Die wesentlichen Risiken. Die wesentlichen Risiken des Immobilienfonds bestehen in der Abhängigkeit des Immobilien- marktes von der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, allgemeinen oder regionalen Nach- frageeinbrüchen im Immobiliensektor, der beschränkten Liquidität des Schweizer Immobilien- marktes, namentlich bei grösseren Objekten oder sekundären Regionen, Änderung des Kredit- und Hypothekarmarktes, Änderungen der rechtlichen, insbesondere der miet- und baurechtli- chen Rahmenbedingungen, der nicht voll objektivierbaren Bewertung von Immobilien, den Risi- ken der Erstellung von Bauten sowie Umweltrisiken, namentlich solche von Altlasten. Aus his- torischen Anteilskursen kann kein Schluss auf die künftige Entwicklung gezogen werden und Anteilskurse, Nettoinventarwerte und die auf den Anteilen erzielten Erträge können sowohl zu- wie auch abnehmen. Ergänzende Risikohinweise bezüglich des Handels von Anteilen an der Börse finden sich in Ziff. 1.7 oben. Zudem werden die Anleger darauf hingewiesen, dass die Gebäude nicht systematisch mit einer Erdbebenversicherung versichert sind und sich die Anle- ger der damit verbundenen Risiken bewusst sein müssen. Der Marktkurs der Fondsanteile kann aufgrund von Verkäufen grösserer Bestände, negativen Nachrichten bezüglich der Geschäftstätigkeit des Immobilienfonds, Rechtsstreitigkeiten, Ände- rungen des wirtschaftlichen Umfelds oder anderer Faktoren Schwankungen und insbesondere Abwärtsbewegungen ausgesetzt sein. Der Immobilienfonds ist Nachhaltigkeitsrisiken wie Wertminderung des Portfolios aufgrund ei- nes negativen Nachhaltigkeitsprofils von Liegenschaften und physischen Risiken wie Extrem- wetterereignissen ausgesetzt. Des Weiteren bestehen transitorische Risiken, wie z.B. Verände- rung des regulatorischen Rahmens oder strengere Umweltgesetze, die erhebliche Auswirkun- gen auf das Fondsmanagement, die Fonds-Kosten und die Fonds-Rentabilität haben können. Zudem besteht die Gefahr, dass bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie externe Fak- toren wie zum Beispiel rechtliche Einschränkungen, baupolizeiliche Vorgaben, infrastrukturelle Möglichkeiten oder ökonomische Gegebenheiten die Umsetzung erschweren oder verunmögli- chen können. Die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken kann zu erhöhten Instandset- zungsinvestitionen führen. Unter Umständen führen Erschwernisse zur Umsetzung der Nach- haltigkeitsvorgaben zu einer Veräusserung in einem ungünstigen Zeitpunkt (Herabstufungsri- siko). Die Fondsleitung bezieht Energieverbrauchsdaten von den von ihr beauftragten Liegen- schaftsbewirtschaftern sowie von weiteren Drittanbietern. Dadurch besteht eine gewisse Ab- hängigkeit von der Qualität und Aktualität dieser Daten. Trotz angemessener Kontrollprozesse kann eine gewisse Fehleranfälligkeit bzw. eine reduzierte Datenabdeckung während einer Be- richtsperiode nicht vollständig ausgeschlossen werden.
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Die wesentlichen Risiken. Die wesentlichen Risiken des Immobilienfonds Anlagefonds bestehen in in: Der Nettoinventarwert der Abhängigkeit Anlagen des Immobilien- marktes von Fonds richtet sich nach dem jeweiligen Marktwert der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, allgemeinen oder regionalen Nach- frageeinbrüchen Anlagen. Je nach dem generellen Börsentrend und der Entwicklung der im ImmobiliensektorFondsportefeuille gehaltenen Titel kann der Net- toinventarwert erheblich schwanken. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der beschränkten Liquidität Wert über eine längere Zeitperiode hinweg fällt. Es besteht keine Gewähr, dass der Anleger ei- nen bestimmten Ertrag erzielt und die Anteile zu einem bestimmten Preis an die Fondslei- tung zurückgeben kann. Wird der Anlagefonds mit einer Hebelwirkung (sog. Leverage) versehen, so erhöhen sich tendenziell neben den Anlagenchancen auch die Anlagerisiken und die Volatilität der Anla- gen des Schweizer Immobilien- marktesAnlagefonds. Ob und in welchem Umfang Leverage eingesetzt wird, namentlich bei grösseren Objekten oder sekundären Regionenwird jeweils situativ bestimmt. Bei der Verwendung von Derivaten kann zum Risiko des entsprechenden Basiswerts das- jenige des Emittenten des Derivates treten. Der Anlagefonds investiert in Effekten und andere Finanzinstrumente weltweit, Änderung des Kredit- und Hypothekarmarktesdie durch Markentwicklung im Energiesektor beeinflusst sind. Politische Unsicherheit, Währungsex- portbeschränkungen, Änderungen von Gesetzen und der rechtlichenfiskalischen Rahmenbedingun- gen können die individuellen Anlagen des Anlagefonds und die Rendite negativ beeinflus- sen. Die Preisentwicklung von Energieträgern, insbesondere der miet- Strom, Kohle, Gas, Öl, erneu- erbare Energien, etc. ist für derartige Einflüsse besonders sensibel. Die Marktentwicklung von Energieträgern und baurechtli- chen RahmenbedingungenEffekten mit Bezug zum Energiesektor kann von derjenigen von Wertpapieren ohne Rohstoffbezug abweichend verlaufen und fällt tendenziell volatiler aus. Der Anlagefonds investiert weltweit in Anlagen, der nicht voll objektivierbaren Bewertung von Immobilien, den Risi- ken der Erstellung von Bauten sowie Umweltrisiken, namentlich solche von Altlasten. Aus his- torischen Anteilskursen kann kein Schluss auf die künftige Entwicklung gezogen werden und Anteilskurse, Nettoinventarwerte und die auf den Anteilen erzielten Erträge können sowohl zu- wie auch abnehmenverschiedene Währungen lauten. Ergänzende Risikohinweise bezüglich Jede Anlage in einer Währung, welche nicht der Rechnungseinheit des Handels von Anteilen an der Börse finden sich in Ziff. 1.7 oben. Zudem werden die Anleger darauf hingewiesenAnlagefonds ent- spricht, dass die Gebäude nicht systematisch ist mit einer Erdbebenversicherung versichert sind und sich die Anle- ger der damit verbundenen Risiken bewusst sein müssen. Der Marktkurs der Fondsanteile kann aufgrund von Verkäufen grösserer Bestände, negativen Nachrichten bezüglich der Geschäftstätigkeit des Immobilienfonds, Rechtsstreitigkeiten, Ände- rungen des wirtschaftlichen Umfelds oder anderer Faktoren Schwankungen und insbesondere Abwärtsbewegungen ausgesetzt sein. Der Immobilienfonds ist Nachhaltigkeitsrisiken wie Wertminderung des Portfolios aufgrund ei- nes negativen Nachhaltigkeitsprofils von Liegenschaften und physischen Risiken wie Extrem- wetterereignissen ausgesetzt. Des Weiteren bestehen transitorische Risiken, wie z.B. Verände- rung des regulatorischen Rahmens oder strengere Umweltgesetze, die erhebliche Auswirkun- gen auf das Fondsmanagement, die Fonds-Kosten und die Fonds-Rentabilität haben können. Zudem besteht die Gefahr, dass bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie externe Fak- toren wie zum Beispiel rechtliche Einschränkungen, baupolizeiliche Vorgaben, infrastrukturelle Möglichkeiten oder ökonomische Gegebenheiten die Umsetzung erschweren oder verunmögli- chen können. Die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken kann zu erhöhten Instandset- zungsinvestitionen führen. Unter Umständen führen Erschwernisse zur Umsetzung der Nach- haltigkeitsvorgaben zu einer Veräusserung in einem ungünstigen Zeitpunkt (Herabstufungsri- siko)Währungsrisiko verbunden. Die Fondsleitung bezieht Energieverbrauchsdaten kann Anlagen, die nicht auf die Rechnungseinheit lauten, gegen diese absichern. Die Fondsleitung beabsichtigt Ri- siken von den von ihr beauftragten Liegen- schaftsbewirtschaftern sowie von weiteren Drittanbietern. Dadurch besteht eine gewisse Ab- hängigkeit von der Qualität und Aktualität dieser Daten. Trotz angemessener Kontrollprozesse kann eine gewisse Fehleranfälligkeit bzw. eine reduzierte Datenabdeckung während einer Be- richtsperiode Anlagen, die nicht vollständig ausgeschlossen werdenauf die Rechnungseinheit Euro lauten, vollumfänglich oder weitgehend abzusichern.
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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag
Die wesentlichen Risiken. Die wesentlichen nachstehenden Risikohinweise beschreiben gewisse Risikofakto- ren, die mit einer Anlage in die Teilvermögen verbunden sein können. Diese Risikohinweise sollten von Anlegern vor der Anlage in ein Teil- vermögen berücksichtigt werden. Die nachstehenden Risikohinweise sind nicht als umfassende Darstellung aller mit einer Anlage in die Teilvermögen verbundenen Risiken des Immobilienfonds bestehen zu verstehen. Neben den Gewinn- und Ertragschancen beinhalten Effekten stets auch Risiken. Diese können sowohl aus Kursveränderungen bei den Effekten als auch – bei Anlagen, die nicht auf die Rechnungseinheit lauten – aus Veränderungen der Devisenkurse resultieren. Bei festverzinslichen Wertpapieren und Wertrechten sind allfällige Kursveränderungen auch von den Laufzeiten abhängig. Festverzins- liche Anlagen mit kürzeren Laufzeiten weisen in der Abhängigkeit Regel geringere Kursrisiken als festverzinsliche mit längeren Laufzeiten auf. Eine Steigerung des Immobilien- marktes allgemeinen Zinsniveaus kann bei festverzinsli- chen Anlagen zu Kursrückgängen führen, während Zinsrückgänge Kurssteigerungen nach sich ziehen können. Zudem ist auf das Risiko eines Auf- und Abbaus eines Agios oder einer Prämie gegenüber dem inneren Wert hinzuweisen. Das mit einer Anlage verbundene Bonitätsrisiko, d.h. das Risiko des Vermögensverfalls von Schuldnern, kann auch bei einer sorgfältigen Auswahl der zu erwerbenden Anlagen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Zudem können in den Teilvermögen in grösserem Umfang derivative und andere besondere Anlagetechniken und Finanzinstrumente, ins- besondere Swaps, eingesetzt werden. Daher sind auch die Risiko- merkmale von Derivaten und sonstigen Anlagetechniken und Instru- menten zu beachten. Generell sind sie den Risiken der ihnen unterliegenden Märkte bzw. Basisinstrumente ausgesetzt und ber- gen oft höhere Risiken in sich als Direktanlagen in Wertpapiere. Po- tenzielle Risiken solcher Instrumente können sich z.B. aus der Kom- plexität, Nichtlinearität, hohen Volatilitäten, geringen Liquidität, eingeschränkten Bewertbarkeit, Risiko eines Ausfalls von Erträgen oder sogar eines Totalverlusts des investierten Kapitals oder dem Ge- genparteienrisiko ergeben. Generell unterliegen die Anlagen in den Teilvermögen normalen Marktschwankungen und anderen mit der Anlage von Effekten ver- bundenen Risiken. Es gibt keine Garantien, dass es zu einem Wert- zuwachs der Anlagen kommen wird. Sowohl Wert als auch Ertrag der Anlagen können fallen oder steigen. Es besteht keine Garantie, dass das Anlageziel tatsächlich erreicht wird. Es besteht ferner keine Gewähr, dass der Anleger einen bestimmten Ertrag erzielt und die Anteile zu einem bestimmten Preis an die Fondsleitung zurückgeben kann. Besondere Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Nachhaltigkeitsansätzen: Das Fehlen etablierter Standards und har- monisierter Definitionen im Bereich des nachhaltigen Investierens kann zu unterschiedlichen Interpretationen und Ansätzen in der Festlegung und Umsetzung nachhaltiger Anlageziele führen, was die Vergleichbarkeit verschiedener nachhaltiger Finanzprodukte er- schweren kann. Die fehlende Taxonomie lässt der Fondsleitung ein gewisses subjektives Ermessen bei der Ausgestaltung und Anwen- dung von Nachhaltigkeitsansätzen im Anlageprozess, dessen Aus- übung nur eingeschränkt nachvollziehbar ist. Die Fondsleitung ba- siert ihren Analyseprozess sodann auf von Drittanbietern bezogenen Daten, deren Erhebung und Evaluation durch den jeweiligen Anbie- ter aufgrund eigener Prozesse bestimmt werden und deren Richtig- keit und Vollständigkeit von der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, allgemeinen oder regionalen Nach- frageeinbrüchen Fondsleitung nur eingeschränkt überprüfbar sind. Die Anwendung von Nachhaltigkeitsansätzen im ImmobiliensektorAnlageprozess kann die Wertentwicklung der Teilvermögen beein- flussen. Entsprechend kann sich das Vermögen der Teilvermögen im Vergleich zu einem ähnlichen Anlagefonds, bei dem Anlagen ohne Berücksichtigung von ESG-Faktoren getätigt werden, anders entwi- ckeln und unter Umständen auch eine geringere Diversifikation auf- weisen. Die Anwendung von Ausschlüssen im Anlageprozess der beschränkten Liquidität des Schweizer Immobilien- marktes, namentlich bei grösseren Objekten oder sekundären Regionen, Änderung des Kredit- und Hypothekarmarktes, Änderungen der rechtlichen, insbesondere der miet- und baurechtli- chen Rahmenbedingungen, der nicht voll objektivierbaren Bewertung von Immobilien, den Risi- ken der Erstellung von Bauten sowie Umweltrisiken, namentlich solche von Altlasten. Aus his- torischen Anteilskursen Teilvermögen kann kein Schluss auf die künftige Entwicklung gezogen werden und Anteilskurse, Nettoinventarwerte und die auf den Anteilen erzielten Erträge können sowohl zu- wie auch abnehmen. Ergänzende Risikohinweise bezüglich des Handels von Anteilen an der Börse finden sich in Ziff. 1.7 oben. Zudem werden die Anleger darauf hingewiesenferner dazu führen, dass die Gebäude Teilvermögen vor- teilhafte Anlagen nicht systematisch tätigen oder veräussern und ganze Wirt- schaftssektoren mit einer Erdbebenversicherung versichert sind und positiven Renditeaussichten nicht berücksichti- gen, was sich nachteilig auf die Anle- ger Wertentwicklung der damit verbundenen Risiken bewusst sein müssen. Der Marktkurs der Fondsanteile kann aufgrund von Verkäufen grösserer Bestände, negativen Nachrichten bezüglich der Geschäftstätigkeit des Immobilienfonds, Rechtsstreitigkeiten, Ände- rungen des wirtschaftlichen Umfelds oder anderer Faktoren Schwankungen und insbesondere Abwärtsbewegungen ausgesetzt sein. Der Immobilienfonds ist Nachhaltigkeitsrisiken wie Wertminderung des Portfolios aufgrund ei- nes negativen Nachhaltigkeitsprofils von Liegenschaften und physischen Risiken wie Extrem- wetterereignissen ausgesetzt. Des Weiteren bestehen transitorische Risiken, wie z.B. Verände- rung des regulatorischen Rahmens oder strengere Umweltgesetze, die erhebliche Auswirkun- gen auf das Fondsmanagement, die Fonds-Kosten und die Fonds-Rentabilität haben können. Zudem besteht die Gefahr, dass bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie externe Fak- toren wie zum Beispiel rechtliche Einschränkungen, baupolizeiliche Vorgaben, infrastrukturelle Möglichkeiten oder ökonomische Gegebenheiten die Umsetzung erschweren oder verunmögli- chen können. Die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken kann zu erhöhten Instandset- zungsinvestitionen führen. Unter Umständen führen Erschwernisse zur Umsetzung der Nach- haltigkeitsvorgaben zu einer Veräusserung in einem ungünstigen Zeitpunkt (Herabstufungsri- siko). Die Fondsleitung bezieht Energieverbrauchsdaten von den von ihr beauftragten Liegen- schaftsbewirtschaftern sowie von weiteren Drittanbietern. Dadurch besteht eine gewisse Ab- hängigkeit von der Qualität und Aktualität dieser Daten. Trotz angemessener Kontrollprozesse kann eine gewisse Fehleranfälligkeit bzw. eine reduzierte Datenabdeckung während einer Be- richtsperiode nicht vollständig ausgeschlossen werdenTeilvermögen auswirken kann.
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Samples: Umbrella Fund Agreement
Die wesentlichen Risiken. Die wesentlichen nachstehenden Risikohinweise beschreiben gewisse Risikofak- toren, die mit einer Anlage in die Teilvermögen verbunden sein können. Diese Risikohinweise sollten von Anlegern vor der Anlage in ein Teilvermögen berücksichtigt werden. Die nachstehenden Ri- sikohinweise sind nicht als umfassende Darstellung aller mit einer Anlage in die Teilvermögen verbundenen Risiken des Immobilienfonds bestehen zu verstehen. Neben den Gewinn- und Ertragschancen beinhalten Effekten stets auch Risiken. Diese können sowohl aus Kursveränderungen bei den Effekten als auch – bei Anlagen, die nicht auf die Rechnungs- einheit lauten – aus Veränderungen der Devisenkurse resultieren. Bei festverzinslichen Wertpapieren und Wertrechten sind allfällige Kursveränderungen auch von den Laufzeiten abhängig. Festver- zinsliche Anlagen mit kürzeren Laufzeiten weisen in der Abhängigkeit Regel ge- ringere Kursrisiken als festverzinsliche mit längeren Laufzeiten auf. Eine Steigerung des Immobilien- marktes allgemeinen Zinsniveaus kann bei festverzins- lichen Anlagen zu Kursrückgängen führen, während Zinsrückgänge Kurssteigerungen nach sich ziehen können. Zudem ist auf das Ri- siko eines Auf- und Abbaus eines Agios oder einer Prämie gegen- über dem inneren Wert hinzuweisen. Das mit einer Anlage verbundene Bonitätsrisiko, d.h. das Risiko des Vermögensverfalls von Schuldnern, kann auch bei einer sorg- fältigen Auswahl der zu erwerbenden Anlagen nicht gänzlich aus- geschlossen werden. Zudem können in den Teilvermögen in grösserem Umfang deriva- tive und andere besondere Anlagetechniken und Finanzinstru- mente, insbesondere Swaps, eingesetzt werden. Daher sind auch die Risikomerkmale von Derivaten und sonstigen Anlagetechniken und Instrumenten zu beachten. Generell sind sie den Risiken der ihnen unterliegenden Märkte bzw. Basisinstrumente ausgesetzt und bergen oft höhere Risiken in sich als Direktanlagen in Wertpa- piere. Potenzielle Risiken solcher Instrumente können sich z.B. aus der Komplexität, Nichtlinearität, hohen Volatilitäten, geringen Li- quidität, eingeschränkten Bewertbarkeit, Risiko eines Ausfalls von Erträgen oder sogar eines Totalverlusts des investierten Kapitals oder dem Gegenparteienrisiko ergeben. Generell unterliegen die Anlagen in den Teilvermögen normalen Marktschwankungen und anderen mit der Anlage von Effekten verbundenen Risiken. Es gibt keine Garantien, dass es zu einem Wertzuwachs der Anlagen kommen wird. Sowohl Wert als auch Ertrag der Anlagen können fallen oder steigen. Es besteht keine Garantie, dass das Anlageziel tatsächlich erreicht wird. Es besteht ferner keine Gewähr, dass der Anleger einen bestimmten Ertrag erzielt und die Anteile zu einem bestimmten Preis an die Fondslei- tung zurückgeben kann. Besondere Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Nachhaltigkeitsansätzen: Das Fehlen etablierter Standards und harmonisierter Definitionen im Bereich des nachhaltigen Investie- rens kann zu unterschiedlichen Interpretationen und Ansätzen in der Festlegung und Umsetzung nachhaltiger Anlageziele führen, was die Vergleichbarkeit verschiedener nachhaltiger Finanzpro- dukte erschweren kann. Die fehlende Taxonomie lässt der Fonds- leitung ein gewisses subjektives Ermessen bei der Ausgestaltung und Anwendung von Nachhaltigkeitsansätzen im Anlageprozess, dessen Ausübung nur eingeschränkt nachvollziehbar ist. Die Fondsleitung basiert ihren Analyseprozess sodann auf von Drittan- bietern bezogenen Daten, deren Erhebung und Evaluation durch den jeweiligen Anbieter aufgrund eigener Prozesse bestimmt wer- den und deren Richtigkeit und Vollständigkeit von der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, allgemeinen oder regionalen Nach- frageeinbrüchen Fondslei- tung nur eingeschränkt überprüfbar sind. Die Anwendung von Nachhaltigkeitsansätzen im ImmobiliensektorAnlageprozess kann die Wertentwick- lung der Teilvermögen beeinflussen. Entsprechend kann sich das Vermögen der Teilvermögen im Vergleich zu einem ähnlichen An- lagefonds, bei dem Anlagen ohne Berücksichtigung von ESG-Fak- toren getätigt werden, anders entwickeln und unter Umständen auch eine geringere Diversifikation aufweisen. Die Anwendung von Ausschlüssen im Anlageprozess der beschränkten Liquidität des Schweizer Immobilien- marktes, namentlich bei grösseren Objekten oder sekundären Regionen, Änderung des Kredit- und Hypothekarmarktes, Änderungen der rechtlichen, insbesondere der miet- und baurechtli- chen Rahmenbedingungen, der nicht voll objektivierbaren Bewertung von Immobilien, den Risi- ken der Erstellung von Bauten sowie Umweltrisiken, namentlich solche von Altlasten. Aus his- torischen Anteilskursen Teilvermögen kann kein Schluss auf die künftige Entwicklung gezogen werden und Anteilskurse, Nettoinventarwerte und die auf den Anteilen erzielten Erträge können sowohl zu- wie auch abnehmen. Ergänzende Risikohinweise bezüglich des Handels von Anteilen an der Börse finden sich in Ziff. 1.7 oben. Zudem werden die Anleger darauf hingewiesenferner dazu führen, dass die Gebäude Teilvermögen vorteilhafte Anlagen nicht systematisch tä- tigen oder veräussern und ganze Wirtschaftssektoren mit einer Erdbebenversicherung versichert sind und positi- ven Renditeaussichten nicht berücksichtigen, was sich nachteilig auf die Anle- ger Wertentwicklung der damit verbundenen Risiken bewusst sein müssen. Der Marktkurs der Fondsanteile kann aufgrund von Verkäufen grösserer Bestände, negativen Nachrichten bezüglich der Geschäftstätigkeit des Immobilienfonds, Rechtsstreitigkeiten, Ände- rungen des wirtschaftlichen Umfelds oder anderer Faktoren Schwankungen und insbesondere Abwärtsbewegungen ausgesetzt sein. Der Immobilienfonds ist Nachhaltigkeitsrisiken wie Wertminderung des Portfolios aufgrund ei- nes negativen Nachhaltigkeitsprofils von Liegenschaften und physischen Risiken wie Extrem- wetterereignissen ausgesetzt. Des Weiteren bestehen transitorische Risiken, wie z.B. Verände- rung des regulatorischen Rahmens oder strengere Umweltgesetze, die erhebliche Auswirkun- gen auf das Fondsmanagement, die Fonds-Kosten und die Fonds-Rentabilität haben können. Zudem besteht die Gefahr, dass bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie externe Fak- toren wie zum Beispiel rechtliche Einschränkungen, baupolizeiliche Vorgaben, infrastrukturelle Möglichkeiten oder ökonomische Gegebenheiten die Umsetzung erschweren oder verunmögli- chen können. Die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken kann zu erhöhten Instandset- zungsinvestitionen führen. Unter Umständen führen Erschwernisse zur Umsetzung der Nach- haltigkeitsvorgaben zu einer Veräusserung in einem ungünstigen Zeitpunkt (Herabstufungsri- siko). Die Fondsleitung bezieht Energieverbrauchsdaten von den von ihr beauftragten Liegen- schaftsbewirtschaftern sowie von weiteren Drittanbietern. Dadurch besteht eine gewisse Ab- hängigkeit von der Qualität und Aktualität dieser Daten. Trotz angemessener Kontrollprozesse kann eine gewisse Fehleranfälligkeit bzw. eine reduzierte Datenabdeckung während einer Be- richtsperiode nicht vollständig ausgeschlossen werdenTeilvermögen auswirken kann.
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Samples: Umbrella Fund Agreement