Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen - erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem LiquiditätsrisikoLiquiditäts- risiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern son- dern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken Absiche- rungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments Ba- sisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet anders- geartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „"Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich aus- serbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten gehan- delten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie Ga- rantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen erforderli- chen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare vergleichba- re Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich ausserbörs- lich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt durch- geführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Unange- messene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der VermögenswerteVermögens- werte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige ge- genteilige Auswirkungen hervorrufen.
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Samples: www.uraniumresourcesfund.li, solutions.vwdservices.com, solutions.vwdservices.com
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern son- dern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken Absicherungs- zwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine allge- meine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments Ba- sisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet anders- geartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „"Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich aus- serbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten gehan- delten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie Ga- rantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen erforderli- chen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare vergleich- bare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich ausserbörs- lich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt durch- geführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Unangemes- sene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW nicht immer im- mer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.
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Samples: dl.avl-investmentfonds.de, api.bwm.ch, Treuhandvertrag Inklusive Fondsspezifischem Anhang Und Prospekt
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf Die Teilfonds dürfen derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Derivative Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Als derivative Finanzinstrumente gelten Instrumente, deren Wert von einem Basiswert in Form eines anderen Finanzinstruments oder eines Referenzsatzes (Finanzindex, Zinssatz, Wechselkurs oder Währung, etc.) abgeleitet wird und die vertraglich geregelte Termin- oder Optionsgeschäfte sind. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW entsprechenden Teilfonds ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW Teilfonds muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW jeweiligen Teilfonds führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW jeweiligen Teilfonds nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW jeweiligen Teilfonds dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden: ⮚ Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich der Wert bis zur Wertlosigkeit, kann der AIFM gezwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zulassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann der jeweilige Teilfonds ebenfalls Verluste erleiden. Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Teilfondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein. ⮚ Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden. ⮚ Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom betreffenden Teilfonds gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass der Teilfonds zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Pufferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet ist. Der Teilfonds erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie. ⮚ Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass der Teilfonds verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Damit würde der Teilfonds Verluste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar. ⮚ Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden. ⮚ Die getroffenen Prognosen über die künftige Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich im Nachhinein als unrichtig erweisen. ⮚ Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegenstände können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden oder müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft bzw. verkauft werden. ⮚ Durch die Verwendung von Derivaten können potentielle Verluste entstehen, die unter Umständen nicht vorhersehbar sind. Bei ausserbörslichen Geschäften, so genannten over-the-counter (OTC) -Geschäften, können folgende Risiken auftreten: ⮚ Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass der Teilfonds die am OTC-Markt erworbenen Finanzinstrumente schwer oder gar nicht veräussern kann. ⮚ Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) kann aufgrund der individuellen Vereinbarung schwierig, nicht möglich oder mit erheblichen Kosten verbunden sein.
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Samples: www.scarabaeus.li, www.scarabaeus.li
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW AIF darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Derivative Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Als derivative Finanzinstrumente gelten Instrumente, deren Wert von einem Basiswert in Form eines anderen Finanzinstruments oder eines Referenzsatzes (Finanzindex, Zinssatz, Wechselkurs oder Währung, etc.) abgeleitet wird und die vertraglich geregelte Termin- oder Optionsgeschäfte sind. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW AIF ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW AIF muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW AIF führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW AIF nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden:
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Samples: www.scarabaeus.li, www.scarabaeus.li
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf bzw. die Teilfonds dürfen derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten Finanzinstrumen- ten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments Ba- sisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet anders- geartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW bzw. dem entsprechenden Teilfonds ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „"Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich aus- serbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten gehan- delten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie Ga- rantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen erforderli- chen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare vergleich- bare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich ausserbörs- lich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt durch- geführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Unangemes- sene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW jeweiligen Teilfonds führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der VermögenswerteVer- mögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW jeweiligen Teilfonds nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW jeweiligen Teilfonds dar, sondern son- dern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.
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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifischem Anhang Und Prospekt, Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifische Anhänge Und Prospekt
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW AIF darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Derivative Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen –erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Als derivative Finanzinstrumente gelten Instrumente, deren Wert von einem Basiswert in Form eines anderen Finanzinstruments oder eines Referenzsatzes (Finanzindex, Zinssatz, Wechselkurs oder Währung, etc.) abgeleitet wird und die vertraglich geregelte Termin- oder Optionsgeschäfte sind. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW AIF ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW AIF muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW AIF führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW AIF nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden: ⮚ Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich der Wert bis zur Wertlosigkeit, kann der AIFM gezwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrundeliegenden Vermögenswertes kann der AIF ebenfalls Verluste erleiden. Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Vermögens des AIF stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein. ⮚ Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden. ⮚ Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass der AIF zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Pufferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet ist. Der AIF erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie. ⮚ Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass der AIF verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Damit würde der AIF Verluste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar. ⮚ Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden. ⮚ Die getroffenen Prognosen über die künftige Entwicklung von zugrundeliegenden Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich im Nachhinein als unrichtig erweisen. ⮚ Die den Derivaten zugrundeliegenden Vermögensgegenstände können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden oder müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft bzw. verkauft werden. ⮚ Durch die Verwendung von Derivaten können potentielle Verluste entstehen, die unter Umständen nicht vorhersehbar sind.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen - erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.
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Samples: Treuhandvertrag & Prospekt, Treuhandvertrag & Prospekt
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf bzw. die Teilfonds dürfen derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW bzw. dem entsprechenden Teilfonds ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW jeweiligen Teilfonds führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW jeweiligen Teilfonds nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW jeweiligen Teilfonds dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen deriva- tiven Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen - erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen un- terliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem LiquiditätsrisikoLiquiditäts- risiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern son- dern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „GegenparteiGegenpar- tei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmtüber- nimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle Clearing- stelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte Vermö- genswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbezieheneinbe- ziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen ver- kaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende entspre- chende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können kön- nen Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung Kursbestim- mung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten er- höhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.
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Samples: Treuhandvertrag
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf bzw. die Teilfonds dürfen derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten Finanzinstrumen- ten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments Ba- sisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet anders- geartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW bzw. dem entsprechenden Teilfonds ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „"Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich aus- serbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten gehan- delten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie Ga- rantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen erforderli- chen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare vergleichba- re Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich ausserbörs- lich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt durch- geführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Unange- messene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW jeweiligen Teilfonds führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW jeweiligen Teilfonds nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW jeweiligen Teilfonds dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.
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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifischer Anhänge Und Prospekt
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW AIF darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Derivative Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen –erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Als derivative Finanzinstrumente gelten Instrumente, deren Wert von einem Basiswert in Form eines anderen Finanzinstruments oder eines Referenzsatzes (Finanzindex, Zinssatz, Wechselkurs oder Währung, etc.) abgeleitet wird und die vertraglich geregelte Termin- oder Optionsgeschäfte sind. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW AIF ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW AIF muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW AIF führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW AIF nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden: ⮚ Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich der Wert bis zur Wertlosigkeit, kann der AIFM gezwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann der AIF ebenfalls Verluste erleiden. Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Vermögens des AIF stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein. ⮚ Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden. ⮚ Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass der AIF zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Pufferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet ist. Der AIF erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie. ⮚ Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass der AIF verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Damit würde der AIF Verluste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar. ⮚ Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden. ⮚ Die getroffenen Prognosen über die künftige Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich im Nachhinein als unrichtig erweisen. ⮚ Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegenstände können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden oder müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft bzw. verkauft werden. ⮚ Durch die Verwendung von Derivaten können potentielle Verluste entstehen, die unter Umständen nicht vorhersehbar sind.
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Samples: Treuhandvertrag
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf bzw. die Teilfonds dürfen derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung Absi- cherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte fun- dierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW bzw. dem entsprechenden Teilfonds ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „GegenparteiGe- genpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse Bör- se gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit je- derzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung Be- wertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden VermögenswertenVer- mögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW jeweiligen Teilfonds führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW jeweiligen Teilfonds nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW jeweiligen Teilfonds dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufenhervor- rufen.
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