Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko des Fonds mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Anleihen- und Aktienindi- zes. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf - vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass die Derivate von Vermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raus.
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Samples: Verkaufprospekt
Derivate. Die Gesellschaft darf für den OGAW-Fonds Geschäfte mit Deriva- ten zu Absicherungszwecken und als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des OGAW-Fonds zumindest zeitweise erhöhenerhö- hen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kurs- schwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des OGAW-Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im OGAW-Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen Vermögensge- genständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, WechselkursenWechselkur- sen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft Gesell- schaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen gesetz- lichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung Ver- ordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften Pensionsge- schäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch Kapitalanlagege- setzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft Ge- sellschaft das Marktri- siko Marktrisiko des OGAW-Fonds mit dem Marktrisiko Marktri- siko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen Deri- vateenthaltensind.BeidemderivatefreienVergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des OGAW-Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen Absicherungen des Marktrisikos Marktrisi- kos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens Ver- gleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den OGAW-Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds LI MULTI LEA- DERS FUND besteht hauptsächlich aus Anleihen- einem Portfolio aus weltweiten Ak- tien, USD- und Aktienindi- zesEuro-Anleihen. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des OGAW-Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache Zwei- fache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des OGAW-Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens Ver- gleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen ei- genen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung Wert- veränderung der im OGAW-Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände Vermögensge- genstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle poten- zielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf - – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - Risiko- managementsystems – für Rechnung des von OGAW-Fonds in jegliche jeg- liche Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass die Derivate Deriva- te von Vermögensgegenstän- den Vermögensgegenständen abgeleitet sind, die für den OGAW-Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • – Zinssätze • – Wechselkurse • – Währungen • – Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate ad- äquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht veröffent- licht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte Fi- nanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raushieraus.
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Samples: Investment Agreement
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nicht nur zu Absicherungszwecken, sondern auch als Teil der Anlagestrategie tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzie- lung von Zusatzerträgen, d.h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zu- mindest zeitweise erhöhen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen Vermögensgegen- ständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, WechselkursenWechselkur- sen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung Risikomes- sung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch Ka- pitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko eines ei- nes virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten enthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens Vergleichs- vermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie derivate- freie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Anleihen- und Aktienindi- zesin auf Euro denominierten festverzinslichen Wertpapieren. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen eige- nen Risikomodells ermittelt (sog. sogenannte Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren Modellie- rungsverfahren die moderne historische Simulation oder Monte-Carlo-Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung Wertveränderung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte aus- gedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung Wert- veränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- barvorhersagbar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf - darf- vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - Risikomanagementsys- tems- für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass die Derivate von Vermögensgegenstän- den Vermögens- gegenständen abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • ◼ Zinssätze • ◼ Wechselkurse • ◼ Währungen • Finanzindices◼ Finanzindizes, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raushieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums, eine bestimmte Menge eines bestimm- ten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf für den Fonds erwerbbare Wertpapiere und Geld- marktinstrumente, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen sowie auf Qualifizierte Finanzindizes abschließen.
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Samples: Sales Contracts
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nicht nur zu Absicherungszwecken, sondern auch als Teil der Anlagestrategie tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzie- lung von Zusatzerträgen, d.h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zu- mindest zeitweise erhöhen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen Vermögensgegen- ständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, WechselkursenWechselkur- sen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung Risikomes- sung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch Ka- pitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht Sie summiert die Gesellschaft das Marktri- siko Anrechnungsbeträge aller Derivate sowie Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte auf, die zur Steigerung des Fonds Investitionsgrades führen. Als Anrechnungsbetrag für Derivate und Finanzinstrumente mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert derivativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthältBasiswertes zugrunde gelegt. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und Summe der Anlagepolitik entsprechen, die Anrechnungsbeträge für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Anleihen- und Aktienindi- zes. Durch das Marktrisiko durch den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativen Komponenten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko den Wert des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher Investmentvermögens nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenüberschreiten. Die Gesellschaft darf - vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investierendie Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Voraussetzung ist, dass die Derivate Die Ge- sellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: ◼ – Grundformen von Vermögensgegenstän- den abgeleitet sindDerivaten ◼ – Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ – Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen Vermögensgegenständen, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, die auf dem Einsatz von Derivaten beruhen, hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage genau erfassen und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raus.Rechnung des Fonds erwerben:
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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko des Fonds mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Anleihen- und Aktienindi- zesWertpapierindizes. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf - vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass die Derivate von Vermögensgegenstän- den Vermögensgegenständen abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raus.
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Samples: Verkaufprospekt
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil Derivatgeschäfte zum Zwecke der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung Portfo- liosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Die Gesellschaft darf für den Fonds jedoch keine Derivate oder Finanzinstrumente mit derivater Komponente erwerben, deren Basiswerte verzinsliche Wertpapiere sind. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände Ver- mögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen Vermögensge- genständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, WechselkursenWech- selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen Investmentver- mögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko Markt- risiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten enthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen Vergleichs- vermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entsprichtent- spricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung Zusammen- setzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Anleihen- und Aktienindi- zesnordamerikanischen Aktien. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen eige- nen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren Modellierungsver- fahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung Wertveränderung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios Port- folios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmtbe- stimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- barvorhersagbar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf - vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - für Rechnung des Fonds in jegliche jegli- che Derivate investieren, sofern deren Basiswert kein verzinsliches Wertpapier ist. Voraussetzung ist, dass die Derivate Deri- vate von Vermögensgegenstän- den Vermögensgegenständen abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raushieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine bestimmte Menge eines be- stimmten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf alle für den Fonds erwerbbaren Ver- mögensgegenstände, die nach den Anlagebedingungen als Basiswerte für Derivate dienen können, abschließen.
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Samples: Sales Contracts
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten zu Absicherungszwecken und als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigentä- tigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kurs- schwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko Marktrisi- ko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert Markt- wert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultiertre- sultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben Vor- gaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft Ge- sellschaft das Marktri- siko Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko eines ei- nes virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten enthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine kei- ne Steigerungen oder Absi- cherungen Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens Vergleichsver- mögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik Anlage- politik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie derivatef- reie Vergleichsvermögen für den Fonds FVV Select AMI besteht hauptsächlich aus Anleihen- einem Portfolio aus weltweiten Aktien und Aktienindi- zesEuro-Unterneh- mensanleihen. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien deri- vatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichs- vermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft Ge- sellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen GeschäftenGe- schäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung Wertver- änderung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmtbe- stimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der MarktpreiseMarktprei- se, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- barvorhersagbar. Das zu ermittelnde er- mittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf - – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - Risiko- managementsystems – für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass die Derivate von Vermögensgegenstän- den Vermögensgegenständen abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • – Zinssätze • – Wechselkurse • – Währungen • – Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate ad- äquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht veröffent- licht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte Fi- nanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raushieraus.
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Samples: Sales Contracts
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte Ge- schäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von ZusatzerträgenZusatzer- trägen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Sofern für den Fonds Geschäfte mit Derivaten getätigt werden, erfolgt dies aus- schließlich zu Absicherungszwecken. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kursschwankun- gen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer derivati- ver Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das VerlustrisikoVer- lustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen ge- haltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, WechselkursenWech- selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement Risikoma- nagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, WertpapierWertpa- pier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft Ge- sellschaft den sogenannten quali- fizierten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung Deri- vateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sinddes derivatefreien Vergleichsvermö- gens. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung Zu- sammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht ist der Index MSCI Europa, der hauptsächlich aus Anleihen- und Aktienindi- zesmehr als 400 Aktien aus 15 Ländern Europas besteht. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko Markt- risiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode; VaR), mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, und einer vordefinierten Haltedauer (z.B. 10 Tage). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren Modellierungs- verfahren die historische SimulationVarianz-Kovarianz-Analyse bzw. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungendie Monte-Carlo-Si- mulation und berücksichtigt alle wesentlichen Marktrisikofaktoren mit täglich aktualisierten empirischen Daten. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung Wertveränderung der im Fonds gehaltenen gehalte- nen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-at- Risk eines Portfolios gibt dabei eine einen in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios ausgedrückten Betrag zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten (z.B. 10 Tage) an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur welcher mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenbestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, nicht überschritten wird. Die Gesellschaft darf - – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - Risikomanage- mentsystems – für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investiereninvestie- ren. Voraussetzung ist, dass die Derivate von Vermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • ■ Zinssätze • ■ Wechselkurse • ■ Währungen • ■ Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage Be- zugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raushieraus.
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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte Ge- schäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von ZusatzerträgenZusatzerträ- gen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kursschwankun- gen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer derivati- ver Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das VerlustrisikoVer- lustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen ge- haltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, WechselkursenWech- selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement Risikoma- nagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, WertpapierWertpa- pier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft Ge- sellschaft den sogenannten quali- fizierten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung Deri- vateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sinddes derivatefreien Vergleichsvermö- gens. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung Zusam- mensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen Anla- gezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich ist der Index EURO STOXX 50, der sich aus Anleihen- und Aktienindi- zes50 großen, börsennotierten Unterneh- men des Euro-Währungsgebiets zusammensetzt. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko Markt- risiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode; VaR), mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, und einer vordefinierten Haltedauer (z.B. 10 Tage). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren Modellierungs- verfahren die historische SimulationVarianz-Kovarianz-Analyse bzw. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungendie Monte-Carlo-Si- mulation und berücksichtigt alle wesentlichen Marktrisikofaktoren mit täglich aktualisierten empirischen Daten. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung Wertveränderung der im Fonds gehaltenen gehalte- nen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-at- Risk eines Portfolios gibt dabei eine einen in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios ausgedrückten Betrag zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten (z.B. 10 Tage) an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur welcher mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenbestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, nicht überschritten wird. Die Gesellschaft darf - – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - Risikomanage- mentsystems – für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investiereninvestie- ren. Voraussetzung ist, dass die Derivate von Vermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • ■ Zinssätze • ■ Wechselkurse • ■ Währungen • ■ Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage Be- zugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raushieraus.
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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte Ge- schäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von ZusatzerträgenZusatzerträ- gen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kursschwankun- gen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer derivati- ver Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das VerlustrisikoVer- lustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen ge- haltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, WechselkursenWech- selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement Risikoma- nagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, WertpapierWertpa- pier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft Ge- sellschaft den sogenannten quali- fizierten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung Deri- vateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögensdes derivatefreien Vergleichsvermö- gens, in dem keine Derivate ent- halten enthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens Vergleichs- vermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen Vergleichs- vermögen für den Fonds besteht ist der Index MSCI World, der hauptsächlich aus Anleihen- und Aktienindi- zesmehr als 1500 Aktien aus mehr als 23 Ländern weltweit besteht. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko Markt- risiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode; VaR), mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, und einer vordefinierten Haltedauer (z.B. 10 Tage). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren Modellierungs- verfahren die historische SimulationVarianz-Kovarianz-Analyse bzw. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungendie Monte-Carlo-Si- mulation und berücksichtigt alle wesentlichen Marktrisikofaktoren mit täglich aktualisierten empirischen Daten. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung Wertveränderung der im Fonds gehaltenen gehalte- nen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-at- Risk eines Portfolios gibt dabei eine einen in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios ausgedrückten Betrag zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten (z.B. 10 Tage) an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur welcher mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenbestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, nicht überschritten wird. Die Gesellschaft darf - – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - Risikomanage- mentsystems – für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investiereninvestie- ren. Voraussetzung ist, dass die Derivate von Vermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • ■ Zinssätze • ■ Wechselkurse • ■ Währungen • ■ Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage Be- zugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raushieraus.
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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände Vermögensge- genstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente Finan- zinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko Marktri- siko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultiertresul- tiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „DerivateverordnungDe- rivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht Sie summiert die Gesellschaft das Marktri- siko Anrechnungsbeträge aller Derivate sowie Wertpapier-Darlehen und Pensionsge- schäfte auf, die zur Steigerung des Fonds Investitionsgrades führen. Als Anrechnungsbetrag für Derivate und Finanzinstrumente mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert derivativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthältBasiswertes zugrunde gelegt. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und Summe der Anlagepolitik entsprechen, die Anrechnungs- beträge für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Anleihen- und Aktienindi- zes. Durch das Marktrisiko durch den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativen Komponenten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko den Wert des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher Investmentvermögens nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenüberschreiten. Die Gesellschaft darf - vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie für Rechnung des Fonds in jegliche die Basiswerte dieser Derivate investierenerwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Invest- mentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Voraussetzung ist, dass die Derivate Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: – Grundformen von Vermögensgegenstän- den abgeleitet sindDerivaten – Kombinationen aus diesen Derivaten – Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen Vermögensgegenständen, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, die auf dem Einsatz von Derivaten beruhen, hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage genau erfassen und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raus.Rechnung des Fonds erwerben:
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Samples: Verkaufsprospekt
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften Derivaten in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht Sie summiert die Gesellschaft das Marktri- siko Anrechnungsbeträge aller Derivate auf, die zur Steigerung des Fonds Investitionsgrades führen. Als Anrechnungsbetrag für Derivate und Finanzinstrumente mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert derivativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthältBasiswerts zugrunde gelegt. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und Summe der Anlagepolitik entsprechen, die Anrechnungsbeträge für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Anleihen- und Aktienindi- zes. Durch das Marktrisiko durch den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativen Komponenten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko den Wert des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher Fondsvermögens nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenüberschreiten. Die Gesellschaft darf - vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie für Rechnung des Fonds in jegliche die Basiswerte dieser Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass erwerben dürfte oder wenn die Derivate von Vermögensgegenstän- den abgeleitet sindRisiken, die für den Fonds erworben werden dürfendiese Basiswerte repräsentieren, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindicesauch durch Vermögensgegenstände im Investmentvermögen hätten entstehen können, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage die Gesellschaft für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werdenRechnung des Fonds erwerben darf. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- rausDie Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: 3 § 207 Abs. 2 KAGB.
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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte Ge- schäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von ZusatzerträgenZusatzerträ- gen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kursschwankun- gen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer derivati- ver Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das VerlustrisikoVer- lustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen ge- haltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, WechselkursenWech- selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement Risikoma- nagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, WertpapierWertpa- pier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft Ge- sellschaft den sogenannten quali- fizierten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung Deri- vateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sinddes derivatefreien Vergleichsvermö- gens. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung Zusam- mensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen Anla- gezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds geltengel- ten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Anleihen- und Aktienindi- zesist der UBS Commodities Constant Maturity Index, der die Wertentwicklung einer breiten Palette von Rohstoffen abdeckt. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko Markt- risiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode; VaR), mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, und einer vordefinierten Haltedauer (z.B. 10 Tage). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren Modellierungs- verfahren die historische SimulationVarianz-Kovarianz-Analyse bzw. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungendie Monte-Carlo-Si- mulation und berücksichtigt alle wesentlichen Marktrisikofaktoren mit täglich aktualisierten empirischen Daten. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung Wertveränderung der im Fonds gehaltenen gehalte- nen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-at- Risk eines Portfolios gibt dabei eine einen in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios ausgedrückten Betrag zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten (z.B. 10 Tage) an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur welcher mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenbestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, nicht überschritten wird. Die Gesellschaft darf - – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - Risikomanage- mentsystems – für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investiereninvestie- ren. Voraussetzung ist, dass die Derivate von Vermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • ■ Zinssätze • ■ Wechselkurse • ■ Währungen • ■ Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage Be- zugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raushieraus.
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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nur zu Absicherungszwecken tätigen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen Vermögensgegen- ständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, WechselkursenWechselkur- sen, Aktien- und Rohstoffpreisen Währungen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten diese Basiswerte nachbildende Indizes zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend Marktrisi- kogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermittelner- mitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von DerivatenDeriva- ten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend nach- folgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht Sie summiert die Gesellschaft das Marktri- siko Anrechnungsbeträge aller Derivate sowie Pensionsgeschäfte auf, die zur Steigerung des Fonds Investitionsgrades führen. Als Anrechnungsbetrag für Derivate und Finanzinstrumente mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert deri- vativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthältBasiswerts zugrunde gelegt. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und Summe der Anlagepolitik entsprechen, die Anrech- nungsbeträge für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Anleihen- und Aktienindi- zes. Durch das Marktrisiko durch den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativen Kompo- nenten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko den Wert des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher Investmentvermögens nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenüberschreiten. Die Gesellschaft darf - vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investierendie Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Voraussetzung ist, dass die Derivate Die Ge- sellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: ◼ Grundformen von Vermögensgegenstän- den abgeleitet sindDerivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen Vermögensgegenständen, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, die auf dem Einsatz von Derivaten beruhen, hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage genau erfassen und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raus.Rechnung des Fonds erwerben:
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