Dienstleistungsverträge Musterklauseln

Dienstleistungsverträge. 24.Vertragsgegenstand und Mitwirkung 24.1.MCG erbringt für den AG Dienstleistungen im Bereich Technik, Personal, Beratung und Management. Einzelheiten werden zwischen den Parteien schriftlich in einem Dienstleistungsvertrag festgelegt. 25.Zahlung 26.Schutzrechte, Nutzungsrecht 27.Lieferzeit 28.Verletzung der Mitwirkungspflicht 28.1.Soweit der AG eine vereinbarte Mitwirkung nicht termingerecht erbringt, hat der AG entstehende Wartezeiten MCG gemäß dem jeweils im Einzelprojektvertrag vereinbarten Stundensätzen zusätzlich zu vergüten. 29.Vermittlung
Dienstleistungsverträge. Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 21. Dezember 2006 wurde Xxxx Xxxx Xxxxxx zum Vorstand berufen. Der Anstellungsvertrag von Xxxxx Xxxx Xxxxxx mit der Gesellschaft ist befristet für die Dauer von drei Jahren geschlossen. Der Dienstvertrag sieht vor, dass Xxxxx Xxxx Xxxxxx Nebentätigkeiten gestattet sind, solange die Belange der Gesellschaft davon nicht beeinträchtigt werden. Dies wird im Einzelfall zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand geklärt. Der derzeitige Dienstvertrag des Vorstandes sieht bei Beendigung des Dienstvertrags keine besonderen Vergünstigungen vor. Die CAPITAL Steuerberatungsgesellschaft mbH, München, deren geschäftsführender Gesellschafter der Aufsichtsrat Xxxx Xxxxx Xxxxxx ist, unterstützt entgeltlich die Tacitus Capital AG bei den steuerlichen Berichtspflichten und im Rechnungswesen. Der Vertrag sieht keine Vergünstigungen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses vor.
Dienstleistungsverträge. Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen unter I. gelten für Dienstleistungsverträge FramaCom basic und Serviceverträge die nachfolgenden Bedingungen. Frama bietet dem Kunden die Möglichkeit, für seine Frama Fran- kiermaschine, täglich 24 Stunden, per Modem- oder LAN Verbin- dung online über das Frama-Datenzentrum bis zu einer von der Österreichischen Post AG festgesetzten Höchstgrenze, Porto abzu- rufen. Grundlage ist die zwischen dem Kunden und der Österrei- chischen Post AG getroffene Vereinbarung über die Nutzung einer Frankiermaschine. Gegenstand der Leistung von Frama ist die Erfassung und das Inkasso der vom Kunden zum Verbrauch bestellten Entgeltwerte und deren Weiterleitung an die Österreichischen Post AG. Sämtli- che Lieferungen und Leistungen von Frama erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen von Frama. Die Leistungspflicht von Frama beginnt mit Aufstellung und An- schluss der Frankiermaschine beim Kunden. Der Vertrag endet mit der Abmeldung der Frankiermaschine bei der Österreichischen Post AG automatisch zum darauffolgenden Jahresende, ohne dass es einer weiteren schriftlichen Kündigung bedarf. Die Beendigung des Dienstleistungsvertrages berührt andere Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien nicht.
Dienstleistungsverträge. Der Zeitpunkt der Erbringung von Dienstleistungen wird – sofern nicht im Bestellverlauf von uns vorgegeben – nach Vertragsabschluss gemäß individueller terminlicher Vereinbarung festgesetzt.
Dienstleistungsverträge. Ein Dienstleistungsvertrag wird ausser andersweitig schriftlich vereinbart auf unbe- stimmte Zeit, mit einer gegenseitigen Kündigungsfrist von 1 Monat, auf den letzten Tag eines Kalendermonats, abgeschlossen.
Dienstleistungsverträge. In diese Leistung ist die Anspruchserhebung in Zusammenhang mit der Nichterfüllung der folgenden Dienstleistungsverträge enthalten, wenn sich diese auf das Privatleben des Versicherten beziehen und er bei diesen als Vertragspartei und Empfänger erscheint: – Dienstleistungen von diplomierten Fachleuten – Dienstleistungen von Ärzten und Krankenhäusern – Dienstleistungen von Reise-, Tourismus- und Hotel- und Gaststättenunternehmen – Dienstleistungen von Schulen und Schulbusunternehmen – Reinigungsdienste – Dienstleistungen von Umzugsunternehmen
Dienstleistungsverträge. 4.2.1 Die Aspern Smart City Research GmbH & Co KG schloss am 1. Oktober 2013 mit der Wien Energie GmbH einen Dienstleistungsvertrag ab. Xx xxx Xxxxxx 0 wurden die Dienstleistungen hinsichtlich Planung und Bauüberwachung und in der Anlage 2 die Dienstleistungen hinsichtlich Betriebsführung und Wartung der Energiezentrale um- fangreich spezifiziert. Als Entgelt für die Dienstleistungen im Bereich Planung und Bauüberwachung wurde ein einmaliges Pauschalentgelt in der Höhe von 120.000,-- EUR vereinbart. Für die Dienstleistungen im Bereich Betriebsführung und Wartung der Energiezentrale wur- den für die Jahre 2015 bis Juni 2018 Jahrespauschalentgelte vereinbart. Der Vertrag trat mit Unterfertigung der Parteien in Kraft, war auf unbestimmte Zeit abgeschlos- sen und schloss eine ordentliche Kündigung aus. Außerordentliche Kündigungsmög- lichkeiten wurden jedoch vereinbart.
Dienstleistungsverträge o Ein Rücktritt von längerfristig angelegten Dienstleistungen aus Angeboten ist nach Angebotsannahme nicht mehr möglich und bedarf einer Kündigung. o Dienstleistungsverträge, die über eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossen wurden, können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Dienstleistungsverträge. (Art. 4 Abs. 1 lit. b Rom I-VO) 2.148

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.