Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfo- liosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Die Gesellschaft darf für den Fonds jedoch keine Derivate oder Finanzinstrumente mit derivater Komponente erwerben, deren Basiswerte verzinsliche Wertpapiere sind. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Ver- mögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensge- genständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wech- selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentver- mögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktrisiko des Fonds mit dem Markt- risiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate enthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichs- vermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds ent- spricht, das aber keine Steigerungen oder Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammen- setzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus nordamerikanischen Aktien. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eige- nen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsver- fahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Port- folios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen be- stimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersagbar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf - vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - für Rechnung des Fonds in jegli- che Derivate investieren, sofern deren Basiswert kein verzinsliches Wertpapier ist. Voraussetzung ist, dass die Deri- vate von Vermögensgegenständen abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine bestimmte Menge eines be- stimmten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf alle für den Fonds erwerbbaren Ver- mögensgegenstände, die nach den Anlagebedingungen als Basiswerte für Derivate dienen können, abschließen.
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Samples: Sales Contracts
Derivate. Die Gesellschaft darf für den OGAW-Fonds Derivatgeschäfte zum Zwecke Geschäfte mit Deriva- ten zu Absicherungszwecken und als Teil der Absicherung, der Anlagestrategie tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfo- liosteuerung Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des OGAW-Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Die Gesellschaft darf für den Fonds jedoch keine Derivate oder Finanzinstrumente mit derivater Komponente erwerben, deren Basiswerte verzinsliche Wertpapiere sinderhö- hen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kurs- schwankungen oder den Preiserwartungen anderer Ver- mögensgegenstände Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des OGAW-Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im OGAW-Fonds gehaltenen Vermögensge- genständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wech- selkursenWechselkur- sen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft Gesell- schaft hat die Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen gesetz- lichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung Ver- ordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften Pensionsge- schäften in Investmentver- mögen Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch Kapitalanlagege- setzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft Ge- sellschaft das Marktrisiko des OGAW-Fonds mit dem Markt- risiko Marktri- siko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate enthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichs- vermögen Deri- vateenthaltensind.BeidemderivatefreienVergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des OGAW-Fonds ent- sprichtentspricht, das aber keine Steigerungen oder Absicherungen des Marktrisikos Marktrisi- kos durch Derivate enthält. Die Zusammen- setzung Zusammensetzung des Vergleichsvermögens Ver- gleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den OGAW-Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds LI MULTI LEA- DERS FUND besteht hauptsächlich aus nordamerikanischen Aktieneinem Portfolio aus weltweiten Ak- tien, USD- und Euro-Anleihen. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des OGAW-Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache Zwei- fache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des OGAW-Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens Ver- gleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eige- nen ei- genen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsver- fahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung Wert- veränderung der im OGAW-Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände Vermögensge- genstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle poten- zielle Verluste eines Port- folios Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen be- stimmtbestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersagbarvorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf - – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - Risiko- managementsystems – für Rechnung des von OGAW-Fonds in jegli- che jeg- liche Derivate investieren, sofern deren Basiswert kein verzinsliches Wertpapier ist. Voraussetzung ist, dass die Deri- vate Deriva- te von Vermögensgegenständen abgeleitet sind, die für den OGAW-Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • – Zinssätze • – Wechselkurse • – Währungen • – Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate ad- äquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht veröffent- licht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte Fi- nanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine bestimmte Menge eines be- stimmten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf alle für den Fonds erwerbbaren Ver- mögensgegenstände, die nach den Anlagebedingungen als Basiswerte für Derivate dienen können, abschließen.
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Samples: Investment Agreement
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte zum Zwecke als Teil der Absicherung, der Anlagestrategie Ge- schäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfo- liosteuerung Portfoliosteuerung und zur Erzielung von ZusatzerträgenZusatzerträ- gen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Die Gesellschaft darf für den Fonds jedoch keine Derivate oder Finanzinstrumente mit derivater Komponente erwerben, deren Basiswerte verzinsliche Wertpapiere sind. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kursschwankun- gen oder den Preiserwartungen anderer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer derivati- ver Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das VerlustrisikoVer- lustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensge- genständen ge- haltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wech- selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement Risikoma- nagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, WertpapierWertpa- pier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentver- mögen Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft Ge- sellschaft den sogenannten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung Deri- vateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktrisiko des Fonds mit dem Markt- risiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate enthalten sindMarktrisiko des derivatefreien Vergleichsvermö- gens. Bei dem derivatefreien Vergleichs- vermögen Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds ent- sprichtentspricht, das aber keine Steigerungen oder Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammen- setzung Zusam- mensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen Anla- gezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich ist der Index EURO STOXX 50, der sich aus nordamerikanischen Aktien50 großen, börsennotierten Unterneh- men des Euro-Währungsgebiets zusammensetzt. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko Markt- risiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eige- nen eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode; VaR), mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, und einer vordefinierten Haltedauer (z.B. 10 Tage). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsver- fahren Modellierungs- verfahren die historische SimulationVarianz-Kovarianz-Analyse bzw. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungendie Monte-Carlo-Si- mulation und berücksichtigt alle wesentlichen Marktrisikofaktoren mit täglich aktualisierten empirischen Daten. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung der im Fonds gehaltenen gehalte- nen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-at- Risk eines Portfolios gibt dabei eine einen in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Port- folios ausgedrückten Betrag zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten (z.B. 10 Tage) an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen be- stimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersagbar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur welcher mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenbestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, nicht überschritten wird. Die Gesellschaft darf - – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - Risikomanage- mentsystems – für Rechnung des Fonds in jegli- che jegliche Derivate investieren, sofern deren Basiswert kein verzinsliches Wertpapier istinvestie- ren. Voraussetzung ist, dass die Deri- vate Derivate von Vermögensgegenständen Vermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • ■ Zinssätze • ■ Wechselkurse • ■ Währungen • ■ Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage Be- zugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine bestimmte Menge eines be- stimmten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf alle für den Fonds erwerbbaren Ver- mögensgegenstände, die nach den Anlagebedingungen als Basiswerte für Derivate dienen können, abschließen.
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Samples: Sales Contracts
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte zum Zwecke als Teil der Absicherung, der Anlagestrategie Ge- schäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfo- liosteuerung Portfoliosteuerung und zur Erzielung von ZusatzerträgenZusatzerträ- gen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Die Gesellschaft darf für den Fonds jedoch keine Derivate oder Finanzinstrumente mit derivater Komponente erwerben, deren Basiswerte verzinsliche Wertpapiere sind. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kursschwankun- gen oder den Preiserwartungen anderer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer derivati- ver Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das VerlustrisikoVer- lustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensge- genständen ge- haltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wech- selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement Risikoma- nagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, WertpapierWertpa- pier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentver- mögen Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft Ge- sellschaft den sogenannten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung Deri- vateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktrisiko des Fonds mit dem Markt- risiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate enthalten sindMarktrisiko des derivatefreien Vergleichsvermö- gens. Bei dem derivatefreien Vergleichs- vermögen Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds ent- sprichtentspricht, das aber keine Steigerungen oder Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammen- setzung Zusam- mensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen Anla- gezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds geltengel- ten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus nordamerikanischen Aktienist der UBS Commodities Constant Maturity Index, der die Wertentwicklung einer breiten Palette von Rohstoffen abdeckt. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko Markt- risiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eige- nen eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode; VaR), mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, und einer vordefinierten Haltedauer (z.B. 10 Tage). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsver- fahren Modellierungs- verfahren die historische SimulationVarianz-Kovarianz-Analyse bzw. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungendie Monte-Carlo-Si- mulation und berücksichtigt alle wesentlichen Marktrisikofaktoren mit täglich aktualisierten empirischen Daten. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung der im Fonds gehaltenen gehalte- nen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-at- Risk eines Portfolios gibt dabei eine einen in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Port- folios ausgedrückten Betrag zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten (z.B. 10 Tage) an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen be- stimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersagbar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur welcher mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenbestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, nicht überschritten wird. Die Gesellschaft darf - – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - Risikomanage- mentsystems – für Rechnung des Fonds in jegli- che jegliche Derivate investieren, sofern deren Basiswert kein verzinsliches Wertpapier istinvestie- ren. Voraussetzung ist, dass die Deri- vate Derivate von Vermögensgegenständen Vermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • ■ Zinssätze • ■ Wechselkurse • ■ Währungen • ■ Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage Be- zugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine bestimmte Menge eines be- stimmten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf alle für den Fonds erwerbbaren Ver- mögensgegenstände, die nach den Anlagebedingungen als Basiswerte für Derivate dienen können, abschließen.
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Samples: Sales Contracts
Derivate. Die Gesellschaft darf für In Übereinstimmung mit den in Anhang D beschriebenen Anlagegrenzen und -beschränkungen kann jeder Fonds Derivatgeschäfte zum Zwecke der AbsicherungDerivate zur Absicherung von Markt- oder Währungsrisiken, der effizienten Portfo- liosteuerung zur effektiven Portfolioverwaltung und zur Erzielung von Zusatzerträgen. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Die Gesellschaft darf für den Fonds jedoch keine Derivate oder Finanzinstrumente mit derivater Komponente erwerbenzu Anlagezwecken, deren Basiswerte verzinsliche Wertpapiere sind. Ein Derivat ist ein Instrumentwie in Anhang F näher beschrieben, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Ver- mögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“)nutzen. Durch den Einsatz von Derivaten darf werden die Fonds unter Umständen höheren Risiken ausgesetzt. Dabei kann es sich unter anderem um das Marktrisiko Kreditrisiko in Bezug auf Kontrahenten handeln, mit denen die Fonds Geschäfte abschließen, oder um das Erfüllungsrisiko, das Volatilitätsrisiko, das Risiko aus Transaktionen mit außerbörslichen Derivaten („Over-the-Counter“- Transaktionsrisiken), das Risiko einer mangelnden Liquidität der Derivate, das Risiko einer unvollständigen Nachbildung zwischen der Wertänderung des Derivats und derjenigen des Basiswerts, den der entsprechende Fonds nachbilden möchte, oder das Risiko höherer Transaktionskosten als bei der Direktanlage in die Basiswerte. Einige Derivate sind mit einem Leverage verbunden und können daher die Anlageverluste für die Fonds vergrößern oder anderweitig erhöhen. Gemäß branchenüblicher Praxis kann ein Fonds beim Kauf von Derivaten verpflichtet sein, seine Verpflichtungen gegenüber seinem Kontrahenten zu besichern. Dies kann bei nicht vollständig finanzierten Derivaten bedeuten, dass Sicherheiten als Ersteinschuss (Initial Margin) und/oder Nachschuss (Variation Margin) beim Kontrahenten hinterlegt werden müssen. Bei Derivaten, bei denen ein Fonds Vermögenswerte als Ersteinschuss bei einem Kontrahenten hinterlegen muss, werden diese Vermögenswerte eventuell nicht vom Vermögen des Kontrahenten getrennt geführt, und wenn diese Vermögenswerte frei austauschbar und ersetzbar sind, hat der Fonds eventuell nur einen Anspruch auf Rückgabe gleichwertiger Vermögenswerte anstelle der ursprünglich beim Kontrahenten als Sicherheit hinterlegten Vermögenswerte. Wenn der Kontrahent überschüssige Einschüsse bzw. Sicherheiten verlangt, können diese Einlagen oder Vermögenswerte den Wert der Verpflichtungen des entsprechenden Fonds gegenüber dem Kontrahenten überschreiten. Da die Bedingungen eines Derivats eventuell vorsehen, dass ein Kontrahent einem anderen Kontrahenten gegenüber nur dann Sicherheiten zur Deckung der aus dem Derivat resultierenden Variation Margin stellen muss, wenn ein bestimmter Mindestbetrag erreicht ist, trägt der Fonds darüber hinaus eventuell ein unbesichertes Risiko gegenüber einem Kontrahenten im Rahmen eines Derivats bis zu diesem Mindestbetrag. Derivatkontrakte können hohen Schwankungen unterliegen, und der Ersteinschuss ist in der Regel im Vergleich zum Kontraktvolumen gering, sodass die Transaktionen möglicherweise hinsichtlich des Marktrisikos mit einem Leverage verbunden sind. Vergleichsweise geringe Marktbewegungen können deutlich stärkere Auswirkungen auf Derivate als auf herkömmliche Anleihen oder Aktien haben. Gehebelte Derivatepositionen können deshalb die Volatilität des Fonds höchstens verdoppeln erhöhen. Die Fonds werden zwar keine Kredite aufnehmen, um ein Leverage zu erzielen; sie können jedoch beispielsweise mit dem Ziel der Steuerung ihres Risikos synthetische Short- Positionen über Derivate einnehmen, stets unter Einhaltung der in Anhang D dieses Prospektes aufgeführten Beschränkungen. Bestimmte Fonds können Long-Positionen durch Einsatz von Derivaten („Marktrisikogrenze“)synthetische Long-Positionen) eingehen, wie Long- Positionen in Futures einschließlich Devisentermingeschäften. Marktrisiko ist Mit der Anlage in Derivate können unter anderem die folgenden weiteren Risiken verbunden sein: Ein Kontrahent könnte gegen seine Verpflichtungen zur Stellung einer Sicherheit verstoßen, oder es könnte aus operativen Gründen (wie z.B. zeitlichen Abständen zwischen der Berechnung des Risikos und der Stellung zusätzlicher oder alternativer Sicherheiten durch einen Kontrahenten oder dem Verkauf von Sicherheiten bei einem Ausfall eines Kontrahenten) vorkommen, dass das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von Kreditrisiko eines Fonds gegenüber seinem Kontrahenten im Rahmen eines Derivatkontraktes nicht vollständig besichert ist. Jeder Fonds gehaltenen Vermögensge- genständen resultiert, wird jedoch weiterhin die auf Veränderungen in Anhang D dargelegten Grenzen einhalten. Ein Fonds kann aufgrund des Einsatzes von variablen Preisen bzwDerivaten auch einem rechtlichen Risiko ausgesetzt sein. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wech- selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentver- mögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktrisiko des Fonds mit dem Markt- risiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate enthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichs- vermögen Dabei handelt es sich um das Risiko eines Verlustes aufgrund einer Gesetzesänderung oder einer unerwarteten Anwendung eines Gesetzes oder einer Rechtsvorschrift oder aufgrund der Tatsache, dass ein virtuelles PortfolioGericht Verträge für rechtlich nicht durchsetzbar erklärt. Die Fonds können Derivate verwenden, dessen Wert stets genau um den Einsatz komplexer Investmentmanagement-Techniken zu ermöglichen. Dies beinhaltet u.a. insbesondere: E den Einsatz von Swap-Kontrakten zur Steuerung des Zinsrisikos; E den Einsatz von Swap-Kontrakten, um zu Anlagezwecken ein Engagement in einen oder mehrere Indizes zu erzielen; E den Einsatz von Devisenderivaten, um Devisenrisiken zu erwerben oder zu veräußern; E den Erwerb oder die Veräußerung von Optionen zu Anlagezwecken; E den Einsatz von Credit Default Swaps, um Kreditrisiken zu erwerben oder zu veräußern; E den Einsatz von Volatilitätsderivaten zur Anpassung des Volatilitätsrisikos; E den Einsatz von Differenz- oder Terminkontrakten, um ein Engagement am Markt zu erzielen; E den Einsatz von synthetischen Short-Positionen, um gegebenenfalls die Anlagechancen, die sich aufgrund negativer Anlageerwartungen ergeben, nutzen zu können; und E den Einsatz von synthetischen Long-Positionen, um ein Engagement am Markt zu erzielen. Die Anleger sollten die im nachstehenden Abschnitt „Derivate und sonstige komplexe Anlageinstrumente und -techniken“ beschriebenen Risiken im Zusammenhang mit den verschiedenen Arten von Derivaten und Strategien zur Kenntnis nehmen. Werden derivative Instrumente auf diese Weise eingesetzt, erhöht sich dadurch unter Umständen das Gesamtrisiko des Fonds. Dementsprechend setzt die Gesellschaft Risikomanagementverfahren ein, die es der Verwaltungsgesellschaft ermöglichen, jederzeit das mit den einzelnen Positionen verbundene Risiko und deren Beitrag zum Gesamtrisikoprofil des Fonds zu überwachen und zu bewerten. Um das Gesamtmarktrisiko jedes Fonds zu ermitteln und sicherzustellen, dass jeder Fonds die in Anhang D aufgeführten Anlagebeschränkungen einhält, wendet die Verwaltungsgesellschaft die „Commitment-Methode“ oder die „Value at Risk“ (VaR)-Methode“ an. Welche der beiden Methoden bei einem Fonds verwendet wird, entscheidet die Verwaltungsgesellschaft auf der Grundlage der Anlagestrategie des jeweiligen Fonds. Einzelheiten über die für jeden Fonds verwendeten Verfahren finden sich in Anhang F. Weitere Einzelheiten zu den von den einzelnen Fonds angewandten derivativen Strategien entnehmen Sie bitte den Anlagezielen der einzelnen Fonds, die in Anhang F erläutert werden, und dem aktuellen Risikomanagementprogramm, das auf Anfrage vom Investor Servicing Team vor Ort erhältlich ist. NM0823U-3034267-20/304 Die Fonds können Wertpapierleihen eingehen. Fonds, die Wertpapierleihen eingehen, sind gegenüber den Kontrahenten der Wertpapierleihgeschäfte einem Kreditrisiko ausgesetzt. Fondsanlagen können über einen Zeitraum hinweg an Kontrahenten verliehen werden. Der Ausfall eines Kontrahenten kann zusammen mit einem Rückgang des Xxxxx der Sicherheiten unter den Wert der verliehenen Wertpapiere zu einer Verringerung im Wert des Fonds ent- spricht, das aber keine Steigerungen oder Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammen- setzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus nordamerikanischen Aktien. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eige- nen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode)führen. Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsver- fahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Port- folios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen be- stimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersagbar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf - vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - für Rechnung des Fonds in jegli- che Derivate investieren, sofern deren Basiswert kein verzinsliches Wertpapier ist. Voraussetzung istbeabsichtigt sicherzustellen, dass bei der Wertpapierleihe immer vollumfänglich Sicherheiten geleistet werden, allerdings sind die Deri- vate Fonds, soweit bei der Wertpapierleihe Sicherheiten nicht vollumfänglich geleistet werden (beispielsweise aufgrund von Vermögensgegenständen abgeleitet sindZeitabstimmungsproblemen infolge von Zahlungsverzögerungen), die für gegenüber den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu Kontrahenten der Wertpapierleihgeschäfte einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine bestimmte Menge eines be- stimmten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf alle für den Fonds erwerbbaren Ver- mögensgegenstände, die nach den Anlagebedingungen als Basiswerte für Derivate dienen können, abschließenKreditrisiko ausgesetzt.
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Samples: Prospectus
Derivate. Die Gesellschaft Fondsleitung darf für den Fonds Derivatgeschäfte zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfo- liosteuerung und zur Erzielung von ZusatzerträgenDerivate einsetzen. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Die Gesellschaft darf für den Fonds jedoch keine Derivate oder Finanzinstrumente mit derivater Komponente erwerben, deren Basiswerte verzinsliche Wertpapiere sind. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Ver- mögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Der Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko jedoch auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den Anlagezielen beziehungsweise zu einer Veränderung des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“)Anlagecharakters des Anlagefonds führen. Marktrisiko ist das VerlustrisikoBei der Risikomessung ge- langt der Commitment-Ansatz II zur Anwendung. Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und werden nicht nur zur Ab- sicherung von Anlagepositionen eingesetzt. Es dürfen sowohl Derivat-Grundformen wie auch exotische Derivate in ei- nem vernachlässigbaren Umfang eingesetzt werden, das aus Schwankungen beim Marktwert von wie sie im Fonds gehaltenen Vermögensge- genständen resultiertFondsver- trag näher beschrieben sind (vgl. § 12), die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wech- selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik als Anlage zulässig sind. Die Gesellschaft hat Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt oder OTC (over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate un- terliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Marktrisikogrenze laufend einzuhaltenVertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. Neben Credit Default Swaps (CDS) dürfen auch alle anderen Arten von Kre- ditderivaten (z.B. Total Return Swaps, Credit Spread Options, Credit Linked Notes) erworben werden, mit welchen Kreditrisiken auf Drittparteien, sog. Risikokäufer übertragen werden. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentver- mögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktrisiko des Fonds Risikokäufer werden dafür mit dem Markt- risiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate enthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichs- vermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds ent- spricht, das aber keine Steigerungen oder Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthälteiner Prämie entschädigt. Die Zusammen- setzung Höhe dieser Prämie hängt u.a. von der Wahr- scheinlichkeit des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen Schadenseintritts und der Anlagepolitik entsprechenmaximalen Höhe des Scha- dens ab; beide Faktoren sind in der Regel schwer zu bewerten, die für den Fonds geltenwas das mit Kreditderivaten verbundene Risiko erhöht. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus nordamerikanischen AktienDer Anlagefonds kann sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risikokäufer auftreten. Durch den Der Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eige- nen Risikomodells ermittelt eine Hebelwirkung (sog. Value-at-Risk Methode)Leverage) auf das Fondsvermögen ausüben beziehungsweise einem Leerverkauf entspre- chen. Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsver- fahren die historische SimulationDabei darf das Gesamtengagement in Derivaten bis zu 100% des Net- tofondsvermögens und mithin das Gesamtengagement des Anlagefonds bis zu 200% seines Nettofondsvermögens betragen. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung Unter Berücksichti- gung der Möglichkeit der vorübergehenden Kreditaufnahme im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im ZeitablaufUmfang von höchstens 10% des Nettofondsvermögens gemäss § 13 Ziff. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Port- folios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen be- stimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersagbar. Das 2 des Fondsvertrags kann das Gesamtengagement des Anlagefonds insgesamt bis zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf - vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - für Rechnung 210% des Fonds in jegli- che Derivate investieren, sofern deren Basiswert kein verzinsliches Wertpapier ist. Voraussetzung ist, dass die Deri- vate von Vermögensgegenständen abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine bestimmte Menge eines be- stimmten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf alle für den Fonds erwerbbaren Ver- mögensgegenstände, die nach den Anlagebedingungen als Basiswerte für Derivate dienen können, abschließenNettofondsvermögens betragen.
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Samples: Fondsvertrag
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte zum Zwecke als Teil der Absicherung, der Anlagestrategie Ge- schäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfo- liosteuerung Portfoliosteuerung und zur Erzielung von ZusatzerträgenZusatzer- trägen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Die Gesellschaft darf Sofern für den Fonds jedoch keine Derivate oder Finanzinstrumente Geschäfte mit derivater Komponente erwerbenDerivaten getätigt werden, deren Basiswerte verzinsliche Wertpapiere sinderfolgt dies aus- schließlich zu Absicherungszwecken. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kursschwankun- gen oder den Preiserwartungen anderer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer derivati- ver Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das VerlustrisikoVer- lustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensge- genständen ge- haltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wech- selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement Risikoma- nagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, WertpapierWertpa- pier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentver- mögen Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft Ge- sellschaft den sogenannten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung Deri- vateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktrisiko des Fonds mit dem Markt- risiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate enthalten sindMarktrisiko des derivatefreien Vergleichsvermö- gens. Bei dem derivatefreien Vergleichs- vermögen Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds ent- sprichtentspricht, das aber keine Steigerungen oder Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammen- setzung Zu- sammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht ist der Index MSCI Europa, der hauptsächlich aus nordamerikanischen Aktienmehr als 400 Aktien aus 15 Ländern Europas besteht. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko Markt- risiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eige- nen eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode; VaR), mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, und einer vordefinierten Haltedauer (z.B. 10 Tage). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsver- fahren Modellierungs- verfahren die historische SimulationVarianz-Kovarianz-Analyse bzw. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungendie Monte-Carlo-Si- mulation und berücksichtigt alle wesentlichen Marktrisikofaktoren mit täglich aktualisierten empirischen Daten. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung der im Fonds gehaltenen gehalte- nen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-at- Risk eines Portfolios gibt dabei eine einen in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Port- folios ausgedrückten Betrag zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten (z.B. 10 Tage) an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen be- stimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersagbar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur welcher mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenbestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, nicht überschritten wird. Die Gesellschaft darf - – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - Risikomanage- mentsystems – für Rechnung des Fonds in jegli- che jegliche Derivate investieren, sofern deren Basiswert kein verzinsliches Wertpapier istinvestie- ren. Voraussetzung ist, dass die Deri- vate Derivate von Vermögensgegenständen Vermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • ■ Zinssätze • ■ Wechselkurse • ■ Währungen • ■ Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage Be- zugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine bestimmte Menge eines be- stimmten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf alle für den Fonds erwerbbaren Ver- mögensgegenstände, die nach den Anlagebedingungen als Basiswerte für Derivate dienen können, abschließen.
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Samples: Sales Contracts
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte zum Zwecke Geschäfte mit Derivaten zu Absicherungszwecken und als Teil der Absicherung, der Anlagestrategie tä- tigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfo- liosteuerung Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Die Gesellschaft darf für den Fonds jedoch keine Derivate oder Finanzinstrumente mit derivater Komponente erwerben, deren Basiswerte verzinsliche Wertpapiere sind. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kurs- schwankungen oder den Preiserwartungen anderer Ver- mögensgegenstände Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko Marktrisi- ko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert Markt- wert von im Fonds gehaltenen Vermögensge- genständen resultiertVermögensgegenständen re- sultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wech- selkursenWechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben Vor- gaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentver- mögen Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft Ge- sellschaft das Marktrisiko des Fonds mit dem Markt- risiko eines Marktrisiko ei- nes virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate enthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichs- vermögen Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds ent- sprichtentspricht, das aber keine kei- ne Steigerungen oder Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammen- setzung Zusammensetzung des Vergleichsvermögens Vergleichsver- mögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik Anlage- politik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie derivatef- reie Vergleichsvermögen für den Fonds FVV Select AMI besteht hauptsächlich aus nordamerikanischen Aktieneinem Portfolio aus weltweiten Aktien und Euro-Unterneh- mensanleihen. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien deri- vatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichs- vermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eige- nen eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsver- fahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft Ge- sellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen GeschäftenGe- schäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung Wertver- änderung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Port- folios Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen be- stimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der MarktpreiseMarktprei- se, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersagbar. Das zu ermittelnde er- mittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf - – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - Risiko- managementsystems – für Rechnung des Fonds in jegli- che jegliche Derivate investieren, sofern deren Basiswert kein verzinsliches Wertpapier ist. Voraussetzung ist, dass die Deri- vate Derivate von Vermögensgegenständen abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • – Zinssätze • – Wechselkurse • – Währungen • – Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate ad- äquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht veröffent- licht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte Fi- nanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine bestimmte Menge eines be- stimmten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf alle für den Fonds erwerbbaren Ver- mögensgegenstände, die nach den Anlagebedingungen als Basiswerte für Derivate dienen können, abschließen.
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Samples: Sales Contracts
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfo- liosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Die Gesellschaft darf für den Fonds jedoch keine Derivate oder Finanzinstrumente mit derivater Komponente erwerben, deren Basiswerte verzinsliche Wertpapiere sind. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Ver- mögensgegenstände Vermögensge- genstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente Finan- zinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko Marktri- siko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensge- genständen resultiertVermögensgegenständen resul- tiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wech- selkursenWechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentver- mögen Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „DerivateverordnungDe- rivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten qualifizierten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht Sie summiert die Gesellschaft Anrechnungsbeträge aller Derivate sowie Wertpapier-Darlehen und Pensionsge- schäfte auf, die zur Steigerung des Investitionsgrades führen. Als Anrechnungsbetrag für Derivate und Finanzinstrumente mit derivativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Basiswertes zugrunde gelegt. Die Summe der Anrechnungs- beträge für das Marktrisiko des Fonds mit dem Markt- risiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate enthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichs- vermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds ent- spricht, das aber keine Steigerungen oder Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammen- setzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus nordamerikanischen Aktien. Durch den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativen Komponenten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko den Wert des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eige- nen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsver- fahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Port- folios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen be- stimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher Investmentvermögens nicht mit Sicherheit vorhersagbar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenüberschreiten. Die Gesellschaft darf - vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie für Rechnung des Fonds in jegli- che die Basiswerte dieser Derivate investierenerwerben dürfte oder wenn die Risiken, sofern deren Basiswert kein verzinsliches Wertpapier istdie diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Invest- mentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Voraussetzung ist, dass die Deri- vate Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: – Grundformen von Vermögensgegenständen abgeleitet sindDerivaten – Kombinationen aus diesen Derivaten – Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen Vermögensgegenständen, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine bestimmte Menge eines be- stimmten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, die auf dem Einsatz von Derivaten beruhen, hinreichend genau erfassen und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf alle für den Fonds erwerbbaren Ver- mögensgegenstände, die nach den Anlagebedingungen als Basiswerte für Derivate dienen können, abschließen.erwerben:
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Samples: Verkaufsprospekt
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfo- liosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Die Gesellschaft darf für den Fonds jedoch keine Derivate oder Finanzinstrumente mit derivater Komponente erwerben, deren Basiswerte verzinsliche Wertpapiere sind. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Ver- mögensgegenstände Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nur zu Absicherungszwecken tätigen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensge- genständen Vermögensgegen- ständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wech- selkursenWechselkur- sen, Aktien- und Rohstoffpreisen Währungen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten diese Basiswerte nachbildende Indizes zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze Marktrisi- kogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermittelner- mitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von DerivatenDeriva- ten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentver- mögen Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend nach- folgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten qualifizierten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht Sie summiert die Gesellschaft Anrechnungsbeträge aller Derivate sowie Pensionsgeschäfte auf, die zur Steigerung des Investitionsgrades führen. Als Anrechnungsbetrag für Derivate und Finanzinstrumente mit deri- vativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Basiswerts zugrunde gelegt. Die Summe der Anrech- nungsbeträge für das Marktrisiko des Fonds mit dem Markt- risiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate enthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichs- vermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds ent- spricht, das aber keine Steigerungen oder Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammen- setzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus nordamerikanischen Aktien. Durch den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativen Kompo- nenten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko den Wert des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eige- nen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsver- fahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Port- folios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen be- stimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher Investmentvermögens nicht mit Sicherheit vorhersagbar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenüberschreiten. Die Gesellschaft darf - vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - regelmäßig nur Derivate erwerben, wenn sie für Rechnung des Fonds in jegli- che Derivate investieren, sofern deren Basiswert kein verzinsliches Wertpapier ist. Voraussetzung ist, dass die Basiswerte dieser Deri- vate erwerben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Basiswerte repräsentieren, auch durch Vermögensgegenstände im Investmentvermögen hätten entstehen können, die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds erwerben darf. Die Ge- sellschaft darf für Rechnung des Fonds erwerben: ◼ Grundformen von Vermögensgegenständen abgeleitet sindDerivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten ◼ Kombinationen aus diesen Derivaten mit anderen Vermögensgegenständen, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine bestimmte Menge eines be- stimmten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft kann alle im Fonds enthaltenen Marktrisiken, die auf dem Einsatz von Derivaten beruhen, hinreichend genau erfassen und messen. Sie verfolgt Long-/Short- oder marktneutrale Strategien. Folgende Arten von Derivaten darf die Gesellschaft für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf alle für den Fonds erwerbbaren Ver- mögensgegenstände, die nach den Anlagebedingungen als Basiswerte für Derivate dienen können, abschließen.erwerben:
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Samples: Sales Contracts
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfo- liosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Die Gesellschaft darf für den Fonds jedoch keine Derivate oder Finanzinstrumente mit derivater Komponente erwerben, deren Basiswerte verzinsliche Wertpapiere sind. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Ver- mögensgegenstände Vermö- gensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Die Gesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Derivaten nicht nur zu Absicherungszwecken, sondern auch als Teil der Anlagestrategie tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzie- lung von Zusatzerträgen, d.h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zu- mindest zeitweise erhöhen. Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensge- genständen Vermögensgegen- ständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wech- selkursenWechselkur- sen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung Risikomes- sung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentver- mögen Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch Ka- pitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktrisiko des Fonds mit dem Markt- risiko eines Marktrisiko ei- nes virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate enthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichs- vermögen Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds ent- sprichtentspricht, das aber keine Steigerungen oder Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammen- setzung Zusammensetzung des Vergleichsvermögens Vergleichs- vermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie derivate- freie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus nordamerikanischen Aktienin auf Euro denominierten festverzinslichen Wertpapieren. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eige- nen Risikomodells ermittelt (sog. sogenannte Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsver- fahren Modellie- rungsverfahren die moderne historische Simulation oder Monte-Carlo-Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte aus- gedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Port- folios Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung Wert- veränderung wird von zufälligen Ereignissen be- stimmtbestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersagbar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf - darf- vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - Risikomanagementsys- tems- für Rechnung des Fonds in jegli- che jegliche Derivate investieren, sofern deren Basiswert kein verzinsliches Wertpapier ist. Voraussetzung ist, dass die Deri- vate Derivate von Vermögensgegenständen Vermögens- gegenständen abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • ◼ Zinssätze • ◼ Wechselkurse • ◼ Währungen • Finanzindices◼ Finanzindizes, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten ZeitraumesZeitraums, eine bestimmte Menge eines be- stimmten bestimm- ten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf alle für den Fonds erwerbbaren Ver- mögensgegenständeerwerbbare Wertpapiere und Geld- marktinstrumente, die nach den Anlagebedingungen als Basiswerte für Derivate dienen könnenZinssätze, Wechselkurse oder Währungen sowie auf Qualifizierte Finanzindizes abschließen.
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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte zum Zwecke als Teil der Absicherung, der Anlagestrategie Ge- schäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfo- liosteuerung Portfoliosteuerung und zur Erzielung von ZusatzerträgenZusatzerträ- gen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Die Gesellschaft darf für den Fonds jedoch keine Derivate oder Finanzinstrumente mit derivater Komponente erwerben, deren Basiswerte verzinsliche Wertpapiere sind. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen Kursschwankun- gen oder den Preiserwartungen anderer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer derivati- ver Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das VerlustrisikoVer- lustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensge- genständen ge- haltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wech- selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement Risikoma- nagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, WertpapierWertpa- pier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentver- mögen Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft Ge- sellschaft den sogenannten qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung Deri- vateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktrisiko des Fonds mit dem Markt- risiko eines virtuellen VergleichsvermögensMarktrisiko des derivatefreien Vergleichsvermö- gens, in dem keine Derivate enthalten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichs- vermögen Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds ent- sprichtentspricht, das aber keine Steigerungen oder Absicherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammen- setzung Zusammensetzung des Vergleichsvermögens Vergleichs- vermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen Vergleichs- vermögen für den Fonds besteht ist der Index MSCI World, der hauptsächlich aus nordamerikanischen Aktienmehr als 1500 Aktien aus mehr als 23 Ländern weltweit besteht. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko Markt- risiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens Vergleichsvermö- gens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eige- nen eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode; VaR), mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, und einer vordefinierten Haltedauer (z.B. 10 Tage). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsver- fahren Modellierungs- verfahren die historische SimulationVarianz-Kovarianz-Analyse bzw. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungendie Monte-Carlo-Si- mulation und berücksichtigt alle wesentlichen Marktrisikofaktoren mit täglich aktualisierten empirischen Daten. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung der im Fonds gehaltenen gehalte- nen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-at- Risk eines Portfolios gibt dabei eine einen in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Port- folios ausgedrückten Betrag zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten (z.B. 10 Tage) an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen be- stimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersagbar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur welcher mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werdenbestimmten Wahrscheinlichkeit, z. B. 99 %, nicht überschritten wird. Die Gesellschaft darf - – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - Risikomanage- mentsystems – für Rechnung des Fonds in jegli- che jegliche Derivate investieren, sofern deren Basiswert kein verzinsliches Wertpapier istinvestie- ren. Voraussetzung ist, dass die Deri- vate Derivate von Vermögensgegenständen Vermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • ■ Zinssätze • ■ Wechselkurse • ■ Währungen • ■ Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage Be- zugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine bestimmte Menge eines be- stimmten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf alle für den Fonds erwerbbaren Ver- mögensgegenstände, die nach den Anlagebedingungen als Basiswerte für Derivate dienen können, abschließen.
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Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte zum Zwecke als Teil der Absicherung, der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfo- liosteuerung Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Die Gesellschaft darf für den Fonds jedoch keine Derivate oder Finanzinstrumente mit derivater Komponente erwerben, deren Basiswerte verzinsliche Wertpapiere sind. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („MarktrisikogrenzeMarkt- risikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensge- genständen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen Kur- sen des Marktes wie Zinssätzen, Wech- selkursenWechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze laufend lau- fend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentver- mögen Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten qualifizierten quali- fizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktrisiko Marktri- siko des Fonds mit dem Markt- risiko Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate enthalten ent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichs- vermögen Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, dessen des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds ent- sprichtentspricht, das aber keine Steigerungen oder Absicherungen Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammen- setzung Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus nordamerikanischen AktienAnleihen- und Aktienindi- zes. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteigen. Das Marktrisiko des Fonds und des derivatefreien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Hilfe eines geeigneten eige- nen eigenen Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Gesellschaft verwendet hierbei als Modellierungsver- fahren Modellierungsverfahren die historische Simulation. Dieses Modellierungsverfahren basiert auf den tatsächlich eingetretenen täglichen Marktpreisveränderungen. Die Gesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisiken aus allen Geschäften. Sie quantifiziert durch das Risikomodell die Wertveränderung Wertverände- rung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für potenzielle Verluste eines Port- folios Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. Diese Wertveränderung wird von zufälligen Ereignissen be- stimmtbestimmt, nämlich den künftigen Entwicklungen der Marktpreise, und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersagbarvorhersag- bar. Das zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur mit einer genügend großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden. Die Gesellschaft darf - vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems - für Rechnung des Fonds in jegli- che jegliche Derivate investieren, sofern deren Basiswert kein verzinsliches Wertpapier ist. Voraussetzung ist, dass die Deri- vate Derivate von Vermögensgegenständen Vermögensgegenstän- den abgeleitet sind, die für den Fonds erworben werden dürfen, oder von folgenden Basiswerten: • Zinssätze • Wechselkurse • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hieraus. Terminkontrakte Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine bestimmte Menge eines be- stimmten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf alle für den Fonds erwerbbaren Ver- mögensgegenstände, die nach den Anlagebedingungen als Basiswerte für Derivate dienen können, abschließenhie- raus.
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