Zusammenlegung von Kundenaufträgen Musterklauseln

Zusammenlegung von Kundenaufträgen. Sollte die Raisin Bank Kundenaufträge oder ein Geschäft für eigene Rechnung zusammen mit einem anderen Kundenauftrag ausführen, wird dem Kunden hiermit mitgeteilt, dass eine derartige Zusammenlegung in Bezug auf einen bestimmten Auftrag nachteilig sein kann.
Zusammenlegung von Kundenaufträgen. Berenberg ist berechtigt, Kundenaufträge mit Aufträgen anderer Kunden zusammenzulegen und als aggregierte Aufträge (sogenannte Blockorder) auszuführen, wenn Auftragsvolumen, Wertpapierart, Marktsegment, aktuelle Marktliquidität und Preissensitivität des zu handelnden Finanzinstruments dieses im Interesse der betroffenen Kunden ratsam erscheinen lassen und es unwahrscheinlich ist, dass die Zusammenlegung der Aufträge insgesamt nachteilig ist. Eine Zusammenlegung kann dabei für einen einzelnen Auftrag, z.B. durch ein Sinken der Ausführungswahrscheinlichkeit bzw. Ausführungsgeschwindigkeit, nachteilig sein. Berenberg wird Aufträge nur dann zusammenlegen, wenn eine Benachteiligung einzelner Kunden unwahrscheinlich ist. Die Zuteilung zusammengelegter Aufträge wird dabei ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Auftragszuteilung vorgenommen.