Common use of Derivate Clause in Contracts

Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko des Fonds mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Wertpapierindizes. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass die Derivate von Vermögensgegenständen abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raus.

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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten zu Absicherungszwecken und als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigentä- tigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kurs- schwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko Marktrisi- ko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert Markt- wert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultiertre- sultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben Vor- gaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft Ge- sellschaft das Marktri- siko Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko eines ei- nes virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten enthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine kei- ne Steigerungen oder Absi- cherungen Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens Vergleichsver- mögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik Anlage- politik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie derivatef- reie Vergleichsvermögen für den Fonds FVV Select AMI besteht hauptsächlich aus Wertpapierindizeseinem Portfolio aus weltweiten Aktien und Euro-Unterneh- mensanleihen. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien deri- vatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichs- vermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft Ge- sellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen GeschäftenGe- schäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung Wertver- änderung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmtbe- stimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der MarktpreiseMarktprei- se, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- barvorhersagbar. Das zu ermittelnde er- mittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf – vorbehaltlich eines geeigneten Risiko- managementsystems – für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass die Derivate von Vermögensgegenständen abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: Zinssätze Wechselkurse Währungen Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate ad- äquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht veröffent- licht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte Fi- nanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raushieraus.

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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nicht nur zu Absicherungszwecken, sondern auch als Teil der Anlagestrategie tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzie- lung von Zusatzerträgen, d.h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zu- mindest zeitweise erhöhen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen Vermögensgegen- ständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, WechselkursenWechselkur- sen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung Risikomes- sung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch Ka- pitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko eines ei- nes virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten enthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens Vergleichs- vermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie derivate- freie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Wertpapierindizesin auf Euro denominierten festverzinslichen Wertpapieren. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen eige- nen Risikomodells ermittelt (sog. sogenannte Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren Modellie- rungsverfahren die moderne historische Simulation oder Monte-Carlo-Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung Wertveränderung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte aus- gedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung Wert- veränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- barvorhersagbar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf darf- vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsys- tems- für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass die Derivate von Vermögensgegenständen Vermögens- gegenständen abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: Zinssätze Wechselkurse Währungen • Finanzindices◼ Finanzindizes, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raushieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums, eine bestimmte Menge eines bestimm- ten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf für den Fonds erwerbbare Wertpapiere und Geld- marktinstrumente, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen sowie auf Qualifizierte Finanzindizes abschließen.

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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte Ge- schäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von ZusatzerträgenZusatzerträ- gen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kursschwankun- gen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer derivati- ver Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das VerlustrisikoVer- lustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen ge- haltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, WechselkursenWech- selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement Risikoma- nagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, WertpapierWertpa- pier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft Ge- sellschaft den sogenannten quali- fizierten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung Deri- vateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögensdes derivatefreien Vergleichsvermö- gens, in dem keine Derivate ent- halten enthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens Vergleichs- vermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen Vergleichs- vermögen für den Fonds besteht ist der Index MSCI World, der hauptsächlich aus Wertpapierindizesmehr als 1500 Aktien aus mehr als 23 Ländern weltweit besteht. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko Markt- risiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode; VaR), mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, und einer vordefinierten Haltedauer (z.B. 10 Tage). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren Modellierungs- verfahren die historische SimulationVarianz-Kovarianz-Analyse bzw. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungendie Monte-Carlo-Si- mulation und berücksichtigt alle wesentlichen Marktrisikofaktoren mit täglich aktualisierten empirischen Daten. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung Wertveränderung der im Fonds gehaltenen gehalte- nen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-at- Risk eines Portfolios gibt dabei eine einen in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios ausgedrückten Betrag zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten (z.B. 10 Tage) an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur welcher mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenbestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, nicht überschritten wird. Die Gesellschaft darf – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanage- mentsystems – für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investiereninvestie- ren. Voraussetzung ist, dass die Derivate von Vermögensgegenständen Vermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: Zinssätze Wechselkurse Währungen Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage Be- zugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raushieraus.

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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nur zu Absicherungszwecken tätigen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen Vermögensgegen- ständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, WechselkursenWechselkur- sen, Aktien- und Rohstoffpreisen Währungen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten diese Basiswerte nachbildende Indizes zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend Marktrisi- kogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermittelner- mitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von DerivatenDeriva- ten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend nach- folgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht Sie summiert die Gesellschaft das Marktri- siko Anrechnungsbeträge aller Derivate sowie Pensionsgeschäfte auf, die zur Steigerung des Fonds Investitionsgrades führen. Als Anrechnungsbetrag für Derivate und Finanzinstrumente mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert deri- vativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthältBasiswerts zugrunde gelegt. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und Summe der Anlagepolitik entsprechen, die Anrech- nungsbeträge für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Wertpapierindizes. Durch das Marktrisiko durch den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativen Kompo- nenten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko den Wert des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode)Investmentvermögens nicht überschreiten. Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie für Rechnung des Fonds die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch das Risikomodell die Wertverände- rung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenRechnung des Fonds erwerben darf. Die Gesellschaft Ge- sellschaft darf für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass die Derivate erwerben: ◼ Grundformen von Vermögensgegenständen abgeleitet sindDerivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen Vermögensgegenständen, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, die auf dem Einsatz von Derivaten beruhen, hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage genau erfassen und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raus.Rechnung des Fonds erwerben:

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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte Ge- schäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von ZusatzerträgenZusatzerträ- gen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kursschwankun- gen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer derivati- ver Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das VerlustrisikoVer- lustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen ge- haltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, WechselkursenWech- selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement Risikoma- nagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, WertpapierWertpa- pier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft Ge- sellschaft den sogenannten quali- fizierten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung Deri- vateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sinddes derivatefreien Vergleichsvermö- gens. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung Zusam- mensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen Anla- gezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds geltengel- ten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Wertpapierindizesist der UBS Commodities Constant Maturity Index, der die Wertentwicklung einer breiten Palette von Rohstoffen abdeckt. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko Markt- risiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode; VaR), mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, und einer vordefinierten Haltedauer (z.B. 10 Tage). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren Modellierungs- verfahren die historische SimulationVarianz-Kovarianz-Analyse bzw. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungendie Monte-Carlo-Si- mulation und berücksichtigt alle wesentlichen Marktrisikofaktoren mit täglich aktualisierten empirischen Daten. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung Wertveränderung der im Fonds gehaltenen gehalte- nen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-at- Risk eines Portfolios gibt dabei eine einen in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios ausgedrückten Betrag zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten (z.B. 10 Tage) an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur welcher mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenbestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, nicht überschritten wird. Die Gesellschaft darf – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanage- mentsystems – für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investiereninvestie- ren. Voraussetzung ist, dass die Derivate von Vermögensgegenständen Vermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: Zinssätze Wechselkurse Währungen Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage Be- zugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raushieraus.

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Samples: www.first-private.de

Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften Derivaten in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht Sie summiert die Gesellschaft das Marktri- siko Anrechnungsbeträge aller Derivate auf, die zur Steigerung des Fonds Investitionsgrades führen. Als Anrechnungsbetrag für Derivate und Finanzinstrumente mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert derivativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthältBasiswerts zugrunde gelegt. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und Summe der Anlagepolitik entsprechen, die Anrechnungsbeträge für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Wertpapierindizes. Durch das Marktrisiko durch den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativen Komponenten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko den Wert des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode)Fondsvermögens nicht überschreiten. Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie für Rechnung des Fonds die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei Basiswerte dieser Derivate erwerben dürfte oder wenn die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch das Risikomodell die Wertverände- rung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenRechnung des Fonds erwerben darf. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investierenerwerben: 3 § 207 Abs. Voraussetzung ist, dass die Derivate von Vermögensgegenständen abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raus2 KAGB.

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Samples: www.supremum-fonds.de

Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nicht nur zu Absicherungszwecken, sondern auch als Teil der Anlagestrategie tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzie- lung von Zusatzerträgen, d.h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zu- mindest zeitweise erhöhen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen Vermögensgegen- ständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, WechselkursenWechselkur- sen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung Risikomes- sung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch Ka- pitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht Sie summiert die Gesellschaft das Marktri- siko Anrechnungsbeträge aller Derivate sowie Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte auf, die zur Steigerung des Fonds Investitionsgrades führen. Als Anrechnungsbetrag für Derivate und Finanzinstrumente mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert derivativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthältBasiswertes zugrunde gelegt. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und Summe der Anlagepolitik entsprechen, die Anrechnungsbeträge für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Wertpapierindizes. Durch das Marktrisiko durch den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativen Komponenten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko den Wert des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode)Investmentvermögens nicht überschreiten. Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie für Rechnung des Fonds die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch das Risikomodell die Wertverände- rung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenRechnung des Fonds erwerben darf. Die Gesellschaft Ge- sellschaft darf für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass die Derivate erwerben: ◼ – Grundformen von Vermögensgegenständen abgeleitet sindDerivaten ◼ – Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ – Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen Vermögensgegenständen, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, die auf dem Einsatz von Derivaten beruhen, hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage genau erfassen und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raus.Rechnung des Fonds erwerben:

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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko des Fonds mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus WertpapierindizesAnleihen- und Aktienindi- zes. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf - vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass die Derivate von Vermögensgegenständen Vermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raus.

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Derivate. Die Gesellschaft Der AGIF darf verschiedenste Formen von Derivaten einsetzen, die auch mit anderen Vermögenswerten kombiniert werden können. Der AGIF kann auch Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erwerben, in die ein oder mehrere Derivate eingebettet sind. Derivate haben Basiswerte, auf die sie sich beziehen. Diese „Basiswerte“ können sowohl für den Fonds Masterfonds zulässige Instrumente als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgenauch Finanzindizes, d. h. auch zu spekulativen ZweckenZinsen, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Wechselkurse oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängtWährungen sein. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl Finanzindizes umfassen in diesem Sinne insbesondere Indizes auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenze“). Marktrisiko ist das VerlustrisikoWährungen, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultiertWechselkurse, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen des Marktes wie ZinssätzenZinssätze, WechselkursenKurse und Gesamtzinserträge sowie weiterhin insbesondere Renten-, Aktien- Aktienindizes und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko des Fonds mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechenIndizes, die für den Fonds geltenMasterfonds zulässige Instrumente zum Gegenstand haben, außerdem Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindizes. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Wertpapierindizes. Durch den Der Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe zur Absicherung eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung der Vermögenswerts im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände Masterfonds soll das wirtschaftliche Risiko verringern, das mit diesem Vermögenswert verbunden ist. Dies führt aber gleichzeitig dazu, dass bei einer positiven Entwicklung des abgesicherten Vermögensgegenstands der Masterfonds nicht mehr an dieser positiven Entwicklung partizipieren kann. Bei dem Einsatz von Derivaten zur Steigerung der Erträge im ZeitablaufRahmen der Verfolgung des Anlageziels geht der Masterfonds zusätzliche Risikopositionen ein. Diese zusätzlichen Risiken hängen von den Merkmalen sowohl des jeweiligen Derivates als auch des „Basiswerts“ ab. Investitionen in Derivate können mit einer Hebelwirkung verbunden sein, sodass auch eine geringfügige Investition in Derivate erhebliche auch negative Auswirkungen auf die Wertentwicklung des Masterfonds haben kann. Jede Investition in Derivate ist mit Anlagerisiken und Transaktionskosten verbunden, denen der Masterfonds nicht ausgesetzt wäre, wenn er derartige Strategien nicht verfolgen würde. Eine Anlage in Derivate ist mit besonderen Risiken verbunden und es gibt keine Garantie dafür, dass sich eine bestimmte Annahme des Investmentmanagers als richtig erweist oder dass eine Anlagestrategie mithilfe von Derivaten erfolgreich ist. Der sogenannte ValueEinsatz von Derivaten kann erhebliche Verluste verursachen, die abhängig vom jeweiligen Derivat auch theoretisch unbegrenzt sein können. Zu beachten sind in erster Linie das allgemeine Marktrisiko, das Erfolgsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Bonitätsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen und das Kontrahentenrisiko. Dabei ist vor allem auf Folgendes hinzuweisen: • Die verwendeten Derivate können fehlerhaft bewertet werden oder – aufgrund unterschiedlicher Bewertungsmethoden – uneinheitliche Bewertungen aufweisen; • Die Korrelation zwischen dem Wert der verwendeten Derivate und den Kursschwankungen der abgesicherten Positionen einerseits und die Korrelation zwischen den verschiedenen Märkten/Positionen, die mit Derivaten abgesichert werden, deren Basiswerte nicht exakt den abgesicherten Positionen entsprechen, stimmen unter Umständen nicht vollkommen überein, sodass eine vollständige Risikoabsicherung mitunter unmöglich ist; • Das mögliche Fehlen eines liquiden Sekundärmarktes für ein bestimmtes Instrument zu einem gewissen Zeitpunkt kann dazu führen, dass eine Derivatposition nicht glattgestellt werden kann, obwohl dies anlagepolitisch sinnvoll und wünschenswert wäre; • OTC-atMärkte können besonders illiquide sein und starke Kursschwankungen aufweisen. Wenn OTC-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten anDerivate eingesetzt werden, ist es eventuell nicht möglich, diese Derivatpositionen rechtzeitig bzw. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investieren. Voraussetzung isteinem angemessenen Kurs zu verkaufen oder zu schließen; • Ferner besteht das mögliche Risiko, dass die Derivate von Vermögensgegenständen abgeleitet sind„Basiswerte“, die als Referenzwert für die Derivate dienen, nicht zu einem günstigen Zeitpunkt erworben bzw. verkauft werden können oder zu einem ungünstigen Zeitpunkt erworben oder verkauft werden müssen. Bei Derivatpositionen mittels Zertifikaten kommen noch die allgemeinen Risiken hinzu, die mit Anlagen in Zertifikaten verbunden sind. Gemäß den im Detail in den Geschäftsbedingungen des Emittenten des Zertifikats festgelegten Bestimmungen verbrieft ein Zertifikat für den Emittenten des Zertifikats das Recht, am Erfüllungstag die Zahlung eines gewissen Geldbetrags oder die Auslieferung gewisser Vermögenswerte zu verlangen. Ob und ggf. inwieweit der Inhaber eines Zertifikats einen entsprechenden Anspruch auf Wertentwicklung hat, hängt von gewissen Kriterien ab, wie der Performance des zugrunde liegenden Wertpapiers während der Laufzeit des Zertifikats oder seines Kurses an bestimmten Tagen. Zertifikate als Anlageinstrument enthalten im Wesentlichen die folgenden Risiken (in Verbindung mit dem Emittenten des Zertifikats): das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Adressenausfallrisiko und das Kontrahentenrisiko. Weitere hervorzuhebende Risiken sind das allgemeine Marktrisiko, das Liquiditätsrisiko und ggf. das Währungsrisiko. Zertifikate werden in der Regel nicht durch andere Vermögenswerte oder durch Garantien Dritter abgesichert. Gegebenenfalls werden (1) bestimmte Techniken und Instrumente auf Basis ihres deltagewichteten Xxxxx berücksichtigt, und (2) marktgegenläufige Transaktionen werden auch dann als risikomindernd angesehen, wenn ihre Basiswerte und die Vermögenswerte der Fonds erworben nicht vollständig übereinstimmen. Der Investmentmanager kann insbesondere direkt oder indirekt in zulässige Vermögenswerte investieren, indem er Techniken und Instrumente im Zusammenhang mit übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten für Zwecke einer effizienten Portfolioverwaltung (einschließlich Hedging) und/oder Anlagezwecke einsetzt, sofern der Investmentmanager sicherstellt, dass der Fonds die gemäß (i) den allgemeinen Anlagegrundsätzen, (ii) den spezifischen Anlageklassengrundsätzen und (iii) den spezifischen Anlagebeschränkungen des Fonds für ihn geltenden Anlagegrenzen einhält. Der Einsatz dieser Techniken und Instrumente sollte nicht zu einer Änderung des festgelegten Anlageziels eines Fonds führen oder das Risikoprofil eines Fonds wesentlich erhöhen. Die Techniken und Instrumente werden dürfenfür diesen Zweck mit dem deltagewichteten Wert der jeweiligen Basiswerte in der vorgeschriebenen Weise berücksichtigt. Marktgegenläufige Techniken und Instrumente werden auch dann als risikomindernd angerechnet, oder wenn ihre Basiswerte und die Vermögenswerte der Fonds nicht vollständig übereinstimmen. Der Einsatz von Techniken und Instrumenten zur effizienten Portfolioverwaltung erfolgt unter folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raus.Umständen:

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Derivate. Die Gesellschaft Der AGIF darf verschiedenste Formen von Derivaten einsetzen, die auch mit anderen Vermögenswerten kombiniert werden können. Der AGIF kann auch Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erwerben, in die ein oder mehrere Derivate eingebettet sind. Derivate haben Basiswerte, auf die sie sich beziehen. Diese „Basiswerte“ können sowohl für den Fonds Masterfonds zulässige Instrumente als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgenauch Finanzindizes, d. h. auch zu spekulativen ZweckenZinsen, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Wechselkurse oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängtWährungen sein. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl Finanzindizes umfassen in diesem Sinne insbesondere Indizes auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenze“). Marktrisiko ist das VerlustrisikoWährungen, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultiertWechselkurse, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen des Marktes wie ZinssätzenZinssätze, WechselkursenKurse und Gesamtzinserträge sowie weiterhin insbesondere Renten-, Aktien- Aktienindizes und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko des Fonds mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechenIndizes, die für den Fonds geltenMasterfonds zulässige Instrumente zum Gegenstand haben, außerdem Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindizes. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Wertpapierindizes. Durch den Der Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe zur Absicherung eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung der Vermögenswerts im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände Masterfonds soll das wirtschaftliche Risiko verringern, das mit diesem Vermögenswert verbunden ist. Dies führt aber gleichzeitig dazu, dass bei einer positiven Entwicklung des abgesicherten Vermögensgegenstands der Masterfonds nicht mehr an dieser positiven Entwicklung partizipieren kann. Bei dem Einsatz von Derivaten zur Steigerung der Erträge im ZeitablaufRahmen der Verfolgung des Anlageziels geht der Masterfonds zusätzliche Risikopositionen ein. Diese zusätzlichen Risiken hängen von den Merkmalen sowohl des jeweiligen Derivates als auch des „Basiswerts“ ab. Investitionen in Derivate können mit einer Hebelwirkung verbunden sein, sodass auch eine geringfügige Investition in Derivate erhebliche auch negative Auswirkungen auf die Wertentwicklung des Masterfonds haben kann. Jede Investition in Derivate ist mit Anlagerisiken und Transaktionskosten verbunden, denen der Masterfonds nicht ausgesetzt wäre, wenn er derartige Strategien nicht verfolgen würde. Eine Anlage in Derivate ist mit besonderen Risiken verbunden und es gibt keine Garantie dafür, dass sich eine bestimmte Annahme des Investmentmanagers als richtig erweist oder dass eine Anlagestrategie mithilfe von Derivaten erfolgreich ist. Der sogenannte ValueEinsatz von Derivaten kann erhebliche Verluste verursachen, die abhängig vom jeweiligen Derivat auch theoretisch unbegrenzt sein können. Zu beachten sind in erster Linie das allgemeine Marktrisiko, das Erfolgsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Bonitätsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen und das Kontrahentenrisiko. Dabei ist vor allem auf Folgendes hinzuweisen: • Die verwendeten Derivate können fehlerhaft bewertet werden oder – aufgrund unterschiedlicher Bewertungsmethoden – uneinheitliche Bewertungen aufweisen; • Die Korrelation zwischen dem Wert der verwendeten Derivate und den Kursschwankungen der abgesicherten Positionen einerseits und die Korrelation zwischen den verschiedenen Märkten/Positionen, die mit Derivaten abgesichert werden, deren Basiswerte nicht exakt den abgesicherten Positionen entsprechen, stimmen unter Umständen nicht vollkommen überein, sodass eine vollständige Risikoabsicherung mitunter unmöglich ist; • Das mögliche Fehlen eines liquiden Sekundärmarktes für ein bestimmtes Instrument zu einem gewissen Zeitpunkt kann dazu führen, dass eine Derivatposition nicht glattgestellt werden kann, obwohl dies anlagepolitisch sinnvoll und wünschenswert wäre; • OTC-atMärkte können besonders illiquide sein und starke Kursschwankungen aufweisen. Wenn OTC-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten anDerivate eingesetzt werden, ist es eventuell nicht möglich, diese Derivatpositionen rechtzeitig bzw. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investieren. Voraussetzung isteinem angemessenen Kurs zu verkaufen oder zu schließen; • Ferner besteht das mögliche Risiko, dass die Derivate von Vermögensgegenständen abgeleitet sind„Basiswerte“, die als Referenzwert für die Derivate dienen, nicht zu einem günstigen Zeitpunkt erworben bzw. verkauft werden können oder zu einem ungünstigen Zeitpunkt erworben oder verkauft werden müssen. Bei Derivatpositionen mittels Zertifikaten kommen noch die allgemeinen Risiken hinzu, die mit Anlagen in Zertifikaten verbunden sind. Gemäß den im Detail in den Geschäftsbedingungen des Emittenten des Zertifikats festgelegten Bestimmungen verbrieft ein Zertifikat für den Fonds erworben Emittenten des Zertifikats das Recht, am Erfüllungstag die Zahlung eines gewissen Geldbetrags oder die Auslieferung gewisser Vermögenswerte zu verlangen. Ob und ggf. inwieweit der Inhaber eines Zertifikats einen entsprechenden Anspruch auf Wertentwicklung hat, hängt von gewissen Kriterien ab, wie der Performance des zugrunde liegenden Wertpapiers während der Laufzeit des Zertifikats oder seines Kurses an bestimmten Tagen. Zertifikate als Anlageinstrument enthalten im Wesentlichen die folgenden Risiken (in Verbindung mit dem Emittenten des Zertifikats): das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Adressenausfallrisiko und das Kontrahentenrisiko. Weitere hervorzuhebende Risiken sind das allgemeine Marktrisiko, das Liquiditätsrisiko und ggf. das Währungsrisiko. Zertifikate werden dürfenin der Regel nicht durch andere Vermögenswerte oder durch Garantien Dritter abgesichert. Gegebenenfalls werden (1) bestimmte Techniken und Instrumente auf Basis ihres deltagewichteten Xxxxx berücksichtigt, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raus.und

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Derivate. Die Gesellschaft darf für den OGAW-Fonds Geschäfte mit Deriva- ten zu Absicherungszwecken und als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des OGAW-Fonds zumindest zeitweise erhöhenerhö- hen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kurs- schwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des OGAW-Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im OGAW-Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen Vermögensge- genständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, WechselkursenWechselkur- sen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft Gesell- schaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen gesetz- lichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung Ver- ordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften Pensionsge- schäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch Kapitalanlagege- setzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft Ge- sellschaft das Marktri- siko Marktrisiko des OGAW-Fonds mit dem Marktrisiko Marktri- siko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen Deri- vateenthaltensind.BeidemderivatefreienVergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des OGAW-Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen Absicherungen des Marktrisikos Marktrisi- kos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens Ver- gleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den OGAW-Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds LI MULTI LEA- DERS FUND besteht hauptsächlich aus Wertpapierindizeseinem Portfolio aus weltweiten Ak- tien, USD- und Euro-Anleihen. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des OGAW-Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache Zwei- fache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des OGAW-Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens Ver- gleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen ei- genen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung Wert- veränderung der im OGAW-Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände Vermögensge- genstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle poten- zielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf – vorbehaltlich eines geeigneten Risiko- managementsystems – für Rechnung des von OGAW-Fonds in jegliche jeg- liche Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass die Derivate Deriva- te von Vermögensgegenständen abgeleitet sind, die für den OGAW-Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: Zinssätze Wechselkurse Währungen Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate ad- äquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht veröffent- licht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte Fi- nanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raushieraus.

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Samples: www.ampega.de

Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte Ge- schäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von ZusatzerträgenZusatzerträ- gen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kursschwankun- gen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer derivati- ver Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das VerlustrisikoVer- lustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen ge- haltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, WechselkursenWech- selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement Risikoma- nagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, WertpapierWertpa- pier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft Ge- sellschaft den sogenannten quali- fizierten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung Deri- vateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sinddes derivatefreien Vergleichsvermö- gens. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung Zusam- mensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen Anla- gezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich ist der Index EURO STOXX 50, der sich aus Wertpapierindizes50 großen, börsennotierten Unterneh- men des Euro-Währungsgebiets zusammensetzt. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko Markt- risiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode; VaR), mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, und einer vordefinierten Haltedauer (z.B. 10 Tage). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren Modellierungs- verfahren die historische SimulationVarianz-Kovarianz-Analyse bzw. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungendie Monte-Carlo-Si- mulation und berücksichtigt alle wesentlichen Marktrisikofaktoren mit täglich aktualisierten empirischen Daten. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung Wertveränderung der im Fonds gehaltenen gehalte- nen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-at- Risk eines Portfolios gibt dabei eine einen in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios ausgedrückten Betrag zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten (z.B. 10 Tage) an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur welcher mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenbestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, nicht überschritten wird. Die Gesellschaft darf – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanage- mentsystems – für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investiereninvestie- ren. Voraussetzung ist, dass die Derivate von Vermögensgegenständen Vermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: Zinssätze Wechselkurse Währungen Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage Be- zugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raushieraus.

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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte Ge- schäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von ZusatzerträgenZusatzer- trägen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Sofern für den Fonds Geschäfte mit Derivaten getätigt werden, erfolgt dies aus- schließlich zu Absicherungszwecken. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kursschwankun- gen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer derivati- ver Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das VerlustrisikoVer- lustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen ge- haltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, WechselkursenWech- selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement Risikoma- nagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, WertpapierWertpa- pier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft Ge- sellschaft den sogenannten quali- fizierten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung Deri- vateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sinddes derivatefreien Vergleichsvermö- gens. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung Zu- sammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht ist der Index MSCI Europa, der hauptsächlich aus Wertpapierindizesmehr als 400 Aktien aus 15 Ländern Europas besteht. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko Markt- risiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode; VaR), mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, und einer vordefinierten Haltedauer (z.B. 10 Tage). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren Modellierungs- verfahren die historische SimulationVarianz-Kovarianz-Analyse bzw. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungendie Monte-Carlo-Si- mulation und berücksichtigt alle wesentlichen Marktrisikofaktoren mit täglich aktualisierten empirischen Daten. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung Wertveränderung der im Fonds gehaltenen gehalte- nen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-at- Risk eines Portfolios gibt dabei eine einen in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios ausgedrückten Betrag zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten (z.B. 10 Tage) an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur welcher mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenbestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, nicht überschritten wird. Die Gesellschaft darf – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanage- mentsystems – für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investiereninvestie- ren. Voraussetzung ist, dass die Derivate von Vermögensgegenständen Vermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: Zinssätze Wechselkurse Währungen Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage Be- zugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raushieraus.

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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil Derivatgeschäfte zum Zwecke der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung Portfo- liosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Die Gesellschaft darf für den Fonds jedoch keine Derivate oder Finanzinstrumente mit derivater Komponente erwerben, deren Basiswerte verzinsliche Wertpapiere sind. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände Ver- mögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen Vermögensge- genständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, WechselkursenWech- selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen Investmentver- mögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko Marktrisiko des Fonds mit dem Marktrisiko Markt- risiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten enthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen Vergleichs- vermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entsprichtent- spricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung Zusammen- setzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Wertpapierindizesnordamerikanischen Aktien. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen eige- nen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren Modellierungsver- fahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertverände- rung Wertveränderung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Portfolios Port- folios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmtbe- stimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- barvorhersagbar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf - vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - für Rechnung des Fonds in jegliche jegli- che Derivate investieren, sofern deren Basiswert kein verzinsliches Wertpapier ist. Voraussetzung ist, dass die Derivate Deri- vate von Vermögensgegenständen abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raushieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine bestimmte Menge eines be- stimmten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf alle für den Fonds erwerbbaren Ver- mögensgegenstände, die nach den Anlagebedingungen als Basiswerte für Derivate dienen können, abschließen.

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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände Vermögensge- genstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente Finan- zinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko Marktri- siko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultiertresul- tiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „DerivateverordnungDe- rivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht Sie summiert die Gesellschaft das Marktri- siko Anrechnungsbeträge aller Derivate sowie Wertpapier-Darlehen und Pensionsge- schäfte auf, die zur Steigerung des Fonds Investitionsgrades führen. Als Anrechnungsbetrag für Derivate und Finanzinstrumente mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert derivativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthältBasiswertes zugrunde gelegt. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und Summe der Anlagepolitik entsprechen, die Anrechnungs- beträge für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Wertpapierindizes. Durch das Marktrisiko durch den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativen Komponenten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko den Wert des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode)Investmentvermögens nicht überschreiten. Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsverfahren darf regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie für Rechnung des Fonds die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei Basiswerte dieser Derivate erwerben dürfte oder wenn die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch das Risikomodell die Wertverände- rung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze Invest- mentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für potenzielle Verluste eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen bestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenRechnung des Fonds erwerben darf. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds in jegliche Derivate investieren. Voraussetzung ist, dass die Derivate erwerben: – Grundformen von Vermögensgegenständen abgeleitet sindDerivaten – Kombinationen aus diesen Derivaten – Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen Vermögensgegenständen, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, die auf dem Einsatz von Derivaten beruhen, hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage genau erfassen und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hie- raus.Rechnung des Fonds erwerben:

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