Datenverbindungen Musterklauseln

Datenverbindungen. 23.1 HMC bietet in ihren Serviceleistungen Daten- verbindungen gemäß dem aktuellen Stand der Technik an. Diese Services sind durch Serviceverträge mit führenden Providern abgesichert.
Datenverbindungen. Wenn nicht anders vereinbart, verrechnen wir Datenverbindungen nach dem Tarif in definierten Dateneinheiten (z.B. 64 KB) – und zwar je Einheit mit dem ersten verbrauchten Bit das Entgelt für die gesamte Einheit.
Datenverbindungen. Soweit vom Endgerät des Kunden unterstützt, kann der Kunde über das E-Plus Mobilfunknetz über verschiedene Zugangstechnologien, z.B. UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) auf das Internet zugreifen. Dies gilt für paketvermittelte Daten. Telefónica Germany behält sich vor, nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung einer Datenverbindung durchzuführen, nach der die Datenverbindung sofort wieder aufgebaut werden kann. Bei Mobilfunk handelt es sich um ein „gemeinsam nutzbares Transportmedium“. Die tatsächlich erzielte Datenrate hängt von verschiedenen Faktoren ab (Anzahl der Nutzer in einer Zelle, Geografie etc.). Die Angabe einer garantierten Mindestgeschwindigkeit der Datenübertragung ist insofern nicht möglich. Telefónica Germany bietet IP-Dienste nach dem internationalen Standard RFC791 als gemeinsam nutzbares Transportmedium an. Nach diesem Standard ist die Transportkapazität nicht exklusiv nutzbar. Die dem einzelnen Kunden zustehende Transportkapazität wird durch die Anzahl anderer Nutzer und deren Nutzungsverhalten beeinflusst. Die Anzahl und das Verhalten anderer Nutzer können starken zeitlichen und örtlichen Schwankungen unterliegen. Alle Teilstrecken des IP- Transportes bis zum Internet werden kontinuierlich überwacht. Werden festgelegte Grenzwerte überschritten, wird die Transportkapazität im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten erweitert. Informationen zur geschätzten maximalen und beworbenen Download- und Upload Geschwindigkeit/ Bandbreite des Internetzugangs im jeweiligen Tarif sind der Preisliste zu entnehmen. Die tatsächlich zur Verfügung stehende Bandbreite ist variabel hängt u.a. ab von der Übertragungstechnologie, der Anzahl der eingebuchten Nutzer in der jeweiligen Funkzelle, dem Server des Inhalteanbieters sowie der Bewegung des Nutzers und der dem Standort innerhalb der Funkzelle. Bei erheblichen Abweichungen der Bandbreite können sich der Abruf und die Verbreitung von Informationen und Inhalten über den Internetzugang verlangsamen und Einschränkungen bei der Nutzung von Anwendungen und Diensten ergeben, die über den Internetzugang in Anspruch genommen werden. Die Bandbreite kann bei Erreichen eines bestimmten monatlichen Datenvolumens gekappt oder reduziert werden, soweit dies im Mobilfunktarif des Kunden vorgesehen ist. Volumengrenzen sowie reduzierte Up- und Downloadgeschwindigkeiten können der Preisliste entnommen werden. Nach Reduzierung der Bandbreite können sich der Abruf und die Verbreitung vo...
Datenverbindungen. DOKOM21 bietet die auf dem GSM-Standard basierenden Dienste GPRS (General Packet Radio Service), GPRS/EDGE (Enhanced Data Rates for GSM Evolution) und UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) bzw. HSPA/HSPA+/HSPA-DC (High Speed Packet Access) sowie LTE (Long Term Evolution) zur paketvermittelten Datenübertragung von abgehendem und ankommendem Datenverkehr an. Hierüber wird u.a. ein mobiler Zugang zum Internet ermöglicht. Voraussetzung für die Nutzung der genannten Übertragungstechnologien ist ein kundeneigenes Endgerät,das die jeweilige Übertragungstechnologie unterstützt. LTE steht nur im Rahmen von Mobilfunktarifen zur Verfügung, die LTE ausdrücklich beinhalten. Diese Information kann der aktuellen DOKOM21 Preisliste entnommen werden. Volumenabhängige mobile Internetnutzung (keine Buchung von Datenpaketen) kann zu erheblichen Kosten führen. Bezüglich der UMTS- Nutzung im Ausland gelten gesonderte Konditionen, die in der aktuellen DOKOM21 Preisliste einsehbar sind. Die nutzbare Datengeschwindigkeit ist variabel und hängt u.a. von der Übertragungstechnologie, der Anzahl der eingebuchten Nutzer in der jeweiligen Funkzelle, dem Server des Inhalteanbieters sowie der Bewegung des Nutzers und dem Standort innerhalb der Funkzelle ab. Ab einer Datennutzung über dem jeweils gebuchten Volumen pro Abrechnungszeitraum wird die Geschwindigkeit auf GPRS-Geschwindigkeit gedrosselt. Die Zugangspunkte (APN) spielen eine Rolle, um Daten über ein Mobilfunknetz zu senden oder zu empfangen, beim mobilen Aufbau einer Internetverbindung am Notebook oder auf dem Handy beim Senden einer MMS, beim Empfangen einer E-Mail, beim Surfen im Internet oder bei der Nutzung einer Handysoftware. Die Einstellungen für die Zugangspunkte werden automatisch bei erstmaligem Einlegen der SIM- Karte in ein Mobiltelefon vorgenommen. Alternativ können die Einstellungen für die Zugangspunkte auch durch den Kunden angefordert werden.
Datenverbindungen. 6.1 Soweit vom Endgerät des Kunden unterstützt, kann der Kunde über verschiedene Zugangs- technologien, z.B. UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) auf das Internet zu- greifen. Dies gilt für paketvermittelte Daten. Telefónica Germany behält sich vor, nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung einer Datenverbindung durchzuführen, nach der die Datenverbindung sofort wieder aufgebaut werden kann.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und