Depotführung. Wenn der Anleger zu einem bestehenden UnionDepot weitere Fondsanteile beziehungs- weise sonstige Wertpapiere erwirbt, werden diese grundsätzlich in weiteren Unterdepots unter den bei der Eröffnung des UnionDepots getroffenen Regelungen geführt, es sei denn, es handelt sich um Fonds derselben Gattung, die die USB bereits für den Anleger verwahrt. Gleiches gilt, soweit Fonds derselben Gattung aufgrund regulatorischer Vorgaben geson- dert zu identifizieren sind, beispielsweise anhand eines bestimmten Erwerbszeitpunktes, an den unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen.
Depotführung. Der Kunde ist einverstanden, dass die Gesellschaft ein auf die Depot- führung spezialisiertes Kreditinstitut mit der Wahrnehmung einzelner Tätigkeiten im Rahmen der Investmentdepotführung und der Verwal- tung namens und für Rechnung der Gesellschaft beauftragt hat. Dieses Kreditinstitut ist im Rahmen seiner Tätigkeit berechtigt, Daten des Kunden, soweit zur Erfüllung vorgenannter Aufgabe erforderlich, unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen, zu nutzen, zu verarbeiten und zu speichern.
Depotführung. Der Postbank Förderfonds-Sparplan wird in einem Altersvorsorge-Invest- mentdepot verwaltet. In diesem Altersvorsorge-Investmentdepot werden gemäß den Vereinbarungen des Depoteröffnungsantrages Fondsanteile erworben. Depotinhaber des Altersvorsorge-Investmentdepots können ausschließ- lich natürliche Einzelpersonen werden, die bei Vertragsabschluss das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Eröffnung mehrerer Altersvorsorge-Investmentdepots auf denselben Depotinhaber ist aus- geschlossen.
Depotführung. Wenn der Anleger zu einem bestehenden UnionDepot weitere Fondsanteile beziehungsweise sonstige Wertpapiere erwirbt, werden diese grundsätzlich in weiteren Unterdepots unter den bei der Eröffnung des UnionDepots getroffenen Regelungen geführt, es sei denn, es handelt sich um Fonds derselben Gattung, die die USB bereits für den Anleger verwahrt. Gleiches gilt, soweit Fonds derselben Gattung aufgrund regulatorischer Vorgaben gesondert zu identifizie- ren sind, beispielsweise anhand eines bestimmten Erwerbszeitpunktes, an den unterschiedli- che Rechtsfolgen knüpfen. 000563 01.17 Die USB führt die Aufträge des Anlegers zum Erwerb oder zur Veräußerung über die jeweils fondsverwaltenden Kapitalverwaltungsgesellschaften aus.
Depotführung. Ausfertigung für MeinInvest
Depotführung. Ein Depotvertrag kommt mit Annahme des Antrags der Gesellschaft auf Depot- eröffnung durch die ebase zustande. Die Gesellschaft eröffnet das bAV Depot zum Zwecke der Anlage. Der Depotvertrag bildet die Grundlage für die Zusammenar- beit der Vertragsparteien. Es gelten für die Depotführung ergänzend die Allgemei- nen Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen der ebase“ genannt), sowie weitere mit dem Kunden vereinbarte Bedingungen, z. B. Be- dingungen für das Online-Banking Employee genannt für Depots und Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger (nach- folgend Bedingungen Online-Banking Employee genannt) und das Preis- und Leistungsverzeichnis, in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Das jeweils aktu- ell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis ist im geschützten Bereich des On- line-Banking zur Verfügung gestellt und kann zudem jederzeit kostenlos bei der ebase angefordert werden. Ferner ist Voraussetzung für die Depoteröffnung die Vorlage eines aktuellen und gültigen Registerauszugs sowie die Vorlage eines Unterschriftenproben- blatts mit Legitimationsprüfung der Verfügungsberechtigten der Gesellschaft. Im Rahmen der Depoteröffnung wird für die Gesellschaft ein Musterdepot mit allen relevanten Depotparametern angelegt. Die Arbeitnehmerdepots werden anhand einer Mitarbeiterliste bzw. anhand einer standardisierten Textdatei eröffnet. Falls neue Arbeitnehmer im Zeitablauf dazukommen, sind diese ebenfalls anhand der Mitarbeiterliste bzw. anhand der standardisierten Textdatei mitzuteilen. Die Depotnummern für die einzelnen Arbeitnehmerdepots werden bei Depoteröff- nung generiert und der Gesellschaft mitgeteilt. F 2748.14 – 09/2022 Mit der Unterschriftsleistung der Gesellschaft bei der Depoteröffnung ist die ge- nerelle Beauftragung der ebase verbunden, die durch die Gesellschaft angewie- senen Transaktionen auszuführen, die für die Abwicklung des bAV Depots not- wendig sind. Änderungen der Unterschriftsberechtigungen werden der ebase von der Gesellschaft unverzüglich mitgeteilt. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Verfügungsbefugnis der ebase bzgl. Fondsumschichtungen, auch im Rah- men eines Lifecycle-Modells sowie der Durchführung der von der Gesellschaft veranlassten Fondsportfolioanpassung und des Rebalancing, bei ihren Arbeit- nehmern sicherzustellen. Die ebase ist berechtigt, vor Ausführung von Verfügungen die Berechtigung der Ges...
Depotführung. Mit dem Direkt-Depot nehmen Sie am Internetbanking inklusive Post-Box teil. Konto-/Depotbezogene Dokumente und sonstige ggf. erforderliche Informationen werden Ihnen elektronisch in der Internetbanking Post-Box zur Verfügung gestellt. Ein Versand per Post erfolgt daher nicht. Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, bekommt jeder gesetzliche Vertreter in den nächsten Tagen Post, um das Passwort für das Internetbanking selbst festlegen zu können. Sie nutzen unser Internetbanking bereits? Dann können Sie Ihre bisherigen Zugangsdaten wie gewohnt weiter verwenden.
Depotführung