Derivate. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nur zu Absicherungszwecken tätigen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- ständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkur- sen, Währungen oder diese Basiswerte nachbildende Indizes zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisi- kogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu er- mitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Deriva- ten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nach- folgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Sie summiert die Anrechnungsbeträge aller Derivate sowie Pensionsgeschäfte auf, die zur Steigerung des Investitionsgrades führen. Als Anrechnungsbetrag für Derivate und Finanzinstrumente mit deri- vativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Basiswerts zugrunde gelegt. Die Summe der Anrech- nungsbeträge für das Marktrisiko durch den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativen Kompo- nenten darf den Wert des Investmentvermögens nicht überschreiten. Die Gesellschaft darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie für Rechnung des Fonds die Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Die Ge- sellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: ◼ Grundformen von Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen Vermögensgegenständen, die für den Fonds erworben werden dürfen. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, die auf dem Einsatz von Derivaten beruhen, hinreichend genau erfassen und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben:
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Sources: Sales Contracts
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermö- gensgegenstände Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nur zu Absicherungszwecken tätigen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- ständen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkur- senWechselkursen, Währungen Aktien- und Rohstoffpreisen oder diese Basiswerte nachbildende Indizes auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisi- kogrenze Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu er- mittelnermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Deriva- ten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften Derivaten in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nach- folgend nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Sie summiert die Anrechnungsbeträge aller Derivate sowie Pensionsgeschäfte auf, die zur Steigerung des Investitionsgrades führen. Als Anrechnungsbetrag für Derivate und Finanzinstrumente mit deri- vativen derivativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Basiswerts zugrunde gelegt. Die Summe der Anrech- nungsbeträge Anrechnungsbeträge für das Marktrisiko durch den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativen Kompo- nenten Komponenten darf den Wert des Investmentvermögens Fondsvermögens nicht überschreiten. Die Gesellschaft darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie für Rechnung des Fonds die Basiswerte dieser Deri- vate Derivate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Die Ge- sellschaft Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: ◼ Grundformen von Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen Vermögensgegenständen, die für den Fonds erworben werden dürfen3 § 207 Abs. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, die auf dem Einsatz von Derivaten beruhen, hinreichend genau erfassen und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben:2 KAGB.
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Derivate. Die Gesellschaft darf für OGAW-Fonds Geschäfte mit Deriva- ten zu Absicherungszwecken und als Teil der Anlagestrategie tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des OGAW-Fonds zumindest zeitweise erhö- hen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kurs- schwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nur zu Absicherungszwecken tätigen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des OGAW-Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im OGAW-Fonds gehaltenen Vermögensgegen- ständen Vermögensge- genständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkur- sen, Währungen Aktien- und Rohstoffpreisen oder diese Basiswerte nachbildende Indizes auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft Gesell- schaft hat die Marktrisi- kogrenze Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen gesetz- lichen Vorgaben zu er- mittelnermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung Ver- ordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Deriva- tenDerivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften Pensionsge- schäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch Kapitalanlagege- setzbuch (nach- folgend nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten einfachen qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Sie summiert Hierzu vergleicht die Anrechnungsbeträge aller Ge- sellschaft das Marktrisiko des OGAW-Fonds mit dem Marktri- siko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Deri- vateenthaltensind.BeidemderivatefreienVergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des OGAW-Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absicherungen des Marktrisi- kos durch Derivate sowie Pensionsgeschäfte aufenthält. Die Zusammensetzung des Ver- gleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die zur Steigerung des Investitionsgrades führenfür den OGAW-Fonds gelten. Als Anrechnungsbetrag Das derivatefreie Vergleichsvermögen für Derivate den LI MULTI LEA- DERS FUND besteht aus einem Portfolio aus weltweiten Ak- tien, USD- und Finanzinstrumente mit deri- vativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Basiswerts zugrunde gelegtEuro-Anleihen. Die Summe der Anrech- nungsbeträge für das Marktrisiko durch Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des OGAW-Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zwei- fache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des OGAW-Fonds und Finanzinstrumenten des derivatefreien Ver- gleichsvermögens wird jeweils mit derivativen Kompo- nenten darf Hilfe eines geeigneten ei- genen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wert- veränderung der im OGAW-Fonds gehaltenen Vermögensge- genstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für poten- zielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den Wert des Investmentvermögens künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht überschreitenmit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie – vorbehaltlich eines geeigneten Risiko- managementsystems – für Rechnung des von OGAW-Fonds in jeg- liche Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass die Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Die Ge- sellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: ◼ Grundformen Deriva- te von Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen VermögensgegenständenVermögensgegenständen abgeleitet sind, die für den OGAW-Fonds erworben werden dürfen. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, oder von folgenden Basiswerten: – Zinssätze – Wechselkurse – Währungen – Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine ad- äquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf dem Einsatz von Derivaten beruhenden sie sich beziehen, hinreichend genau erfassen sowie in angemessener Weise veröffent- licht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Fi- nanzterminkontrakte und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben:Swaps sowie Kombinationen hieraus.
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Sources: Investment Agreement
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermö- gensgegenstände Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nur zu Absicherungszwecken tätigen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („MarktrisikogrenzeMarkt- risikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- ständen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen Kur- sen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkur- senWechselkursen, Währungen Aktien- und Rohstoffpreisen oder diese Basiswerte nachbildende Indizes auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisi- kogrenze laufend Marktrisikogrenze lau- fend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu er- mittelnermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Deriva- tenDerivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nach- folgend nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten einfachen quali- fizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Sie summiert Hierzu vergleicht die Anrechnungsbeträge aller Gesellschaft das Marktri- siko des Fonds mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate sowie Pensionsgeschäfte aufent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die zur Steigerung des Investitionsgrades führenfür den Fonds gelten. Als Anrechnungsbetrag Das derivatefreie Vergleichsvermögen für Derivate den Fonds besteht hauptsächlich aus Anleihen- und Finanzinstrumente mit deri- vativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Basiswerts zugrunde gelegtAktienindi- zes. Die Summe der Anrech- nungsbeträge für das Marktrisiko durch Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und Finanzinstrumenten des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit derivativen Kompo- nenten darf Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den Wert des Investmentvermögens tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht überschreitenmit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie - vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass die Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Die Ge- sellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: ◼ Grundformen Derivate von Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen VermögensgegenständenVermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf dem Einsatz von Derivaten beruhenden sie sich beziehen, hinreichend genau erfassen sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben:Swaps sowie Kombinationen hie- raus.
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Sources: Verkaufprospekt
Derivate. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängtDie Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nur zu Absicherungszwecken tätigen. Durch den Der Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko jedoch auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den Anlagezielen beziehungsweise zu einer Veränderung des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“)Anlagecharakters des Anlagefonds führen. Marktrisiko ist das VerlustrisikoBei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz II zur Anwendung. Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und werden nicht nur zur Absicherung von Anlagepositionen eingesetzt. Es dürfen sowohl Derivat-Grundformen wie auch exotische Derivate in einem vernachlässigbaren Umfang eingesetzt werden, das aus Schwankungen beim Marktwert von wie sie im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- ständen resultiertFonds- vertrag näher beschrieben sind (vgl. § 12), die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkur- sen, Währungen oder diese sofern deren Basiswerte nachbildende Indizes zurückzuführen gemäss Anlagepolitik als Anlage zulässig sind. Die Gesellschaft hat Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenste- henden Markt gehandelt oder OTC (over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Marktrisi- kogrenze laufend einzuhaltenVertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nach- kommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. Neben Credit Default Swaps (CDS) dürfen auch alle anderen Arten von Kreditderivaten (z.B. Total Return Swaps, Credit Spread Options, Credit Linked Notes) erworben werden, mit welchen Kreditrisiken auf Drittpartei- en, sog. Risikokäufer übertragen werden. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu er- mitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Deriva- ten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nach- folgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Sie summiert die Anrechnungsbeträge aller Derivate sowie Pensionsgeschäfte auf, die zur Steigerung des Investitionsgrades führen. Als Anrechnungsbetrag für Derivate und Finanzinstrumente Risikokäufer werden dafür mit deri- vativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Basiswerts zugrunde gelegteiner Prämie entschädigt. Die Summe Höhe dieser Prämie hängt u.a. von der Anrech- nungsbeträge für Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Faktoren sind in der Regel schwer zu bewerten, was das Marktrisiko durch den mit Kreditderivaten verbundene Risiko erhöht. Der Anlagefonds kann sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risikokäufer auftreten. Der Einsatz von Derivaten darf eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Fondsvermögen ausüben beziehungsweise einem Leerverkauf entspre- chen. Dabei darf das Gesamtengagement in Derivaten bis zu 100% des Nettofondsvermögens und Finanzinstrumenten mit derivativen Kompo- nenten darf den Wert mithin das Gesamtengagement des Investmentvermögens nicht überschreitenAnlage- fonds bis zu 200% seines Nettofondsvermögens betragen. Die Gesellschaft darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie für Rechnung des Fonds die Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände Unter Berück- sichtigung der Möglichkeit der vorübergehenden Kreditaufnahme im Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung Umfang von höchstens 10% des Fonds erwerben darfNettofondsvermögens gemäss § 13 Ziff. Die Ge- sellschaft darf für Rechnung 2 des Fonds erwerben: ◼ Grundformen von Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen Vermögensgegenständen, die für den Fonds erworben werden dürfen. Die Gesellschaft Fondsvertrags kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, die auf dem Einsatz von Derivaten beruhen, hinreichend genau erfassen und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für Rechnung das Gesamtengagement des Fonds erwerben:Anlagefonds insgesamt bis zu 210% des Nettofondsvermögens betragen.
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Sources: Fondsvertrag
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Ge- schäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträ- gen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kursschwankun- gen oder den Preiserwartungen anderer Vermö- gensgegenstände Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer derivati- ver Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nur zu Absicherungszwecken tätigen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das VerlustrisikoVer- lustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- ständen ge- haltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkur- senWech- selkursen, Währungen Aktien- und Rohstoffpreisen oder diese Basiswerte nachbildende Indizes auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisi- kogrenze Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu er- mittelnermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement Risikoma- nagement und Risikomessung beim Einsatz von Deriva- tenDerivaten, WertpapierWertpa- pier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nach- folgend nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft Ge- sellschaft den sogenannten einfachen qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung Deri- vateverordnung an. Sie summiert Hierzu vergleicht die Anrechnungsbeträge aller Gesellschaft das Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko des derivatefreien Vergleichsvermö- gens, in dem keine Derivate sowie Pensionsgeschäfte aufenthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichs- vermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die zur Steigerung des Investitionsgrades führenfür den Fonds gelten. Als Anrechnungsbetrag Das derivatefreie Vergleichs- vermögen für Derivate und Finanzinstrumente mit deri- vativen Komponenten wird grundsätzlich den Fonds ist der Marktwert des Basiswerts zugrunde gelegtIndex MSCI World, der hauptsächlich aus mehr als 1500 Aktien aus mehr als 23 Ländern weltweit besteht. Die Summe der Anrech- nungsbeträge für das Marktrisiko durch Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Markt- risiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermö- gens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und Finanzinstrumenten des derivatefreien Vergleichsvermö- gens wird jeweils mit derivativen Kompo- nenten darf den Wert des Investmentvermögens Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode; VaR), mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, und einer vordefinierten Haltedauer (z.B. 10 Tage). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungs- verfahren die Varianz-Kovarianz-Analyse bzw. die Monte-Carlo-Si- mulation und berücksichtigt alle wesentlichen Marktrisikofaktoren mit täglich aktualisierten empirischen Daten. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung der im Fonds gehalte- nen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at- Risk eines Portfolios gibt dabei einen in Geldeinheiten ausgedrückten Betrag zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten (z.B. 10 Tage) an, welcher mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, nicht überschreitenüberschritten wird. Die Gesellschaft darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanage- mentsystems – für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investie- ren. Voraussetzung ist, dass die Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Die Ge- sellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: ◼ Grundformen Derivate von Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen VermögensgegenständenVermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, oder von folgenden Basiswerten: ■ Zinssätze ■ Wechselkurse ■ Währungen ■ Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Be- zugsgrundlage für den Markt darstellen, auf dem Einsatz von Derivaten beruhenden sie sich beziehen, hinreichend genau erfassen sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben:Swaps sowie Kombinationen hieraus.
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Sources: Sales Contracts
Derivate. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nicht nur zu Absicherungszwecken Absicherungszwecken, sondern auch als Teil der Anlagestrategie tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzie- lung von Zusatzerträgen, d.h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zu- mindest zeitweise erhöhen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- ständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkur- sen, Währungen Aktien- und Rohstoffpreisen oder diese Basiswerte nachbildende Indizes auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisi- kogrenze Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu er- mittelnermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung Risikomes- sung beim Einsatz von Deriva- tenDerivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch Ka- pitalanlagegesetzbuch (nach- folgend nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Sie summiert die Anrechnungsbeträge aller Derivate sowie Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte auf, die zur Steigerung des Investitionsgrades führen. Als Anrechnungsbetrag für Derivate und Finanzinstrumente mit deri- vativen derivativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Basiswerts Basiswertes zugrunde gelegt. Die Summe der Anrech- nungsbeträge Anrechnungsbeträge für das Marktrisiko durch den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativen Kompo- nenten Komponenten darf den Wert des Investmentvermögens nicht überschreiten. Die Gesellschaft darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie für Rechnung des Fonds die Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Die Ge- sellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: ◼ – Grundformen von Derivaten ◼ – Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ – Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen Vermögensgegenständen, die für den Fonds erworben werden dürfen. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, die auf dem Einsatz von Derivaten beruhen, hinreichend genau erfassen und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben:
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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten zu Absicherungszwecken und als Teil der Anlagestrategie tä- tigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kurs- schwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nur zu Absicherungszwecken tätigen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko Marktrisi- ko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert Markt- wert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- ständen resultiertVermögensgegenständen re- sultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkur- senWechselkursen, Währungen Aktien- und Rohstoffpreisen oder diese Basiswerte nachbildende Indizes auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisi- kogrenze Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben Vor- gaben zu er- mittelnermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Deriva- tenDerivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nach- folgend nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten einfachen qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Sie summiert Hierzu vergleicht die Anrechnungsbeträge aller Ge- sellschaft das Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko ei- nes virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate sowie Pensionsgeschäfte aufenthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber kei- ne Steigerungen oder Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichsver- mögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlage- politik entsprechen, die zur Steigerung des Investitionsgrades führenfür den Fonds gelten. Als Anrechnungsbetrag Das derivatef- reie Vergleichsvermögen für Derivate den FVV Select AMI besteht aus einem Portfolio aus weltweiten Aktien und Finanzinstrumente mit deri- vativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Basiswerts zugrunde gelegtEuro-Unterneh- mensanleihen. Die Summe der Anrech- nungsbeträge für das Marktrisiko durch Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen deri- vatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und Finanzinstrumenten des derivatefreien Vergleichs- vermögens wird jeweils mit derivativen Kompo- nenten darf Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Ge- sellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Ge- schäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertver- änderung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen be- stimmt, nämlich den Wert des Investmentvermögens künftigen Entwicklungen der Marktprei- se, und ist daher nicht überschreitenmit Sicherheit vorhersagbar. Das zu er- mittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie – vorbehaltlich eines geeigneten Risiko- managementsystems – für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass die Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Die Ge- sellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: ◼ Grundformen Derivate von Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen VermögensgegenständenVermögensgegenständen abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, oder von folgenden Basiswerten: – Zinssätze – Wechselkurse – Währungen – Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine ad- äquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf dem Einsatz von Derivaten beruhenden sie sich beziehen, hinreichend genau erfassen sowie in angemessener Weise veröffent- licht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Fi- nanzterminkontrakte und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben:Swaps sowie Kombinationen hieraus.
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Sources: Sales Contracts
Derivate. Ein Derivat ist ein InstrumentIn Übereinstimmung mit den in Anhang D beschriebenen Anlagegrenzen und -beschränkungen kann jeder Fonds Derivate zur Absicherung von Markt- oder Währungsrisiken, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nur zur effektiven Portfolioverwaltung und zu Absicherungszwecken tätigenAnlagezwecken, wie in Anhang F näher beschrieben, nutzen. Durch den Einsatz von Derivaten darf werden die Fonds unter Umständen höheren Risiken ausgesetzt. Dabei kann es sich unter anderem um das Marktrisiko Kreditrisiko in Bezug auf Kontrahenten handeln, mit denen die Fonds Geschäfte abschließen, oder um das Erfüllungsrisiko, das Volatilitätsrisiko, das Risiko aus Transaktionen mit außerbörslichen Derivaten („Over-the-Counter“- Transaktionsrisiken), das Risiko einer mangelnden Liquidität der Derivate, das Risiko einer unvollständigen Nachbildung zwischen der Wertänderung des Derivats und derjenigen des Basiswerts, den der entsprechende Fonds nachbilden möchte, oder das Risiko höherer Transaktionskosten als bei der Direktanlage in die Basiswerte. Einige Derivate sind mit einem Leverage verbunden und können daher die Anlageverluste für die Fonds vergrößern oder anderweitig erhöhen. Gemäß branchenüblicher Praxis kann ein Fonds beim Kauf von Derivaten verpflichtet sein, seine Verpflichtungen gegenüber seinem Kontrahenten zu besichern. Dies kann bei nicht vollständig finanzierten Derivaten bedeuten, dass Sicherheiten als Ersteinschuss (Initial Margin) und/oder Nachschuss (Variation Margin) beim Kontrahenten hinterlegt werden müssen. Bei Derivaten, bei denen ein Fonds Vermögenswerte als Ersteinschuss bei einem Kontrahenten hinterlegen muss, werden diese Vermögenswerte eventuell nicht vom Vermögen des Kontrahenten getrennt geführt, und wenn diese Vermögenswerte frei austauschbar und ersetzbar sind, hat der Fonds eventuell nur einen Anspruch auf Rückgabe gleichwertiger Vermögenswerte anstelle der ursprünglich beim Kontrahenten als Sicherheit hinterlegten Vermögenswerte. Wenn der Kontrahent überschüssige Einschüsse bzw. Sicherheiten verlangt, können diese Einlagen oder Vermögenswerte den Wert der Verpflichtungen des entsprechenden Fonds gegenüber dem Kontrahenten überschreiten. Da die Bedingungen eines Derivats eventuell vorsehen, dass ein Kontrahent einem anderen Kontrahenten gegenüber nur dann Sicherheiten zur Deckung der aus dem Derivat resultierenden Variation Margin stellen muss, wenn ein bestimmter Mindestbetrag erreicht ist, trägt der Fonds darüber hinaus eventuell ein unbesichertes Risiko gegenüber einem Kontrahenten im Rahmen eines Derivats bis zu diesem Mindestbetrag. Derivatkontrakte können hohen Schwankungen unterliegen, und der Ersteinschuss ist in der Regel im Vergleich zum Kontraktvolumen gering, sodass die Transaktionen möglicherweise hinsichtlich des Marktrisikos mit einem Leverage verbunden sind. Vergleichsweise geringe Marktbewegungen können deutlich stärkere Auswirkungen auf Derivate als auf herkömmliche Anleihen oder Aktien haben. Gehebelte Derivatepositionen können deshalb die Volatilität des Fonds höchstens verdoppeln erhöhen. Die Fonds werden zwar keine Kredite aufnehmen, um ein Leverage zu erzielen; sie können jedoch beispielsweise mit dem Ziel der Steuerung ihres Risikos synthetische Short- Positionen über Derivate einnehmen, stets unter Einhaltung der in Anhang D dieses Prospektes aufgeführten Beschränkungen. Bestimmte Fonds können Long-Positionen durch Einsatz von Derivaten (synthetische Long-Positionen) eingehen, wie Long- Positionen in Futures einschließlich Devisentermingeschäften. Mit der Anlage in Derivate können unter anderem die folgenden weiteren Risiken verbunden sein: Ein Kontrahent könnte gegen seine Verpflichtungen zur Stellung einer Sicherheit verstoßen, oder es könnte aus operativen Gründen (wie z.B. zeitlichen Abständen zwischen der Berechnung des Risikos und der Stellung zusätzlicher oder alternativer Sicherheiten durch einen Kontrahenten oder dem Verkauf von Sicherheiten bei einem Ausfall eines Kontrahenten) vorkommen, dass das Kreditrisiko eines Fonds gegenüber seinem Kontrahenten im Rahmen eines Derivatkontraktes nicht vollständig besichert ist. Jeder Fonds wird jedoch weiterhin die in Anhang D dargelegten Grenzen einhalten. Ein Fonds kann aufgrund des Einsatzes von Derivaten auch einem rechtlichen Risiko ausgesetzt sein. Dabei handelt es sich um das Risiko eines Verlustes aufgrund einer Gesetzesänderung oder einer unerwarteten Anwendung eines Gesetzes oder einer Rechtsvorschrift oder aufgrund der Tatsache, dass ein Gericht Verträge für rechtlich nicht durchsetzbar erklärt. Die Fonds können Derivate verwenden, um den Einsatz komplexer Investmentmanagement-Techniken zu ermöglichen. Dies beinhaltet u.a. insbesondere: E den Einsatz von Swap-Kontrakten zur Steuerung des Zinsrisikos; E den Einsatz von Swap-Kontrakten, um zu Anlagezwecken ein Engagement in einen oder mehrere Indizes zu erzielen; E den Einsatz von Devisenderivaten, um Devisenrisiken zu erwerben oder zu veräußern; E den Erwerb oder die Veräußerung von Optionen zu Anlagezwecken; E den Einsatz von Credit Default Swaps, um Kreditrisiken zu erwerben oder zu veräußern; E den Einsatz von Volatilitätsderivaten zur Anpassung des Volatilitätsrisikos; E den Einsatz von Differenz- oder Terminkontrakten, um ein Engagement am Markt zu erzielen; E den Einsatz von synthetischen Short-Positionen, um gegebenenfalls die Anlagechancen, die sich aufgrund negativer Anlageerwartungen ergeben, nutzen zu können; und E den Einsatz von synthetischen Long-Positionen, um ein Engagement am Markt zu erzielen. Die Anleger sollten die im nachstehenden Abschnitt „Marktrisikogrenze“)Derivate und sonstige komplexe Anlageinstrumente und -techniken“ beschriebenen Risiken im Zusammenhang mit den verschiedenen Arten von Derivaten und Strategien zur Kenntnis nehmen. Marktrisiko ist Werden derivative Instrumente auf diese Weise eingesetzt, erhöht sich dadurch unter Umständen das VerlustrisikoGesamtrisiko des Fonds. Dementsprechend setzt die Gesellschaft Risikomanagementverfahren ein, die es der Verwaltungsgesellschaft ermöglichen, jederzeit das mit den einzelnen Positionen verbundene Risiko und deren Beitrag zum Gesamtrisikoprofil des Fonds zu überwachen und zu bewerten. Um das Gesamtmarktrisiko jedes Fonds zu ermitteln und sicherzustellen, dass jeder Fonds die in Anhang D aufgeführten Anlagebeschränkungen einhält, wendet die Verwaltungsgesellschaft die „Commitment-Methode“ oder die „Value at Risk“ (VaR)-Methode“ an. Welche der beiden Methoden bei einem Fonds verwendet wird, entscheidet die Verwaltungsgesellschaft auf der Grundlage der Anlagestrategie des jeweiligen Fonds. Einzelheiten über die für jeden Fonds verwendeten Verfahren finden sich in Anhang F. Weitere Einzelheiten zu den von den einzelnen Fonds angewandten derivativen Strategien entnehmen Sie bitte den Anlagezielen der einzelnen Fonds, die in Anhang F erläutert werden, und dem aktuellen Risikomanagementprogramm, das aus Schwankungen beim Marktwert von auf Anfrage vom Investor Servicing Team vor Ort erhältlich ist. NM0823U-3034267-20/304 Die Fonds können Wertpapierleihen eingehen. Fonds, die Wertpapierleihen eingehen, sind gegenüber den Kontrahenten der Wertpapierleihgeschäfte einem Kreditrisiko ausgesetzt. Fondsanlagen können über einen Zeitraum hinweg an Kontrahenten verliehen werden. Der Ausfall eines Kontrahenten kann zusammen mit einem Rückgang des ▇▇▇▇▇ der Sicherheiten unter den Wert der verliehenen Wertpapiere zu einer Verringerung im Wert des Fonds gehaltenen Vermögensgegen- ständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkur- sen, Währungen oder diese Basiswerte nachbildende Indizes zurückzuführen sindführen. Die Gesellschaft hat beabsichtigt sicherzustellen, dass bei der Wertpapierleihe immer vollumfänglich Sicherheiten geleistet werden, allerdings sind die Marktrisi- kogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung Fonds, soweit bei der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu er- mitteln; diese ergeben sich aus Wertpapierleihe Sicherheiten nicht vollumfänglich geleistet werden (beispielsweise aufgrund von Zeitabstimmungsproblemen infolge von Zahlungsverzögerungen), gegenüber den Kontrahenten der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Deriva- ten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nach- folgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Sie summiert die Anrechnungsbeträge aller Derivate sowie Pensionsgeschäfte auf, die zur Steigerung des Investitionsgrades führen. Als Anrechnungsbetrag für Derivate und Finanzinstrumente mit deri- vativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Basiswerts zugrunde gelegt. Die Summe der Anrech- nungsbeträge für das Marktrisiko durch den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativen Kompo- nenten darf den Wert des Investmentvermögens nicht überschreiten. Die Gesellschaft darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie für Rechnung des Fonds die Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Die Ge- sellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: ◼ Grundformen von Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen Vermögensgegenständen, die für den Fonds erworben werden dürfen. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, die auf dem Einsatz von Derivaten beruhen, hinreichend genau erfassen und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben:Wertpapierleihgeschäfte einem Kreditrisiko ausgesetzt.
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Sources: Prospectus
Derivate. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermö- gensgegenstände Vermögensge- genstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente Finan- zinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nur zu Absicherungszwecken tätigen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko Marktri- siko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- ständen resultiertVermögensgegenständen resul- tiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkur- senWechselkursen, Währungen Aktien- und Rohstoffpreisen oder diese Basiswerte nachbildende Indizes auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisi- kogrenze Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu er- mittelnermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Deriva- tenDerivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nach- folgend nachfolgend „DerivateverordnungDe- rivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Sie summiert die Anrechnungsbeträge aller Derivate sowie Pensionsgeschäfte Wertpapier-Darlehen und Pensionsge- schäfte auf, die zur Steigerung des Investitionsgrades führen. Als Anrechnungsbetrag für Derivate und Finanzinstrumente mit deri- vativen derivativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Basiswerts Basiswertes zugrunde gelegt. Die Summe der Anrech- nungsbeträge Anrechnungs- beträge für das Marktrisiko durch den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativen Kompo- nenten Komponenten darf den Wert des Investmentvermögens nicht überschreiten. Die Gesellschaft darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie für Rechnung des Fonds die Basiswerte dieser Deri- vate Derivate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Investmentvermögen Invest- mentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Die Ge- sellschaft Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: ◼ – Grundformen von Derivaten ◼ – Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ – Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen Vermögensgegenständen, die für den Fonds erworben werden dürfen. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, die auf dem Einsatz von Derivaten beruhen, hinreichend genau erfassen und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben:
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Sources: Verkaufsprospekt
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Ge- schäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträ- gen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kursschwankun- gen oder den Preiserwartungen anderer Vermö- gensgegenstände Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer derivati- ver Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nur zu Absicherungszwecken tätigen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das VerlustrisikoVer- lustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- ständen ge- haltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkur- senWech- selkursen, Währungen Aktien- und Rohstoffpreisen oder diese Basiswerte nachbildende Indizes auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisi- kogrenze Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu er- mittelnermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement Risikoma- nagement und Risikomessung beim Einsatz von Deriva- tenDerivaten, WertpapierWertpa- pier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nach- folgend nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft Ge- sellschaft den sogenannten einfachen qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung Deri- vateverordnung an. Sie summiert Hierzu vergleicht die Anrechnungsbeträge aller Gesellschaft das Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko des derivatefreien Vergleichsvermö- gens. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Derivate sowie Pensionsgeschäfte aufenthält. Die Zusam- mensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anla- gezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die zur Steigerung für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds ist der Index EURO STOXX 50, der sich aus 50 großen, börsennotierten Unterneh- men des Investitionsgrades führenEuro-Währungsgebiets zusammensetzt. Als Anrechnungsbetrag für Derivate und Finanzinstrumente mit deri- vativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Basiswerts zugrunde gelegt. Die Summe der Anrech- nungsbeträge für das Marktrisiko durch Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Markt- risiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermö- gens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und Finanzinstrumenten des derivatefreien Vergleichsvermö- gens wird jeweils mit derivativen Kompo- nenten darf den Wert des Investmentvermögens Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode; VaR), mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, und einer vordefinierten Haltedauer (z.B. 10 Tage). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungs- verfahren die Varianz-Kovarianz-Analyse bzw. die Monte-Carlo-Si- mulation und berücksichtigt alle wesentlichen Marktrisikofaktoren mit täglich aktualisierten empirischen Daten. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung der im Fonds gehalte- nen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at- Risk eines Portfolios gibt dabei einen in Geldeinheiten ausgedrückten Betrag zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten (z.B. 10 Tage) an, welcher mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, nicht überschreitenüberschritten wird. Die Gesellschaft darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanage- mentsystems – für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investie- ren. Voraussetzung ist, dass die Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Die Ge- sellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: ◼ Grundformen Derivate von Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen VermögensgegenständenVermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, oder von folgenden Basiswerten: ■ Zinssätze ■ Wechselkurse ■ Währungen ■ Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Be- zugsgrundlage für den Markt darstellen, auf dem Einsatz von Derivaten beruhenden sie sich beziehen, hinreichend genau erfassen sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben:Swaps sowie Kombinationen hieraus.
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Sources: Sales Contracts
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Ge- schäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträ- gen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kursschwankun- gen oder den Preiserwartungen anderer Vermö- gensgegenstände Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer derivati- ver Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nur zu Absicherungszwecken tätigen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das VerlustrisikoVer- lustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- ständen ge- haltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkur- senWech- selkursen, Währungen Aktien- und Rohstoffpreisen oder diese Basiswerte nachbildende Indizes auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisi- kogrenze Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu er- mittelnermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement Risikoma- nagement und Risikomessung beim Einsatz von Deriva- tenDerivaten, WertpapierWertpa- pier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nach- folgend nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft Ge- sellschaft den sogenannten einfachen qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung Deri- vateverordnung an. Sie summiert Hierzu vergleicht die Anrechnungsbeträge aller Gesellschaft das Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko des derivatefreien Vergleichsvermö- gens. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Derivate sowie Pensionsgeschäfte aufenthält. Die Zusam- mensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anla- gezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die zur Steigerung des Investitionsgrades führenfür den Fonds gel- ten. Als Anrechnungsbetrag Das derivatefreie Vergleichsvermögen für Derivate und Finanzinstrumente mit deri- vativen Komponenten wird grundsätzlich den Fonds ist der Marktwert des Basiswerts zugrunde gelegtUBS Commodities Constant Maturity Index, der die Wertentwicklung einer breiten Palette von Rohstoffen abdeckt. Die Summe der Anrech- nungsbeträge für das Marktrisiko durch Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Markt- risiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermö- gens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und Finanzinstrumenten des derivatefreien Vergleichsvermö- gens wird jeweils mit derivativen Kompo- nenten darf den Wert des Investmentvermögens Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode; VaR), mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, und einer vordefinierten Haltedauer (z.B. 10 Tage). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungs- verfahren die Varianz-Kovarianz-Analyse bzw. die Monte-Carlo-Si- mulation und berücksichtigt alle wesentlichen Marktrisikofaktoren mit täglich aktualisierten empirischen Daten. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung der im Fonds gehalte- nen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at- Risk eines Portfolios gibt dabei einen in Geldeinheiten ausgedrückten Betrag zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten (z.B. 10 Tage) an, welcher mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, nicht überschreitenüberschritten wird. Die Gesellschaft darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanage- mentsystems – für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investie- ren. Voraussetzung ist, dass die Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Die Ge- sellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: ◼ Grundformen Derivate von Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen VermögensgegenständenVermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, oder von folgenden Basiswerten: ■ Zinssätze ■ Wechselkurse ■ Währungen ■ Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Be- zugsgrundlage für den Markt darstellen, auf dem Einsatz von Derivaten beruhenden sie sich beziehen, hinreichend genau erfassen sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben:Swaps sowie Kombinationen hieraus.
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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfo- liosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Die Gesellschaft darf für den Fonds jedoch keine Derivate oder Finanzinstrumente mit derivater Komponente erwerben, deren Basiswerte verzinsliche Wertpapiere sind. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermö- gensgegenstände Ver- mögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nur zu Absicherungszwecken tätigen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- ständen Vermögensge- genständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkur- senWech- selkursen, Währungen Aktien- und Rohstoffpreisen oder diese Basiswerte nachbildende Indizes auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisi- kogrenze Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu er- mittelnermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Deriva- tenDerivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen Investmentver- mögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nach- folgend nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten einfachen qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Sie summiert Hierzu vergleicht die Anrechnungsbeträge aller Gesellschaft das Marktrisiko des Fonds mit dem Markt- risiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate sowie Pensionsgeschäfte aufenthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichs- vermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds ent- spricht, das aber keine Steigerungen oder Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammen- setzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die zur Steigerung des Investitionsgrades führenfür den Fonds gelten. Als Anrechnungsbetrag Das derivatefreie Vergleichsvermögen für Derivate und Finanzinstrumente mit deri- vativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Basiswerts zugrunde gelegtden Fonds besteht hauptsächlich aus nordamerikanischen Aktien. Die Summe der Anrech- nungsbeträge für das Marktrisiko durch Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und Finanzinstrumenten des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit derivativen Kompo- nenten darf Hilfe eines geeigneten eige- nen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsver- fahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den Wert des Investmentvermögens tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Port- folios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen be- stimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht überschreitenmit Sicherheit vorhersagbar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie - vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - für Rechnung des Fonds in jegli- che Derivate investieren, sofern deren Basiswert kein verzinsliches Wertpapier ist. Voraussetzung ist, dass die Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Die Ge- sellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: ◼ Grundformen von Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen VermögensgegenständenVermögensgegenständen abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine bestimmte Menge eines be- stimmten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, die auf dem Einsatz von Derivaten beruhen, hinreichend genau erfassen und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben:im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf alle für den Fonds erwerbbaren Ver- mögensgegenstände, die nach den Anlagebedingungen als Basiswerte für Derivate dienen können, abschließen.
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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Ge- schäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzer- trägen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Sofern für den Fonds Geschäfte mit Derivaten getätigt werden, erfolgt dies aus- schließlich zu Absicherungszwecken. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kursschwankun- gen oder den Preiserwartungen anderer Vermö- gensgegenstände Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer derivati- ver Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nur zu Absicherungszwecken tätigen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das VerlustrisikoVer- lustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- ständen ge- haltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkur- senWech- selkursen, Währungen Aktien- und Rohstoffpreisen oder diese Basiswerte nachbildende Indizes auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisi- kogrenze Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu er- mittelnermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement Risikoma- nagement und Risikomessung beim Einsatz von Deriva- tenDerivaten, WertpapierWertpa- pier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nach- folgend nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft Ge- sellschaft den sogenannten einfachen qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung Deri- vateverordnung an. Sie summiert Hierzu vergleicht die Anrechnungsbeträge aller Gesellschaft das Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko des derivatefreien Vergleichsvermö- gens. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Derivate sowie Pensionsgeschäfte aufenthält. Die Zu- sammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die zur Steigerung des Investitionsgrades führenfür den Fonds gelten. Als Anrechnungsbetrag Das derivatefreie Vergleichsvermögen für Derivate und Finanzinstrumente mit deri- vativen Komponenten wird grundsätzlich den Fonds ist der Marktwert des Basiswerts zugrunde gelegtIndex MSCI Europa, der hauptsächlich aus mehr als 400 Aktien aus 15 Ländern Europas besteht. Die Summe der Anrech- nungsbeträge für das Marktrisiko durch Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Markt- risiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermö- gens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und Finanzinstrumenten des derivatefreien Vergleichsvermö- gens wird jeweils mit derivativen Kompo- nenten darf den Wert des Investmentvermögens Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode; VaR), mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, und einer vordefinierten Haltedauer (z.B. 10 Tage). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungs- verfahren die Varianz-Kovarianz-Analyse bzw. die Monte-Carlo-Si- mulation und berücksichtigt alle wesentlichen Marktrisikofaktoren mit täglich aktualisierten empirischen Daten. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung der im Fonds gehalte- nen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at- Risk eines Portfolios gibt dabei einen in Geldeinheiten ausgedrückten Betrag zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten (z.B. 10 Tage) an, welcher mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, nicht überschreitenüberschritten wird. Die Gesellschaft darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanage- mentsystems – für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investie- ren. Voraussetzung ist, dass die Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Die Ge- sellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: ◼ Grundformen Derivate von Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen VermögensgegenständenVermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, oder von folgenden Basiswerten: ■ Zinssätze ■ Wechselkurse ■ Währungen ■ Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Be- zugsgrundlage für den Markt darstellen, auf dem Einsatz von Derivaten beruhenden sie sich beziehen, hinreichend genau erfassen sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben:Swaps sowie Kombinationen hieraus.
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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermö- gensgegenstände Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nur zu Absicherungszwecken tätigen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („MarktrisikogrenzeMarkt- risikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- ständen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen Kur- sen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkur- senWechselkursen, Währungen Aktien- und Rohstoffpreisen oder diese Basiswerte nachbildende Indizes auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisi- kogrenze laufend Marktrisikogrenze lau- fend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu er- mittelnermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Deriva- tenDerivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nach- folgend nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten einfachen quali- fizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Sie summiert Hierzu vergleicht die Anrechnungsbeträge aller Gesellschaft das Marktri- siko des Fonds mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate sowie Pensionsgeschäfte aufent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die zur Steigerung des Investitionsgrades führenfür den Fonds gelten. Als Anrechnungsbetrag Das derivatefreie Vergleichsvermögen für Derivate und Finanzinstrumente mit deri- vativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Basiswerts zugrunde gelegtden Fonds besteht hauptsächlich aus Wertpapierindizes. Die Summe der Anrech- nungsbeträge für das Marktrisiko durch Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und Finanzinstrumenten des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit derivativen Kompo- nenten darf den Wert des Investmentvermögens nicht überschreitenHilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie für Rechnung des verwendet hierbei als Modellierungsverfahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung der im Fonds die Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch gehaltenen Vermögensgegenstände im Investmentvermögen hätten entstehen könnenZeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darfnämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Ge- sellschaft Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: ◼ Grundformen in jegliche Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass die Derivate von Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen VermögensgegenständenVermögensgegenständen abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf dem Einsatz von Derivaten beruhenden sie sich beziehen, hinreichend genau erfassen sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben:Swaps sowie Kombinationen hie- raus.
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Derivate. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nicht nur zu Absicherungszwecken Absicherungszwecken, sondern auch als Teil der Anlagestrategie tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzie- lung von Zusatzerträgen, d.h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zu- mindest zeitweise erhöhen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- ständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkur- sen, Währungen Aktien- und Rohstoffpreisen oder diese Basiswerte nachbildende Indizes auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisi- kogrenze Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu er- mittelnermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung Risikomes- sung beim Einsatz von Deriva- tenDerivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch Ka- pitalanlagegesetzbuch (nach- folgend nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten einfachen qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Sie summiert Hierzu vergleicht die Anrechnungsbeträge aller Gesellschaft das Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko ei- nes virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate sowie Pensionsgeschäfte aufenthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichs- vermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die zur Steigerung des Investitionsgrades führenfür den Fonds gelten. Als Anrechnungsbetrag Das derivate- freie Vergleichsvermögen für Derivate und Finanzinstrumente mit deri- vativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Basiswerts zugrunde gelegtden Fonds besteht aus in auf Euro denominierten festverzinslichen Wertpapieren. Die Summe der Anrech- nungsbeträge für das Marktrisiko durch Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und Finanzinstrumenten des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit derivativen Kompo- nenten darf den Wert des Investmentvermögens nicht überschreitenHilfe eines geeigneten eige- nen Risikomodells ermittelt (sogenannte Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft darf regelmäßig verwendet hierbei als Modellie- rungsverfahren die moderne historische Simulation oder Monte-Carlo-Simulation. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten aus- gedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wert- veränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersagbar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur Derivate erwerben, wenn sie mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf- vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsys- tems- für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass die Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Die Ge- sellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: ◼ Grundformen Derivate von Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen VermögensgegenständenVermögens- gegenständen abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: ◼ Zinssätze ◼ Wechselkurse ◼ Währungen ◼ Finanzindizes, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums, eine bestimmte Menge eines bestimm- ten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, die auf dem Einsatz von Derivaten beruhen, hinreichend genau erfassen und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben:im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf für den Fonds erwerbbare Wertpapiere und Geld- marktinstrumente, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen sowie auf Qualifizierte Finanzindizes abschließen.
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