt.
Datenschutzverletzung. Eine Datenschutzverletzung ist jede Verletzung von geltenden Datenschutzbestimmungen. Eine Datenschutzverletzung kann aus einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung hervorgehen. Zu den gesetzlichen Verpflichtungen zählen insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und vergleichbare inländische oder ausländische Rechtsnormen. Darüber hinaus ist ein Verstoß gegen eine selbst auferlegte unternehmensinterne Datenschutzrichtlinie eines Versicherten Unternehmens ebenfalls eine Datenschutzverletzung.
Datenschutzverletzung. Eine Verletzung der zum Schutz personenbezogener Daten vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen, sowie jeder Vorfall oder jedes Ereignis, das den Verlust personenbezogener Daten oder eine unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten zur Folge hat oder haben könnte.
Datenschutzverletzung. Ein Sicherheitsverstoß, der zur versehentlichen oder rechtswidrigen Vernichtung, Einbuße, Veränderung oder der unbefugten Offenlegung oder Abfrage von übermittelten, gespeicherten oder in anderer Form verarbeiteten personenbezogenen Daten führt.