Datenverlust. Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aufgrund der Datenlöschung, -beschädigung oder Beeinträchtigung der Datenordnung aus Anlass von Installations-, Reparatur-, Wartungs- oder anderen Montagearbeiten. Versichert gelten ausschließlich die Kosten, die zur Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung von gespeichertem Datenmaterial aufgewendet werden müssen. Die benannten Schäden am Datenmaterial werden wie Sachschäden behandelt. Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind, bleiben gemäß Ziffer 7.6 AHB ausgeschlossen. Die Ausschlussbestimmungen der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen.
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Datenverlust. 35.1 Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aufgrund der Datenlöschung, -beschädigung oder Beeinträchtigung der Datenordnung aus Anlass von Installations-, Reparatur-, Wartungs- oder anderen Montagearbeiten. Versichert gelten ausschließlich die Kosten, die zur Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung von gespeichertem Datenmaterial aufgewendet werden müssen. Die benannten Schäden am Datenmaterial werden wie Sachschäden behandelt. Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind, bleiben gemäß Ziffer 7.6 AHB ausgeschlossen. Die Ausschlussbestimmungen der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen.
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