Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern son- dern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken Absiche- rungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments Ba- sisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet anders- geartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „"Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich aus- serbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten gehan- delten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie Ga- rantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen erforderli- chen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare vergleichba- re Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich ausserbörs- lich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt durch- geführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Unange- messene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der VermögenswerteVermögens- werte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige ge- genteilige Auswirkungen hervorrufen.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern son- dern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken Absicherungs- zwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine allge- meine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments Ba- sisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet anders- geartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „"Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich aus- serbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten gehan- delten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie Ga- rantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen erforderli- chen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare vergleich- bare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich ausserbörs- lich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt durch- geführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Unangemes- sene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW nicht immer im- mer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen - erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem LiquiditätsrisikoLiquiditäts- risiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen - erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag & Prospekt
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf bzw. die Teilfonds dürfen derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW bzw. dem entsprechenden Teilfonds ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW jeweiligen Teilfonds führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW jeweiligen Teilfonds nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW jeweiligen Teilfonds dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf Die Teilfonds dürfen derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Derivative Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Als derivative Finanzinstrumente gelten Instrumente, deren Wert von einem Basiswert in Form eines anderen Finanzinstruments oder eines Referenzsatzes (Finanzindex, Zinssatz, Wechselkurs oder Währung, etc.) abgeleitet wird und die vertraglich geregelte Termin- oder Optionsgeschäfte sind. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW entsprechenden Teilfonds ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW Teilfonds muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW jeweiligen Teilfonds führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW jeweiligen Teilfonds nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW jeweiligen Teilfonds dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden: ⮚ Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich der Wert bis zur Wertlosigkeit, kann der AIFM gezwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zulassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann der jeweilige Teilfonds ebenfalls Verluste erleiden. Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Teilfondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein. ⮚ Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden. ⮚ Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom betreffenden Teilfonds gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass der Teilfonds zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Pufferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet ist. Der Teilfonds erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie. ⮚ Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass der Teilfonds verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Damit würde der Teilfonds Verluste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar. ⮚ Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden. ⮚ Die getroffenen Prognosen über die künftige Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich im Nachhinein als unrichtig erweisen. ⮚ Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegenstände können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden oder müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft bzw. verkauft werden. ⮚ Durch die Verwendung von Derivaten können potentielle Verluste entstehen, die unter Umständen nicht vorhersehbar sind. Bei ausserbörslichen Geschäften, so genannten over-the-counter (OTC) -Geschäften, können folgende Risiken auftreten: ⮚ Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass der Teilfonds die am OTC-Markt erworbenen Finanzinstrumente schwer oder gar nicht veräussern kann. ⮚ Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) kann aufgrund der individuellen Vereinbarung schwierig, nicht möglich oder mit erheblichen Kosten verbunden sein.
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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf bzw. die Teilfonds dürfen derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten Finanzinstrumen- ten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments Ba- sisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet anders- geartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW bzw. dem entsprechenden Teilfonds ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „"Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich aus- serbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten gehan- delten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie Ga- rantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen erforderli- chen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare vergleich- bare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich ausserbörs- lich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt durch- geführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Unangemes- sene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW jeweiligen Teilfonds führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der VermögenswerteVer- mögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW jeweiligen Teilfonds nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW jeweiligen Teilfonds dar, sondern son- dern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW AIF darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Derivative Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Als derivative Finanzinstrumente gelten Instrumente, deren Wert von einem Basiswert in Form eines anderen Finanzinstruments oder eines Referenzsatzes (Finanzindex, Zinssatz, Wechselkurs oder Währung, etc.) abgeleitet wird und die vertraglich geregelte Termin- oder Optionsgeschäfte sind. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW AIF ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW AIF muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW AIF führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW AIF nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden:
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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW AIF darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Derivative Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen –erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Als derivative Finanzinstrumente gelten Instrumente, deren Wert von einem Basiswert in Form eines anderen Finanzinstruments oder eines Referenzsatzes (Finanzindex, Zinssatz, Wechselkurs oder Währung, etc.) abgeleitet wird und die vertraglich geregelte Termin- oder Optionsgeschäfte sind. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW AIF ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW AIF muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW AIF führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW AIF nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden: ⮚ Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich der Wert bis zur Wertlosigkeit, kann der AIFM gezwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrundeliegenden Vermögenswertes kann der AIF ebenfalls Verluste erleiden. Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Vermögens des AIF stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein. ⮚ Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden. ⮚ Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass der AIF zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Pufferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet ist. Der AIF erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie. ⮚ Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass der AIF verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Damit würde der AIF Verluste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar. ⮚ Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden. ⮚ Die getroffenen Prognosen über die künftige Entwicklung von zugrundeliegenden Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich im Nachhinein als unrichtig erweisen. ⮚ Die den Derivaten zugrundeliegenden Vermögensgegenstände können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden oder müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft bzw. verkauft werden. ⮚ Durch die Verwendung von Derivaten können potentielle Verluste entstehen, die unter Umständen nicht vorhersehbar sind.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf bzw. die Teilfonds dürfen derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung Absi- cherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte fun- dierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW bzw. dem entsprechenden Teilfonds ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „GegenparteiGe- genpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse Bör- se gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit je- derzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung Be- wertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden VermögenswertenVer- mögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW jeweiligen Teilfonds führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW jeweiligen Teilfonds nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW jeweiligen Teilfonds dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufenhervor- rufen.
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Samples: Treuhandvertrag
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf Derivative financial instruments Die Teilvermögen dürfen grundsätzlich derivative Finanzinstrumente Finanzin- strumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten Finanzinstru- menten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken Risi- ken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. The sub-funds may generally use derivative financial instruments. The use of derivative financial instruments for hedging purposes can change the general risk profile due to correspondingly lower opportu- nities and risks. The use of derivative financial instruments for invest- ment purposes may have an impact on the general risk profile through additional opportunities and risks. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen AnlageinstrumenteAnlage- instrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung Be- wertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen Preisschwankun- gen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments Basisinstru- ments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen all- gemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente Finan- zinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet andersge- artet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis Ver- ständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse Kennt- nisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW entsprechenden Teilvermögen ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument Finan- zinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werdenwer- den, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich ausserbörs- lich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent Emit- tent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats Deri- vats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung Redu- zierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches ZahlungssystemZahlungssys- tem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte Vermögens- werte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte ge- handelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW . Die Fondsleitung muss die Bonität jeder Gegenpartei Gegen- partei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung Be- wertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente Instru- mente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, sind oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen Transaktio- nen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten Deri- vaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen Bewer- tungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien Ge- genparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW das jeweilige Teil- vermögen führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten direk- ten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sindDerivative financial instruments are not investment instruments in their own right, but are rights whose valuation is primarily derived from the price and price fluctuations and expectations of an underlying in- strument. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW darInvestments in derivatives are subject to general market risk, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufenmanagement risk, credit risk and liquidity risk. Due to the special features of the derivative financial instruments, however, the risks mentioned may be of a different nature and may in some cases be higher than the risks associated with an investment in the underlying instruments. The use of derivatives therefore requires not only an understanding of the underlying instrument, but also in-depth knowledge of the deriva- tives themselves. Derivative financial instruments also harbour the risk that the corresponding sub-fund may incur a loss because another party involved in the derivative financial instrument (usually a "coun- terparty") fails to meet its obligations. The credit risk for derivatives traded on an exchange is generally lower than the risk for derivatives traded over the counter, as the clearing house, which acts as the issuer or counterparty for each derivative traded on the exchange, provides a settlement guarantee. To reduce the overall default risk, this guarantee is supported by a daily payment system maintained by the clearing house, in which the assets required for cover are calculated. There is no comparable clearing house guar- antee for derivatives traded over the counter. The fund management company must take the creditworthiness of each counterparty to an OTC derivative into account when assessing the potential credit risk. There are also liquidity risks, as certain instruments may be difficult to buy or sell. If derivative transactions are particularly large or if the cor- responding market is illiquid (as may be the case with over-the-counter derivatives), transactions may not be able to be fully executed at all times or a position may only be liquidated at increased cost. Further risks associated with the use of derivatives lie in the incorrect pricing or valuation of derivatives. There is also the possibility that de- rivatives do not fully correlate with the underlying assets, interest rates and indices. Many derivatives are complex and often subjectively val- ued. Inappropriate valuations can lead to increased cash payment de- mands from counterparties or to a loss in value for the respective sub- fund. Derivatives do not always have a direct or parallel relationship to the value of the assets, interest rates or indices from which they are derived. Therefore, the use of derivatives is not always an effective means of achieving the investment objective of the respective sub- fund, but can sometimes even have the opposite effect.
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Samples: L Qif Fund Contract
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen deriva- tiven Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen - erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen un- terliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem LiquiditätsrisikoLiquiditäts- risiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern son- dern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „GegenparteiGegenpar- tei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmtüber- nimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle Clearing- stelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte Vermö- genswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbezieheneinbe- ziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen ver- kaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende entspre- chende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können kön- nen Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung Kursbestim- mung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten er- höhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.
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Samples: Treuhandvertrag
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW AIF darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Derivative Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen –erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Als derivative Finanzinstrumente gelten Instrumente, deren Wert von einem Basiswert in Form eines anderen Finanzinstruments oder eines Referenzsatzes (Finanzindex, Zinssatz, Wechselkurs oder Währung, etc.) abgeleitet wird und die vertraglich geregelte Termin- oder Optionsgeschäfte sind. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW AIF ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und der OGAW AIF muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW AIF führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW AIF nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden: ⮚ Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich der Wert bis zur Wertlosigkeit, kann der AIFM gezwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann der AIF ebenfalls Verluste erleiden. Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Vermögens des AIF stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein. ⮚ Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden. ⮚ Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass der AIF zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Pufferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet ist. Der AIF erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie. ⮚ Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass der AIF verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Damit würde der AIF Verluste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar. ⮚ Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden. ⮚ Die getroffenen Prognosen über die künftige Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich im Nachhinein als unrichtig erweisen. ⮚ Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegenstände können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden oder müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft bzw. verkauft werden. ⮚ Durch die Verwendung von Derivaten können potentielle Verluste entstehen, die unter Umständen nicht vorhersehbar sind.
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Samples: Treuhandvertrag
Derivative Finanzinstrumente. Der OGAW darf bzw. die Teilfonds dürfen derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten Finanzinstrumen- ten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil ver- ändernverändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstruments Ba- sisinstruments abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken jedoch andersgeartet anders- geartet sein und teilweise höher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem OGAW bzw. dem entsprechenden Teilfonds ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „"Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Das Kreditrisiko für Derivate, die an einer Börse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei ausserbörslich aus- serbörslich gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Emittent oder Gegenpartei jedes an der Börse gehandelten gehan- delten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie übernimmt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie Ga- rantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tägliches Zahlungssystem, in welchem die zur Deckung erforderlichen erforderli- chen Vermögenswerte berechnet werden, unterstützt. Für ausserbörslich gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare vergleichba- re Garantie der Clearingstelle, und der OGAW muss die Bonität jeder Gegenpartei eines ausserbörslich gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos mit einbeziehen. Es bestehen zudem Liquiditätsrisiken, da bestimmte Instrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein können. Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid ist (wie es bei ausserbörslich ausserbörs- lich gehandelten Derivaten der Fall sein kann), können Transaktionen unter Umständen nicht jederzeit vollständig durchgeführt durch- geführt oder eine Position nur mit erhöhten Kosten liquidiert werden. Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermögenswerten, Zinssätzen und Indizes nicht vollständig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet. Unangemessene Unange- messene Bewertungen können zu erhöhten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust für den OGAW jeweiligen Teilfonds führen. Derivate stehen nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der Vermögenswerte, Zinssätze oder Indizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch den OGAW jeweiligen Teilfonds nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles des OGAW jeweiligen Teilfonds dar, sondern kann manchmal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.
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