Common use of Derivative Finanzinstrumente Clause in Contracts

Derivative Finanzinstrumente. Wenn sich Transaktionen auf den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten beziehen, müssen die entsprechenden Techniken und Instrumente mit den in Abschnitt 10.1. „Anlagebeschränkungen“ festgelegten Bedingungen im Einklang stehen. Des Weiteren müssen die im Abschnitt 10.3. „Risikomanagementverfahren“ aufgeführten Bestimmungen eingehalten werden. Unter keinen Umständen dürfen diese Transaktionen zur Folge haben, dass ein Teilfonds von seiner Anlagepolitik und seinen Anlagezielen abweicht, wie sie in Abschnitt 5. „Anlagepolitik“ und in Anhang 1 dargelegt sind. Ein Teilfonds kann entweder für Anlage- oder Absicherungszwecke in derivativen Finanzinstrumenten anlegen, darunter u. a. Devisenterminkontrakte, NDF-Kontrakte, Total Return Swaps, oder sonstige Finanzinstrumente mit ähnlichen Merkmalen, Differenzkontrakte, Portfolio-Swaps, Zinsswaps, Devisenswaps, Optionen, Swaptions, Credit Default Swaps und Credit Linked Notes, die am OTC-Markt gehandelt werden (im Sinne und gemäß den Bedingungen der geltenden Gesetze und der von Zeit zu Zeit erlassenen Verordnungen und CSSF-Rundschreiben, insbesondere der Verordnung (EU) 2015/2365), gemäß den Bedingungen, die in den entsprechenden Abschnitten des Prospekts und dem Anlageziel und der Anlagepolitik jedes Teilfonds festgelegt sind. Solche außerbörslich gehandelten Finanzderivate werden bei der Verwahrstelle aufbewahrt. Ein Differenzkontrakt ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, wonach bei Ablauf des Kontrakts die Differenz zwischen dem Eröffnungskurs und dem Schlusskurs des Kontrakts, multipliziert mit der Anzahl der Anteile des im Kontrakt angegebenen Basiswerts, ausgetauscht wird. Die Kursdifferenzen bei der Abrechnung werden somit in bar und ohne physische Lieferung der Basiswerte beglichen. Ein Portfolio-Swap ist ein bilateraler Finanzkontrakt, ähnlich wie ein Total Return Swap, mit dem Unterschied, dass es sich bei dem zugrunde liegenden Instrument um einen Wertpapierkorb handelt, der von dem Inhaber des Portfolio-Swaps oder der Gegenpartei in Namen des Inhabers aufgebaut und aktiv gehandelt wird, um den Korb an die Veränderung der Marktbedingungen anzupassen. Die zugrunde liegenden Instrumente sind ausschließlich Xxxxxx- und Unternehmensanleihen, deren Rating den Anlagerichtlinien des jeweiligen Teilfonds entspricht. Ein Teilfonds wird Total Return Swaps überwiegend in Form gedeckter Swaps eingehen, kann jedoch auch ungedeckte Total Return Swaps eingehen. Bei einem gedeckten Swap leistet der Total-Return-Empfänger eine Vorauszahlung als Gegenleistung für die Gesamtrendite der Referenzobligation. Bei einem ungedeckten Total Return Swap erfolgt bei Auflegung keine Vorauszahlung durch den Total-Return-Empfänger. Das Ziel bei der Verwendung von Total Return Swaps und Derivaten mit ähnlichen Merkmalen durch einen Teilfonds ist es, ein Engagement in Basiswerten einzugehen, in denen der Teilfonds gemäß seiner Anlagepolitik auch anderweitig engagiert sein darf - beispielsweise einem Korb aus bestimmten Wertpapieren oder einem Index. Der Teilfonds kann Instrumente dieser Art nutzen, um ein Long- oder Short-Engagement aufzubauen, das zur Erzielung von Gewinnen oder zur Vermeidung von Verlusten aus (i) bestimmten Anleihen oder anderen Instrumenten, die anleihenbezogene Erträge bieten, sowie (ii) in begrenztem Umfang Indizes, Aktien und anderen zulässigen Vermögenswerten dient, wenn ein solches Engagement aus Zugänglichkeits- und/oder Kostengründen effizient ist oder wenn der Anlageverwalter den Vermögenswert nicht selbst kaufen oder halten möchte. Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens eines Teilfonds, der Gegenstand von Total Return Swaps (einschließlich Differenzkontrakten) sein könnte, ist in der entsprechenden Tabelle von Anhang 1 „Anlageziele, Anlagepolitik und zusätzliche Informationen für Teilfonds“ angegeben. Bei den Kontrahenten wird es sich um namhafte Finanzinstitute handeln, die auf diese Art von Transaktionen spezialisiert sind. Jedem Teilfonds können beim Abschluss von Total Return Swaps und/oder bei Erhöhungen oder Rückgängen ihres nominellen Betrags Kosten und Gebühren in Verbindung mit Total Return Swaps oder anderen derivativen Finanzinstrumenten mit ähnlichen Eigenschaften entstehen. Der Betrag dieser Gebühren kann fest oder variabel sein. Informationen zu Kosten und Gebühren, die jedem Teilfonds in dieser Hinsicht entstehen, sowie zur Identität der Empfänger und den ggf. zwischen diesen und der Verwahrstelle, dem Anlageverwalter oder der Verwaltungsgesellschaft bestehenden Verbindungen sind, soweit anwendbare Gesetze und Verordnungen dies zulassen, möglicherweise im Jahresbericht verfügbar. Alle aus Total Return Swaps resultierenden Erträge nach Abzug von direkten und indirekten Betriebskosten und Gebühren fließen wieder dem Teilfonds zu. Zugelassene Kontrahenten von Transaktionen mit außerbörslich gehandelten Derivaten, einschließlich Total Return Swaps, sind namhafte Finanzinstitute, die auf diese Art von Transaktionen spezialisiert sind, der behördlichen Aufsicht unterliegen und den von der CSSF genehmigten Kategorien angehören. Kontrahenten haben üblicherweise ein öffentliches Kreditrating von „Investment Grade“, d. h. ein Rating von BBB- oder höher durch Standard & Poor's oder Fitch oder von Baa3 oder höher durch Moody's. Zwar werden bei der Auswahl von Kontrahenten keine vorab festgelegten Kriterien hinsichtlich der Rechtsform oder der geografischen Region angewendet, doch werden diese Aspekte gewöhnlich im Rahmen des Auswahlprozesses berücksichtigt. Die Kontrahenten haben keine Entscheidungsbefugnis bezüglich der Zusammensetzung und Verwaltung des Portfolios des betreffenden Teilfonds oder der Basiswerte der derivativen Finanzinstrumente. Die Identität der Kontrahenten wird im Jahresbericht offengelegt. Wenn ein Teilfonds Total Return Swaps einsetzt, werden der maximale und der erwartete Anteil der Vermögenswerte, die Gegenstand dieser Instrumente sein könnten, als Nominalwert des von dem betreffenden Teilfonds eingegangenen Total Return Swap, dividiert durch den Nettoinventarwert des Teilfonds ausgedrückt, wie in Anhang 1 „Anlageziele, Anlagepolitik und zusätzliche Informationen für Teilfonds“ in der entsprechenden Tabelle dargelegt. Die Verwahrstelle prüft die Eigentümerschaft der OTC-Derivate des Teilfonds und führt gemäß den Bedingungen des Verwahrstellenvertrags laufend Buch über diese OTC-Derivate. Jeder Teilfonds kann Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement im Hinblick auf übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente eingehen (im Sinne und unter den Bedingungen von geltenden Gesetzen, Verordnungen und CSSF-Rundschreiben, die von Zeit zu Zeit herausgegeben werden, insbesondere der CSSF-Rundschreiben 08/356 und 14/592, der ESMA-Leitlinien 2014/937 und der Verordnung (EU) 2015/2365), beispielsweise Wertpapierleih- und -verleihgeschäfte oder Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte in Übereinstimmung mit den Bedingungen in Abschnitt 5 „Anlagepolitik“ und in Anhang 1 sowie mit dem Anlageziel und der Anlagepolitik eines jeden Teilfonds. Der Einsatz dieser Techniken und Instrumente sollte nicht zu einer Änderung des festgelegten Anlageziels eines Teilfonds führen oder das angegebene Risikoprofil des Teilfonds wesentlich erhöhen.

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Samples: Prospectus Supplement, Prospectus Supplement, Prospectus Supplement

Derivative Finanzinstrumente. Wenn sich Sofern dies im jeweiligen Teilfondsprospekt dargelegt ist und vorbehaltlich der Grenzwerte der ELTIF-Verordnung, falls an- wendbar, oder gegebenenfalls der geänderten ELTIF-Verordnung, falls anwendbar, kann ein Teilfonds in derivative Finanzin- strumente („Derivate“) investieren, entweder zu Absicherungszwecken, insbesondere zur Absicherung von Risiken im Zusam- menhang mit der Entwicklung der Aktienmärkte oder zur Absicherung von Zinssätzen oder Wechselkursen, oder zu einem anderen Zweck als der Absicherung (z. B. zur Generierung von zusätzlichem Kapital oder Erträgen oder zur Reduzierung von Kosten oder Risiken), wie für jeden Teilfonds im jeweiligen Teilfondsprospekt näher beschrieben. Zu den Derivaten können insbesondere Options-, Forward- und Futures-Kontrakte auf Finanzinstrumente und Optionen da- rauf sowie Over-the-Counter („OTC“)-Swap-Transaktionen auf den Einsatz alle Arten von derivativen Finanzinstrumenten beziehengehören. Der Handel mit Derivaten muss auf einem organisierten Markt oder OTC erfolgen, müssen die entsprechenden Techniken und Instrumente zwar mit den in Abschnitt 10.1. „Anlagebeschränkungen“ festgelegten Bedingungen im Einklang stehen. Des Weiteren müssen die im Abschnitt 10.3. „Risikomanagementverfahren“ aufgeführten Bestimmungen eingehalten werden. Unter keinen Umständen dürfen diese Transaktionen zur Folge haben, dass ein Teilfonds von seiner Anlagepolitik und seinen Anlagezielen abweicht, wie sie in Abschnitt 5. „Anlagepolitik“ und in Anhang 1 dargelegt sind. Ein Teilfonds kann entweder für Anlage- oder Absicherungszwecke in derivativen Finanzinstrumenten anlegen, darunter u. a. Devisenterminkontrakte, NDF-Kontrakte, Total Return Swaps, oder sonstige Finanzinstrumente mit ähnlichen Merkmalen, Differenzkontrakte, Portfolio-Swaps, Zinsswaps, Devisenswaps, Optionen, Swaptions, Credit Default Swaps und Credit Linked Noteserstklassigen Fachleuten, die am OTC-Markt gehandelt werden (im Sinne und gemäß den Bedingungen der geltenden Gesetze und der von Zeit zu Zeit erlassenen Verordnungen und CSSF-Rundschreiben, insbesondere der Verordnung (EU) 2015/2365), gemäß den Bedingungen, die in den entsprechenden Abschnitten des Prospekts und dem Anlageziel und der Anlagepolitik jedes Teilfonds festgelegt sind. Solche außerbörslich gehandelten Finanzderivate werden bei der Verwahrstelle aufbewahrt. Ein Differenzkontrakt ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, wonach bei Ablauf des Kontrakts die Differenz zwischen dem Eröffnungskurs und dem Schlusskurs des Kontrakts, multipliziert mit der Anzahl der Anteile des im Kontrakt angegebenen Basiswerts, ausgetauscht wird. Die Kursdifferenzen bei der Abrechnung werden somit in bar und ohne physische Lieferung der Basiswerte beglichen. Ein Portfolio-Swap ist ein bilateraler Finanzkontrakt, ähnlich wie ein Total Return Swap, mit dem Unterschied, dass es sich bei dem zugrunde liegenden Instrument um einen Wertpapierkorb handelt, der von dem Inhaber des Portfolio-Swaps oder der Gegenpartei in Namen des Inhabers aufgebaut und aktiv gehandelt wird, um den Korb an die Veränderung der Marktbedingungen anzupassen. Die zugrunde liegenden Instrumente sind ausschließlich Xxxxxx- und Unternehmensanleihen, deren Rating den Anlagerichtlinien des jeweiligen Teilfonds entspricht. Ein Teilfonds wird Total Return Swaps überwiegend in Form gedeckter Swaps eingehen, kann jedoch auch ungedeckte Total Return Swaps eingehen. Bei einem gedeckten Swap leistet der Total-Return-Empfänger eine Vorauszahlung als Gegenleistung für die Gesamtrendite der Referenzobligation. Bei einem ungedeckten Total Return Swap erfolgt bei Auflegung keine Vorauszahlung durch den Total-Return-Empfänger. Das Ziel bei der Verwendung von Total Return Swaps und Derivaten mit ähnlichen Merkmalen durch einen Teilfonds ist es, ein Engagement in Basiswerten einzugehen, in denen der Teilfonds gemäß seiner Anlagepolitik auch anderweitig engagiert sein darf - beispielsweise einem Korb aus bestimmten Wertpapieren oder einem Index. Der Teilfonds kann Instrumente dieser Art nutzen, um ein Long- oder Short-Engagement aufzubauen, das zur Erzielung von Gewinnen oder zur Vermeidung von Verlusten aus (i) bestimmten Anleihen oder anderen Instrumenten, die anleihenbezogene Erträge bieten, sowie (ii) in begrenztem Umfang Indizes, Aktien und anderen zulässigen Vermögenswerten dient, wenn ein solches Engagement aus Zugänglichkeits- und/oder Kostengründen effizient ist oder wenn der Anlageverwalter den Vermögenswert nicht selbst kaufen oder halten möchte. Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens eines Teilfonds, der Gegenstand von Total Return Swaps (einschließlich Differenzkontrakten) sein könnte, ist in der entsprechenden Tabelle von Anhang 1 „Anlageziele, Anlagepolitik und zusätzliche Informationen für Teilfonds“ angegeben. Bei den Kontrahenten wird es sich um namhafte Finanzinstitute handeln, die auf diese Art von Transaktionen spezialisiert haben. Diese Geschäfte dürfen unter keinen Umständen dazu führen, dass ein Teilfonds von seinen in diesem Verkaufsprospekt festgelegten Anlagezielen abweicht oder ein zusätzliches Risiko eingeht, das höher ist als sein Risikoprofil, wie es im teilfondsspezifischen Text im entsprechenden Teilfondsprospekt beschrieben ist. Die Gegenparteien von Derivaten werden unter Finanzinstituten ausgewählt, die einer Aufsicht unterliegen (z. B. Kreditinsti- tute oder Investmentfirmen) und auf die jeweilige Art von Geschäft spezialisiert sind. Jedem Der AIFM wird ein Verfahren zur genauen und unabhängigen Bewertung des Wertes von Finanzderivaten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Bestimmungen anwenden. Um das Engagement eines Teilfonds können beim Abschluss von Total Return Swaps und/in Bezug auf das Ausfallrisiko der Gegenpartei bei Finanzderivaten zu begrenzen, kann der Teilfonds Barmittel oder bei Erhöhungen oder Rückgängen ihres nominellen Betrags Kosten und Gebühren andere Vermögenswerte als Sicherheiten erhalten, sofern im Abschnitt 2.6 (Sicherheitenpolitik) nicht anders angegeben. Wenn ein Teilfonds in Verbindung mit Total Return Swaps oder anderen derivativen Finanzinstrumenten mit ähnlichen Eigenschaften entstehen. Der Betrag dieser Gebühren kann fest oder variabel sein. Derivate investiert, werden Informationen zu über die Kosten und Gebühren, die jedem Teilfonds in dieser Hinsicht diesem Zusammenhang für Derivate entstehen, sowie zur die Identität der Empfänger und den ggf. zwischen diesen und ihre etwaige Verbindung mit der VerwahrstelleVerwahr- stelle oder dem AIFM, dem Anlageverwalter oder der Verwaltungsgesellschaft bestehenden Verbindungen sindfalls zutreffend, soweit anwendbare Gesetze und Verordnungen dies zulassen, möglicherweise im Jahresbericht verfügbar. Alle aus Total Return Swaps resultierenden Erträge nach Abzug von direkten und, soweit relevant und indirekten Betriebskosten und Gebühren fließen wieder dem Teilfonds zu. Zugelassene Kontrahenten von Transaktionen mit außerbörslich gehandelten Derivatenpraktikabel, einschließlich Total Return Swaps, sind namhafte Finanzinstitute, die auf diese Art von Transaktionen spezialisiert sind, der behördlichen Aufsicht unterliegen und den von der CSSF genehmigten Kategorien angehören. Kontrahenten haben üblicherweise ein öffentliches Kreditrating von „Investment Grade“, d. h. ein Rating von BBB- oder höher durch Standard & Poor's oder Fitch oder von Baa3 oder höher durch Moody's. Zwar werden bei der Auswahl von Kontrahenten keine vorab festgelegten Kriterien hinsichtlich der Rechtsform oder der geografischen Region angewendet, doch werden diese Aspekte gewöhnlich im Rahmen des Auswahlprozesses berücksichtigt. Die Kontrahenten haben keine Entscheidungsbefugnis bezüglich der Zusammensetzung und Verwaltung des Portfolios des betreffenden Teilfonds oder der Basiswerte der derivativen Finanzinstrumente. Die Identität der Kontrahenten wird im Jahresbericht offengelegt. Wenn ein Teilfonds Total Return Swaps einsetzt, werden der maximale und der erwartete Anteil der Vermögenswerte, die Gegenstand dieser Instrumente sein könnten, als Nominalwert des von dem betreffenden Teilfonds eingegangenen Total Return Swap, dividiert durch den Nettoinventarwert des Teilfonds ausgedrückt, wie in Anhang 1 „Anlageziele, Anlagepolitik und zusätzliche Informationen für Teilfonds“ in der entsprechenden Tabelle dargelegt. Die Verwahrstelle prüft die Eigentümerschaft der OTC-Derivate des Teilfonds und führt gemäß den Bedingungen des Verwahrstellenvertrags laufend Buch über diese OTC-Derivate. Jeder Teilfonds kann Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement im Hinblick auf übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente eingehen (im Sinne und unter den Bedingungen von geltenden Gesetzen, Verordnungen und CSSF-Rundschreiben, die von Zeit zu Zeit herausgegeben werden, insbesondere der CSSF-Rundschreiben 08/356 und 14/592, der ESMA-Leitlinien 2014/937 und der Verordnung (EU) 2015/2365), beispielsweise Wertpapierleih- und -verleihgeschäfte oder Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte in Übereinstimmung mit den Bedingungen in Abschnitt 5 „Anlagepolitik“ und in Anhang 1 sowie mit dem Anlageziel und der Anlagepolitik eines jeden Teilfonds. Der Einsatz dieser Techniken und Instrumente sollte nicht zu einer Änderung des festgelegten Anlageziels eines Teilfonds führen oder das angegebene Risikoprofil des Teilfonds wesentlich erhöhenjedem Teilfondsprospekt zur Verfügung gestellt.

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Samples: Teilfondsprospekt