Deklarationspflicht Musterklauseln

Deklarationspflicht. Die Arbeitgeber sind gegenüber der Stiftung SAVE, vertreten durch die ZPK ver- pflichtet, ihren Betrieb sowie ihre Mitarbeiter online oder mittels zur Verfügung ste- hendem Formular zu deklarieren. Bei allfälligen Mutationen hat eine Anpassung der Deklaration zum jeweiligen Monatsende zu erfolgen.
Deklarationspflicht. Die Verleiher sind gegenüber der Stiftung SAVE, vertreten durch die ZPK, verpflich- tet, ihren Betrieb sowie ihre Mitarbeiter online oder mittels zur Verfügung stehender Excel Tabelle monatlich zu deklarieren.
Deklarationspflicht. Die Deklarationspflicht ist eine Vertragspflicht und keine Obliegenheit. Sie erfüllen diese Pflicht, indem Sie für jede Versicherungsperiode zu je- dem Versicherungsvertrag – nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags – das Anbauverzeichnis (siehe § 1 II. Pkt. 17 AVBPflanze) einreichen. Im Anbau- verzeichnis ist für jede Anbauposition (Schlag) der Hektarwert (Versiche- rungswert je Hektar), aus dem sich die Versicherungssumme errechnet, anzugeben.
Deklarationspflicht. Die Arbeitgeber sind gegenüber der Stiftung SAVE, vertreten durch die ZPK, verpflichtet, ihren Betrieb sowie ihre Mitarbeiter online oder mittels zur Verfügung stehendem Formular zu deklarieren. Bei allfälligen Muta- tionen hat eine Anpassung der Deklaration zum jeweiligen Monatsende zu erfolgen.
Deklarationspflicht. Die Arbeitgeber sind gegenüber der ZPK verpflichtet, ihren Betrieb sowie ihre Mit- arbeiter online oder mittels zur Verfügung stehendem Formular zu deklarieren. Bei allfälligen Mutationen hat eine Anpassung der Deklaration zum jeweiligen Monats- ende zu erfolgen.
Deklarationspflicht. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Jahresumsatz der unter diese Umsatz- Polizze fallenden Transporte termingerecht zu melden. Der Versicherer ist berechtigt, in die Geschäftsbücher und Korrespondenz des Versicherungsnehmers, soweit sie dessen versicherungspflichtige Transporte betreffen, Einsicht zu nehmen.
Deklarationspflicht. 1. Die Deklarationsangaben sind vom Lieferanten länderspezifisch zu prüfen und liegen in seiner Verantwortung.
Deklarationspflicht. 3.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer sämtliche unter die laufende Versicherung fallende Transporte und Lagerungen einzeln mit Angabe des Versicherungswertes unverzüglich anzumelden. Dabei hat er das Gut, die Verpackungsart, das Transportmittel und den Transportweg zu bezeichnen, eine Verladung in Containern oder Seeschiffsleichtern anzuzeigen sowie alle Umstände anzugeben, nach denen der Versicherer ausdrücklich gefragt hat.